Die Misshandlung eines schwarzen Franzosen durch die Pariser Polizei sorgt für Unruhen in etlichen Banlieues

Die Flammen lodern wieder

Nachdem Polizisten einen 22jährigen schwarzen Franzosen schwer misshandelt hatten, brachen in diversen Banlieues Unruhen aus.

Der Präsident als Feuerlöscher: Um die Unruhen in einer Reihe von Banlieues rund um Paris zu einzudämmen, begab sich der noch knapp drei Monate amtierende Staatspräsident François Hollande am Dienstag in eine Banlieue nördlich von Paris. In Aubervilliers traf er jugendliche Arbeitssuchende. Aber auch Termine mit Polizeibeamten wurden festgelegt, sie will Hollande am Freitag in den Städten Chartres und Dreux treffen.
Dass dies die Konflikte beruhigen wird, die seit Anfang Februar vor allem in den Pariser Trabantenstädten um sich greifen, ist kaum zu erwarten. Schließlich ist Aubervilliers nicht der Ort, wo es wegen des als »Fall Theo« bekannt gewordenen Misshandlungsskandals zu Zusammenstößen zwischen Jugendlichen und Polizeikräften kam. Anderswo häufen sich dagegen seit Tagen die Konfrontationen. Dabei gab es allein in der vergangenen Woche insgesamt 100 bis 200 Festnahmen. Weitere 25 Festnahmen erfolgten in der Nacht zum Dienstag in den Pariser Vorstädten Bondy, Epinay-sur-Seine, Deuil-la-Barre und Elancourt.
Am Wochenende lieferten sich Jugendliche etwa in Drancy nordöstlich von Paris, in der nahe gelegenen Bezirkshauptstadt Bobigny, in Torcy im Osten sowie in Argenteuil und Nanterre im Nordwesten der Hauptstadt Scharmützel mit der Polizei. Teils handelte es sich um Handgemenge, die aus Protestversammlungen heraus entstanden, teils um Kleingruppenaktionen. So kam es in Bobigny am Rande einer Kundgebung von rund 3 000 Menschen vor dem Bezirksgericht der nördlichen Pariser Banlieue-Zone zu heftigen Auseinandersetzungen.
Parallel dazu mobilisierte vor allem die – eher innerstädtisch beheimatete – linksradikale Szene in der vergangenen Woche zu Demonstrationen, die sich in ihrer sozialen Zusammensetzung von den Protestmärschen und Riots in den Banlieues unterschieden. Zu solchen Protesten kam es in Städten wie Paris, Rennes, Nantes, Rouen und Besançon. Auch in eher beschaulichen Städten wie Chambéry und Rodez wurde demonstriert. Der gemeinsame Nenner dabei ist die Ablehnung von Polizeigewalt und Misshandlungen, aber auch der Verachtung, mit der zumindest ein Teil der Polizeikräfte in Frankreich vor allem jüngeren Menschen mit Migrationshintergrund täglich begegnet.
Sinnfälligen Ausdruck fand dies am Donnerstag voriger Woche, als Luc Poignant, Mitglied der Polizei­gewerkschaft Unité SGP-FO, die an den Dachverband Force Ouvrière angegliedert ist, im Fernsehsender France 5 auf Vorhaltungen eines Mädchens reagierte: »›Bimbo‹ als Anrede, das ist doch noch halbwegs anständig.« Als die an der Debatte teilnehmende TV-Journalistin daraufhin deutlich ablehnend reagierte, fügte er schnell hinzu: »Aber der Ausdruck ›Bullen­arschloch‹ auch nicht.«
Ein solches Verhalten verwundert nicht übermäßig. Mehreren Umfrageinstituten zufolge haben 51 Prozent der Polizeibeamten in Frankreich – sofern sie zur Wahl gingen – bei den Regionalparlamentswahlen im Dezember 2015 für den rechtsextremen Front National (FN) gestimmt. Just diese Partei ließ am Montag eine Petition zirkulieren mit dem Titel: »#JeSoutiensLaPolice« (Ich unterstütze die Polizei) Poignants Aussagen gingen dem amtierenden rechtssozialdemokratischen Innenminister Bruno Le Roux jedoch zu weit. Er distanzierte sich am Freitag voriger Woche von dem Polizeigewerkschafter – was man von der Regierung, der er angehört, nicht mehr gewohnt ist, nachdem sie etwa auch den tödlichen Blendgranatenschuss auf den jungen Umweltschützer Rémi Fraisse bei einer Demonstration im Oktober 2014 faktisch gedeckt hatte.
Doch am 2. Februar haben mehrere Beamte der Sondereinheit Brigade spécialisée de terrain in einer Weise agiert, die auch vom politischen Spitzenpersonal nicht länger toleriert werden konnte. Eine Kontrolle an jenem Donnerstag in der nach der Zahl der Wohnungen als »Cité des 3 000« bezeichneten Hochhaussiedlung in Aulnay-sous-Bois – rund zehn Kilometer nördlich von Paris – »artete aus«, wie die bürgerliche Presse dies gewöhnlich ausdrückt. Der Tonfall wurde rau, Jugendliche verweigerten sich dem Ansinnen, sich einer besonders aggressiv vorgetragenen Personalienkontrolle zu unterziehen. Der 22jährige schwarze Franzose Théo Luhaka stellte sich den Polizisten entgegen, als sie einen Teenager ohrfeigen wollten. Dies wurde ihm heimgezahlt. Auf dem Weg zur Wache wurde er im Polizeiwagen misshandelt und ihm wurde Tränengas direkt ins Gesicht gesprüht. Beamte bezeichneten ihn als bamboula, also »Bimbo«. Schließlich wurde ihm ein Polizeiknüppel in den After geschoben. Dies verursachte eine fünf bis sechs Zentimeter lange Platzwunde, die genäht werden musste. Das Opfer erhielt eine ärztliche Krankschreibung für 60 Tage.
Die Festnahme war von Umstehenden gefilmt worden. Mehrere Nächtelang kam es zuerst in der Hochhaussiedlung und deren Nachbarschaft zu Auseinandersetzungen mit den Polizeikräften, bevor die Unruhen sich ausweiteten. Einzelne Autos brannten. Die Staatsanwaltschaft sah sich in Anbetracht der Bilder sowie des ärztlichen Attests dazu gezwungen, Ermittlungen aufzunehmen. 

Bereits auf dem Weg zur Wache wurde Théo Luhaka im Polizeiwagen ­misshandelt. Später wurde ihm ein Polizeiknüppel in den After geschoben. 

In Aulnay-sous-Bois fand bereits am Montag voriger Woche ein Trauermarsch statt. Die zuständige Staatsanwaltschaft in der Bezirkshauptstadt ­Bobigny hatte tags zuvor den Tatvorwurf der Vergewaltigung zunächst fallengelassen: Es habe den Erklärungen der vier beteiligten Polizisten zufolge keine sexuelle Absicht vorgelegen. Erhoben wurde nur der erheblich we­niger schwere Vorwurf der Körperverletzung. Die Dienstinspektion IGPN, ein dem Innenministerium unterstehendes Organ, das bei polizeilichen Verfehlungen im Amt ermittelt, sprach kurz darauf zunächst von einem »Unfall«. Sechs Teilnehmer an ersten Riots in Aulnay-sous-Bois waren indessen bereits einige Tage zuvor in Schnellverfahren abgeurteilt worden, zwei von ihnen zu je sechs Monaten Haft ohne Bewährung.
Dieses Verhalten der Justiz empörte sogar den amtierenden Bürgermeister von Aulnay, Bruno Beschizza, einen früheren Polizeifunktionär und Parteigänger des auf Repression bedachten Innenministers und späteren Präsidenten Nicolas Sarkozy. Auch aus Regierungskreisen kam erste Kritik, am Dienstag vorvergangener Woche besuchte dann sogar Staatspräsident François Hollande das Opfer am Krankenbett. Hollande lobte dessen besonnene Haltung, da der 22jährige die Jugend seiner Stadt dazu aufrief, »keinen Krieg« mit der Polizei anzuzetteln.
Unter erheblichem öffentlichen Druck stehend, leitete die Staatsanwaltschaft dann doch ein Ermittlungsverfahren wegen Vergewaltigung gegen einen der vier Polizisten ein, bei den übrigen dreien bleibt es beim Verletzungsvorwurf. Es ist nicht der erste Vorwurf einer Vergewaltigung gegen die fragliche Einheit. Ein 27jähriger, der unter seinem Vornamen Alexandre bekannt wurde, war am 29. Oktober 2015 durch dieselbe Einheit ebenfalls mit einem Teleskopschlagstock im Anus misshandelt worden. Dieselbe Staatsanwaltschaft forderte Freispruch für zwei der drei Beteiligten und eine sechsmonatige Bewährungsstrafe für den dritten. Das Urteil soll am 20. Februar gefällt werden und wird mit großem Interesse erwartet. Alle drei Polizeibeamte versehen jedoch unbehelligt ihren Dienst weiter.
Die »Théo-Affäre« war jedoch wohl auch in den Augen bürgerlicher Politiker der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte, und das trotz einer innenpolitischen Lage, in welcher der Polizei auch von Regierungsseite vieles verziehen wird. Einerseits, weil die ­Beamten wegen des seit 14 Monaten ohne Unterbrechung in Kraft geltenden Notstandsgesetzes mehr Aufgaben übernehmen müssen und dadurch tatsächlich stärker unter Stress stehen – was allerdings den grassierenden ­Rassismus in diversen Polizeieinheiten nicht erklärt. Auf der anderen Seite aber auch, weil ihnen von Seiten großen Teilen der politischen Führung gewissermaßen carte blanche erteilt wurde. Zum Ausdruck kam dies am Dienstag voriger Woche, als der Senat – das parlamentarische Oberhaus – einem Gesetzentwurf zur Einführung einer ­erweiterten »Notwehrvermutung« zugunsten der Polizei zustimmte.Schuss­waffeneinsatz von ihrer Seite gilt künftig in mehreren Situationen im ­juristischen Sinne als automatisch gerechtfertigt. Dazu gehört die Abwehr dringlicher Gefahrensituationen etwa durch einen Attentäter, die auch bislang nicht zu einer Verurteilung geführt hätten. Dazu zählt aber auch etwa eine Lage, in der Polizisten nur durch Schusswaffengebrauch auf einem »von ihnen besetzten Terrain« verbleiben können, von dem sie sonst weichen müssten.