Die staatliche Aufarbeitung des NSU ist sinnvoll

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Die staatliche Aufarbeitung der NSU-Mordserie ist unzureichend und fehlerhaft. Dennoch haben der NSU-Prozess und die Untersuchungs­ausschüsse beispiellose Einblicke in die Praktiken des Verfassungs­schutzes und den Strukturen der rechten Szene geliefert.

»Die Untersuchung ist eine politische Form, eine Form von Verwaltung, eine Form der Machtausübung, die in der abendländischen Kultur über das Gerichtswesen zu einer Form geworden ist, mit der man Wahrheit ermittelt, prüft und weitergibt.« Michel Foucault stellte in seiner Vorlesung »Die Wahrheit und die juristischen Formen« die Annahme des Rechtsstaats in Frage, dass Gerichtsverfahren einzig der lückenlosen Aufklärung dienten. Vielmehr sei die Untersuchung im modernen Staat eine »Form der Machtausübung«, die auch die Funktion erfülle, staatliche Macht zu erhalten. Die Art und Weise, wie rechtsstaatliche Institutionen mit politischen Skandalen umgehen, läßt sich so verstehen: Die Untersuchung soll dafür sorgen, den Skandal zu befrieden, und muss hierfür tatsächlich Aufklärung leisten, aber zugleich darf die Untersuchung nicht so weit reichen, dass die staatliche Verfasstheit selbst in eine tiefgreifende Legitimationskrise gerät.

Die Wortprotokolle aus dem Münchner Prozess sind ein beispielloses Archiv für die Forschung und Aufklärung über rechtsradikalen Terrorismus.

Im Falle der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) läuft die rechtsstaatliche Aufklärung seit Jahren auf Hochtouren. In zwölf parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, einem seit vier Jahren andauernden Strafprozess und diversen Sonderkommissionen wurden Zehntausende Akten gewälzt und Hunderte Zeugen angehört. Doch zentrale Fragen zur Mordserie konnten bis heute nicht beantwortet werden, wie der Nebenklageanwalt Mehmet Daimagüler kürzlich im Deutschlandfunk feststellte. Aus der Sicht von Organisationen wie »NSU-Watch« und dem Bündnis »NSU-Komplex auflösen«, das an diesem Wochenende das gleichnamige Tribunal in Köln organisiert, ist es besonders skandalös, dass der gesellschaftliche Rassismus kaum als eine Ursache des NSU-Komplexes vor Gericht und im Parlament thematisiert wird. Der Generalbundesanwalt und die Verfassungsschutzämter würden zudem gezielt die Aufklärung verhindern, so der Vorwurf der Nebenklageanwältin Antonia von der Behrens in einem Interview mit der sozialdemokratischen Parteizeitung Vorwärts.

Doch auch die Nebenklage selbst wurde während des Verfahrens kritisiert. Die Strafverteidigervereinigung Nordrhein-Westfalen äußerte zu Beginn des Prozesses im Mai 2013, man lehne eine Teilhabe von Nebenklägern mit allen Rechten wie die Verteidigung in einem Strafverfahren ab. Ein Verfahren, in dem der Verteidigung »etwa 70 Nebenklagevertreter gegenübersitzen, begründet bereits auf den ersten Blick die Sorge eines Verstoßes gegen das Gebot des fair trial«. Aus strafrechtskritischen Kreisen hört man diese fundamentale Kritik an der Nebenklage im NSU-Prozess bis heute.

Legitimation der staatlichen Ordnung, Ausblendung rassistischer Verhältnisse, gezielte Verhinderung von Aufklärung, Unterstützung des staatlichen Strafanspruchs – aus einer staatskritischen Perspektive lässt sich hinreichend begründen, warum man Strafprozessen, in denen auch staatliche Handlungen eine Rolle spielen, mit der gebotenen Skepsis begegnen sollte. Gleichwohl haben der Prozess und die Untersuchungsausschüsse durchaus Praktiken des Verfassungsschutzes und Strukturen der rechten Szene erkennbar gemacht. Erst die Verfahrensweisen des Strafprozesses geben der Nebenklage das Recht Einsicht in die Akten der Ermittlungsbehörden zu nehmen. Der Fall des Verfassungsschützers Andreas Temme, der mutmaßlich am Kasseler Tatort zugegen war und die Leiche von Halit Yozgat hätte sehen müssen liefert ein Beispiel dafür. Die NSU-Nebenklage zeigte mit ihren Beweisanträgen, wie Temme durch den Verfassungsschutz bei seinen Aussagen unterstützt wurde und dass das Amt die Arbeit der Ermittlungsbehörden immer wieder sabotierte. Viele Beweisanträge der Nebenklage wurden dennoch durch den Gerichtssenat abgelehnt und vom ­Generalbundesanwalt kritisiert.

Die Nebenklage tritt der Anklageschrift des Generalbundesanwalts nur bei und kann den Verfahrensgegenstand hierdurch nicht grundsätzlich verändern. Doch die Beweisanträge konnten zumindest von den Untersuchungsausschüssen und kritischen Journalisten genutzt werden, um dort weiterzuarbeiten, wo die Strafprozessordnung Grenzen setzt. Der Kritik der Strafverteidigervereinigung ist deshalb entgegenzuhalten, dass die spezifische Situation im NSU-Prozess ganz andere Rollen der Verfahrensbeteiligten als üblich produzierte. Die Nebenklage ist bis heute vor allem eine Antagonistin der staatlichen Akteure, nicht notwendigerweise der Verteidigung. Nach dem Ende des NSU-Prozesses kann die Nebenklage vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. Der EGMR hat in seiner Rechtsprechung immer effektive Untersuchungen eingefordert, wenn der Staat seine Schutzpflicht für das Leben von Menschen verletzt hat. Allein die zahlreichen Aktenvernichtungen durch den Verfassungsschutz dürften vom EGMR als Behinderung effektiver Untersuchungen an­gesehen werden.

Die rechtsstaatliche Aufarbeitung konnte auch zeigen, wie sich das System der V-Personen in der rechten Szene verselbständigt hatte. Vom Verfassungsschutz floss viel Geld, das die Neonazis zum Aufbau militanter Strukturen nutzten. Auch die Vernetzung der Neonazis konnte durch Zeugenaussagen und Aktenvorhalte immer wieder zum Thema gemacht werden. Freilich, eine gute antifaschistische Recherche, ist auch, wenn sie von der Öffentlichkeit ausgeblendet wird, ist der wichtigste Produzent von Wissen über neonazistische Personen und Strukturen. Doch wie die Erkenntnisse aus den rechtsstaatlichen Arenen zeigen, ist es für viele Informationen notwendig, auf Akten des Staats zugreifen zu können. Überdies dokumentieren die Berichte der Untersuchungsausschüsse, wie rassistisch die Sicherheitsbehörden bei der Ermittlung der Česká-Mordserie gegen die Betroffenen vorgegangen sind. Parteipolitiker ziehen daraus aber selten den Schluss, dass dies Ausdruck eines institutionellen Rassismus ist.

Zivilgesellschaftliche Gruppen sollten sich bei aller berechtigten Kritik an den rechtsstaatlichen Institutionen das dort produzierte Wissen zu eigen machen. Die Abschlussberichte der Untersuchungsausschüsse und die Wortprotokolle von »NSU-Watch« aus dem Münchner Prozess sind ein beispiel­loses Archiv für die Forschung und Aufklärung über rechtsextremen Terrorismus in Deutschland und die Arbeitsweise staatlicher Behörden. Dieses Wissen, verbunden mit Recherchen aus den eigenen Reihen, kann auch den allgegenwärtigen Verschwörungstheorien zum NSU-Komplex entgegenwirken. Der französische Soziologe Luc Boltanski schreibt in seiner Studie »Rätsel und Komplotte«, dass die moderne Kriminalerzählung, die auf Komplotten und Verschwörungen fußt, die ideologische Funktion erfülle, die staatliche Ordnung zu stärken, indem an Stelle des Staates Geheimorganisa­tionen und fremde Mächte die Strippen bei Verbrechen ziehen. »Als Lektüre, die den einsamen Momenten vor dem Einschlafen vorbehalten ist, fesselt sie unsere Aufmerksamkeit nur für eine gewisse Zeit, um uns kurz darauf umso besser schlafen zu lassen.« Demgegenüber offenbaren die Lektüre des Abschlussberichts des Deutschen Bundestags und die Wortprotokolle aus dem Prozess, dass mit der staatlichen Verfasstheit etwas grundsätzlich nicht funktioniert. Wer sie vor dem Einschlafen liest, den erwartet ein unruhiger Schlaf.