02.10.1997

Auf Viessmanns Spuren

Kann ein Betriebsrat unbezahlte Mehrarbeit vereinbaren und damit tarifliche Standards unterlaufen oder nicht? Der Modellfall Viessmann ist noch nicht geklärt - das Landesarbeitsgericht Frankfurt forderte den hessischen Heizungsbauer, der mit der Drohung, die Produktion nach Tschechien zu verlagern, eine Betriebsvereinbarung über wöchentlich drei Stunden Mehrarbeit erpreßt hatte, und die IG Metall in der vergangenen Woche zu einer "gütlichen Einigung" auf. Und schon gibt es einen zweiten Fall in der Chemie-Industrie. Die zur Continental AG gehörende ContiTech Profile GmbH hat mit dem Betriebsrat ausgemacht, die 400 Beschäftigten im Werk Hannover/Vahrenwald statt 37,5 demnächst 40 Stunden in der Woche arbeiten zu lassen. Die Flächentarifbindung soll dabei dadurch umgangen werden, daß es formal zwar eine der Arbeitszeit entsprechende Lohnerhöhung gibt, diese aber durch Streichung von übertariflichen Leistungen und Änderung von Pausen und Erholzeiten für das Unternehmen mehr als wettgemacht wird. Für 270 Beschäftigte bedeutet das: monatlich sogar weniger Geld für mehr Arbeit. Die immer eher vorsichtige IG Chemie kann das gar nicht glauben und hält "die Darstellung der Maßnahmen durch das Unternehmen" für falsch. Trotzdem will sie sich "genauer informieren".