Doch geschmiert

Die Äußerung, der Afrika-Korrespondent der FAZ, Udo Ulfkotte, sei von Shell für eine firmenfreundliche Berichterstattung über Nigeria "geschmiert" worden und die FAZ habe sich damit "bei Shell prostituiert", ist - vor dem Hintergrund der von Shell gesponserten Journalistenreise nach Nigeria - keine Schmähkritik, sondern eine zulässige Meinungsäußerung.

Schon am 2.9.1997 hatte das Kölner Landgericht die Klage von FAZ und Ulfkotte gegen den Journalisten Karl Rössel, der den Vorwurf der journalistischen Prostitution gegenüber der FAZ erhoben hatte, abgewiesen. Begründung: Diese Charakterisierung von Ulfkottes Berichterstattung über Nigeria sei aufgrund des Sachverhalts - der von Shell finanzierten Recherchen - zulässig. Nach Verkündung des Urteils hatte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau der Geschäftsführer der FAZ Klaus Rudloff noch angekündigt, er werde gegen das Urteil des Kölner Landgerichts Berufung einlegen.

Mit Schreiben vom 21. August teilte jedoch Winfried Seibert, der Anwalt von FAZ und Ulfkotte, offiziell mit, seine Mandanten hätten sich "entschlossen, gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 2.7.97 keine Berufung einzulegen".

Nach bewährtem Muster hat der Shell-Multi auch dieses Jahr eine Journalisten-Reise nach Nigeria mit diesmal fünf Journalisten durchgeführt. Das Timing ist das gleiche wie vor einem Jahr: Kurz vor dem Jahrestag der Hinrichtung Ken Saro-Wiwas durch die nigerianische Junta.

In einer aktualisierten Auflage erscheint jetzt der Reader "Shell, Nigeria und die Medien. Dokumentation über die Versuche des Shell-Konzerns, die öffentliche Meinung zu seinen Gunsten zu manipulieren". Zu beziehen ist er bei Media Watch, c/o Heinrich-Böll-Stiftung, Brückenstraße 5-11, Köln, Tel. 02 21-207 11 33, Fax 02 21-207 11 51.