Das Gesetz zur Einführung der 35-Stunden-Woche ist von der Nationalversammlung in erster Lesung angenommen worden. Alle 316 Abgeordneten der rosa-rot-grünen Linkskoalition stimmten geschlossen für den Gesetzestext, die 254 Parlamentarier der Rechtsopposition votierten ebenso einheitlich dagegen.
Am 3. März wird der Text in erster Lesung dem Senat vorgelegt. Da der Senat von der konservativen Opposition beherrscht wird, ist ein Hin und Her zwischen den beiden Kammern des Parlaments zu erwarten, an dessen Ende - gemäß der Verfassung - die Nationalversammlung jedoch das letzte Wort behalten wird. Mit der endgültigen Verabschiedung des 35-Stunden-Gesetzes wird daher im April gerechnet.
Damit ist der Marathon bis zur tatsächlichen Einführung der 35-Stunden-Woche aber nicht beendet: Das Gesetz beschränkt sich darauf, Verhandlungen anzuregen, welche "die effektive Arbeitszeitverkürzung, auf einer der Situation in den Branchen und Betrieben angemessene Weise", vereinbaren sollen. Bis zum 30. September 1999 soll die Regierung dann über die bis dahin erfolgten Verhandlungen eine Bilanz vorlegen, auf deren Grundlage das Parlament in einem neuen Gesetz die Modalitäten der tatsächlichen Arbeitszeitverkürzung für das Jahr 2 000 (in Betrieben mit über 20 Beschäftigten) bzw. 2 002 (für die kleineren Unternehmen) beschließen soll.
Dabei bilden für die Regierung eine Lohnentwicklung auf niedrigem Niveau und die Flexibilisierung der Arbeit die beiden Bedingungen für die 35-Stunden-Woche: Die totale Flexibilisierung der Arbeitszeit auf Jahresebene, welche der linksliberale Koalitionspartner ursprünglich bereits im Gesetzestext festschreiben wollte, ist dort zwar nicht fixiert. Sie ist jedoch auch schon mit den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen von 1993 und 1996 fakultativ möglich.
"Die erste Unbekannte dabei", stellt Le Monde dazu fest, "liegt in dem Verhandlungswillen der Unternehmer." Geben diese ihre Opposition gegen die Arbeitszeitverkürzung nicht auf, so sehen die Aussichten auf einen konsensuellen Übergang zur 35-Stunden-Woche düster aus. So plant denn auch der Gesetzgeber Angebote an die Kapitalseite ein, um ihr die 35-Stunden-Woche schmackhaft zu machen.
Betriebe, in denen Verhandlungen über die 35-Stunden-Woche erfolgreich stattgefunden haben, erhalten finanzielle Unterstützung vom Staat: Bei einer Arbeitszeitverkürzung um zehn Prozent und Neueinstellungen von sechs Prozent der Beschäftigten erhält ein Betrieb umgerechnet rund 3 000 Mark pro Beschäftigten. Die Subvention wird fünf Jahre lang bezahlt, unter der Bedingung, daß die neugeschaffenen Stellen mindestens zwei Jahre lang beibehalten werden. Im Fall, daß die in Aussicht gestellten Einstellungen nicht vorgenommen werden, muß die Subvention hingegen - nach einem von der KP stammenden Ergänzung zum Text - zurückgezahlt werden. Ein Betrieb, der weiterhin 39 Stunden pro Woche arbeiten läßt, muß lediglich ab der 36. Stunde den normalen Überstundenzuschlag von 25 Prozent zahlen. Wird die 39-Stunden-Woche beibehalten, steigen die Lohnkosten insgesamt um 2,5 Prozent - was keine übermäßige Abschreckung darstellt.
Während die KP-Zeitung L'Humanité die bevorstehenden Verhandlungen optimistisch kommentierte: "Es liegt an der sozialen Bewegung, sich des Gesetzesentwurfes zu bemächtigen, um ihn konkret zu realisieren", argwöhnte Le Monde realistischer: "Es ist, als ob die Sozialisten sich noch ein wenig schämen würden, anzuerkennen, daß die 'große Reform der Legislaturperiode' soziale Kosten haben wird, und als ob die Beschäftigten (Ö) vielleicht den Spatz in der Hand für die Taube auf dem Dach hergegeben haben."