Neuer Prozeß gegen Birgit Hogefeld

Birgit Hogefeld wird im Juni erneut vor Gericht stehen. Wegen fehlerhafter Beweiswürdigung hatte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main (OLG) gegen die RAF-Gefangene im März dieses Jahres teilweise aufgehoben. Durch die Entscheidung der Karlsruher Richter muß nun noch einmal über die mutmaßliche Beteiligung Hogefelds am Anschlag auf den Gefängnisneubau in Weiterstadt 1993 verhandelt werden. Das OLG hatte die heute 42jährige neben der erfolgreichen Knast-Sprengung des dreifachen Mordes, vierfachen Mordversuchs, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, des Waffenbesitzes und der Freiheitsberaubung für schuldig befunden. Eine Abkehr vom Urteil, in dem eine "besonders schwere Schuld" festgestellt worden war, ist folglich selbst dann nicht zu erwarten, wenn die RAF-Gefangene in Sachen Weiterstadt freigesprochen werden sollte. Das aber wäre nötig, damit die Möglichkeit einer vorzeitigen Freilassung nach 15 Jahren Haft geprüft wird. Birgit Hogefeld wurde durch die Spitzel-Tätigkeiten des Verfassungsschutz-Mannes Klaus Steinmetz im Juni 1993 in Bad Kleinen festgenommen.