Ein ganz normaler Mord

Was in den Verfassungsschutzberichten alles nicht als "Straftat mit rechtsextremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund" auftaucht

Vor einem Jahr, am Himmelfahrtstag 1997, wurde in Königs Wusterhausen, einer Vorstadt Berlins, der arbeitslose Alkoholiker Augustin Blotzki von fünf Rechtsradikalen ermordet. Seine Mörder wurden mittlerweile zu Strafen zwischen vier und 14 Jahren verurteilt. In der Urteilsbegründung stellte das Gericht Ausländerhaß und rechtes Gedankengut als Motivation für die Tat fest. Im Anfang Mai vorgestellten Verfassungsschutzbericht taucht dieser Mord nicht als rechtsextreme oder fremdenfeindliche Tat auf.

Der fast sechzigjährige Augustin Blotzki lebte seit einigen Jahren in einem fünfstöckigen Wohnhaus einer Neubausiedlung aus den späten siebziger Jahren am Rande der Kleinstadt Königs Wusterhausen. Dieses Wohngebiet mit seiner landschaftlich reizvollen Umgebung ist inzwischen durch moderne Wohn- und Geschäftsbauten attraktiver geworden. Die Arbeitslosigkeit ist wegen der Nähe zu Berlin verhältnismäßig niedrig. Viele Menschen pendeln täglich in die Hauptstadt.

Blotzkis nachbarschaftliche Kontakte beschränkten sich auf seltene Begegnungen im Treppenhaus und vorsichtige Beschwerden über die Lautstärke, wenn er betrunken war. Bisweilen wurde er alkoholisiert von der Polizei nach Hause gebracht. Seine Wohnung war im Erdgeschoß und hatte einen Balkon. Über diesen Balkon stiegen am Morgen des 8. Mai 1997 seine Mörder in die Wohnung. Die fünf 15- bis 24jährigen Männer und eine Frau waren Blotzki flüchtig bekannt; sie hatten sich zuvor in einer Wohnung schräg gegenüber auf der anderen Straßenseite getroffen: Stadtbekannte Rechte, die Mehrheit von ihnen glatzköpfig, die aber keiner einschlägigen Organisation angehörten. In den Morgenstunden des 8. Mai 1997 tranken sie Alkohol, hörten rechtsextreme CDs und redeten über "Scheißausländer". Dann fiel der Beschluß, Augustin Blotzki "Streß" zu machen.

Vor Gericht ergab sich aus den Geständnissen der Angeklagten folgender Ablauf: Um 7.30 Uhr am Himmelfahrtsmorgen dringen sie in Blotzkis Wohnung ein. Einer durchsucht die Wohnung nach Geld, die anderen schlagen auf Blotzki, auf Fernseher und Möbel ein. Eine Stunde später kommen sie wieder. Sein Name klinge ausländisch, wird Blotzki vorgehalten. Der schwer verletzte Mann beteuert, er sei Deutscher, lediglich sein Name komme aus Bulgarien. "Bulgarensau" und "Ausländerschwein" bekommt er zur Antwort.

Als er sich schließlich noch erinnert, wer eine Stunde zuvor in seiner Wohnung war, ist sein Todesurteil gefällt. Unzählige Fußtritte, Stuhlbein- und Faustschläge folgen. Zum Schluß, als er nur noch schwach atmet, wird eine Vase auf seinem Kopf zerschlagen.

Gegen Mittag kommen seine Mörder noch einmal wieder. Sie stellen fest, daß Augustin Blotzki jetzt tot ist. Obwohl viele BewohnerInnen des Hauses an diesem Feiertagsmorgen in ihren Wohnungen sind, stören sie sich nicht am ungewöhnlich lauten Lärm, der aus Blotzkis Wohnung dringt. Erst eine Woche später wird seine halbverweste Leiche gefunden.

Ein Jahr nach dem Mord reagieren die meisten Nachbarinnen und Nachbarn sehr ablehnend auf Nachfragen. "Das ist doch jetzt vorbei" und "es ist schon so lange her", sind typische Reaktionen. An der Hauswand ist ein schon leicht verblaßtes "Ausländer raus" zu lesen, Abzeichen einer Wehrsportgruppe und Hakenkreuze zieren die Nachbarhäuser. Blotzkis Wohnung steht noch leer, das Siegel ist aufgebrochen, die Sperrung schon lange aufgehoben. Der Briefkasten ist mit Klebeband verschlossen, damit er nicht durch Werbung verstopft wird. Die Fenster sind frisch geputzt und erwarten die nächsten Mieter.

Angeklagt wurden die Mörder zunächst wegen versuchter räuberischer Erpressung und Körperverletzung mit Todesfolge. Im Prozeß vor der Jugendkammer des Potsdamer Landgerichts im Februar dieses Jahres wurde ihre rechtsradikale Motivation deutlich. In der mündlichen Urteilsbegründung sprach der Richter von einer Mischung aus "plakativem rechtem Gedankengut, Frustration und Ausländerhaß".

Die stadtbekannte, sozial verkommene Gruppe habe mit Freude an der Gewalt gequält und getötet. Die Kammer ging mit ihrem Urteil über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, verurteilte schließlich wegen Mordes aus niederen Beweggründen einen 24jährigen zu 14 Jahren Haft, zwei 16- und 19jährige zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe. Eine zur Tatzeit 15jährige bekam vier Jahre, ein weiterer 16jähriger sechseinhalb Jahre, beide wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Polizei behandelte die Tat als "normalen" Mord im sozial tieferstehenden Milieu und ordnete ihn nicht bei den rechtsextremistisch motivierten Straftaten ein. So erklärt sich auch, daß er nicht im Verfassungsschutzbericht auftaucht. Über das Landeskriminalamt gibt die Polizei die Straftatenstatistik mit ihrer jeweiligen politischen Einordnung an den Verfassungsschutz weiter, der keine eigene Statistik führt. Aus dem gleichen Grund taucht auch der Mord an dem Punk Frank Böttcher in Magdeburg nicht in den Statistiken über rechte Gewalt auf. Das Magdeburger Innenministerium hat an dieser Einordnung der Polizei auch nichts auszusetzen. Rechtsextremismus sei eine "Bestrebung zur Systembeseitigung", diese sei bei Böttchers Mörder nicht erkennbar gewesen, erklärt Ministeriumssprecher Matthias Schuppe.

So eng scheint der Verfassungsschutz in Brandenburg den Begriff von "rechtsextremistische motivierter Gewalt" nicht auszulegen. Hier steht man, anders als in Sachsen-Anhalt, den Polizeistatistiken etwas kritischer gegenüber. Im Fall von Augustin Blotzki will man jetzt anhand der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob der Mord nicht vielleicht doch in der Statistik über rechte Gewalt auftauchen sollte. Der Brandenburger Verfassungsschutz hat schon einen Mord an einem Vietnamesen in Fredersdorf als "rechtsextremistisch motivierten" Tötungsdelikt gewertet, den das Landeskriminalamt nicht mitgezählt hatte. Trotz dieser Korrektur im Landesverfassungsschutzbericht taucht dieser Mord in dem jüngst vom Bundesinnenminister vorgestellten gesamtdeutschen Verfassungsschutzbericht nicht auf.

Mehr als dieser eine Fall läßt ein anderer Umstand die Gewalt von Rechts kleiner erscheinen, als sie ist: Für das Jahr 1997 rechneten die Landeskriminalämter, anders als in den Vorjahren, Sachbeschädigungen mit Gewaltanwendung und Störung der Totenruhe nicht mehr zu den Gewaltstraftaten. 791 Gewaltdelikte mit rechtsextremem Hintergrund gab es nach dieser Zählweise 1997.

Legt man die alten Kriterien an, kommen noch einmal 301 Taten hinzu. 1996 hatte das Bundeskriminalamt (BKA) 781 Gewaltdelikte gezählt. Insgesamt registrierte das BKA 1997 11 720 Straftaten mit "rechtsextremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund", mehr als je zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik.