01.07.1998

Wie es dem Patron beliebt

In Frankreich könnte sich die Einführung der 35-Stunden-Woche als neoliberale Reform erweisen

In Frankreich tritt in dieser Woche ein Gesetz in Kraft, mit dem die 35-Stunden-Woche zur Regelarbeitszeit werden soll. Ab jetzt wird jedes Unternehmen, das in Absprache mit den Gewerkschaften kürzere Arbeitszeiten einführt, staatliche Subventionen erhalten. Wenn die Stundenzahl um mindestens zehn Prozent gesenkt und zugleich mindestens sechs Prozent neue Arbeitskräfte eingestellt werden, kann ein Betrieb pro Beschäftigten 9 000 Francs (2 700 Mark) jährlich kassieren.

Das Projekt der 35-Stunden-Woche wurde im Oktober letzten Jahres anläßlich eines "Sozialgipfels" aus Regierung, Unternehmern und Gewerkschaften durch Premierminister Jospin verkündet (Jungle World, Nr. 42/97). Die entsprechende Gesetzesvorlage der Regierung, nach der amtierenden Arbeitsministerin "Loi Aubry" benannt, wurde vom Parlament im Mai verabschiedet. Doch der Eindruck, wonach sich hier ein "Primat der Politik" gegenüber der Ökonomie durchgesetzt hat, täuscht. Denn das Loi Aubry bedeutet nicht, daß die Arbeitszeit aller Beschäftigten ab sofort 35 Stunden pro Woche beträgt. Vielmehr beschränkt sich der Gesetzgeber darauf, die "Sozialpartner" zu Verhandlungen aufzufordern und im Falle erfolgreicher Abschlüsse die Zuschüsse zu gewähren. Bereits während des "Sozialgipfels" hatte Regierungschef Lionel Jospin klargestellt, daß die Gewerkschaften für eine Arbeitszeitverkürzung "Gegenleistungen für diesen sozialen Fortschritt" akzeptieren müßten - und zwar "sowohl was die Entwicklung der Löhne als auch die Organisation der Arbeitszeiten betrifft".

Da in Frankreich mehrere Gewerkschaftsbünde existieren, genügt die Unterschrift einer einzigen anerkannten Organisation, um einen Tarifvertrag rechtsgültig zu machen. Damit kann auch eine minoritäre Gewerkschaft ein verbindliches Abkommen schließen, das dann für eine ganze Branche gültig ist. Bis vor kurzem legte zwar das Arbeitsgesetzbuch einen Mindeststandard fest; demnach durfte ein Tarifvertrag nur dann neue Bestimmungen aufnehmen, wenn diese für die Beschäftigten Vorteile gegenüber den gesetzlichen Vorschriften enthielten. In den letzten Jahren wurde unter dem Eindruck der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit dieses Gesetz jedoch zunehmend aufgeweicht.

Den einzelnen Gewerkschaften ist es nun auch möglich, Abkommen auf der Grundlage des Aubry-Gesetzes zu schließen, die den Beschäftigten Nachteile bringen - Hauptsache, es werden damit Jobs geschaffen oder wenigstens erhalten. So schlossen sich Mitte April bei dem Telekom-Unternehmen GMF-Téléassurances die rechten Hausgewerkschaften für einen Vertrag zusammen, der nun durch die drei großen Gewerkschaften CGT, FO und CFDT heftig bekämpft wird. Das Abkommen sieht verkürzte Arbeitszeiten zwischen 32,5 und 35 Stunden sowie sechs Prozent Neueinstellungen vor. Doch im Gegenzug forderte die Betriebsleitung, daß der Samstag zum sechsten Pflichtarbeitstag erhoben wird. Das bisher bestehende Recht auf zwei aufeinanderfolgende Ruhetage entfällt. Die Vorwarnzeit für die Beschäftigten, um ihre Einteilung in die Dienstplanung zu erfahren, wird von vier Wochen auf drei Tage verkürzt. Und selbst die Mittagessenspause von einer Stunde kann, je nach Auslastung des Unternehmens, durch die Vorgesetzten gestrichen werden. Die Angestellten werden damit für den "Bedarf des Unternehmens" frei verfügbar.

Inzwischen wurden eine ganze Reihe solcher "Pionierabkommen" geschlossen - zumeist auf Initiative von Unternehmern, die mit den Worten von Jean Espern, Vizedirektor beim Bolloré-Mischkonzern (Tabak, Transport und Energie), davon ausgehen, daß man "die Entwicklung besser offensiv beherrscht, als sie passiv über sich ergehen zu lassen". Dies erlaube, fährt Espern fort, den Unternehmen, "zu rationalisieren und zu modernisieren". Sollten die Gewerkschaften das Aubry-Gesetz nicht ebenso offensiv aufgreifen, könnte die Einführung der 35- Stunden-Woche von einer progressiven Gewerkschaftsforderung zu einer neoliberalen "Reform" abgleiten.