Keine soziale Indikation in Spanien

In Spanien bleibt vorerst beim Abtreibungsrecht alles beim alten: Eine von der Sozialistischen Partei, der Vereinigten Linken und kleineren regionalen Parteien angestrebte Reform beim Abtreibungrecht ist Mitte letzter Woche zum dritten Mal gescheitert. Der wohl vorerst letzte Versuch, das Recht auf eine soziale Indikation in die bisherige Regelung einzubeziehen, wurde mit einer Stimme Mehrheit von einem Bündnis aus der konservativen Volkspartei, dem spanischen Klerus und einigen Nationalisten aus dem Baskenland, aus Katalonien und von den Kanaren gekippt.

Auf den von Fraktionszwängen befreiten Nationalisten ruhte die Hoffnung der Reformwilligen. Daß diese entgegen ihren Verlautbarungen im Vorfeld der Abstimmung den Gesetzesentwurf zu Fall brachten, läßt sich auf dezente Hinweise der Volkspartei zurückgeführen, das labile Bündnis zwischen ihnen und den Konservativen aus Madrid nicht überzustrapazieren. Somit bleibt es bei der bestehenden, auch im europäischen Vergleich strengen Regelung, Schwangerschaftsabbrüche nur bei Vergewaltigungen, erwarteten gesundheitlichen Folgeschäden für die Frau und bei Mißbildungen der Föten zuzulassen.