Die Bischöfe warnen: »Abort gefährdet den Glauben«

Der Papst will die katholische Schwangerschaftsberatung am liebsten ganz beenden. Deutschlands Bischöfe bleiben vorläufig doch im Geschäft

Nicht für die erwartete Klarheit, sondern für Verwirrung sorgte der Beschluß der deutschen Bischofskonferenz zur Schwangerschaftskonfliktberatung beim deutschen Katholikenvolk: Ab dem 1. Oktober müssen die katholischen Beratungsstellen auf dem schriftlichen Beratungsnachweis vermerken, dieser könne nicht "zur Durchführung einer straffreien Abtreibung" verwendet werden. Mit dieser Vorgabe reagierten die Bischöfe auf eine Aufforderung des Papstes, der seine deutschen Untergebenen in einem Brief dazu gedrängt hatte.

Vom juristischen Standpunkt aus gesehen - so jedenfalls die meisten Fachleute und auch Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin - hat ein solcher Zusatz auf dem Beratungsschein keine Bedeutung für die nach Paragraph 218 Strafgesetzbuch nur dann legale Abtreibung, wenn die Frau dem ausführenden Mediziner einen Nachweis dafür erbringt, daß sie sich einer Schwangerschaftskonfliktberatung unterzogen hat.

Diese Meinung teilen jedoch nicht alle Juristen und Ärzte, denn, so der Münchner Gynäkologe Andreas Freudemann gegenüber der Berliner Zeitung: "Die Politik kann sagen, was sie will, es kommt immer auf den Staatsanwalt an." Auch wenn aufgrund der bayerischen Abtreibungsprozesse in jüngster Zeit die Vorsicht in diesem Bundesland besonders ausgeprägt sein dürfte - der geplante Zusatz schafft offensichtlich neue Rechtsunsicherheiten. Vor allem aber, so die Kritik, schafft er Verunsicherung und Verwirrung bei den betroffenen Frauen selbst.

Politikerinnen und Politiker von SPD, Grünen und in einzelnen Fällen auch der CDU nennen den Beschluß der Bischofskonferenz falsch und "bigott" (so die Grüne Christa Nickels) und befürchten, den katholischen Beratungsstellen könnte damit die Grundlage ihrer Arbeit auf dem Gebiet der Schwangerenberatung entzogen werden. In der Tat ist die materielle Absicherung dieser Einrichtungen gefährdet, sollte sich zeigen, daß der vom Papst geforderte einschränkende Ausdruck auf dem Beratungsschein wirklich die beabsichtigten Auswirkungen hat. Däubler-Gmelin hat bereits angekündigt, die Arbeit der katholischen Paragraph-218-Beratungsstellen genau zu prüfen. Es sei noch nicht absehbar, welche Auswirkungen der modifizierte Beratungsschein haben werde.

Gemeint sind damit nicht nur die juristischen Anforderungen des Gesetzgebers, der die Beratung zur zwingenden Vorbedingung für eine legale Abtreibung macht. Wie viele andere Kritikerinnen fürchtet Däubler-Gmelin vor allem eine Verunsicherung der betroffenen Frauen. Diese Vermutung scheint nicht aus der Luft gegriffen zu sein: Viele Frauen gehen nur deswegen zur Beratung, weil der Nachweis hierüber die erste Hürde für einen Schwangerschaftsabbruch nach Paragraph 218 darstellt. Und in der Situation einer ungewollten Schwangerschaft ist es schon einigermaßen kompliziert, die entsprechenden Arzt- und Beratungstermine wahrzunehmen. Der geplante Zusatz wird die Konfusion sicherlich verstärken. Wahrscheinlich werden viele der katholischen Betroffenenen nun eine zweite Beratungsstelle aufsuchen. Über kurz oder lang wird es wohl auch zu Prozessen über die Aussagekraft der katholischen Beratungsscheine kommen.

SPD und Grüne, aber auch viele Praktikerinnen aus den Beratungsstellen, fordern nun die Streichung der staatlichen Förderung für die etwa 270 in katholischer Hand liegenden Einrichtungen. Ein solcher Verlust öffentlicher Gelder würde vor allem die Caritas treffen, deren Beratungsschwerpunkt zwar in den katholischen Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz liegt, die aber unter anderem auch in den Großstädten Berlin und Hamburg vertreten ist.

Die Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatung durch den Staat ist eine Folge des Paragraphen 218: Nach wie vor führt der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch, zusammen mit Mord und Totschlag, in Abschnitt 16 des Strafgesetzbuches: "Straftaten gegen das Leben". Paragraph 218a stellt Abtreibungen lediglich straflos, wenn bestimmte Indikationen gegeben sind, darunter die umstrittene "besondere Bedrängnis" der Frau und eine medizinische Notlage. Aus Paragraph 219 ergibt sich für den Staat die Verpflichtung, Institutionen für die Pflichtberatung zu schaffen und zu fördern.

Der Bischofsbeschluß wollte zwei konkurrierende Interessen gleichzeitig bedienen - die des Papstes einerseits; die der katholischen Kirche als Trägerin vieler Beratungsstellen und damit Arbeitgeberin andererseits. Einige konkurrierende Träger von Beratungsstellen haben bereits - wie die evangelische Kirche in Berlin - angekündigt, sie wollten und könnten die bisher von den Katholiken geleistete Arbeit auf diesem Gebiet übernehmen. Andere fordern die Streichung der öffentlichen Gelder für die katholische Beratungsarbeit, die unter den neuen Bedingungen nicht mehr tragbar für die Frauen sei.

Pragmatische Einschätzungen wie die der früheren Berliner Bildungssenatorin Hanna-Renate Laurien, die sich als Kirchenfrau in die Debatte wagte, bleiben in der Minderheit. Laurien bezeichnete den Bischofsbeschluß als "genialen Litfaßsäulentrick" und maß der künftigen Sonderregelung auf dem katholischen Beratungsschein nicht mehr Bedeutung bei, als der Warnaufdruck auf Zigarettenschachteln habe.

Sollte es sich wirklich als juristisch irrelevant erweisen, was die Bischöfe da beschlossen haben, dann könnte Laurien recht behalten. Es ist aber zu befürchten, daß der nächste Papstbrief und die darauf folgende Bischofskonferenz noch engere Einschränkungen für die katholische Praxis beschließen werden. Möglicherweise muß die katholische Kirche dann wirklich aus dem Beratungsgeschäft aussteigen.