22.12.1999
Supplement

Den Wagenbach hinunter

Ich denke, er wird denken, ich hätte ihn hinterlistig in die Dokumentarsatirefalle gelockt, aber die Wahrheit ist, daß ich zwar schon bei der Lektüre der Antwort vom 16. März eine alte Abneigung empfunden, jedoch bis zu seinen Faxen vom 2. April an nichts Böses gedacht habe.

Prof. Dr. Klaus Wagenbach
Verlag Klaus Wagenbach
Ahornstraße 4 10787 Berlin
Telefon 030 / 23 51 51-0
Fax 030 / 211 61 40

Herrn Uwe Nettelbeck
via fax 0033 57 69 04 15

13. 3. 98

Sehr geehrter Herr Nettelbeck,
leider habe ich nur Ihre (hoffentlich noch richtige) Fax-Nummer erlangen können, ohne Adresse, sodaß ich Sie nur auf diesem Wege fragen kann, ob Sie sich eine - durchgesehene - Neuauflage Ihres »Der Dolomitenkrieg« als (vielleicht auch mit einigen Bildern zu versehendes) Taschenbuch vorstellen können?
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Klaus Wagenbach

Sondern warum nicht. Er hatte mir zwar damals einen jener klassischen Briefe schreiben lassen,

Verlag Klaus Wagenbach

Berlin, den 26. 3. 73

Lieber Nettelbeck,
nein, wir mögen das »Buch« nicht, jedenfalls nicht als Quartheft oder Buch. Etwas Spaß hatten wir zwar bei der Korrespondenz mit den Kulturleuten, aber das ist auch nur ein Spaß aus Insider-Neugier. Über den Kulturbetrieb sagen diese Briefe nur wenig aus, über seine Funktionäre auch nicht viel. Deswegen halten wir es für unsolidarisch, 3 oder 5 000 Lesern solche Briefe bloß abgetippt und für 5,80 oder 9,80 vorzusetzen. Fitzgerald Kusz hat das ja mal gemacht, aber mit mehr Witz und weniger selbstmitleidiger Akribie. Von den kleinen, teils komischen, teils belanglosen Stories lesen sich die meisten ganz schön, allerdings werden sie schnell langweilig - wegen der Häufung und wegen der Wiederholung der simplen Collagetricks. Bleiben die andern Fernsehtexte, Zitate, Texte mit einem diffusen kulturkritischen Anspruch. Da schmeckt immer noch die Schmollwinkel-Kulturkritik der 50er Jahre durch, die hier im »Buch« natürlich etwas aufgepopt ist, aber ansonsten ziemlich kriterienlos.

Das ist jetzt vielleicht wieder ein Brief für die Sammlung. Wir hoffen aber, Du wirst zwischen Vorwänden und Argumenten, auch wenn sie Dich nicht überzeugen, unterscheiden.
Schöne Grüße, auch vom Klaus, F. C. Delius

und ich ihn in »Mainz wie es singt und lacht« gedruckt, aber man wird älter, versöhnlicher, und ich konnte mir den Text, der mir längst so fern lag wie die einst zum Zwecke seiner Niederschrift besuchten Höhen, nämlich ungefähr so fern wie der Gedanke, der Verleger, der da nun doch noch etwas von mir wollte, könne die Möglichkeit verkörpern, zweimal durch denselben Fluß zu schwimmen, sogar als Wagenbach-Taschenbuch, ja ohne weiteres vorstellen, daß es mir gelingen würde, der Idee, ihn vielleicht auch mit einigen Bildern zu versehen, das Wasser abzugraben, auch die wie ich dachte rein verlegerische einzudämmen, es gebe da groß noch etwas durchzusehen, kurz, der Frühling stand vor der Tür, ich war gut aufgelegt, und es winkte nicht zuletzt ein Honorar. Habe mich hingesetzt und den Verleger zwar nicht geradezu wie früher angesprochen, aber doch nicht so förmlich wie er mich, ihm so unbefangen, wie der Augenblick es wollte, mitgeteilt, daß mit mir zu reden sei.

La Pradelle, 13. März 1998

Lieber Klaus Wagenbach,
an sich schon, nur stecke ich so über beide Ohren in Arbeit, daß mich das »Durchsehen«, selbst ein einfaches Korrekturlesen schreckt. Was müßte denn durchgesehen werden? Und welche Bilder??

Außerdem: Nachdem ich vor einigen Jahren noch einmal mit einigen Verlegern gesprochen und vergeblich versucht habe, sie zum Druck eines chef d'Ïuvre zu überreden, fertig gesetzt, allerdings fast 600 Seiten, »Mainz bleibt Mainz« (überarbeitete und erweiterte Fassung von »Mainz wie es singt und lacht«), wollte ich mit Verlegern eigentlich nichts mehr zu tun bekommen. Aber ich muß gestehen, daß ich an Sie gar nicht mehr gedacht habe, und vorhin ziemlich überrascht war, als nun wirklich wie aus grauer Vorzeit Ihr Fax aus der Maschine kroch.

Also: wenn hinter dem Durchsehen nichts Unabsehbares steckt, so lassen Sie mich doch wissen, was Sie sich gedacht haben, und wir sprechen dann.

Herzliche Grüße, Ihr UN

Also zwar gedacht, Wagenbach, ich weiß nicht, aber dann wer weiß, vielleicht ist er ja so übel gar nicht, und hatte ja auch keine Ahnung, welche Bücher es inzwischen bei ihm gab, mußten ja die schlechtesten nicht sein, mir gesagt, man weiß ja nie, vielleicht wird ausgerechnet er ja doch noch dein Verleger, und schließlich sogar insgeheim, ja fast schon fest damit gerechnet, daß er, wenn er wüßte, was zu holen sei, als allererstes, Taschenbuch her, Taschenbuch hin, nach dem so verführerisch ausgelegten dicken Köder schnappen und mich fragen würde, ob es da in rosaroter Zukunft nicht etwas Tolles zu verlegen gebe. Aber er hat, vor Augen nur das nächstbeste Geschäft und dessen Reize, den Gesichtspunkt vor allem, daß es ruckzuck gehen, die anfallende Arbeit kaum der Rede wert sein könnte, die unvermutete Aussicht auf das bereits gesetzte, fast zum Greifen nahe, schon so gut wie direkt vor seiner Nase liegende fix und fertige Kapitel eines Buches, das er seinerzeit nicht mochte, bloß Diskette resp. Ausdruck verstanden:

Herrn
Uwe Nettelbeck
La Pradelle F 33230 Maransin

via fax 0033 557 69 04 15

16. 3. 98

Lieber Uwe Nettelbeck,
vielen Dank für Ihre Antwort - es kam mir darauf an, erst einmal zu erfahren, ob Sie überhaupt über die graue Vorzeit nachdenken wollen . . .

Mit dem »Dolomitenkrieg« verhält es sich so: Ich habe das Büchlein seinerzeit in der Form gelesen, in der es 1979 bei 2001 erschien und es seitdem im Gedächtnis behalten. Vor einigen Wochen sprach ich mit einem Freund darüber und habe es daraufhin noch einmal gelesen, wiederum mit großem Eindruck. Daraufhin habe ich es einem sehr jungen Leser gegeben, der ebenfalls sehr beeindruckt war, aber ein paar stilistische Einwendungen hatte. Das war dann der Moment, in dem ich dachte: fragen wir den Autor.

Wenn ich nun Ihren Brief richtig verstanden habe, gäbe es die Möglichkeit, eine Diskette resp. einen Ausdruck des Kapitels aus dem »Mainz»-Buch zu schicken. Ich würde dann, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, die (wenigen) Stellen bezeichnen resp. Vorschläge machen und Ihnen zur Entscheidung zuschicken. Dann müßte man noch über die Präsentation der Neuausgabe nachdenken. Schließlich: Abbildungen. Es gibt ja sehr merkwürdige Bilder - ich habe sie einmal in einem Dokumentarfilm gesehen, ohne mich an die Quellen erinnern zu können; aber das wissen Sie ja gewiß besser. Das also müßte bedacht werden. Ich schicke Ihnen mit gleicher Post ein Taschenbuch über den amerikanischen Bürgerkrieg, das letzthin als Taschenbuch erschien, als Beispiel.

Als Honorar zahlen wir das Maximaltaschenbuchhonorar von 7%, die Auflage weiß der Himmel, oder vielmehr die Buchhändler, die momentan eher die Hölle sind.
Herzliche Grüße, Ihr Klaus Wagenbach

Ich habe nachgedacht, und wollte ihm, ein bißchen irritiert von der Eröffnung Kriege gleich in Serie und der Buchschmuck einheitlich nach Art des Hauses, aber zumal von der an die Wand gemalten Perspektive, daß mir in unseres womöglich eine Auseinandersetzung mit gleich zwei meiner Sache nicht sicheren Leseraltersgruppen stand, und keineswegs begeistert auch von der Wortgewandtheit des Verlegers, der da mit Himmel resp. Hölle um sich warf, um auf Erden sein Dasein auf dem Boden der Zahlung nur höchst irdischer Honorare zu fristen, die aus eben diesem Grunde im Normalfall besser klingen als sie sind, und um sie strikt nach oben abzugrenzen ein Gepräge tragen, als sei die gebotene Höhe felsenfest in Stein gemeißelt, schon sagen, es werde mir, was da plötzlich zu bedenken war, und ich besser wissen sollte, bereits jetzt zuviel, jedoch gezögert, in den Gang der Dinge einzugreifen, mir gesagt, du siehst Gespenster.

La Pradelle, 17. März 1998

Lieber Klaus Wagenbach,

das klingt alles doch relativ unproblematisch. Was die »paar stilistischen Einwendungen« betrifft, so mag es ja vielleicht durchgehen, daß stehenbleibt, was da steht - vielleicht bezogen sie sich ja auch mehr auf irgendwelche der unzähligen versteckten Zitate, die manchmal seltsam klingen mögen, aber meistens belassen sind wie gefunden; ich habe nur hin und wieder den positiven Ton der positiven in die negativen und umgekehrt geschmuggelt.

Was die Möglichkeit betrifft, eine Diskette zu schicken - da haben Sie den Brief leider mißverstanden, beziehungsweise weil keine Aufklärung gegeben mißverstehen müssen. Das Buch »Mainz bleibt Mainz« ist ein neues Buch, die Summe bis heute der Beschäftigung mit dem Betrieb, enthält nur ganz wenige Sachen aus »Mainz wie es singt und lacht«, und der Dolomitenkrieg ist nicht dabei. Der Brief von Delius mit den schönen Grüßen, auch vom Klaus, übrigens auch nicht.

Zu den Illustrationen: ich erinnere mich an die, die in den alten Kriegsschwarten waren, und würde sie nicht gern neben meinem Text stehen sehen. Keine Ahnung aber, was es da alles geben mag - und ich könnte auch nicht helfen, weil ich das Material irgendwann einmal weggeworfen habe.

Es grüßt Sie herzlich, Ihr UN

P. S.

Sie sollten vielleicht bedenken, daß das Buch noch ziemlich unter den Leuten sein könnte. Zweitausendeins hat so viel ich mich erinnere damals etwa 80 000 Exemplare mit uns abgerechnet.

Eine Zahl, die einen Schatten warf so zappenduster, daß ihm verborgen blieb, was sie ihm bedeuten sollte, und dunkel der sonnenklare Rat, hinsichtlich der Bilder lieber schwarz zu sehen:

Prof. Dr. Klaus Wagenbach
Verlag Klaus Wagenbach
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16. 3. 98

Lieber Uwe Nettelbeck,
die per PS nachgereichten 80.000 sind eine mir nicht gerade vertraute Zahl, aber die Proportionen sind mir wohlbekannt. Was in den siebziger Jahren eine Startauflage von 15.000 hatte (und sei es ein Bericht über einen unbekannten süditalienischen Aufstand von einem unbekannten Autor), hat heute eine Startauflage von 3.000 (und sei es ein hochgescheiter Essay über eine Grundsatzfrage, von Noberto Bobbio).

Wie dem auch sei, ich möchte es - wenn Sie einverstanden sind - versuchen. Da es den Text nicht auf Diskette gibt, wird es wohl das beste sein, wenn ich auf einer Fotokopie am Rand die von mir gemeinten Stellen vermerke; dafür werde ich den Text noch einmal lesen, es wird also etwas dauern.

Um die Bilder werden wir uns kümmern - wie Sie an Caroccis Buch sehen werden, kann so etwas (in unseren visuellen Zeiten) dem Verkauf des Buches helfen. Wenn wir etwas finden, schicke ich es Ihnen.

Herzliche Grüße,

Ihr Klaus Wagenbach

In Gedanken versunken an die stürmischen, aber goldenen Zeiten für ein unter linker Flagge segelndes Haus, da Berichte von unbekannten Autoren so mühelos und solche über unbekannte Aufstände so totensicher sich versilbern ließen, daß mit oder ohne Bilder so schnell nichts wie Blei in den Regalen liegen blieb, die Höhe der Startauflagen kein Grund zum Kopfzerbrechen war und im Gegensatz zu heute, da so manches alte, dem der Wind ins Gesicht bläst, sich besonnen hat und fest auf dem Bein soliderer Geschäfte steht, keiner zur Besorgnis sogar ein Getändel selbst mit hochgescheiten Essays über irgendwelche Grundsatzfragen.

P. P. S.

Es sollte nicht heißen, daß Sie sich an einer solchen Auflage versuchen sollten, sondern im Gegenteil: daß Vorsicht geboten ist, weil schon so viele Exemplare im Umlauf sind, oder es waren. Außer den 80 000 ja auch noch die fast 10 000 von »Mainz wie es singt und lacht«, in dem der Text ja auch stand.

Herzlich, Ihr UN

Ein paar Tage später in der Post das Taschenbuch, das letzthin als Taschenbuch erschienen war, auf dem Umschlag den visuellen Zeiten durch zehn kühn angeordnete Kästchen Rechnung tragend, schwarz gerahmt auf Pink Richtung Zinnober, vorn oben, hart nach links verschoben gegen das graue mit Titel und Verfasser, Schnappschuß, Mörser auf Podest mit Mannschaft, patiniert, rechts davon ein leuchtend weißes kleines, WAT, auf dem Rücken das Pendant dazu, WAT, Strich, 281, etc, bis hin zu einem hinten unten mit dem Hinweis auf das chlorfrei gebleichte, säurefreie und alterungsbeständige Papier, und auch innen jede Menge Verkaufshilfe, Seite 7 Eisenbahn mit Fabrik dahinter, Unterschrift: »Textilfabrik und Eisenbahn - Symbole der wachsenden Industrialisierung (um 1850)«, usw, wirklich, Seite 76: eine Reihe Gewehre mit aufgepflanzten Bajonetten, Unterschrift: Gewehre mit aufgepflanzten Bajonetten, Seite 77: ein Geschütz auf Schienen, Unterschrift: Geschütz auf Schienen, und der Text nicht anders.

Die stilistischen Einwände des sehr jungen Lesers hingegen hatten sich verflüchtigt, und so stand die Berechtigung des schlauer Weise vorgesehenen Etikettes »durchgesehen« auf der Kippe, weil nur mehr gestützt von allenfalls sechs Stellen auf deren etwas schwachen Füßen, selbst eher bloß eigentlich zu sein, als was sie unterdessen gelten sollten, aber es wurde auch ansonsten kritisch.

Prof. Dr. Klaus Wagenbach
Verlag Klaus Wagenbach
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2. 4. 98

Lieber Uwe Nettelbeck,
hier komme ich mit dem Korrekturbericht, der eigentlich keiner ist: es handelt sich um ganze sechs Stellen, eigentlich eher Druckfehler, kaum der Schreibe wert.

Der Schreibe wert ist aber etwas anderes:

Das Buch habe ich inzwischen einem zweiten und einem dritten jungen Leser zu lesen gegeben - alle sind in die sperrangelweite Falle der Dokumentarsatire gelaufen.

Hier müßten Sie etwas erfinden, das die Falle natürlich nicht zudeckt, aber doch auf sie aufmerksam macht.

Das könnte man sich auf zweierlei Weise vorstellen: Einmal durch eine kleine Vornotiz, die vielleicht ohnehin angebracht wäre, angesichts der Geschichte des Textes, in der diese Vorgeschichte kurz referiert und auf die Montagetechnik und die Quellen aufmerksam gemacht wird. Oder: Man gibt dem Text einen Untertitel, etwa der Art »Eine vaterländische Dokumentarsatire über Alpinismus und Kriegsführung/Sprengwesen« o. ä. Oder beides. Natürlich können wir uns auch auf einen Text einigen, mit dem der Verlag das Buch vorstellt.

Fotos suchen wir. Wären Sie damit einverstanden, daß ich ihnen einen Vertragsentwurf schicke?

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Klaus Wagenbach

In nur zwei Wochen die Zahl der lediglich teilweise beeindruckten Nachwuchs-Lektoren gestiegen auf drei, der Berg der zwar nicht angebrachten, mir jedoch zugeschobenen Arbeit, darunter die, wenn denn die Quadratur des Kreises nicht gelingen sollte, das komplette Buch zu ändern, und damit die Schwelle, über die es gehen sollte, immer höher, die Wasserscheide war so schnell erreicht wie vor fünfundzwanzig Jahren. Aber jetzt wollte ich doch auch noch wissen, was da jenseits dieses sagen wir schlicht Gipfels alles auf mich warten mochte, und insbesondere auf den Vertragsentwurf war ich neugierig.

La Pradelle, 2. April 1998

Lieber Klaus Wagenbach,
in Eile nur schnell dieses: natürlich können Sie einen Vertragsentwurf schicken. Das Fallen-Problem ist innerhalb des Textes (also einschließlich des Titels) nicht zu ändern; das sollte, wenn Ihnen danach ist, tatsächlich der Verlag in seinen Kästchen auf der vierten Umschlagseite lösen. Aber möglichst behutsam, und müßten wir, versteht sich, zur Redaktion vorgelegt bekommen.

Gruß, Ihr UN

Ein Sumpf.

Prof. Dr. Klaus Wagenbach
Verlag Klaus Wagenbach
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2. 4. 98

Lieber Uwe Nettelbeck,
hier kommt ein Vertragsentwurf - die notwendigen Änderungen resp. Einfügungen habe ich handschriftlich eingezeichnet. Könnte es so gehen?

Untenstehend auch einen Entwurf für die Taschenbuch-Rückseite, der letzte Absatz müßte noch etwas erweitert resp. um Pressezitate ergänzt werden, aber hier kommt es ja erst einmal auf die ersten beiden Absätze an.

Wollen Sie mir bitte ein Autorenphoto (oder zwei, zur Auswahl) und eine Kurzbiographie schicken?

Herzliche Grüße,

Ihr Klaus Wagenbach

Nämlich das an die Pressezitate auf der Taschenbuch-Rückseite des Büchleins in der bedauerlichen Form, die ihm 1979 der pÞfÞge Reinecke gegeben und ich, dem Schwung der ersten Stunde nicht gewachsen, der den Laden rappeln ließ mir gefallen lassen hatte, sowohl stark angelehnte wie sie nach Kräften unterbietende tatsächlich Untenstehende, das zweifache Kunststück der im Hinblick auf die einfachen Gegebenheiten doppelt originellen Leistung, nicht nur vorwegzunehmen, um was er den Entwurf erst am Ende zu erweitern resp. zu ergänzen dachte, sondern auch noch so, daß es vorn bis hinten nichts zu präsentieren drohte als den repräsentativen Tiefpunkt noch einmal, ja wiederum den Verdacht einer zu Reklamezwecken eingegangenen Komplizenschaft zwischen Autor und Verlag zu wecken:

Eine berühmte, seit langem vergriffene Dokumentarsatire über einen mörderischen Krieg in den Hochalpen.

Uwe Nettelbeck hat zeitgenössische Berichte über die Kämpfe in den Dolomiten zwischen Italienern und Österreichern während des ersten Weltkrieges gesammelt und daraus ein vaterländisches Bild montiert, das bis Luis Trenker reicht.

Beschrieben wird der Gipfelsturm des heldenmütigen Kriegers wie die Logistik der Etappe, die Untertunnelung von Gletschern und das Wegsprengen des Gegners, eine Front, die entweder gar keine ist oder sich wenige Meter entfernt befindet - Gott mit uns und jeder gegen jeden.

Und auf einem einzeilig beschriebenen Blatt ohne Rand das:

Zwischen +++++++

(im folgenden »Autor« genannt)

einerseits

und dem Verlag Klaus Wagenbach,

Ahornstraße 4, 10787 Berlin

(im folgenden »Verlag« genannt)

andererseits

wird folgender

Verlagsvertrag

geschlossen:

1. Der Autor überträgt dem Verlag räumlich unbeschränkt das ausschließliche Recht der Vervielfältigung und Verbreitung an dem von ihm verfaßten zusammengestellten Werk

+++++++++

für die erste und alle weiteren Auflagen.

2. Dem Verlag ist bekannt, daß es sich um eine dokumentarische Montage handelt. Der Autor versichert, daß sein Werk nicht Autoren-, Editoren- oder Übersetzungsrechte Dritter verletzt. Der Verlag verpflichtet sich, das Werk sachgemäß zu verbreiten und die Nebenrechte zum Besten des Autors zu wahren; bei schweren Mängeln des Manuskripts hat der Verlag ein Rücktrittsrecht.

3. Das Werk wird als Wagenbach Taschenbuch erscheinen. Der Autor erhält das Maximaltaschenbuchhonorar von 7% vom um die Mehrwertsteuer verminderten Ladenverkaufspreis für alle Auflagen.

Vom Verlag unberechnet versandte Exemplare sind honorarfrei. Die Abrechnung erfolgt jährlich innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres. Eine Verramschung muß der Verlag dem Autor anzeigen.

4. Der Autor überträgt dem Verlag sämtliche Neben-, Lizenz- und Übersetzungsrechte; von den Einnahmen aus diesen Rechten erhält der Autor 60%.

5. Der Autor wird das vollständige Manuskript bis zum ++, ++, +++ abliefern. Überschreitet er den Termin, so kann der Verlag pro Überschreitungswoche 5% vom Honorar der ersten Auflage einbehalten.

Den Text wird er als Diskette und mit einem Ausdruck auf weißem festem Papier abgeben: zweizeilig geschrieben, mit genügend Rand und unter Berücksichtigung der beiliegenden Hinweise für das »Manuskript auf Diskette«. Bei schweren Mängeln des Manuskripts hat der Verlag ein Rücktrittsrecht.

6. Der Autor erhält von der ersten Auflage 30 Freiexemplare, von allen weiteren Auflagen je 15 Freiexemplare. Er kann von seinem und anderen Titeln des Verlages weitere Exemplare zum Rabatt von 40% beziehen. Der Verlag wird dem Autor die wichtigsten Rezensionen seines Buches zusenden.

7. Der Autor übernimmt die Korrektur der ihm übersandten Fahnenabzüge; Änderungen im fertigen Satz dürfen 10% der Satzkosten nicht überschreiten.

8. Der Autor hat das Recht auf Einblick in die Kalkulation seines Buches, auf Mitsprache bei den Informationstexten und Auslandslizenzen. Der Verlag ist zur Auskunft verpflichtet.

Streitigkeiten werden beide Vertragspartner fair und möglichst außergerichtlich lösen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

Berlin, den ++. ++. ++++

(+++++++)

Dr. Klaus Wagenbach

Mehrwertsteuer: ja nein
Bankverbindung:

Druckreif, habe ich gedacht, alles wortwörtlich wie von annodunnemals, geradezu ausdrücklich so wie wieder für die Sammlung, zwar wie aus ihr abgeschrieben, und so eigentlich nichts Neues, und in puncto Streitigkeiten sogar ein Anklang an die Zeiten deutlich, da diesen folgend in seinem Hause der Entscheidung über drucken oder nicht, kollektiv getroffen eine über solidarisch oder nicht vorherging, aber andererseits die Handschrift so persönlich, und so selbstvergessen eingefügt die Züge des Privatmanns, daß ich, obwohl es, wie er aus Erfahrung hätte wissen müssen, in solchen Angelegenheiten mit mir nicht öffentliche nicht gibt, die Antwort auf die Frage in die Notizen oder nicht vertagte und ihm erst einmal etwas zu raten aufgab:

La Pradelle, 2. April 1998

Lieber Klaus Wagenbach,

habe leider gleich gesehen, daß Etliches so ganz und gar nicht geht, brauche aber etwas Zeit zur Antwort, weil ich im Moment einfach zu viel anderes um die Ohren habe, muß Sie also bitten, sich bis Anfang übernächster Woche zu gedulden.

Herzliche Grüße, Ihr UN

Noch schwankend, aber um so oder so schon einmal einen Punkt mit Bart zu klären, hinzugefügt:

P. S.

Warum nur haben sie »verfaßten«, richtig, geändert in »zusammengestellten»?? das ja nun doch nicht: die »Zitate« sind natürlich so gut wie alle moduliert, tatsächlich welche eigentlich nur die als solche gekennzeichneten und das aus der Fackel.

Mit dem Resultat dieses Kunterbunten, das Blaue vom Himmel und etwas Bonbonfarbenes vom Verlegersitz:

Prof. Dr. Klaus Wagenbach
Verlag Klaus Wagenbach
Ahornstraße 4 10787 Berlin
Telefon 030 / 23 51 51-0
Fax 030 / 211 61 40

3. 4. 98

Lieber Uwe Nettelbeck,
»verfaßt« habe ich geändert in »zusammengestellt«, weil ich Sie schützen wollte vor eventuellen Regreßansprüchen Dritter; deswegen auch die Korrektur des ersten Absatzes von 2. Aber wir können auch »verfaßten« lassen.

Natürlich haben die vertraglichen und Präsentations-Dinge Zeit, wir müßten das Projekt dann allerdings aus der Planung Herbst resp. Januar 99 herausnehmen, da wir Ende übernächster Woche Vertreterkonferenz über das neue Programm haben. Das wäre aber leicht möglich, es sei denn, Sie möchten das Büchlein bald sehen.

Mit herzlichen Grüßen,

Ihr Klaus Wagenbach

La Pradelle, 3. April 1998

Lieber Klaus Wagenbach,

nein, bitte nehmen Sie das Büchlein aus der Planung Herbst resp. Januar 99 heraus; das werden wir nicht schaffen, uns bis zu Ihrer Vertreterkonferenz zu verständigen.

Angefangen aufzuräumen:

Ë propos verständigen: ich habe Sie vielleicht neulich mit meiner Bemerkung über die »unzähligen versteckten Zitate, die manchmal seltsam klingen, aber meistens belassen sind wie gefunden« verwirrt, die Erklärung der Technik, »hin und wieder den positiven Ton der positiven in die negativen und umgekehrt geschmuggelt«, nicht präzise genug gehalten; im Resultat jedenfalls, dem Text, ist kein Stein auf dem andern geblieben, so nach meinem Gutdünken geschaltet und gewaltet, daß die »Dritten«, also die Autoren des Materials, selbst wenn sie noch unter uns weilten, mit eventuellen Regreßansprüchen ihre Not gehabt hätten. Sie hören von mir, wie gesagt, im Laufe der übernächsten Woche.

Nochmals herzliche Grüße, Ihr UN

Und Arbeit hin, Arbeit her, anstatt der speziellen Mühe mit dem WAT Nummer X mir die gemacht:

La Pradelle, 13. April 1998

Lieber Klaus Wagenbach,

in Ihrem Vertragsentwurf hätte stehen sollen, was zwar nicht Standard sein mag, aber es besser wäre, und er hätte der zu verhandelnden Sache entsprechen müssen, also dem An- und Verkauf einer Taschenbuchlizenz. Nämlich etwa:

1. Der Autor überträgt dem Verlag die bis zum ++, ++, ++++ befristete Lizenz, den Text +++++++ als Taschenbuch neu aufzulegen und dieses zu vertreiben. Die Auflage beträgt ++++ Exemplare. Nach Ablauf der Frist oder Ausverkauf der Auflage ist neu zu verhandeln.

2. Der Verlag verpflichtet sich, das Werk sachgemäß zu vertreiben.

3. Der Autor erhält ein Honorar von + % vom um die Mehrwertsteuer verminderten Ladenverkaufspreis.

Der Verlag ist berechtigt, ++ Exemplare als Frei- und Werbeexemplare abzugeben; diese sind honorarfrei.

Der Autor erhält bei Erscheinen der Ausgabe einen Honorarvorschuß in Höhe von ++++ DM.

Im übrigen erfolgt die Abrechnung zweimal jährlich, jeweils zum 31. Januar und 31. Juli.

Eine Verramschung bedarf der Zustimmung des Autors.

4. Sämtliche über das erteilte hinausgehenden Nebenrechte verbleiben beim Autor; für die Vermittlung von Geschäften, Rundfunk, Fernsehen, Ausland etc, erhält der Verlag eine Provision in Höhe von 10%.

6. Der Autor erhält 30 Freiexemplare.

7. Der Verlag übernimmt die erste Korrektur des von ihm hergestellten Satzes = Abgleich mit der zur Verfügung gestellten Vorlage, die korrigierten Fahnenabzüge sind dem Autor zur Kontrolle vorzulegen.

8. Der Autor hat das Recht auf Einblick in die Kalkulation seines Buches; sowie im Fall des begründeten Verdachts einer nicht vertragsgemäßen Abrechnung das Recht, eine Betriebsprüfung vornehmen zu lassen, deren Kosten bei Feststellung von Unregelmäßigkeiten zu Lasten des Verlages gehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand: hier hätte ein neutraler, also etwa Hamburg, wenigstens angeboten sein sollen.

Und erlauben Sie mir, der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit wegen, eine Bemerkung auch zu den schweren Mängeln des durchstrichenen Paragraphen 5. Es ist mir in Anbetracht seiner, wie der Zumutungen Ihres Vertragsentwurfs überhaupt, rätselhaft, wie Verlage, die solche Verträge unterbreiten, auch nur an einen einzigen lebenden Autor kommen, der noch bei Verstand ist. Denn wenn ich den ersten Teil richtig verstehe, kann es doch einem, der so unvorsichtig war, ihn zu unterschreiben, passieren, daß er, mit weiter nichts in der Hand als der Hoffnung auf die Gutwilligkeit des Vertragspartners, dessen Bereitschaft, es mit dem Wort »einbehalten« nicht zu genau zu nehmen und im Falle eines Falles Gnade vor Recht ergehen zu lassen, in ein paar Krankheitswochen das halbe Honorar los ist, unter Umständen sich sogar gezwungen sehen, dem Verlag das Werk umsonst zu überlassen. Was den zweiten Teil betrifft, so hat er ebenfalls seine Tücke, da er über das in Paragraph 2 eingeräumte Rücktrittsrecht hinaus, welches dem Verlag die Möglichkeit eröffnet, es unter Berufung auf eine bloße Geschmackssache praktisch nach Belieben auszuüben, das fernere verankert, den Vertrag für null und nichtig schon bei einer nicht genügend gelungenen Berücksichtigung der was auch immer fordernden »beiliegenden Hinweise für das Manuskript auf Diskette« erklären zu können, welches den Autor entweder zu der zusätzlichen Mühe zwingt, sich ausreichende Datenverarbeitungskenntnisse anzueignen oder, um sich entweder jene zu ersparen oder ein im Umgang mit Computern jederzeit drohendes Allerweltsmißgeschick sicher zu vermeiden, die Kosten für eine Dienstleistung Dritter zu tragen. Es mag sein, daß die Bestimmung der Ausdruck eines gewohnten Kummers ist, Verlage wie der Ihre es für gewöhnlich mit Leuten zu tun haben, denen deutlich gemacht werden muß, daß randlose Manuskripte etc ein Problem sein können, und Sie mögen es für nebensächlich halten, daß ich gleichwohl selbst noch diesen Passus kritisiere, meine Bedenken insgesamt für übertrieben, aber Sie werden mir cum grano salis darin zustimmen müssen, daß wie auch immer interpretiert das mir zugeschickte Papier nicht unterschriftsreif ist.

Zudem muß ich Ihnen sagen, daß mehr noch als diese vielleicht zu behebenden vertraglichen, Ihr »Entwurf für die Taschenbuch-Rückseite«, die drei Absätze Präsentations-Dinge zu wünschen übrig lassen, die Sie angefügt haben, und die mich ebenso wie bereits der neulich von Ihnen vorgeschlagene Untertitel »Eine vaterländische Dokumentarsatire usw« nun wirklich beunruhigt haben. »Dokumentarsatire«, der Pleonasmus »mörderischer Krieg«, »hat - - - gesammelt«, die Numerierung »ersten Weltkrieges«, »vaterländisches Bild - - - bis Luis Trenker«, »Gipfelsturm«, »heldenmütigen Kriegers«, »Gott mit uns und jeder gegen jeden« sind Wendungen, die ich so wenig noch einmal oder neuerdings in unmittelbarer Nachbarschaft meines Textes sehen möchte wie die »Fotos«, nach denen Sie noch suchen, oder eines der beiden, um die Sie mich bitten.

Wie, denken Sie, könnten, sollten wir verbleiben?

Mit herzlichen Grüßen, Ihr UN

Gedacht, spätestens jetzt wird er sich hüten. Und als ich mich schon damit abgefunden hatte, kein Sterbenswörtchen mehr von ihm zu hören, vorlieb nehmen zu müssen mit dem, was auf dem Tisch lag, es mal so probierte,

- - - Eine verlorene natürlich dem Umstand gegenüber, daß jedenfalls hierzulande kein Mangel an Autoren herrscht, die bloß um gedruckt zu werden noch immer alles mit sich machen lassen, anstatt alles zu tun, um die Verleger unter Druck zu setzen, aber da nicht völlig ausgeschlossen war, daß dieser eine meine dennoch aufgewandte sich zu Herzen nehmen und beginnen würde, über sein Gewerbe nachzudenken, ich auch den Eindruck nicht entstehen lassen wollte, sie sei nicht angemessen, und schon gar nicht den, es gehe mir im Grunde nur um Scherze, mir jede erdenkliche gegeben, um über der besonderen Komik, daß dieser eine, der da die größte hatte, mir zu folgen, zwischen Beratungen mit jungen Kunden und Konferenzen mit Vertretern, und wer weiß in welchen Nöten außerdem, zwar auf Verkaufsideen, aber nicht dazu gekommen war, den Vertragsentwurf wenigstens neu abzutippen, und unentwegt nach Bildern suchte, anstatt sich an den Kopf zu fassen, dieser eine war, und sich wie kein zweiter zu mir durchgerungen hatte, nicht aus den Augen zu verlieren, was mich dazu bewogen hatte, sie mir überhaupt zu geben, es an Gründen gab, sich ihm auch als Repräsentanten seiner Branche zuzuwenden - - -,

mal so,

- - - Hätte ich, um das Büchlein bald zu sehen, im guten Glauben unterschrieben, einen Vertrag zu unterschreiben, der zwar nebenbei auf die hier weder billig zu verlangende noch zur Erfüllung des Vertragszwecks überhaupt erforderliche Übertragung des bereits einem anderen Verlag erteilten Rechtes zielte, über die Vergabe der Nebenrechte zu bestimmen, und sich auch ansonsten nicht genierte, aber so genau beim Wort gar nicht genommen werden, mit nichts im Sinn als alles unter Brüdern, und an den innergerichtlichen Streitfall kein Gedanke, lediglich besagen wollte, daß wir uns über einen Nachdruck irgendwie schon einig waren, wäre es, denn das war in seinem wenn auch ein wenig lückenhaften Paragraphen 1 schon irgendwie gedeichselt, den Wagenbach hinunter, ich es so lange, als es ihm gefallen, und so es ihm gefallen hätte, auf Nimmerwiedersehen los gewesen, hätte ich, denn vor den Schranken der Gerichte gilt schließlich in der ersten Linie, von der es zu der Front, die sie bilden, nicht weit ist, was auf dem Papier steht, dumm dagestanden, zwar noch im Besitz meiner laut Gesetz unveräußerlichen Autorenrechte - die Verpflichtung des Verlags, mich als Verfasser oder Zusammensteller des verlegten Werks zu nennen, mein Recht, da es vor mehr als zwanzig Jahren zum ersten Mal erschienen ist, es in eine Ausgabe Gesammelte Werke aufzunehmen unter der Bedingung, daß deren Verleger den es enthaltenden Band nicht einzeln abgibt, sowie die im Kontext der tatsächlichen Spruchpraxis der die einschlägigen Probleme lösenden Instanzen nur theoretisch festgeschriebenen, es aus gewandelter Überzeugung, also etwa der, es nicht mehr mit meinem Gewissen vereinbaren zu können, daß junge Leser in eine sperrangelweite Falle und ältere Verleger ob seiner Schwierigkeit in die ihres Unvermögens laufen, einer Montage auf die Schliche zu kommen, ja bei deren Lektüre auf Ideen wie die, Wegsprengen des Gegners o. ä. sei das Salz in der Suppe und die Plakatierung der Vorstellung geeignet, Jung und Alt zur Zahlung des Ladenpreises zu bewegen, zurückrufen oder den Vertrag aus einem wichtigen Grund kündigen zu dürfen, dessen Wichtigkeit aber wiederum nicht im Ermessen selbst eines notorisch geschädigten Autors, sondern allein in dem des Standes liegt, der bekanntlich dazu neigt, auch ein krummes Geschäft ein ordentliches sein zu lassen, solange es sich so gerade eben noch im nun einmal gesteckten Rahmen hält und überdies der Geldvermehrung an der rechten Stelle dient - aber verlustig aller wesentlichen auf die Jahre hinaus, die ich noch lebe, plus siebzig, und des entscheidenden vor allem, mit ihm zu verfahren wie mit einem Eigentum. Das es mit einer unanstößigeren Legitimation ist als sämtliche sonstigen Güter, und daher bleiben sollte auch in den Händen eines Nutznießers, welcher es nicht einmal zu lesen braucht, um Kapital aus ihm zu schlagen. Er jedoch sich seine reiben und in Ruhe auf den Glücksfall warten können, daß es ihm die in Paragraph 4 so vorsorglich verteilten Früchte trägt, aber im Besitz eines wie sonst nur jene Bücher eingeheimsten Schnäppchens, deren exzessiver, im Prinzip noch den Kindeskindern des Verlegers zugestandener Nießbrauch damit entschuldigt wird, er sei dazu gedacht, das Risiko der Erstverlegung, die gewagte Investition in Papier, Druck, Bindung und das Buffet für die Vertreter, oder, schon gewitzter, den aus kulturpolitischer Verantwortung geleisteten Unterhalt einer nicht marktkonformen Nische im Programm zu kompensieren, also auf Kosten der Autoren den Betrieb eines Talentschuppens und der Abteilung Longseller, und selbstverständlich hilft, die fixen welcher Art auch immer zu bestreiten bis hin zum Sommerhaus in der Toskana, wo Zaun an Zaun mit ihm vielleicht die ihm bekannten italienischen Autoren wohnen, des wie seine echten Originalausgaben unter Dach und Fach gebrachten Taschenbuchs auch ins Land der blühenden Zitronen fahren und den ortsansässigen Kollegen ein von ihm verlegtes Heldenlied auf die Taten ihrer Zappatori resp. Untertunnelung der Gletscher nahe bringen dürfen im Hochgefühl der denkbaren Geschäfte, Brief und Siegel darauf in der Tasche, daß die knappe Hälfte des Gewinns der Ferienreise in die seine fließen würde - - -,

dachte, verstiegen, so geht es nicht, sind Ressentiments, und die Klischees, die am Ende hier die Oberhand gewinnen, es wird zu viel des Guten, bald den Eindruck machen, als hätte ich seit Jahrzehnten nur auf einen Mucks von ihm gewartet, den einer ausgeuferten Polemik gegen einen Mann, der nichts betrieben hatte als in aller Freundlichkeit, und bloß ein bißchen schusselig, sein allerüblichstes Geschäft, und wie es sich so fügte noch dazu in einem Buch, das ich gerade wiederlas, auf ein hochalpines Bild gestoßen war, the effect is like that of seeing an innocent bystander suddenly buried by a fall of snow from a roof, Strong Opinions, p. 246, das zwar genau genommen gar nicht paßte, aber saß, immerzu eine aus der Balance geratene Bescherung rumpeldipumpel auf ihn niedergehen und den armen Professor unter ihr verschwinden sah, überraschte er mich am späten Nachmittag des übernächsten Tages damit:

Prof. Dr. Klaus Wagenbach
Verlag Klaus Wagenbach
Ahornstraße 4 10787 Berlin
Telefon 030 / 23 51 51-0
Fax 030 / 211 61 40

14. 4. 98

Lieber Uwe Nettelbeck,
da in den nächsten Tagen Vertretersitzung ist, nur das wesentliche, in Kürze:

Zu 1: als Frist würde ich zehn Jahre vorschlagen. Die Auflage bestimmen wir immer erst, wenn wir einen Überblick über die Bestellungen haben. Nach Urheberrecht müssen wir ohnehin das Buch lieferbar halten; so nicht, fällt das Recht an Sie zurück. Die Formulierung »räumlich unbeschränkt das ausschließliche Recht . . .« muß bleiben, sonst könnten wir das Buch z. B. nicht in der Schweiz vertreiben. Die Nebenrechte müßten wir in der (zu vereinbarenden) Zeit verwalten.

Zu 3: Will man die Formel »unberechnet versandte Exemplare« verändern, so sind 5% der Auflage die Regel. Als Honorarvorschuß könnte ich DM 2.500, - anbieten. Der Abrechnungsmodus (einmal jährlich) gilt für alle Autoren, das kann ich leider nicht ändern. Nur in den USA ist zweimal jährlich usus, weil dort mittlerweile auch die Bilanzen halbjährlich gemacht werden.

Zu 4: Da muß der vorgeschlagene Passus bleiben, natürlich nur für die zu vereinbarende Zeit.

Zu 7: einverstanden.

Zu 8: eine mögliche Betriebsprüfung brauchen wir nicht zu erwähnen, steht im Urheberrecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist usus, schon deswegen, weil Sie oder ich sonst nach Hamburg reisen müßten, zur Abholung des Manuskripts und der Korrekturen.

Der Passus unter 5, den Sie kritisieren, ist für Übersetzer gedacht, wir haben ihn seit langem, wenn auch noch nie davon Gebrauch gemacht. . . Mit den Fotos habe ich mich vielleicht unklar ausgedrückt. Einmal handelt es sich um historische Fotos aus dem Dolomitenkrieg - davon hatte ich Ihnen ja schon geschrieben -, die im Buch reproduziert werden sollen und die wir inzwischen suchen. Die andere Bitte bezog sich auf ein oder zwei Autorenporträts (für Werbung, Information), samt einer kurzen vita.

Machen Sie mir für die Taschenbuchrückseite einen neuen Vorschlag? Da das Büchlein jetzt erst einmal verschoben ist, haben wir Zeit.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr Klaus Wagenbach.

Als habe er, wie jenes Unschuldslamm, das mit bestem Rechte geltend machen wollte, das Wasser fließe nicht bergauf, kein Wässerchen getrübt, ja auf einmal gar als treuer Hirt verkleidet wie der Wolf in einer andern Fabel, dessen Geschäft in Schafen etwas flau nachgerade ging, und der darum wohl meinen mochte, gut wär's wie ein Füchslein schlau nur vermummt noch zu erscheinen.

La Pradelle, 16. April 1998

Lieber Klaus Wagenbach,
vielen Dank für Ihr Wesentliches in Kürze, das jedoch nichts mehr an meiner vor einigen Tagen getroffenen Entscheidung zu einer Absage ändern konnte.

Grund genug, das Büchlein nicht in Ihren Verlag zu geben, bietet mir schon Ihre klare Auskunft zu 4, daß es bei dem von Ihnen vorgeschlagenen Passus bleiben müsse, den ich weder hinsichtlich des Verteilungsschlüssels, noch der vorgesehenen Verwaltung der Nebenrechte durch den Verlag als akzeptabel betrachte, die ja wohl eine ausschließliche sein sollte, und so mich zum Beispiel der Möglichkeit beraubt hätte, einer als unzulänglich empfundenen Übersetzung etwa ins Italienische nicht zuzustimmen, während andererseits der Verlag Anspruch auf eine in meinen Augen unangemessen hohe Beteiligung an Erlösen selbst aus ohne sein Zutun oder Verdienst eingeleiteten oder abgeschlossenen Geschäften gehabt hätte.

Auch bin ich mir nach Ihren die Taschenbuchrückseite betreffenden Vorschlägen fast sicher, daß so wenig wie Sie verstanden haben, daß ich die Fotos aus dem Dolomitenkrieg, denen ihre Suche galt, und das oder die Porträts, die Sie von mir zu erhalten hofften, keineswegs etwa durcheinander gebracht, sondern nur insofern nicht zwischen ihnen unterschieden habe, als ich Ihnen nahelegen wollte, die Suche und die Hoffnung gleichermaßen aufzugeben, Ihnen der neue Vorschlag willkommen gewesen wäre, den zu machen Ihr Brief mich einlädt; denn er hätte schlicht darin bestanden, einfach alles wegzulassen, was zwecks Erfüllung des verlegerischen Wunsches, sie zunächst zu Käufern des Büchleins zu machen, potentielle Leser auf die Idee hätte bringen können, daß etwas in ihm steht, was nicht in ihm steht, also obwohl ich weiß, daß es eine betriebsblinde gewesen wäre, aus der dringenden Bitte, auf das Kästchen mit vita und das mit dem Versuch zu verzichten, das Büchlein hintendrauf kürzer zu fassen, als es ohnehin schon ist, also der, sich in puncto Verkaufsförderung mit dem Streifencode und dem wiewohl auch im Impressum eines WATs enthaltenen Hinweis auf die Haltbarkeit der von Ihnen hergestellten Bücher zu bescheiden.

Da Sie mir nun jedoch zwar in den zentralen Punkten nicht oder nur bedingt, die Frist zum Beispiel, die Sie vorschlagen, überzieht in unseren nicht nur visuellen, sondern was die Präsenz von Büchern auf den Ladentischen angeht auch sehr kurzlebigen Zeiten, bei weitem die um ein Taschenbuchgeschäft einzufädeln und abzuwickeln erforderliche, an die ich gedacht hatte, aber immerhin in einigen ausreichend entgegen kommen wollten, und somit denkbar ist, daß Sie Ihren künftigen Autoren nicht ganz so einseitig den Verlag bevorteilende, und damit eigentlich sogar null und nichtige Verträge vorlegen werden, möchte ich nichts unversucht lassen, Sie darin zu bestärken, und Ihnen darum meine Sicht der Dinge in aller Ausführlichkeit darlegen selbst auf die Gefahr hin, daß Ihnen die Materie vielleicht längst und besser vertraut ist als mir, der ich nicht einmal wußte, daß das Urheberrecht eine Betriebsprüfung bei suspekten Verlegern und die je nach ihrem Ausgang erfolgende Kostenregelung bereits vorsieht, noch etwas von einer derart engen Verknüpfung zwischen Erfüllungsort und Gerichtsstand, daß die Wahl eines neutralen Gerichtsstandsorts Sie oder mich zu Reisen an diesen schon zur Aushändigung des Manuskripts oder der Korrekturen gezwungen hätte.

Um jetzt aber nicht hier wiederholen, oder in eine persönliche Form kleiden zu müssen, was ich mir während unserer Korrespondenz und zu ihr bisher notiert habe, um es bei Gelegenheit zu veröffentlichen, und die Notate zudem, und zumal um die noch nachzutragende Erörterung der in ihnen noch nicht bedachten Aspekte ergänzt, den Rahmen eines Briefes sozusagen wegsprengen würden, darf ich Sie bitten, sich bis zum Erscheinen des nächsten Bandes der Republik zu gedulden und das Übrige ihm zu entnehmen.

Mit dieser Empfehlung grüßt Sie, Ihr UN

Und während ich noch überlegte, was denn überhaupt noch fehlte, und so schnell auf gar nichts kam als ein paar Kleinigkeiten wie die Frage, wem um alle Welt er die selbst bei seinen Startauflagen heute immerhin noch rund 150 Dolomitenkriege, die ich ihm zum Verschicken schenken sollte, unberechnet schicken wollte, und wohin zum Teufel einst das bei seinen Startauflagen damals in der Regel Fünffache gegangen war, und damit beschäftigt war, meinerseits in die Vergangenheit zu schweifen, zum Zeitvertreib etwas in 21 Punkten las -

Grundsätze, woraus das Merkantilische Verhältniß

zwischen Schriftsteller und Verleger bestimmt wird.

1. Ein zu öffentlichem Druck und Verkauf bestimmtes Manuscript (wie groß oder gering sein innerer Werth seyn mag) wird hier bloß als ein Product der Kunst oder des Fleißes eines Schriftstellers betrachtet, in so ferne solches auf Kosten und Risico eines Verlegers zu einer Ware wird, die in Geld oder Geldeswerth umgesetzt und an welcher gewonnen oder verlohren werden kann.

2. Ein jedes Manuscript ist und bleibt ein unstreitiges Eigenthum seines Verfassers und dieß so lange bis er sein Eigenthums-Recht an dasselbe einem andern auf eine Rechtsgültige Art übertragen und abgetreten hat, in so ferne als dies vermöge der Natur der Sache geschehen kann.

3. In so ferne das Product eines Schriftstellers durch den Druck und Verkauf zu einer Kaufmanns-Waare wird, lassen sich alle Grundsätze und Regeln, die von allen Waaren überhaupt gelten, auf dasselbige in so weit anwenden, als die besondere Art und Natur dieser litterarischen Waaren nicht besondere Modifikazionen und Bestimmungen nothwendig machen.

4. Das Eigene dieser Litterarischen Waaren, wodurch sich die Producte der Kunst oder des Fleißes des Schriftstellers von allen andern Producten der menschlichen Industrie wesentlich unterscheiden, besteht darin: daß sie

a) vermittelst des Drucks ins Unendliche vervielfältigt und

b) durch den Nachdruck oder Contrefactur von einem Jeden, der es unternehmen will, nachgemacht werden können.

Was hieraus sowohl zum Vortheil als Nachtheil des Autors und des Verlegers folget oder folgen kann, wird sich in der Folge zeigen.

5. Ein Autor kann, nach Willkühr, sein Product entweder auf eigene Kosten und Risico drucken lassen und verkaufen, d. i. sein eigener Verleger seyn, oder den Verlag desselben unter Bedingungen, worüber beyde Theile übereingekommen sind, und für einen bestimmten Preis, welcher gewöhnlich das Honorarium genannt wird, einem Buchhändler überlassen, welcher sodann den Nahmen des Verlegers bekommt, und mit dem von ihm auf diese Art aquirirten Werke, wie jeder andere Kaufmann, mit seiner Waare handelt.

6. Im erstern Falle, wenn der Autor auch Selbstverleger ist, kommt ihm ein zweyfaches Eigenthums-Recht zu: 1. das natürliche Recht an das Product seines Geistes oder litterarischen Kunstfleißes; 2. das Recht, welches er als Verleger durch die auf seine Kosten bewerkstelligte Verfertigung einer gewissen Anzahl Exemplarien desselben, in so fern sie dadurch eine Art von Fabrik-Waare geworden sind, auf diese nehmliche Waare als Waare erhalten hat.

7. Jenes, nehmlich das natürliche Eigenthums-Recht an das Product seines Geistes und Fleißes, gehört unter die unverlierbaren Rechte der Menschheit und der Grund davon liegt in der Natur der Sache. Eine natürliche und von niemand bezweifelte Wirkung desselben ist, das Recht eines jeden Autors, sein Werk, nachdem es durch den Druck publiziert ist, noch immer und so lange er lebt, zu verändern, zu verbessern und der möglichsten Vollkommenheit, deren es durch ihn fähig ist, näher zu bringen.

8. Ein Autor kann dem Buchhändler, dem er sein Werk zum Verlag überläßt, kein anderes Recht abtreten, als das Recht eine gewisse Anzahl Exemplarien desselben auf seine, des Verlegers, Kosten drucken zu lassen und zu verkaufen. Aber auch hiezu kann er demselben kein ausschließliches Recht geben, welches den Effect hätte, andere zu verhindern, sein Werk, so viel und oft und um welchen Preis als ihnen gefällig ist, nach zu drucken; so lange nehmlich kein allgemein gültiges positives Gesetz in Teutschland existiert, welches den Bücher-Nachdruck für unerlaubt erklärt. Am allerwenigsten aber kann ein Autor seinem Verleger das Recht, eine unbestimmte willkürliche Anzahl von Exemplarien machen zu lassen, geben oder gegeben zu haben praesumiert werden, ehe und bevor er seinem Werke (über welches als ein Product seines Geistes er lebenslänglich ein unverlierbares Recht behält (¤ 7) die letzte Vollendung gegeben hat.

9. Das Verhältniß zwischen dem Verleger eines Buchs und dem Autor des litterarischen Products, welches von jenem durch den Verlag und Druck bis auf eine gewisse Anzahl von Exemplarien vervielfältiget wird, gründet sich auf einen zwischen beyden Theilen vorgegangenen Vertrag, welcher, um rechtsbeständig zu seyn, den Regeln der allgemeinen Gerechtigkeit und Billigkeit zu Folge, so beschaffen seyn muß, daß keiner von den beyden Contrahenten einen übermäßigen Vortheil vor dem andern habe, sondern das Honorarium des Autors dem Profit des Verlegers, soviel es die Natur der Sache zuläßt, das Gleichgewicht halte. Ein Vertrag, vermöge dessen der Autor mit einem verhältnißmäßig geringen Honorar zufrieden seyn mußte, der Verleger hingegen berechtigt wäre, seinen Profit selbst zum offenbaren Nachtheil des Autors so hoch zu treiben, als er könnte und wollte, ein solcher Contract würde ein contractus leoninus seyn, und auch selbst in dem Falle, daß der Autor aus Unkunde der Geschäfte, aus Noth oder andern Ursachen, sich zu einem so unbilligen contract hätte induciren lassen, von keiner Rechtsbeständigkeit seyn können.

10. Um die billigmäßige Proporzion zwischen dem Gewinn des Autors und seines Verleger einiger Maßen bestimmen zu können, müssen auf beyden Seiten verschiedene Umstände in Betrachtung gezogen werden.

11. Auf Seiten des Autors ist in Anschlag zu bringen:

I. Überhaupt, daß derselbe (außer dem beträchtlichen Capital, welche seine scholastische und Akademische Jahre pp. absorbiert haben und demjenigen, so er auf Anschaffung eines zu seinem Fache dienenden Bücher-Vorraths pp. verwenden mußte) den besten Theil seiner Kräfte und seines Lebens verzehren mußte, um die Wissenschaften und Kunstfertigkeiten zu erlangen, die ihn in den Stand setzten, ein in seiner Art vortrefliches, oder doch gutes und brauchbares Werk hervorzubringen.

II. Ins Besondere,

1. Wie viel Anstrengung des Geistes (und folglich auch der Lebenskräfte) und wieviel Zeit-Aufwand sein Werk ihn gekostet haben könne?

2. In welchem Ruf er als Schriftsteller in Rücksicht auf Genie, Talente, Geschmack p. zur Zeit, da er mit dem Verleger über eines seiner Werke oder mehrere contrahierte, gestanden? - Dieser Umstand giebt hier einen der hauptsächlichsten Bestimmungsgründe ab; indem der Verleger eines sehr beliebten und angesehen Autors, nach dessen Werken die Nachfrage groß ist, auf einen ganz andern Absatz rechnen kann, als (ordentlicher Weise) bey einem noch unbekannten, oder in keinem vorzüglichen Ruf stehenden.

3. Ob die schriftstellerische Reputazion des Autors, von dem die Rede ist, so beschaffen sey, daß sie sich erhält, daß seine Schriften auf 20, 30 und mehr Jahre nach ihrer ersten Erscheinung noch geschätzt und gesucht werden, und also mit Grund zu vermuthen ist, daß sie ihren Verfasser überleben dürften?

4. kommt auch noch in Betrachtung, ob ein Werk, sowohl seinem Inhalt als seiner Form nach, von einer Art sey, die nur für eine einzige, oder auch für einige wenige Classen von Lesern taugt und bestimmt ist? Oder ob die ganze Lesewelt, wenigstens der größte Theil derselben, das Publicum ist, auf welches der Autor und sein Verleger Rechnung machen können? Denn auch dieser Umstand versichert dem letztern einen sehr überwiegenden Vortheil.

12. Auf Seiten des Verlegers ist natürlicher Weise nicht alles reiner Gewinn, was in die Kasse fällt. Von diesem letztern muß, außer den eigentlichen Verlagskosten für Papier, Druck, Kupfer u. dgl. noch abgezogen werden:

1. Die Rata von dem Interesse des Capitals, welches der Verleger zu seiner Handlung überhaupt vonnöthen hat, und worunter ich der Kürtze halben, alle Ausgaben begriffen haben will, die mit Führung eines ansehnlichen Buchhandels, vermöge der Natur der Sache, verbunden sind,

2. die gewöhnlichen 33 1/3 pr. %, die er den Buchhändlern, die ihm seinen Verlag abnehmen, bewilligen muß,

3. der etwanige Schaden und Verlust, den er von schlechten Zahlern zu erleiden hat,

4. der Schaden der Defect werdenden Exemplarien.

13. Hingegen muß auch in Betracht gezogen werden, daß bey einem Buche, bey dessen Verfasser die ¤ 11 angeführte Umstände statt finden, der Absatz so zuverlässig und beträchtlich ist, daß der Verleger, wofern er anders die Auflage nicht unmäßig groß gemacht hat, keine Gefahr laufe einen Theil (geschweige einen beträchtlichen Theil) seiner Exemplarien in die Maculatur werfen zu müssen.

14.

Wiewohl es nun, nach allen den Umständen, welche laut ¤¤ 11 und 12 sowohl auf Seiten des Autors als Verlegers zwar in Betrachtung kommen, aber nicht alle genau berechnet werden können, sehr schwer, wo nicht ganz unmöglich ist, ein ganz reines Verhältniß anzugeben, wornach die Beziehung des Gewinns, den der Verleger mit einem beliebten und gangbaren Artikel macht zu dem Honorar des Schriftstellers bestimmt werden könnte: so dienen sie doch wenigstens dazu, das Urtheil der Billigkeit zu leiten und es einem jeden Unbefangenen, vor der Hand, wenigstens wahrscheinlich zu machen:

»daß ein Verleger keine Ursache hätte, sich über Unrecht zu beklagen, wenn ein Gesetz gegeben würde, welches das Honorar eines für vorzüglich geachteten Nazional-Schriftstellers auf die Hälfte des reinen Gewinns setzte, der dem Verleger, nach Abzug der genau zu berechnenden und nach billiger Schätzung der nur en gros anzugebenden, aber ebenfalls abzuziehenden Auslagen, Kosten und Schaden übrig bleiben.«

15. Dieser Satz wird, wenn ich nicht irre, etwas mehr als wahrscheinlich werden, wenn wir uns einen noch bestimmtern und anschaulichen Begriff von der Sache zu machen suchen, welches durch ein paar Beyspiele am besten wird geschehen können. Wir wollen also den Fall setzen, ein Verleger honoriere einen Schriftsteller - von welcher Qualität kann hier gleichviel gelten - für ein Werk von derjenigen Art, die (besonders damahls) am meisten Leser finden, mit 500 Reichsthaler; er lasse dasselbe in einem eleganten Format und Äußerlichem so abdrucken, daß es ungefehr 60 bis 62 Bogen ausmache, setze den Ladenpreis nun auf 2 Rthlr. 12 ggr. und verkaufe (eines mehrfältigen Nachdrucks ungeachtet) binnen 20 Jahre nur 3000 Exemplare davon. Dieses als Hypothese oder Thatsache vorausgesetzt, wird folgendes Schema, worin alles, der bessern Bequemlichkeit wegen, mit runden Zahlen angegeben ist, das Verhältniß des Honorars zum reinen Gewinn des Verlegers ziemlich anschaulich machen.

Ausgabe des Verlegers. Rthlr.

Honorarium an den Autor: 500
Papier zu 3000 Exempl. Zwei und Sechzigmahl =
37 1/5 Ballen à 16 rthlr. in runder Zahl: 600
Setzer und Druckerlohn aufs höchste berechnet: 400
Vier Kupfer: 200

Einnahme desselben.

3000 Exempl. à 2 rthlr. 12 ggr. nach Abzug des Rabat mit 33 1/3 pr. %: 5000
Hievon die obige Ausgabe abgezogen verbleibt: 3300
Noch weiter hievon abgerechnet,
a) die Interessen für das ausgelegte Capital auf 5 Jahre,
binnen welchen dasselbe remboursirt ist, à 5 pt. %
ungefehr: Rthlr. 300
b) für alle übrigen faux-frais (vermuthlich viel zu
hoch angesetzt): 1500

Rthlr. 1800

So verbleiben nach Abzug dieser 1800 Rthlr. noch immer Rthlr. 1500, die ich für einen Profit rechnen zu können glaube und wogegen sich das Honorar des Autors verhält wie 1 zu 3. Dieser könnte also auch (wie vielleicht der Fall war) 50 Louisd'or mehr empfangen haben, und der größere Gewinn würde noch immer auf Seiten des Verlegers gewesen seyn. Wollte man mir einwenden: »Der Autor habe billig in Anschlag zu bringen, daß er seinen Antheil von dem Verleger voraus und auf Einem Brete empfangen habe, und dieses Capital, wofern er ein guter Wirth sey, binnen 20 Jahren habe duplieren können; da hingegen der Verleger seinen Gewinn nur nach und nach in unbedeutenden kleinen Summen bezogen habe»: so wüßte ich zwar nichts dagegen zu sagen: glaube aber, der Verleger müßte seines Orts kein sehr guter Wirth gewesen seyn, wenn er von einem Buche, daß bey seiner Erscheinung viel Sensazion machte und von jedermann gelesen wurde, in zwanzig Jahren nicht mehr als 3000 Exempl. abgesetzt hätte. In der That ist dies so wenig wahrscheinlich, daß man die Vermuthung, daß er innerhalb eines so langen Zeitraums eher ein Tausend Exempl. oder mehr habe nachschießen lassen, viel weniger unglaublich finden wird. Noch ein andres Beyspiel wird vielleicht noch einleuchtender darthun, wie sehr in Rücksicht des Gewinns, der mit litterarischer Waare zu machen ist, das Übergewicht auf Seiten des Verlegers sey. Wir wollen annehmen, dieser bekomme von einem bekannten Schriftsteller ein zwar bereits abgedrucktes, aber noch immer gesuchtes und ziemlich allgemein geschätztes Werkchen in Verlag, und bezahle demselben dafür 64 gute wichtige Ducaten, die wir zu 3 Rthlr. das Stück, zu 192 Rthlr. berechnen wollen. Setzen wir ferner: er lasse es in einem kleinen Format auf 32 Bogen abdrucken, mache die Auflage 1500 Exempl. stark und setze sie binnen 5 Jahre ab. Der Ladenpreis soll nur Einen Reichsthaler, und die Auslagen für Papier und Druck, aufs höchste gerechnet, 320 Rthlr. betragen. Die Einnahme wird also, nach Abzug des gewöhnlichen Rabatts, Tausend Reichsthaler, und also, wenn wir die faux-frais auch auf 40 p. % rechnen, das Honorarium des Autors noch immer um 300 p. % übersteigen. Setzen wir nun vollends den Fall, der Verleger sey durch einen Contract berechtiget nach Verfluß der besagten fünf Jahre eine neue Auflage zu machen, und den Autor dafür mit 32 Ducaten abzufinden: so werden wir (wofern diese Beyspiele für Maßstäbe des gewöhnlichen Verhältnisses zwischen dem Profit der Verleger und der Autoren gelten können) gestehen müssen, daß die erstern gewöhnlich mit den letztern ziemlich ungleich theilen.

16. Ich sage dies nicht, um den Verleger zu verunglimpfen; im Gegentheil, ich sehe sehr wohl ein und gestehe, meines Ortes, gerne zu, daß sie (zumahl in Teutschland, wo der Buchhandel mit noch so mancherley drückenden und nachtheiligen Umständen umgeben ist) einen ansehnlichen Gewinn machen müssen um bestehen zu können, und daß es ihnen wohl zu gönnen ist, wenn sie durch einen Schriftsteller wieder gewinnen, was sie an drey andern verlohren haben, wiewohl diese letztere Rücksicht den guten Schriftsteller nichts angeht und keinen gültigen Grund abgeben kann, warum er für die schlechten oder für die verunglückten Spekulazionen eines Verlegers büßen soll.

Wie dem aber auch seyn mag, ich habe Nichts dagegen, daß der reine Gewinn des Verlegers an einer oder zwei Auflagen das Honorar des Autors um 100, 200 oder noch mehr pro Cent übersteige: ich behaupte nur,

»daß ein Verleger, der an einer oder zwey, auch wohl noch mehreren Auflagen eines Werks beträchtlich gewonnen hat, sich darum kein ausschließliches Eigenthums-Recht an dieses Werk, am allerwenigsten gegen den Autor und wider seinen Willen anzumaßen befugt sey«.

Der für ihn, den Verleger, sehr glückliche Umstand, daß er viel davon gewonnen hat, mag zwar den sehr natürlichen Wunsch, noch mehr damit zu gewinnen, in ihm erregen, kann ihm aber kein Recht, geschweige ein Zwangsrecht geben, wodurch er den Autor verhindern könnte, über eine neue Ausgabe seines Werks nach seiner Convenienz zu disponieren.

Die Unläugbarkeit dieses Satzes wird durch folgendes in ein noch helleres Licht gestellt werden.

17. Es gehört, unglücklicher Weise, unter die Mängel unserer Gesetzgebung, daß wir in Teutschland kein allgemein gültiges Positives Gesetz haben, wodurch genau bestimmt wäre, was in allen streitigen Fällen, die zwischen Autor und Verleger vorkommen können, Rechtens seyn solle.

Die bürgerlichen Gesetze, wodurch in allen andern gewöhnlichen Fällen das Recht des Eigenthums entschieden wird, lassen sich ohne die größte Unfüglichkeit und Ungerechtigkeit auf das mercantilische Verhältniß zwischen Autor und Verleger nicht anwenden: weil es mit den Producten des Geistes und der Industrie der Gelehrten und Schriftsteller eine ganz andere und in wesentlichen Punkten verschiedene Bewandtniß hat, als mir allen andern Natur- und Kunst-Producten, die ein Gegenstand des Handels und gegenseitigen Verkehrs unter civilisierten Menschen sind.

Es bleiben also keine andere Gesetze zu Bestimmung dessen, was zwischen Autor und Verleger Recht ist, übrig, als die Grundregeln der allgemeinen Gerechtigkeit und Billigkeit, vermöge welcher,

1. bey einem Contract der Vortheil, so viel die Natur der Sache zuläßt, auf beyden Theilen gleich seyn soll, folglich

2. kein Theil den andern gefährden oder übervortheilen darf, auch

3. nicht erlaubt ist, daß ein Theil von der Unwissenheit, der Unerfahrenheit oder dem gutherzigen Zutrauen des andern, zu seinem größeren Vortheil und zu des andern Schaden, Gebrauch mache; sondern (selbst nach den positiven Gesetzen) ein Contract alle Rechtsgültigkeit verliert, sobald einer der Contrahenten beweisen kann, daß ihm (aus einer der angeführten Ursachen) eine enorme laesion daher entstehen würde.

18. Wenn also - um die Anwendung hier auf die vorliegende Frage zu machen - ein Verleger beweisen könnte, daß er an dem Werke eines Autors nichts gewonnen, oder gar Schaden gehabt hätte, so könnte ihm von Rechts und Billigkeit wegen nicht verwehrt werden, wenn er wollte, den Versuch zu machen, ob er sich, bei vielleicht in der Folge sich verändernden Umständen, an einer neuen verbesserten Auflage des ehmals verunglückten Werks seines Schadens erhohlen könne; und der Autor würde in diesem Falle wider alle Billigkeit handeln, wenn er sich zu einer solchen Entschädigung nicht bequemen wollte. Ja, ich lasse (da es zu dem gegenwärtigen Zweck nicht gehört) dahin gestellt seyn, ob es nicht Fälle geben könnte, wo ein Verleger wegen eines ohne seine Schuld erlittnen enormen Schadens sich geradezu an den Autor, der daran Schuld wäre, zu halten befugt seyn dürfte.

19. Wenn hingegen der Verleger nicht in Abrede seyn kann, an einer Auflage eines Buches nicht nur keinen Schaden erlitten, sondern noch ein Nahmhaftes mehr gewonnen zu haben als das Honorarium des Autors betrug: so ist der Autor quitt mit ihn, und es ist nicht der mindeste Rechtsgrund in der Sache vorhanden, warum ihm der Absatz der ersten Auflage ein ausschließliches Recht an eine zweyte geben sollte: der, falls der Autor so gefällig gewesen wäre, ihm gegen ein geringes Honorar noch eine zweyte, oder wohl gar eine dritte Auflage zu gestatten, wie eine solche Gutmüthigkeit oder Nachgiebigkeit des Autors (der ohnehin dabey sehr beträchtlich zu kurz kommt) dem Verleger die Befugniß geben könnte, dem Autor zu verwehren, sich seines Rechtes zu bedienen und eine dritte oder vierte Auflage, von wem es ihm beliebte, machen zu lassen.

20. In der Sache selbst ist also Nichts, was dem Autor im vorliegendem Falle die Hände bände. Aber wie, wenn er sich selbst sua culpa, die Hände gebunden, wenn er sich mündlich oder schriftlich bey der ersten Transaction über sein Manuscript anheischig gemacht hätte, es dem Verleger, gegen das bloß für die erste Ausgabe empfangene und bloß mit dem Gewinn derselben in einiger Proporzion stehende Honorarium auf immer zu überlassen? - So sage ich: Nimmermehr würde ein Autor, der bey seinen fünf Sinnen ist (falls ihn nicht etwa irgend eine große Noth zwingt sich alles gefallen lassen zu müssen) sich zu einem so leoninischen Vertrag verstehen, wofern ihn nicht gäntzliche Unkunde des Buchhandels, eine zu geringe Meynung von dem mercantilischen Werth seines Werkes, vielleicht auch ein zu großes Vertrauen in die vorgebliche Freundschaft seines ihm in praktischen und kaufmännischen Künsten unendlich überlegenen Verlegers dazu verleitet hätten. Ich könnte sehr éclatante Beyspiele anführen, wenn ich hierüber ins Detail gehen wollte. Aber es bedarf keyner Beyspiele, wo die Billigkeit so laut für den allgemeinen Satz spricht: daß eine Zusage, wobey der Vortheil ganz auf der einen Seite und der Nachtheil ganz auf der andern ist, schon an sich null und nichtig ist und keine wirkliche Verbindlichkeit hervorbringen kann. Selbst der förmlichste Contract, der dem Verleger eine so disproporzionirte Überlegenheit einräumte, würde von keiner Kraft seyn, da er gegen die wesentlichste Bedingung aller Contracte, die auf Billigkeit gegründet seyn müssen und nur in so ferne gültig sind, so gröblich verstieße.

21. Wenn nun aus allem bisher gesagten, wie ich glaube, deutlich erhellt,

»daß eine Verlagshandlung, nachdem sie von einem Werke eine oder mehrere Auflagen mit beträchtlichem Gewinn abgesetzt, und den Autor dafür mit einem für diese besagten Auflagen allenfalls billigmäßigen, aber mit einer gänzlichen, unbedingten und dem Autor alle künftige Disposizion über sein eigenthümliches Werk benehmenden Cession keineswegs in Proporzion stehendes Honorario renumeriert hat, - sich schlechterdings keines ausschließlichen Zwangsrechts auf den alleinigen, immerwährenden Verlag dieses Buches anzumaßen habe, und eine solche Anmaßung auf irgend ein natürliches oder bürgerliches Gesetz, oder auf die allgemeinen Regeln der Gerechtigkeit so wenig begründen könne, daß diese vielmehr offenbar für das Recht des Autors entscheiden; so wird die Frage: ob eine Verlagshandlung, unter Voraussetzung aller obigen Umstände, von darum, weil sie sich viele Jahre lang im Besitze der meisten Werke eines Autors befunden, und daraus einen considerablen Gewinn gezogen hat, ein ausschließliches Eigenthumsrecht an diese Werke gegen den Autor selbst geltend machen und ihn rechtmäßiger Weise verhindern könne, eine vom Publico längst gewünschte allgemeine, vollständige und vollendete Ausgabe seiner sämmtlichen Werke, so wie er sie der Nachwelt zu hinterlassen gedenkt, noch bey seinen Lebzeiten zu veranstalten? und wenn sie dieses zu verhindern kein Recht hat, ob sie wenigstens befugt sey, dem besagten Autor das Recht, eine solche Ausgabe einem andern Verleger zu überlassen, streitig zu machen, und sich (unter übrigens gleichen Bedingungen) ein ausschließliches Vorzugs-Recht an selbige zu praevalieren?«

ich sage, diese Frage wird aus den bisher angeregten Sätzen le