Datenschutz als Täterschutz
Mit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung ehemaliger NS-ZwangsarbeiterInnen sollte endgültig ein Schluss-Strich unter die deutsche Vergangenheit gezogen werden - ein materieller, der dem schon länger vollzogenen ideellen nachfolgt. Denn immer wieder werden in Deutschland Archivbestände zur NS-Zeit vernichtet. Und immer noch sind Millionen von Dokumenten gesperrt. Nur selten gelangen Akten an die Öffentlichkeit, wie sie jetzt in der Ausstellung »Betrifft: Aktion 3. Deutsche verwerten jüdische Nachbarn« von Wolfgang Dreßen in Berlin zu sehen sind.
Die Dokumente konfrontieren mit den TäterInnen. Anders als es Schulbücher und nationale Erinnerungsriten glauben machen, handelt es sich bei ihnen nicht um eine eingrenzbare Gruppe von »Schergen«, denen die Bevölkerungsmehrheit gegenüberstand. Der Beteiligung der gewöhnlichen Deutschen an Verfolgung, Entrechtung, Enteignung und Vernichtung der europäischen Juden erinnert man sich ungern.
Aktenbestände ungeschwärzt zu veröffentlichen, erzeugt im »geläuterten« Deutschland selbst heute, wo viele der unmittelbar Verantwortlichen tot sind, Empörung und Widerstand. Über die ganz gewöhnlichen TäterInnen und über die Verstrickung der eigenen Verwandten soll nicht gesprochen werden.
Als Wolfgang Dreßen 1998 Interesse an den »Arisierungsakten« anmeldete, die die Bereicherung eines Großteils der deutschen Bevölkerung am zurückgebliebenen Eigentum deportierter Jüdinnen und Juden dokumentieren, wies die Oberfinanzdirektion (OFD) Düsseldorf alle nachgeordneten Ämter an, von »einer Beantwortung des Schreibens vorerst Abstand« zu nehmen.
In Köln hingegen wurde Dreßen der Zugang von der dortigen OFD gestattet, obwohl die Akten damals bereits zu Steuerakten erklärt und für 80 Jahre gesperrt worden waren. Das Aktenmaterial dokumentiert jedoch keine steuerlichen Vorgänge, sondern die so genannten Judenversteigerungen der Finanzämter, also den Verkauf des Eigentums deportierter Juden und Jüdinnen. Akribisch aufgelistet finden sich die ersteigerten Gegenstände, ihr Preis und - was den Deutschen Anlass zur Empörung gibt - die Namen der KäuferInnen, der »Arisierer«. Die Materialien bezeugen eindringlich, dass »Arisierungen« nicht ausschließlich ein Projekt des Staates und großer Unternehmen waren, sondern von ganz gewöhnlichen Deutschen betrieben wurden.
In den in der Ausstellung gezeigten Dokumenten ist kein Name unkenntlich gemacht. Die gewöhnlichen KäuferInnen stehen neben den beteiligten Beamten, die häufig dieselben waren, die nach dem Krieg die Entschädigungsansprüche der wenigen Überlebenden abwiesen.
Dass eine solche Ausstellung auf Widerstand stoßen würde, war klar. Als Ende 1998 das Düsseldorfer Stadtmuseum seine Türen zur Ansicht der gesperrten Akten öffnete, wussten weder der Kulturdezernent der Stadt Düsseldorf noch die OFD Köln von diesem Unterfangen. »Wir wollten im Vorfeld so viel Öffentlichkeit schaffen, dass die Ausstellung nicht sang- und klanglos beschlagnahmt werden konnte«, erläutert Dreßen.
Die Rechnung ging auf. Kaum lief die Ausstellung, kam es zu der erwarteten Intervention der OFD Köln. Sie forderte die Stadt und das Museum auf, die Ausstellung schließen zu lassen. Nachdem dieser Vorstoß auf städtischer Ebene nicht den gewünschten Erfolg brachte, wandte sich die OFD an das Bundesfinanzministerium. Über den Umweg des obersten Dienstherren von Wolfgang Dreßen - das Wissenschaftsministerium - sollte gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden. Ohne Erfolg.
Warum es außer diesen Versuchen keine ernst zu nehmenden juristischen oder politischen Interventionen gab, machte nun Michel Friedman auf der Eröffnungsveranstaltung zur Ausstellung vorletzte Woche in Berlin deutlich: Die Enteignungen jüdischen Eigentums erfolgten auf Grundlage der so genannten Nürnberger Gesetze, die heute als »rassistisches Unrecht« gelten. Folglich sind die »Arisierungen« ungültig. Dies, so Friedman, könne für die Schutzwürdigkeit der Dokumente nicht ohne Belang sein.
Auch besteht nach geltendem Recht die Möglichkeit, eine Einschränkung des Datenschutzes immer dort vorzunehmen, wo es um historisch bedeutsame Begebenheiten oder ein öffentliches Interesse geht. Die juristische Frage des Datenschutzes unterliegt folglich politischer Bewertung. Dass in jedem Fall »Datenschutz kein Täterschutz sein darf«, hat inzwischen sogar der Datenschutzbeauftragte der Humboldt-Universität eingeräumt.
In Köln fand die Ausstellung quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Veranstaltung mit Wolfgang Dreßen in Hemmerden, einem Dorf in der Nähe von Köln, das in den Akten Erwähnung findet, fand keinen Widerhall. »Nach dem Vortrag gab es keinerlei Reaktion. Weder Fragen noch Vorwürfe. Es herrschte ein merkwürdiges Schweigen«, berichtet Dreßen von diesem Abend. Über Würzburg und Freiburg gelangte die Ausstellung nach Berlin.
Nicht ganz ohne Schwierigkeiten. Nachdem die Stadtbibliothek Mitte eine bereits erteilte Zusage ohne Begründung zurückgezogen hatte, wurde auch ein Antrag bei der Humboldt-Universität abschlägig beschieden. Das Schreiben war denkbar nüchtern: Fünf Zeilen, in denen die Worte »unwissenschaftlich« und »einseitig« vorkommen - mit sowas könne sich eine Universität von Rang nicht abgeben.
Erst durch öffentlichen Druck erhellte sich die Geschichte: das Präsidialamt hatte ein Gutachten einer Historiker-Kommission unter Vorsitz von Professor Ludolf Herbst angefordert. Aus diesem Schriftstück zitierte die Universität: die Ausstellung »verfolge keinen genuin wissenschaftlichen Zweck, sondern eine einseitige und so nicht akzeptable Aufklärungsabsicht«.
»Einseitig« ist der Begriff, mit dem die nüchterne Darstellung von Verwaltungsvorgängen zur Enteignung jüdischen Eigentums am häufigsten bedacht wird. Von FAZ bis Tagesspiegel findet man das Anliegen ehrenwert, aber die Präsentation unseriös. Und auch in dem erst zehn Seiten umfassenden Gästebuch der Ausstellung im Rathaus Kreuzberg taucht das Wort »einseitig« mehrfach auf.
Untragbar ist die Ausstellung nach Auffassung von Ludolf Herbst auch, weil sie das Bild vermittele, es seien nur diese wenigen, in den Akten namentlich genannten Täter für die »Arisierungen« verantwortlich. Es finde eine unzulässige Verengung des Blickwinkels statt. Dass die ausgestellten Akten jedoch exemplarisch für das Kollektiv der deutschen Täter stehen, daran lassen weder Dreßen noch die Ausstellung Zweifel aufkommen.
Angriffe oder Polemiken von Rechten gab es in keinem der bisherigen Ausstellungsorte - die Darstellung der Taten normaler Deutscher scheint vor allem bei normalen Deutschen auf Unmut zu stoßen.