15.11.2000
Urteil im Hetzjagd-Prozess

Verfolgte Verfolger

Klare Ansagen bei der Urteilsverkündung im Guben-Prozess: Wer in Brandenburg einen Ausländer in den Tod treibt, muss mit Bewährungsstrafen rechnen.

Die Ausländer sind an allem schuld. Auch daran, dass eine Gruppe rechter Jugendlicher den Algerier Farid Guendoul im Februar letzten Jahres in den Tod hetzte. So jedenfalls argumentierten die Verteidiger im Prozess um den Tod von Farid Guendoul. Ihre abschließenden Plädoyers stellten ihre Mandanten als arme Würstchen dar, benachteiligt und verfolgt von der ganzen Welt. Rechtsanwalt Wolfram Nahrath sprach von einem »messerschwingenden Kubaner«, der seinen Mandanten Steffen H. in der Tatnacht verfolgt haben soll. Er ging sogar so weit, von einer Hetzjagd von Ausländern auf Deutsche zu reden.

Rechtsanwalt Rainer Nowsch wollte Guendoul gar eine Mitschuld am eigenen Tod nicht ganz absprechen. Schließlich hätte er doch aufpassen können, wohin er fliehe. Der Sprung durch eine geschlossene Glastür sei für hiesige Auffassungen von Flucht doch wohl eher ungewöhnlich, bemerkte der Anwalt. Und überhaupt, was heiße denn hier Ausländerfeindlichkeit? »Sind wir denn nicht alle im Grunde ausländerfeindlich?«

Wäre die Hetzjagd an jenem Februarabend 1999 im Sinne der Verfolger gut verlaufen, hätten sich die elf jungen Rechtsradikalen also nach dem Tod Guendouls nicht erwischen lassen, hätte sich der Anwalt auch diese Frage sparen können. So aber bot der 17monatige Prozess vor dem Cottbuser Landgericht noch einmal die Gelegenheit, deutliche Signale zu senden: Wer sich dabei erwischen lässt, einen Ausländer in den Tod zu treiben, muss zumindest mit einer Bewährungsstrafe rechnen. Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit Körperverletzung sowie gemeinsamer Nötigung verhängte die Schwurgerichtskammer in drei Fällen Gefängnisstrafen zwischen zwei und drei Jahren. Sechs Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen davon, zwei weitere erhielten lediglich Verwarnungen.

Mit diesen Urteilen blieb das Gericht knapp unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidiger hatten in den Hauptanklagepunkten auf Freispruch plädiert. Was nicht anders zu erwarten war, denn schon lange hatten sie die Schuld bei den Opfern gesucht. So warf Rechtsanwalt Wernicke den Nebenklägern in seinem abschließenden Plädoyer vor, sie hätten Fragen verhindert, die zu stellen wichtig gewesen wäre. Worauf er hinauswollte, machte er schnell klar: Der an jenem Abend ebenfalls verfolgte Issaka Kaba hätte gefragt werden müssen, warum er seinem schwer verletzten Freund nicht geholfen habe.

Auch das während des gesamten Prozesses strapazierte Klischee vom Flüchtling, der unter falschem Namen gelebt und mehrfach Sozialleistungen bezogen habe, tischten die Anwälte im Plädoyer wieder auf. Daher sei es nur logisch, dass Guendoul immer Angst vor Verfolgung gehabt habe, meinte Verteidiger Uwe Hartung. Implizit legte er nahe, dass der Algerier möglicherweise etwas paranoid gewesen und deshalb durch die Scheibe gerannt sei. Die drei Verfolgten hätten eben »nicht unberechtigt Angst vor der Polizei gehabt«, resümierte er, um ein weiteres Mal Guendoul selbst die Schuld an seinem Tod zuzuschieben.

In ihren Plädoyers wiederholten die Verteidiger die Argumentationsmuster, mit denen sie schon während des ganzen Prozesses gearbeitet hatten. Von verschiedenen Seiten war ihnen deshalb Verschleppung und eine rassistische Verteidigungsstrategie vorgeworfen worden. So hatten sie während der Verhandlung unter anderem ihre angeblich zu kleinen Schreibtische moniert und sogar die Identität des Opfers angezweifelt.

Im März 2000 nannte Bundestagspräsident Wolfgang Thierse die Verhandlung einen Skandal und erklärte: »Das Gericht scheint nicht in der Lage zu sein, mit den Angeklagten und ihren Anwälten umzugehen.«

In der Tat gab es unterschiedliche Vorstellungen, wie mit dem Verhalten der Verteidiger umzugehen sei. CDU und CSU waren wie immer schnell dabei, eine Law-und-Order-Lösung zu fordern und Verteidigerrechte einzuschränken, um damit offensichtlich rassistische Ausfälle im Gericht unmöglich machen zu können.

Linke Prozessbeobachter und -beobachterinnen verfolgten eine andere Argumentation. Für Alexandra Klei, die mit anderen aus Guben, Cottbus und Berlin das Verfahren über ein Jahr verfolgte, hatte die Kritik an den Verteidigern zwei Seiten. Einerseits sei es gefährlich, wenn die Verteidiger das Geschehen in der Tatnacht verharmlosend darstellten und die Opfer diskreditierten: »Dadurch werden denen, die mit den Tätern und ihren Taten sympathisieren, die passenden Argumente geliefert.« Dennoch betonte sie, dass auch die Anwälte von rassistischen Straftätern das Recht haben müssten, ihre Mandanten angemessen zu verteidigen.

Die Nebenklagevertreterin Christina Clemm meinte, »kurzen Prozess« zu forden, sei die falsche Reaktion. Stattdessen hätte sich das Gericht auf der inhaltlichen Ebene mit den Anträgen und Strategien der Verteidiger auseinandersetzen müssen: »Das Gericht war von der Masse der Verteidiger eingeschüchtert worden und hat zu viel mit sich machen lassen.«

Zwei der Verteidiger im Guben-Prozess sind bekannte Anwälte der rechten Szene: Wolfram Nahrath und Carsten Schrank. Nahrath war Bundesführer der 1994 verbotenen Wiking Jugend und leitet das Bundesschiedsgericht der NPD. Bekannte Neonazi-Größen wie Andreas Storr, Bundesvorstandsmitglied der Jungen Nationaldemokraten, und der rechtsradikale Liedermacher Frank Rennicke zählten zu seinen Mandanten.

Carsten Schrank vertrat unter anderem die NPD vor Gericht, als sie im März 2000 in Berlin eine Demonstration unter dem Motto »Wir sind ein Volk - Nationale Solidarität mit Wien« durchsetzen wollte. Ansonsten betätigt sich Schrank als juristischer Berater der rechten Szene. So referierte er im August 2000 im sächsischen Königstein auf einer Veranstaltung, zu der NPD-Geschäftsführer Uwe Leichsenring geladen hatte. Thema: »Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?«

Dass alle Verteidiger in dem Prozess in Cottbus ihre Sache gut gemacht haben, hat sich herumgesprochen. Einige der anderen Anwälte haben sich inzwischen ebenfalls einen Namen in der rechten Szene erworben: Wernicke und Klemke verteidigen seit September 2000 zusammen mit Carsten Schrank zehn Rechte, denen vorgeworfen wird, 1999 in einer Cottbusser Straßenbahn mehrere Afrikaner angegriffen zu haben. Und auch der Rechtsanwalt Hellmut Dittberner hat inzwischen einschlägige Erfahrungen gesammelt. Er verteidigte einen Geschichtsrevisionisten, der im vergangenen Jahr vor israelischen Journalisten den Holocaust geleugnet hatte.

Am vorletzten Prozesstag hatten die Angeklagten die Möglichkeit zu einer persönlichen Erklärung. Einige nutzten sie, um ihr Bedauern über den Vorfall auszudrücken. Keiner fühlte sich schuldig am Tod Guendouls. Steffen H. verlas einen zweiseitigen Text, in dem er seine Probleme mit Elternhaus und Ausbildung darstellte und beteuerte, er wolle ein »anständiger Kerl« werden. Was ihn freilich nicht daran hinderte, auch fortan für die NPD Aufkleber zu verteilen und auf Demonstrationen der Partei mitzulaufen.

Wie wenig die von den Verteidigern immer wieder zitierte »erzieherische Wirkung« des Prozesses bei den Angeklagten fruchtete, zeigte jener vorletzte Prozesstag. Während der Verhandlung war zur Sprache gekommen, dass Daniel R. am 15. April einen Schwarzen bedroht und geschlagen hatte. Als die Staatsanwaltschaft das geforderte Strafmaß deshalb auf drei Jahre ohne Bewährung erhöhte, fiel ihm nicht mehr dazu ein, als zu erklären, dass er sich doch für sein Verhalten schon entschuldigt habe.

R. war nicht der einzige, der in der Zeit des Prozesses weitere rechte Straftaten beging. Einige Angeklagte wurden erwischt, wie sie den Gedenkstein beschädigten, der zur Erinnerung an ihr Opfer in Guben aufgestellt worden war. Für Achim Schmidtke, den Rechtsanwalt von Marcel P., kein Problem: Er entschuldigte seinen Mandanten, der die Blumen am Gedenkstein niedergetrampelt hatte, mit den Worten, das sei doch eine nachvollziehbare Frustreaktion auf die lange Verfahrensdauer.

Schließlich hat die Verteidigung in Form einer rhetorischen Frage schon die universale Erklärung und damit auch Entschuldigung rassistischer Angriffe geliefert: Sind wir denn nicht alle im Grunde ausländerfeindlich?