Zeig mir dein Geschlecht
Transsexuellen, die oftmals für sich reklamieren, im falschen Körper zu leben, gesteht die deutsche Gesetzgebung zu, das Geschlecht wechseln zu dürfen, weil sie als pathologische Fälle klassifiziert werden. So gelingt es der Medizin, Transsexuelle zumindest optisch zu vereindeutigen und damit die bipolare Geschlechterordnung wiederherzustellen. Hermaphroditen hingegen, die umgangssprachlich als Zwitter und medizinisch als Intersexuelle bezeichnet werden, sind in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Denn ihre Existenz stört die Sicherheit, dass es ausschließlich zwei biologische Geschlechter gibt.
Nach deutschem Recht können sich Transsexuelle einer medizinischen Prozedur unterziehen, die der Staat nach erfolgreichem Abschluss mit der Änderung des Personenstandes belohnt. Neben langwierigen Hormonbehandlungen beinhaltet diese »große Lösung« vor allem operative Eingriffe, deren Folge die Zeugungs- bzw. Gebärunfähigkeit ist. Für die Entfernung der Gebärmutter und eine zugenähte Vagina wird schließlich ein »M« in den Pass eingetragen, für die Amputation der Hoden und einen auf Klitorisgröße gekürzten Penis ein »W«. Nur für die kurze Zeit des »Übergangs« von dem einen in das andere Geschlecht wird der gesellschaftliche Widerspruch der herrschenden Eindeutigkeit sichtbar.
Das Personenstandsgesetz trat 1875 in Kraft. Davor galt das Allgemeine Preußische Landrecht, das den Eltern nach der Geburt eines geschlechtlich uneindeutigen Kindes die Entscheidung überließ, ob sie es als Junge oder als Mädchen erziehen wollten. Wenn sie die Volljährigkeit erreichten, konnten geschlechtlich uneindeutige Menschen selbst über ihre Zugehörigkeit entscheiden, weil noch keine ausgereiften medizinischen Methoden zur Lösung dieses »Problems« existierten. Anknüpfend an das Personenstandsgesetz wurde 1980 das Transsexuellengesetz verabschiedet. Eine Diskussion darüber, auf welcher sozialen, rechtlichen und biologischen Grundlage das Geschlecht definiert werden soll, hat jedoch bis heute noch nicht stattgefunden.
Wird ein Körper als Hermaphrodit identifiziert, tritt der biomedizinische Komplex auf den Plan, um die bipolare Geschlechterordnung durchzusetzen. Zunehmend zerfließen dabei die Grenzen zwischen der pränatalen und der nachgeburtlichen Zerstörung von Zwittern. So werden schon seit den siebziger Jahren geschlechtlich uneindeutige Föten abgetrieben, deren Chromosomensatz man weder als xx (für weiblich) noch als xy (für männlich), sondern als x (so genanntes Turnersyndrom) oder xxy (so genanntes Klinefeltersyndrom) entschlüsselt hat.
Mit immer differenzierteren diagnostischen Verfahren suchen Biomediziner heute sogar in eindeutigen Chromosomensätzen nach möglichen Abweichungen von der Norm, und die Humangenetischen Beratungsstellen empfehlen auch dann eine Abtreibung, wenn darin Mutationen aufgespürt wurden. Die erste Frage von Verwandten und Freunden nach der Geburt eines Kindes ist stets die nach dem Geschlecht. Die Antwort ist zugleich die letzte Vergewisserung darüber, was die pränatale Diagnostik bereits sechs Monate zuvor ergeben hat.
Zeigt sich in der Frage, ob das Neugeborene ein Junge oder ein Mädchen sei, die Priorität, die die Vergewisserung über die bipolare Geschlechterordnung gemeinhin einnimmt, so deutet das Nachmessen der Genitalien eines Neugeborenen durch die zuständigen Ärzte bereits das Ausmaß der Gewaltförmigkeit an, mit der man Zwitter bekämpft. Eine Klitoris darf nicht länger als ein Zentimeter sein, während der Penis des Neugeborenen die Länge von 2,5 Zentimeter nicht zu unterschreiten hat. Wird eine Abweichung der Genitalien von diesen Normen bei einem Neugeborenen konstatiert, begutachtet zunächst ein entsprechend spezialisiertes Ärzteteam das Kind. Der Zwitter wird als »Intersex« klassifiziert, den Eltern gegenüber fallen die Begriffe »Zwitter«, »Hermaphrodit« oder »Intersex« jedoch nicht. Stattdessen spricht man von Fehl- oder Missbildungen, um das Kind zu pathologisieren und den Eltern in Beratungsgesprächen nahezulegen, die »Krankheit« ihres Nachwuchses möglichst rasch beheben zu lassen.
Denn nach dem Gesetz muss das Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt geschlechtlich eindeutig als männlich oder weiblich definiert und im Geburtsregister eingetragen sein. Ist die Geschlechtszugehörigkeit unklar, wird sie dem Kind provisorisch zugewiesen. Man geht zudem davon aus, dass die geschlechtsspezifische Erziehung so früh wie möglich einsetzen sollte, um eine eindeutige geschlechtliche Identifikation und damit eine »normale« soziale Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Die entsprechenden Operationen beginnen meist zwischen der zweiten Woche nach der Geburt und dem achtzehnten Lebensmonat.
Zwitter werden zu etwa 90 Prozent dem weiblichen Geschlecht zugeordnet. Denn die heterosexuelle Matrix ist zugleich eine Ordnung, in deren Zentrum das Phallische steht. Jede Abweichung von dieser Norm wird als das »Andere« und damit als das Weibliche klassifiziert. Außerdem sind der Technokratie auf dem Operationstisch praktische Grenzen gesetzt. In der Chirugie gilt, dass es »einfacher ist, ein Loch zu machen als eine Stange«. Klitorale Operationen, gleich welcher Art, führen allerdings meist zur Empfindungsunfähigkeit. Bis 1982 wurde der nach außen hin sichtbare Bereich der Klitoris generell einfach amputiert, während man ihn heute »nur noch« reduziert. In jedem Fall kommt es zur Zerstörung von Nervenbahnen, die das Lustempfinden zumindest erheblich einschränken.
Dem ersten Eingriff folgen bis zu 15 weitere Operationen, Hunderte von Arztbesuchen sowie Hormonbehandlungen, die sich nicht selten bis in die Pubertät fortsetzen. Die Verstümmelung eines Zwitters zum »Mann« oder zur »Frau« hat jedoch nicht nur Konsequenzen für das sexuelle Lustempfinden, sondern bringt auch traumatische Erfahrungen mit sich. In Deutschland leben etwa 24 000 Menschen, deren Genitalien verstümmelt wurden, viele von ihnen sind sich ihrer Geschichte nicht bewusst. Sie bemühen sich entweder, die ihnen zugewiesene Geschlechterrolle auszufüllen, oder suchen die Verantwortung für ihre Traumata als psychischen Störungen bei sich selbst. Achtzig Prozent aller zu »Mann« oder »Frau« Gemachten gelten als selbstmordgefährdet.
In einer Gesellschaft, die nach der Geburt eines Kindes zuerst fragt, »was es ist«, hat ein geschlechtliches Drittes, Viertes oder Fünftes keinen Ort. Und auch innerhalb der Linken werden im besten Falle die Geschlechterrollen kritisch reflektiert und angegriffen. Beim Thema »Zwitter« verabschieden sich die meisten Linken und auch Feministinnen mit Schweigen. Weil andere Optionen fehlen, definieren sich intersexuelle Menschen oft als Transsexuelle, um eine Beratungsstelle aufsuchen zu können. Aber obwohl das Überleben meist Vorrang hat vor der Skandalisierung dieser gesetzlich legitimierten Verstümmelungspraxis, beginnen immer mehr Hermaphroditen, das Thema zu politisieren.