Deutsches Haus

In Rathenow (Brandenburg) fand am 14. August ein Prozess gegen drei rechtsextreme Männer statt. Sie hatten am 30. Oktober zwei Sudanesen mit den Worten »Nigger, was machst du hier?« angepöbelt und anschließend zusammengeschlagen. Auch als einer der beiden, Ussama K., schon am Boden lag, traten die drei Neonazis noch auf ihn ein. Bis heute befindet sich der Sudanese in psychotherapeutischer Behandlung. Die drei Männer wurden der Körperverletzung für schuldig befunden, über sie wurde eine Bewährungsstrafe verhängt. Am 13. August wurde ein kurdisches Ehepaar mit seinen drei Kindern im Alter von vier, 13 und 15 Jahren aus Spenge (Nordrhein-Westfalen) in die Türkei abgeschoben. Drei Polizei-, zwei Zivilfahrzeuge sowie ein Krankenwagen transportierten die Familie ab. Sie war 1996 aus der Türkei nach Deutschland geflüchtet. Der Mann und die Frau waren dort verfolgt und misshandelt worden, weil sie einer Partei angehörten, die das Recht auf eine eigene kurdische Sprache und Kultur forderte. Unterstützer vermuten, dass die Familie bereits am Flughafen in Istanbul von türkischen Soldaten abgefangen wurde. In einer Presseerklärung vom 13. August kritisiert der bayerische Flüchtlingsrat das bayerische Aufnahmegesetz, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat. Es sieht vor, dass Flüchtlinge künftig nicht mehr von den Kommunen, sondern vom Freistaat versorgt werden. Das hat zur Folge, dass mehr als 18 000 Menschen aus ihren Wohnungen in Sammellager umziehen müssen. Der Flüchtlingsrat fürchtet, dass deshalb tausende Menschen ihre Arbeit und ihre sozialen Kontakte verlieren. »Ziel dieser Ausreiselager«, heißt es in der Presseerklärung, sei es, »Flüchtlinge Repressalien auszusetzen, so dass sie 'freiwillig' ausreisen«. Rechtsextremisten töteten am 10. August einen 19 Jahre alten Türken auf einem Volksfest in Sulzbach (Saarland). Mit dem Satz »Deutsche Mädchen sollen sich nur mit Deutschen unterhalten« begann ein 25jähriger Neonazi einen Streit, der damit endete, dass er den türkischen Jugendlichen mit fünf Messerstichen niederstach. Der Täter und sein 19jähriger Begleiter flohen. Sie wurden von der Polizei in ihrer Wohnung gefasst, wo die Beamten Waffen und Hakenkreuze vorfanden. Für die Beamten war das der Beleg für ein ausländerfeindliches Tatmotiv. Der 25jährige wurde wegen Mordes verhaftet. Achmed M. sitzt seit Februar 2002 in Abschiebehaft. Die Bezirksregierung Hannover will den tschetschenischen Flüchtling und Kriegsdienstverweigerer in die Russische Föderation abschieben. Mit der Begründung, es existierten »innerrussische Fluchtalternativen«, hatte das Gericht seinen Asylantrag abgelehnt. Achmed M., der physisch und psychisch unter den Misshandlungen durch Angehörige des russischen Militärs leidet, fürchtet, bei seiner Rückkehr verhaftet oder für den Kriegsdienst rekrutiert zu werden.