Polizisten misshandeln Transsexuelle

Striptease unter Zwang

Immer wieder werden Transsexuelle auf Hamburger Polizeiwachen misshandelt. Erstmals hat nun eine der Betroffenen Anzeige erstattet.

Ich habe das Schlimmste befürchtet«, sagt Anna-Maria* und unterbricht ihren Plauderton. Sie schweigt einen Moment, bevor sie fortfährt. Anna-Maria weiß, wovon sie redet. In ihrem Herkunftsland Ecuador gehören Übergriffe auf Transsexuelle zum Alltag. Oft werden transsexuelle SexarbeiterInnen auf ecuadorianische Polizeiwachen verschleppt - wegen vermeintlich »unmoralischen Verhaltens«. Dort drohen ihnen, folgt man Berichten von lokalen Menschenrechtsorganisationen und von Amnesty International, Misshandlungen, Folter oder Vergewaltigungen.

Dass Transsexuelle nicht nur in Ländern des Trikont, sondern auch in den sich ihres Entwicklungsstandes, ihrer demokratischen Verfassungen und ihrer Zivilisation rühmenden westlichen Staaten Übergriffen ausgesetzt sind, zeigen Anna-Marias Erlebnisse in Hamburg. Im vorigen Winter wurde sie auf einer Straße in St. Pauli tätlich angegriffen. Daraufhin suchte sie den Beistand von zwei Polizisten, die sie aber, statt ihr zu helfen, mit zur Wache nahmen. Sie sei illegal, hätten die Männer gesagt, so viel habe sie verstanden. Es gab zunächst keinen Übersetzer, der ihre Sache hätte vortragen können. Die Polizisten hätten sie in einen separaten Raum befördert und gefragt: »Frau oder Mann?« Einer habe an ihrem Pullover gezerrt und gefordert: »Ausziehen!« Also habe sie sich ausgezogen, bis sie nackt war. Da habe sie gestanden und die Polizisten hätten sie angeglotzt und gewollt, dass sie ihre Beine ganz weit auseinander spreize.

Anna-Maria ist nicht die Einzige, der eine solche polizeiliche Behandlung widerfahren ist. Andere Transsexuelle berichten von ähnlichen Vorfällen. Maria wurde beim Einkaufen aufgegriffen, Lorna auf dem Weg zum Zigarettenautomaten. Beide wurden auf der Wache gezwungen, sich auszuziehen.

Auch Evita erzählt, sie sei beim Verlassen ihres Wohnhauses auf St. Pauli von vier Zivilpolizisten angehalten worden. Weil sie den Beamten keinen Pass aushändigen konnte, wurde sie auf die Wache verfrachtet und zum Entkleiden genötigt. Obwohl sie einen Lebenspartnerschaftsvertrag hatte, wurde sie anschließend ins Gefängnis an der Holstenglacis gebracht. Bei der Aufnahme ihrer Personalien forderte sie ein Beamter zu einem Sexfoto für seine »Privatsammlung« auf. Er versprach, ihr zu helfen, nicht abgeschoben zu werden. Folglich ließ Evita die Hüllen fallen. Ein paar Tage später befand sie sich bereits in Ecuador.

Regelmäßig werden lateinamerikanische Transsexuelle auf St. Pauli von der Polizei und verdeckten Ermittlern aufgegriffen. Sind sie als TouristInnen hier und verdächtigt man sie der Prostitution, werden sie wegen »illegaler Erwerbstätigkeit« des Landes verwiesen. Für diese Einschätzung reicht »milieutypische Frauenkleidung«, wie es in einer Ausweisungsverfügung heißt. Auch wenn die Betroffenen ihre Ausreise selbst bezahlen, droht ihnen ein Gefängnisaufenthalt bis zur Abschiebung. Die Aussage, freiwillig ausreisen zu wollen, wird in der Regel als »Schutzbehauptung« gesehen und zieht folglich Abschiebehaft nach sich.

Im Gefängnis befürchten viele Transsexuelle, dass sich ihre Lage noch weiter verschlechtert, wenn sie sich gegen Misshandlungen wehren. Sie haben z.B. Angst, dass sich ihre Haftbedingungen durch eine Verlängerung der Haftzeit oder eine Umverlegung in den Männerknast verschlimmern. Deshalb zeigte bislang keine Transsexuelle die Polizei an, obwohl viele berichten, dass sie genötigt worden seien, sich auszuziehen. Da Anna-Maria von diesen Übergriffen wusste, wäre sie normalerweise nie auf die Idee gekommen, bei der Polizei Hilfe zu suchen. Erst die Bedrohung veranlasste sie, für einen entscheidenden Augenblick ihren Status als ausländische Transsexuelle zu vergessen. Für diese Unachtsamkeit bekam sie die Rechnung präsentiert. Dennoch zeigte Anna-Maria die Polizei wegen Nötigung an.

»Ich wollte etwas tun, um die Angst zu verlieren. Außerdem wollte ich das Gefühl haben, ein Mensch mit Rechten zu sein«, begründet sie ihren Entschluss. Zwar wusste Anna-Maria nicht, was auf sie zukommt. Doch von einem Leben, in dem sie anderen ausgeliefert ist, hatte sie genug. Denn Vermieter, BarbesitzerInnen, Kunden und Polizeibeamte ziehen ihren Profit aus ungesicherten Aufenthaltsverhältnissen.

»Es gibt nur zwei Gründe, warum die Polizei rechtmäßig Menschen zum Ausziehen auffordern kann«, erklärt die Anwältin von Anna-Maria. »Polizisten und Polizistinnen dürfen zur Gefahrenabwehr oder bei einer Strafverfolgung so vorgehen. Im ersten Fall können sie beispielsweise Körperöffnungen auf dort versteckte Drogen oder Waffen untersuchen. Im zweiten Fall dient die Körperuntersuchung der Sicherung von Beweismitteln. Diese Begründung wird beispielsweise bei der Vergabe von Brechmitteln angewandt.« In Anna-Marias Fall veranlasste ein Hilfsgesuch die Polizei zu diesem Vorgehen. Ihre einzige Begründung war der Verdacht des illegalen Aufenthalts, sodass das polizeiliche Handeln weder verhältnismäßig noch rechtmäßig war.

Dennoch hat Anna-Marias Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Vor Gericht wird Polizeibeamten eher geglaubt als Menschen, die gesellschaftlich ausgegrenzt werden. Menschen mit geringer Beschwerdemacht werden wahrscheinlicher und öfter Opfer von Übergriffen, auch der Polizei. Das zeigen auch die Ergebnisse des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) vom November 1996, der damals eingesetzt wurde, weil schwere Misshandlungen auf Hamburger Polizeiwachen bekannt geworden waren. Demnach hatten MigrantInnen die Polizei doppelt so oft wegen Körperverletzung angezeigt wie Deutsche, obwohl sie nach Angaben des Ausländerzentralregisters in den letzten Jahren weniger als zehn Prozent der Gesamtbevölkerung stellen. 95 Prozent der Verfahren wurden eingestellt.

In Anna-Marias Fall untersucht neben der Staatsanwaltschaft auch das Dezernat Interne Ermittlung (DIE) die Vorkommnisse. Die polizeiinternen Ermittler wollen vor allem feststellen, ob ihre Kollegen einer Dienstanweisung gefolgt sind, die besagt, dass bei Transsexuellen festzustellen sei, ob deren Geschlechtsmerkmale vorwiegend männlich oder weiblich sind. Entsprechend seien männliche oder weibliche Polizisten zur Körperuntersuchung heranzuziehen. Wenn Anna-Maria als Frau Hilfe bei der Polizei gesucht hat, hätten also weibliche Polizistinnen dem Entkleiden beiwohnen müssen.

Als kürzlich Manfred Mahr, ein Abgeordneter der Grün-Alternativen Liste, eine Kleine Anfrage an die Hamburger Bürgerschaft zum Umgang der Polizei mit Transsexuellen stellte, war die Antwort des Senats vorhersehbar. Als Begründung für das polizeiliche Vorgehen werden »Beweismittelbeschlagnahmung« und »Eigensicherung« angeführt. Zweifel an der Verhältnismäßigkeit sieht der Senat indes nicht.

* alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Aktualisierte Fassung eines Artikels, der unter dem Titel »Zwangs-Striptease auf dem Kiez« in der Szene Hamburg, 8/02 erschienen ist.