21.05.2003

Unter uns

Vor zehn Jahren wurde das Grundrecht auf Asyl abgeschafft, das dem neuen nationalen Selbstbewusstsein Deutschlands im Wege stand. Von Ivo Bozic

Zu den Konsequenzen, die das westliche Deutschland aus der Nazidiktatur zog, gehörte das Grundrecht auf Asyl. Das Exil war für viele Juden und politisch Verfolgte die einzige Chance, den Holocaust zu überleben. Das Asylrecht erlangte deswegen im Nachkriegsdeutschland Verfassungsrang. Vor zehn Jahren jedoch, am 26. Mai 1993, beschloss im Deutschen Bundestag eine große Koalition aus CDU/CSU, FDP und SPD, dieses Grundrecht derart einzuschränken, dass kaum mehr etwas davon übrig blieb. Die Vorgeschichte zu diesem historischen Beschluss beginnt jedoch spätestens am 3. Oktober 1990, dem Tag der deutschen Wiedervereinigung.

In dreierlei Hinsicht spielte dieses Ereignis und sein Vorläufer, der Fall der Berliner Mauer, eine zentrale Rolle. Erstens brach mit der Mauer auch das Tabu des deutschen Nationalismus. Plötzlich schwenkte man wieder selbstbewusst deutsche Fahnen, die Nationalhymne wurde wieder gesellschaftsfähig. Ein Wir-sind-wieder-wer-Gefühl durchzog die ost- und westdeutsche Gesellschaft. Dem nationalen Taumel folgte eine neue Schlussstrichmentalität, die mit den alten Schuldgefühlen endlich nichts mehr zu tun haben wollte.

Das Grundgesetz, das unter dem Druck alliierter Mächte über die Deutschen gekommen war, wurde endlich antastbar. Das deutsche Selbstbewusstsein verlangte nationale Emanzipation. Die Alliierten sollten abziehen und mit ihnen alles, was Deutschland an seine Vergangenheit erinnerte. Vor den Auslandseinsätzen der Bundeswehr und der neuen rotgrünen militärischen Außenpolitik stellte die Asylrechtsänderung den wichtigsten Ausdruck des neuen deutschen Selbstbewusstseins dar.

Zweitens führte der Mauerfall in beiden deutschen Staaten zu enormer Verunsicherung. Im Osten hatte man Angst vor dem Fremden, Unbekannten. Auch für die Westdeutschen schienen sich die Ereignisse zu überstürzen. Die Reaktion auf solche sozialen Verunsicherungen bestand aus Abschottung.

Drittens gab es im Osten Deutschlands eine spezifische Situation. Die DDR war quasi eine ausländerfreie Zone, und die rassistische Politik der SED sorgte dafür, dass die ein bis zwei Prozent Ausländer in speziellen Wohnheimen sorgsam vor den eigenen Bürgern versteckt wurden. Nur wenige Ostler hatten im Alltag Kontakt zu Menschen anderer Kulturkreise und anderer Hautfarbe. Das ließ viel Raum für die Entstehung von Vorurteilen. Es ist sicher kein Zufall, dass die meisten Übergriffe auf Ausländerinnen und Ausländer in jenen Gegenden stattfinden, in denen besonders wenige Ausländer leben.

Seit der Wiedervereinigung kam es immer häufiger zu rassistischen Übergriffen auf offener Straße. Auch Flüchtlingsunterkünfte wurden zum Ziel von Brandanschlägen und Angriffen. Im November 1990 wurde in Eberswalde ein Angolaner von Nazis totgeprügelt, im September 1991 fand ein Pogrom vor einem Flüchtlingswohnheim in Hoyerswerda statt. Für Aufsehen sorgte auch ein Brandanschlag auf ein von Türken bewohntes Haus in Mölln im November 1992. Anfangs reagiert die Öffentlichkeit noch empört. Doch spätestens seit dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen im August 1992 änderte sich die Stimmung.

Die Politik reagierte mit Verständnis für die Täter und mit Sorge um das Bild Deutschlands in der internationalen Öffentlichkeit. Der damalige Innenminister Rudolf Seiters erklärte kurz nach dem Pogrom, der Vorfall habe vor allem dem deutschen Ansehen in der Welt geschadet.

Wenn man gerade auf dem Weg ist, in der Welt wieder anerkannt zu werden, kommen Meldungen wie jene aus Rostock ungelegen. Seiters forderte: »Wir müssen handeln gegen den Missbrauch des Asylrechts, der dazu geführt hat, dass wir einen unkontrollierten Zustrom in unser Land bekommen haben. (…) Die Krawalle in Rostock haben gezeigt, dass die jetzige Gesetzgebung nicht ausreichend ist.«

In den folgenden Wochen und Monaten verschärfte vor allem die CDU den Tonfall und forderte, den rassistischen Gewalttätern entgegenzukommen und ihre Forderung nach einer Beseitigung des Asylrechts zu erfüllen. Schreckensszenarien wurden formuliert. Deutschland werde von »Asylanten« überflutet, das Wort »Asylmissbrauch« wurde zur Alltagsvokabel. Eine rassistische Grundeinstellung in weiten Teilen der deutschen Bevölkerung als Motiv für die vielen Übergriffe und Anschläge passte nicht ins neue Bild von Deutschland. Wenn hier etwas nicht stimmt, muss es, so die mehrheitliche Lesart, von außen kommen.

Die Zustimmung der Politik zu den Parolen der Nazis und der Gewalttäter auf der Straße verschärfte die rassistische Stimmung im Lande zusätzlich. Allein im Zeitraum vom 1. Januar 1993 bis zum Tag des Asylbeschlusses am 26. Mai zählte die Antirassistische Initiative Berlin (Ari) 64 Brandanschläge auf Asylunterkünfte und Übergriffe auf Ausländer (www.berlinet.de/ari).

Seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts ist zwar die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, gesunken, an der rassistischen Stimmung hat sich hingegen nur wenig geändert.

Allein in den vier Wochen nach dem Bundestagsbeschluss kam es nach Angaben der Ari zu 21 Anschlägen auf Migranten. Von den wenigen Flüchtlingen, die überhaupt noch ins Asylverfahren gelangten, wurden im Jahr 2002 nur 1,8 Prozent anerkannt, 30 000 bis 40 000 Abschiebungen pro Jahr sprechen eine deutliche Sprache. In Deutschland herrscht nach wie vor das Prinzip »Ausländerstopp«, eine alte Parole der NPD übrigens. Sie ist seit zehn Jahren Realität.

Der Versuch, durch ein so genanntes Zuwanderungsgesetz die Grenzen für ein paar der Wirtschaft nützliche ausländische Fachleute zu öffnen, ficht dieses Prinzip nicht an. Im Gegenteil: Früher argumentierte die Rechte, wir könnten uns die Ausländer nicht leisten und müssten zuerst an uns Deutsche denken. Inzwischen argumentiert die rotgrüne Regierung ganz offen, solange wir es uns leisten können, bleiben wir lieber unter uns.