Die Furie der Zerstörung

Über Globalisierung und Gewalt, Staat und Krieg. Von Ernst Lohoff

Dass der Untergang des Realsozialismus den Beginn einer neuen Epoche markiert, wusste schon 1989 jeder. Über den Charakter des heraufdämmernden Zeitalters machte man sich damals quer durch die politischen und ideologischen Lager freilich nicht sonderlich realistische Vorstellungen. Im siegreichen Westen herrschte allenthalben die Erwartung, der Sieg von Weltmarkt und Demokratie würde eine Epoche des Wohlstands und des Friedens eröffnen. Selten hat sich eine Hoffnung schneller und gründlicher blamiert als die auf die viel beschworene »Friedensdividende«. Das Ende des Ost-West-Gegensatzes und der Sieg des totalen Marktes haben diese Welt nicht friedlicher, sondern unfriedlicher gemacht.

Die westlichen Ideologen wollen in dieser dramatischen Entwicklung einen Anachronismus sehen. Die Bürgerkriegsregionen im Osten und Süden, so ihre Interpretation, verspielen die sich ihnen im Prozess der Globalisierung bietenden Chancen, weil sie in längst überwundene Epochen zurückfallen. Die einen schütteln den Kopf darüber, dass nationalistischer Wahn in einer Zeit triumphiert, in der längst der Fall der Binnengrenzen angesagt ist. Die anderen sehen gleich atavistische Mächte am Werk und aus den Abgründen der menschlichen Seele entstiegenes Stammesdenken.

Beide Sichtweisen stellen die Wirklichkeit in doppelter Hinsicht auf den Kopf. Zunächst einmal vertauschen sie schlicht Ursache und Wirkung. In den Bürgerkriegsregionen der Welt wurde die Entwicklungsperspektive nicht erst durch die ethnonationalistischen Konflikte zerstört, das Scheitern nachholender, territorialstaatlich organisierter Modernisierung bildet vielmehr überall den Hintergrund für die Entstehung und Zuspitzung dieser Konflikte. Die zentrifugalen ethnonationalistischen Kräfte traten erst auf den Plan, nachdem die invisible hand des Weltmarkts und ihre Exekutoren das gemeinsame Entwicklungsdach zertrümmert hatten, und sie vollendeten lediglich mit neuen, gewaltsamen Mitteln deren Vernichtungswerk.

Zum anderen stehen die aus dem Zerfall der größeren Flächenstaaten hervorgegangenen katastrophalen Zustände keineswegs im Widerspruch zum glorreichen Globalisierungsprozess. Den Warlord-Regimes, die in weiten Teilen der Welt an die Stelle regulärer Staatlichkeit treten, haftet überhaupt nichts Vorzeitliches an. Ihre plünderungsökonomische Herrschaft ist die Folge und ein (unerwünschter) Teil der vom Neoliberalismus propagierten und gefeierten Entstaatlichungsprozesse.

Dauerkriege

Die Formierung von Nationalökonomien wäre ohne die Formierung von Nationalstaaten, die für ihr jeweiliges Gebiet die Voraussetzung der Kapitalverwertung garantieren und einen einheitlichen juristischen, infrastrukturellen und verwaltungstechnischen Rahmen schaffen, nicht denkbar gewesen. Die Entstehung von Nationalstaaten war alles andere als ein friedlicher Prozess. Von den »Staatsbildungskriegen« (Jacob Burkhardt) der Neuzeit bis zur Weltkriegsepoche hat er auch in den kapitalistischen Zentren eine breite Blutspur hinterlassen.

Der bei den Bürgerkriegsakteuren unserer Tage beliebte Rückgriff auf nationalistische Ideologien mag auf den ersten Blick den Eindruck erwecken, in den Bürgerkriegsregionen würden sich möglicherweise ähnliche Prozesse vollziehen wie einst in den kapitalistischen Zentren im Zeitalter des Nationalismus. Bei näherem Hinsehen löst sich dieser Eindruck allerdings auf. Eine in manchen Zügen ähnliche ideologische Rhetorik ist die Begleitmusik für einen vollkommen entgegengesetzten realen Prozess.

Die Kriege der Vergangenheit waren entscheidend für die Formierung nationalökonomischer Funktionsräume und für deren Erweiterung auf Kosten von Konkurrenten. Für die in der letzten Dekade an der Weltmarktperipherie entstandenen Spaltprodukte gescheiterter Versuche nachholender Entwicklung besteht dagegen keine Aussicht, ihrerseits zu einer alternativen nationalökonomischen Formierung zu gelangen. Es wird nicht mehr ausgeschossen, unter welcher Fahne und wo das große Modernisierungswerk und die Inwertsetzung vonstatten geht, sondern wer sich welchen Claim bei der Ausschlachtung der Modernisierungsruinen sichern kann.

In den Kriegen der Vergangenheit war der Staat als »ideeller Gesamtkapitalist« (Engels im »Anti-Dühring«) am Werk und mobilisierte zum Zweck der Niederwerfung des äußeren Feindes die menschlichen und materiellen Ressourcen der Gesellschaft. Die Zerfallskriege dagegen funktionieren selber als eine Art Reproduktionsform. Sie verschaffen zum einen den Angehörigen der bewaffneten Kräfte die Möglichkeit, die Gesellschaft auszurauben und auf diese Weise ihr spezielles Humankapital zu verwerten. Die humanitären Hilfslieferungen sind in allen Bürgerkriegs- und Zusammenbruchsregionen in diese Raubökonomie integriert.

Zum anderen entstehen für sie mit Zersetzung regulärer Staatlichkeit ideale Ausgangsbedingungen für ein breit angelegtes Engagement auf den illegalen Weltmarktsegmenten (Drogen, Schmuggel, Waffen- und Menschenhandel). Die Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens sind heute einer der wichtigsten Rückzugsräume der organisierten Kriminalität in Europa, und vor allem die ärmsten Regionen haben überhaupt nur in diesen Bereichen am Weltmarkt teil. Die Grenze zwischen dem Staat und dem organisierten Verbrechen verschwimmt allerorten und im Extremfall mutiert der Staat zu einer Art »reellem Gesamtkriminellen«. Der Begriff des Staatsgeschäfts jedenfalls nimmt zusehends eine wortwörtliche Bedeutung an. In den ethnonationalistischen Pseudostaatsgründungen wird die private Aneignung der Staatsfunktionäre und die Unterstützung ihrer Klientel zum eigentlichen Inhalt aller Staatstätigkeit.

Diese Entwicklung prägt nachhaltig das Gesicht der neuen Kriege. So fällt die Notwendigkeit fort, Kriege möglichst schnell siegreich zu beenden. Die neuen Kriege an der Peripherie geraten in der Regel zu Dauerkriegen, oft mit wechselnden Akteuren. Ebenso lösen sich sowohl das staatliche Gewaltmonopol als auch die strikte Trennung zwischen innerer Polizeigewalt und militärischer Gewalt, Grundmerkmale regulärer Staatlichkeit, sukzessive auf. Neben die offiziellen Gewaltapparate treten in allen Bürgerkriegsregionen freiberufliche Marodeursgruppen, die keineswegs in der gleichen Weise einem einheitlichen Kommando unterstehen wie die klassischen nationalstaatlichen Armeen.

Gleichzeitig verschwimmt zusehends die scharfe Grenze zwischen Krieg und Frieden. In der Welt der konkurrierenden Warlords wechseln bewaffnete Auseinandersetzungen, begrenzte Kooperation und Waffenstillstände auf Zeit einander ab.

Weltinnenpolitik

Die kapitalistischen Zentren berührten die in den Zusammenbruchsregionen allerorten aufbrechenden, oft ethnisch eingefärbten Konflikte zunächst nur indirekt. Soweit diese Kriege nicht in die kapitalistischen Zentren überschwappende Flüchtlingsbewegungen auslösten oder in der Nähe strategisch wichtiger Rohstoffreserven aufflammten, stellten sie den Westen vornehmlich vor legitimatorische Probleme.

Sie dementierten das Selbstverständnis der letzten Weltmacht und ihrer Verbündeten, der Triumph von Markt und Demokratie eröffne diesem Planeten eine wunderbare und friedliche Zukunft. Die meisten Staatszerfallskriege blieben, von der Weltöffentlichkeit kaum wahrgenommen, lokale Ereignisse. Schritten die westlichen Regierungen unter der Fahne der Uno ausnahmsweise zur interventionistischen Tat (Somalia, Osttimor, Kosovo, Bosnien), stand dies unter menschenrechtspaternalistischen Vorzeichen.

Teile der Linken fahnden gewohnheitsmäßig nach den »eigentlichen«, handfest materiellen Interessen, die hinter den Bildern Lebensmittel verteilender Bundeswehrsoldaten und dem Gerede von den hehren westlichen Werten versteckt sind. Für gewöhnlich interpretieren sie die »humanitären Interventionen« als Akte imperialer Landnahme und sehen eine innerkapitalistische Konkurrenz um Einflusssphären, Rohstofflager und Märkte am Werk. Diese Deutung geht am Kern der Sache vorbei.

Zum einen ist mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs an die Stelle nationalimperialistischer Reiche ein Gesamtimperialismus unter Führung der USA getreten. Er sichert weniger die Partikularinteressen der einen oder anderen imperialen Macht, sondern ist vielmehr darauf gerichtet, die peripheren Länder zur gemeinsamen Verfügungsmasse zu machen und die marktwirtschaftliche Weltordnung als Ganze abzusichern. Im Zeitalter des entgrenzten transnationalen Kapitals macht irgendein Sonderimperialismus noch weniger Sinn als in der Ära der Blockkonfrontation.

Zum anderen handelt es sich bei Somalia, dem Balkan und anderen Krisenregionen um vom Weltmarkt abgeschriebene, vom kapitalistischen Standpunkt überflüssige Gebiete. Sie haben kaum etwas zu bieten, was die Begehrlichkeit von verwertungshungrigem Kapital wecken könnte. Der Imperialismus hat entsprechend weniger ein positives denn ein negatives Ziel. Er ist darauf ausgerichtet, zumindest für den näheren Umkreis des Weltmarktzentrums und die Umgebung von strategisch wichtigen Weltmarktinseln (etwa Öl fördernde Regionen) Ruhe herzustellen.

Schon die Art der westlichen Kriegführung in den neunziger Jahren symbolisiert den Charakter dieser neuen, jenseits von imperialer Landnahme angesiedelten Kontrollversuche. Der militärische Einsatz konzentriert sich im Wesentlichen auf den Einsatz von Bombern und Raketen, während insbesondere die US-Streitkräfte es tunlichst vermeiden, den Boden der Länder überhaupt zu betreten, die der Westen in den Griff bekommen möchte: Oberherrschaft und Regeldiktat ja, positive Inbesitznahme nein.

Erst der dritte Golfkrieg, der Irakkonflikt von 2003, wich von diesem Muster ab. Und gerade dieser Neuordnungsversuch droht in sein Gegenteil umzuschlagen, in eine nachhaltige Destabilisierung des Nahen Ostens, des Schwachpunktes des sicherheitsimperialistischen Systems.

In den Zusammenbruchsregionen des Südens und Ostens ist mit der Entwicklungsperspektive die Grundlage regulärer Staatlichkeit weggebrochen. Der westliche Menschenrechtspaternalismus leugnet diese Tatsache konsequent. Er simuliert, er habe es mit zwischenstaatlichen Konflikten bzw. Staatsbildungskonflikten zu tun. In den Hochzeiten der nationalen Befreiungsbewegungen der Dritten Welt denunzierten die Führer der »freien Welt« die Staatsmacht in spe gern als Banditen und Räuber. Heute werden umgekehrt politisch eingefärbte Mafiaführer als Staatsmänner und als die natürlichen Ansprech- und Verhandlungspartner hofiert, zuletzt beim Afghanistanfeldzug der Jahre 2001 und 2002.

Der Kern westlicher friedenserhaltender Maßnahmen besteht denn auch de facto regelmäßig darin, sich die Aufrechterhaltung der staatlichen Fassade etwas kosten zu lassen. Entweder wird die eine oder andere Warlord-Fraktion unmittelbar als Staatsmacht anerkannt und direkt oder indirekt dafür bezahlt, dass sie stillhält. Oder die vollmundigen und nicht einhaltbaren Versprechen des Westens, mit einer Neuauflage des Marshall-Plans den Ländern von außen doch noch zu einer Entwicklungsperspektive zu verhelfen, werden zur Grundlage mehr oder minder ziviler Regierungen, die mit den Warlords zu einem provisorischen Ausgleich kommen.

Wie prekär ein solches Gleichgewicht ist, hat zuletzt der Mord am serbischen Ministerpräsidenten Zoran Djindjic gezeigt. Als er das gentleman’s agreement mit den Teilen der Mafia aufkündigte, die in Konkurrenz zum Clan Milosevics gestanden hatten, um seinem Land doch noch zivilgesellschaftlich rechtstaatliche Verhältnisse zu oktroyieren, überlebte er diesen Entschluss nur um Tage.

Dass die westlichen Menschenrechtskrieger so tun, als wären sie in den Zusammenbruchsregionen mit zwischenstaatlichen Konflikten bzw. mit Staatsbildungsprozessen konfrontiert, ist freilich nur die halbe Wahrheit. Indem die USA und ihre europäischen Helfer sich im Namen des Menschenrechts über das Völkerrecht hinwegsetzen, erkennen sie gleichzeitig auf verquere Weise an, dass sie es mit poststaatlichen Verhältnissen zu tun haben, ja, sie werden selbst zum Protagonisten poststaatlicher Neuordnung.

Es blieb nicht dabei, mit dem Bekenntnis zu einer »Weltinnenpolitik« die für das territorialstaatliche System konstitutive Trennung von innerstaatlicher und zwischenstaatlicher Gewalt rhetorisch in Frage zu stellen. Mit der Intervention der Nato im Kosovo, die entgegen dem Prinzip der territorialen Integrität eine Provinz aus dem serbischen Staatsverband herausbrach, wurde auch praktisch eine Grenze überschritten. Der Westen trat damit von sich aus in eine Epoche ein, in der reguläre Staatlichkeit nicht mehr den Bezugsrahmen seines Handelns bildet.

Der dritte Golfkrieg zeigt überdeutlich, was das bedeuten kann. Die verbliebene Weltmacht bestimmt Gut und Böse, maßt sich ganz selbstverständlich das Recht an, ausländische Regierungen ab- und einzusetzen und in jedem Teil der Welt Präventivkriege zu führen, so es in dem von ihr definierten allgemeinen Sicherheitsinteresse liegt.

Ironischerweise begann der Weg in die Verwilderung der transnationalen Politik mit der Absicht, sie zu zivilisieren. Das Bekenntnis zur »Weltinnenpolitik«, die zur Not auch zu militärischen Mitteln greifen können muss, wurde anlässlich des Kosovo-Konflikts zuerst als Schritt »zum kosmopolitischen Recht einer Weltbürgergesellschaft« (Jürgen Habermas) diskutiert. Gerade ehemals linke Bellizisten legitimierten ihre Wendung vorzugsweise zivilweltgesellschaftlich. Den dem Menschenrechtskriegertum eigenen Paternalismus registrierten sie zwar, aber nur, um ihn als vorübergehendes, »angesichts des unterinstitutionalisierten Weltbürgerrechts« schwerlich vermeidbares Phänomen zu entschuldigen.

Die Vorstellung einer in Analogie zu den innerstaatlichen Rechtsverhältnissen gedachten, Frieden stiftenden »Weltinnenpolitik« macht freilich nur Sinn, wenn man die Existenz eines Weltgewaltmonopols unterstellt. Auf der Weltbühne kann dieses Monopol aber nie und nimmer irgendwelchen internationalen Gremien zufallen, die grundsätzlich nur über geliehene, von den Einzelstaaten freiwillig überlassene Gewaltmittel verfügen können. Von der schlechten Utopie eines Weltstaats einmal abgesehen, gibt es nur einen Weg zur Herausbildung eines Quasi-Gewaltmonopols auf der internationalen Ebene: Die militärische Potenz eines Staates muss so übermächtig werden, dass alle anderen Armeen der Welt ihr gegenüber zu vernachlässigbaren Restposten herabsinken.

Genau diese Konstellation hatte sich nach dem Kollaps der Sowjetunion herausgebildet. Auf dieser Grundlage kann der Menschenrechtspaternalismus aber nicht zugunsten von mehr Gleichberechtigung verschwinden, sondern im Gegenteil, indem die Übermacht ihre Güte verliert und sich wenig rücksichtsvoll zeigt. Der 11. September des Jahres 2001 markiert diesen Umschlagspunkt. Wenn unter Gewalt und Krieg nicht mehr nur die peripheren Weltregionen zu leiden haben, sondern das kapitalistische Zentrum selbst getroffen wird, hört im Westen alle Gemütlichkeit auf.

Hobbes’ Horror

Die Ethnokriege des Südens und Ostens haben viel mit zynischem Interessenkalkül und mit einer Fortsetzung der marktwirtschaftlichen Logik unter Beimengung anderer gewaltsamer Mittel zu tun. Es würde aber zu kurz greifen, sie darauf zu reduzieren. Dass diese Kriege für ihre Träger selber zu einer Art von Reproduktionsform werden können, ändert nichts an ihrem irrationalen und letztlich selbstzerstörerischen Charakter. Noch deutlicher tritt das Irrationale, die Verwandlung von Gewalt aus einem Mittel der Politik in den Selbstzweck der Vernichtung bei Phänomenen wie al-Qaida oder den palästinensischen Selbstmordattentätern zutage.

Das Erschaudern über diese Horrorqualitäten darf aber nicht dazu verführen, diese Formen von Gewalt als etwas völlig Fremdartiges, der Welt der westlichen Prinzipien diametral Entgegengesetztes misszuverstehen, wie es der hiesige gemeine Demokratenverstand so gerne tut. Dass islamistische Fundamentalisten den Alptraum der Tabula rasa leben und umsetzen, zeigt nicht ihre Kluft zur westlichen Vorstellungswelt an, sondern umgekehrt den hohen Verwestlichungsgrad dieser neuen Avantgarde des Nihilismus. Die universalistischen Prinzipien der Aufklärung und die westliche Subjektform, die sich die Welt untertan gemacht haben, enthalten seit jeher einen Gewaltkern. Mit dem Verlust einer Perspektive nachholender Entwicklung und angesichts um sich greifender Deetatisierungsprozesse wird dieser Kern in einer neuartigen Weise freigesetzt.

Geistesgeschichtlich lässt sich dieser Zusammenhang weit zurückverfolgen. Die panische Angst vor den selbst geschaffenen Gewaltgespenstern bildet den Urgrund des politischen Denkens und der Legitimation des Staates. Der Stammvater aller modernen Staats- und Vertragstheorien, Thomas Hobbes, expliziert die Herrschaft eines Ungeheuers, das alle Staatsbürger mit einer Gewaltandrohung in Schach hält. Genau diese Übermacht scheint aber nur deshalb unerlässlich, weil Hobbes sich das Menschengeschlecht als immer schon in notorische Gewaltsubjekte aufgelöst imaginiert. Nur das große staatliche Monstrum, so sein ständig wiederholtes Leitmotiv, kann die vielen kleinen Monster daran hindern, einander an die Kehle zu gehen, und damit den als Naturzustand apostrophierten »Krieg aller gegen alle« beenden.

Auf diesem Fundament beruht auch das Naturrechtsprinzip der Gleichheit. Für Hobbes sind alle Menschen insofern gleich, als auch »der Schwächste stark genug ist, den Stärksten zu töten – entweder durch Hinterlist oder durch ein Bündnis mit anderen«. Die den Vertrags- und Rechtsbeziehungen vorausgesetzte und zugrunde liegende Urbeziehung ist demnach im Mord zu suchen. Vertrag und Recht entspringen der Übereinkunft geborener Killer, unter Überwachung des Generalkillers wechselseitig einstweilen ihrer angestammten Totschlaggewohnheiten zu entsagen.

Hobbes paranoides Menschenbild klingt nicht nur verrückt, es ist es auch. Es nimmt den realen Basisirrsinn der Warengesellschaft vorweg. Natürlich teilen sich Menschen nicht schlechthin in praktizierende und verhinderte Mörder. Soweit sie jedoch gnadenlos Konkurrenz und Wertlogik exekutieren, können sie letztlich nur als sublimierte oder entsublimierte Gewalttäter und Killer agieren.

Nicht nur bei Hobbes wird der unaufhebbare der Warensubjektivität und der Konkurrenzbeziehung zugrunde liegende Gewaltkern sichtbar, auch Hegel hat ihn offen gelegt. Insbesondere im Herr-Knecht-Kapitel der »Phänomenologie des Geistes« entwickelt er, dass die warengesellschaftliche Normalität aus sistierter (Selbst-)Vernichtung hervorgeht. Die »Anerkennung als selbstständiges Selbstbewusstsein« – im Klartext die gegenseitige Anerkennung als unabhängige Warensubjekte – hat den »Kampf auf Leben und Tod« zum logischen Prius: »Ein Individuum, welches das Leben nicht gewagt hat …, hat die Wahrheit« seines »Anerkanntseins … nicht erreicht. Ebenso muss jedes auf den Tod des anderen gehen, wie es sein Leben dransetzt.«

Nicht nur die Grundbeziehung der Warensubjekte geht auf eine Gewaltbeziehung zurück, auch bei der für die Warengesellschaft konstitutiven Praxisform, bei der Arbeit, handelt es sich um eine Frucht »der Furcht des Todes, des absoluten Herrn«. Nicht nur, dass die Aussicht auf den schnellen Tod im Kampf, die den Knecht »in sich selbst erzittern« ließ und vor der er zurückschreckt, überhaupt erst auf die Arbeit verweist. Diese Selbstzwecktätigkeit übernimmt die Funktion des Kampfes »auf Leben und Tod« und tritt damit dessen Erbe an. Hatte der Herr sich von seiner »Anhänglichkeit an natürliches Daseyn« bereits durch seine Todesverachtung befreit und damit Selbstbewusstsein erlangt, so kommt der »Knecht« über den Umweg der Identifikation mit der ihm aufgeherrschten Selbstzweckbewegung der »Verausgabung von Muskel, Nerv und Hirn« schließlich zum gleichen Ziel.

Auf den inneren Zusammenhang von warengesellschaftlicher Normalität und Vernichtung kommt Hegel noch auf der Ebene von Staat und Politik zu sprechen, auch hier unter apologetischem Vorzeichen. Er feiert die Geschichte als das Zu-sich-Kommen des »freien Willens«, der zuguterletzt im preußischen Staat zu seiner vermeintlich finalen Bestimmung findet. Bevor er diese Endstufe erreichen kann, nimmt er allerdings erst einmal die Gestalt eines »negativen Willens« an, der »aus allem Inhalte als einer Schranke« flieht. Freiheit erscheint vorderhand als die »Freiheit der Leere«, die sich als »Furie des Zerstörens« austobt.

Streicht man den Hegelschen Geschichtsoptimismus, ohne den inneren Zusammenhang von entfesselter Destruktion und warengesellschaftlicher Normalität zu löschen, dann ergibt sich eine andere Perspektive. Bei der angeblich ein für allemal überwundenen Frühform des Reiches der Freiheit, »der Furie der Vernichtung«, handelt es sich um eine der Logik des »freien Willens« und den westlichen Prinzipien tatsächlich stets inhärente Möglichkeit. Schlimmer noch, die vermeintliche Durchgangsphase könnte sich als der Fluchtpunkt der Moderne erweisen. Zerfällt die warengesellschaftliche Normalität, wird also die staatliche Form brüchig und verliert die Selbstzweckbewegung der Arbeitsvernutzung ihre Bindekraft, dann kann an die Stelle dieses Selbstzwecks ein alternativer Selbstzweck treten: Destruktion und Vernichtung.

Wege der Gewalt

Die Warengesellschaft hat den Krieg und die Gewalt nicht erfunden, aber in ihrer 400jährigen Durchsetzungsgeschichte radikal verändert und ihrer Logik angepasst. In ihrem Kern lassen sich diese Veränderungen als Prozess der Durchstaatlichung fassen. Zum einen stieg der Staat nach innen zur einzigen Instanz auf, die überhaupt zur Ausübung physischen Zwangs berechtigt ist. Zum anderen handelte sich bei den Kriegen zwischen den konkurrierenden Territorialstaaten um die für die Moderne in jeder Hinsicht bestimmende Form von Gewaltausübung.

Vor allem fand der für das Warensubjekt konstitutive, offiziell ansonsten aber nicht zugelassene Vernichtungsdrang in der Identifikation mit dem nationalen Wir und später in der Gestalt des wehrhaften westlichen Gesamtdemokraten seine Heimat und auf den »Feldern der Ehre« ein allgemein anerkanntes, von den friedlichen warengesellschaftlichen Normalbeziehungen gesondertes Betätigungsfeld. Dem Citoyen eingepflanzt, diente die Figur des uniformierten Staatsbürgers dem Gewaltkern im Warensubjekt zugleich als Nährboden und Einhegung.

Die neuerdings im Zivilgesellschaftsdiskurs wieder aufgegriffene Vorstellung, der Prozess der Verrechtlichung könnte nach den staatlichen Binnenräumen auch auf die internationale Ebene übertragen werden, ist alles andere als neu. Sie stammt ursprünglich aus der Ideenwelt der Aufklärung und hat ihre klassische Formulierung in Immanuel Kants Altersschrift »Zum ewigen Frieden« gefunden, die den Krieg als einen mit dem Vormarsch des Handels und der Prinzipien der Aufklärung seine Grundlage verlierenden Anachronismus behandelt.

Der reale Zusammenhang sah allerdings anders aus. Das Aufbrechen internationaler bewaffneter Konflikte lässt sich keineswegs einer sich mit dem Siegeszug von Recht, Demokratie und Markt auflösenden archaischen Gewaltkultur zuordnen. Die Prozesse von Integration und Pazifizierung nach innen sowie Aufbau und Einsatz riesiger Gewaltapparate nach außen bedingen sich vielmehr wechselseitig. Von der Französischen Revolution bis zu den beiden Weltkriegen, die Verwandlung immer größerer Teile der Bevölkerung in gleichberechtigte Marktteilnehmer und Staatsbürger konnte sich stets nur im Windschatten der militärischen Konfrontation der Nationalstaaten vollziehen.

Die Durchstaatlichung der Gewaltausübung hat zusammen mit dem Träger von Gewalt auch deren Tragweite und Charakter nachhaltig verändert. Zwei zentrale Merkmale wurden bereits erwähnt: die strikte Trennung zwischen Polizeigewalt nach innen und militärischer Gewalt nach außen und die scharfe Scheidung von Krieg und Frieden auf der internationalen Bühne. Das moderne Gewaltregime, wie es sich in den letzten 300 Jahren sukzessive herausbildete, hebt sich vom vormodernen aber noch durch weitere Besonderheiten ab.

Gewalt erlebte gleichzeitig eine Potenzialisierung und Potenzierung, und sie gewann dabei einen instrumentell-rationalen Charakter. Die kriegerische Kultur verlor ihre Eigenständigkeit und wurde zum Mittel politischer Zwecke. Potenzialisierung meint das Zurücktreten manifester Gewaltanwendung nach außen und vor allem nach innen. Waren im Mittelalter kriegerische Verwicklungen noch ein vom Frieden oft gar nicht so genau unterscheidbarer Dauerzustand, so macht ihre Durchstaatlichung manifeste Gewalt vom Regel- zum klar definierten Ausnahmefall. Im Gegenzug vervielfachte die Zusammenfassung aller destruktiven Kräfte in der fördernden Hand des Territorialstaates diese freilich in einem unvorstellbaren Maße.

Die enge Verknüpfung der kriegerischen Praxis mit der Rationalisierung und Instrumentalisierung in der Moderne ist in einem doppelten Sinn zu verstehen. Zum einen zeichnet sich die moderne Kriegführung dadurch aus, dass sie nach und nach immer mehr materielle und menschliche Ressourcen in Mittel der Kriegführung verwandelt hat. Aus einer Angelegenheit von Regierung und Armee wurde eine der ganzen Gesellschaft, eine Entwicklung, die ihren Gipfelpunkt in der Mobilisierung für den »totalen Krieg« in den beiden Weltkriegen fand.

Zum anderen verwandelt sich Kriegführung selbst wiederum in ein bloßes Mittel, in ein Mittel staatlicher Politik. Dieses Charakteristikum des modernen warengesellschaftlichen Krieges brachte bereits Clausewitz auf den Punkt. Er begriff Krieg als »wahres politisches Instrument« oder, um seine klassische Sentenz zu bemühen, »als Fortsetzung des politischen Verkehrs, eine Durchführung desselben mit anderen Mitteln«.

Außen und Innen

Die mit dem Epochenbruch von 1989 beginnende Ära wälzt das herrschende Gewaltregime grundlegend um. Alle gerade skizzierten Merkmale eines etatisierten Gewaltregimes sind dabei, obsolet zu werden. Diese Entwicklung geht von der Weltmarktperipherie aus, sie bleibt aber keineswegs auf sie beschränkt. In den niederkonkurrierten Zusammenbruchsregionen ist dieser Prozess ein unmittelbares Resultat des Zerfalls von Staatlichkeit und der »Auflösung des staatlichen Gewaltmonopols in viele Gewaltpole« (Franz Schandl), nicht so in den Weltmarktzentren.

Dort kann die Herrschaft des Territorialstaats auf eine viel längere Geschichte zurückblicken und ist entsprechend tiefer verankert. Gleichzeitig liefert die ungleich größere Kreditwürdigkeit der westlichen Staaten eine weit solidere monetäre Grundlage für die Fortschreibung der Rolle des Staates als ideeller Gesamtkapitalist. Auch wenn die Symbiose von Territorialstaat und seinen Kapitalien im Zeichen der Globalisierung brüchig geworden ist, ist er im Westen in der Lage, diesen Part noch eine ganze Weile weiterzuspielen. Von den laufenden Entstaatlichungsprozessen wird jedenfalls das Herzstück der staatlichen Souveränität, das Gewaltmonopol, am wenigsten berührt.

Zwar bilden sich auch in westlichen Ländern von Banden beherrschte Slums, zwar ist eine zunehmende Privatisierung von »Sicherheit« zu verzeichnen – ein Symptom für die Selbstghettoisierung des warengesellschaftlichen Kernsegments –, diese Phänomene stellen die grundsätzliche Suprematie der Staatsgewalt indes vorderhand nicht in Frage. Auch die andernorts kaum mehr ausmachbare Grenze zwischen Staat und Mafia bleibt in den USA und Europa noch vergleichsweise deutlich. Das neue Verhältnis des Westens zu Krieg und Gewalt ist weniger das Ergebnis eines inneren Erosionsprozesses des Gewaltmonopols, es ist vielmehr induziert. In der Konfrontation mit Gewaltprotagonisten neuen Typs verändert aber auch die westliche Kriegspartei ihr Gesicht und adaptiert die Merkmale der Gewaltpraxis seiner Konfliktpartner.

Die größte »Militärmacht aller Zeiten« wird nie auf einen Gegner treffen, der auch nur einen Bruchteil der den USA zur Verfügung stehenden militärischen Ressourcen mobilisieren kann. Die Asymmetrie der Gewaltapparate kann freilich offensichtlich nicht verhindern, dass nach dem Waffengang dem Sieger die Früchte seiner militärischen Erfolge regelmäßig verdorren. Der Grundwiderspruch des Sicherheitsimperialismus, Kontrolle auszuüben, ohne kapitalistische Landnahme und Inwertsetzung anpeilen zu wollen und zu können, ist letztlich nicht auflösbar.

Die eklatante Asymmetrie bei den Gewaltmitteln bedeutet aber auch keine unbegrenzte Fähigkeit zum militärischen Triumph. Gegner, die essenziell auf territoriale Kontrolle angewiesen sind – und sei es nur für plünderungsökonomische Zwecke – und sich als Staat oder Pseudostaat organisieren müssen, mögen der High-Tech-Streitmacht hilflos ausgeliefert sein, sobald sie in deren Fadenkreuz geraten. Im Kampf mit Gewaltsubjekten, die kein kartografisch erfasstes, geografisch klar umrissenes Ziel mehr abgeben, weil sie außer Vernichtung und Selbstvernichtung keine Absicht mehr haben, sieht das anders aus. Die Milliarden Dollar teuere High-Tech-Militärmaschine wird zum Anachronismus, wenn die westlichen Zentren nicht von außen, sondern aus dem Inneren der globalen Weltmarktgesellschaft angegriffen werden.

Ob es nun den USA gelingt, in absehbarer Zeit al-Qaida zu zerschlagen oder nicht, so oder so markieren der 11. September und das Auftreten dieser transnationalen NGO der terroristischen Art einen historischen Einschnitt. Der Anschlag auf das World Trade Center legte offen, welche Sorte von Gewaltakteur den Westen künftig ins Herz treffen kann. Der Prozess der Globalisierung, der das freie transnationale Flottieren von Geld-, Sach- und Humankapital erlaubt, verschafft nicht nur individueller und poststaatlich organisierter kollektiver Gewalt eine ganz neue Reichweite.

Zugleich wirken die Herrschaft des totalen Weltmarktes und der bedingungslosen Konkurrenzsubjektivität und die damit verbundenen Friktionen und Perspektivverluste als Treibhaus, in dem ein für die Nutzung solcher Chancen prädestinierter neuartiger Amokläufertypus bestens gedeiht. Keine Kultur, die heute nicht ihr Reservoir an jungen zornigen Männern hervorbrächte, die – gleichermaßen an die Existenz als Warensubjekt adaptiert und von ihr abgestoßen – in irgendeinen eschatologischen Fundamentalismus fliehen würden. Als Instrument sich formierender Entwicklungsregimes haben Gewalt und Krieg zwar ausgedient, aber nur um als durch und durch irrationaler Selbstzweck wiederzukehren. Und gegen diese Form bleibt der Westen hilflos.

Mit dem Konstrukt des Schurkenstaates halluziniert sich die Führung der verbliebenen Weltmacht in die vergangene Epoche zwischenstaatlicher Kriege zurück. Sie sucht sich einen noch territorialstaatlich organisierten Gegner und kommt damit zu einem Ersatzfeind, der für eine militärische Machtdemonstration weit besser taugt als der mit militärischen Mitteln schwer greifbare eigentliche Herausforderer. Indem sie eine marode, zur Kleptokratie verkommene staatliche Modernisierungsdiktatur aus dem Sattel schießt, schafft sie aber keineswegs wie erhofft die Bedingungen für einen »Regimewechsel« im Sinne einer gelingenden Demokratisierung. Sie betreibt ein Zuchtprogramm für jenes islamistische Desperadotum, zu dessen Bekämpfung sie angeblich ins Feld zieht. Welche Ergebnisse der dritte Golfkrieg im Einzelnen auch noch zeitigen mag, ein Resultat steht jedenfalls fest: Ihm kommt allemal eine transitorische Rolle zu. Mit der Ausschaltung der letzten als Gegner definierten staatlichen Modernisierungsruinen holt sich die Weltübermacht USA einen suizidalen, deterritorialisiert organisierten Typus von Feind an den Hals, gegen den ihre militärische Übermacht wenig nützt.

Fast erschreckender als die Veränderungen auf Seiten der vom Westen auserkorenen Gegner sind aber die Umwälzungen, die sich im Gefolge des »Kriegs gegen den Terror« auf Seiten der sicherheitsimperialistischen Mächte abzeichnen. Der Afghanistanfeldzug, der dritte Golfkrieg und was noch immer an militärischen Nachfolgeprojekten im Raum stehen mag, all das lässt sich so wenig im Universum rational-instrumenteller Kriegführung noch verorten wie der Anschlag auf das WTC, der diesen Militäraktionen zur Begründung dient. Gerade wegen ihrer irrationalen Züge droht die Konfrontation mit dem Feind Islamismus in einen zeitlich wie räumlich entgrenzten Dauerkonflikt zu münden.

Je weniger es dem sicherheitsimperialistischen Leviathan gelingt, die Bedrohung zu externalisieren und als äußeren Krieg zu führen, desto mehr drängt es ihn dazu, auch die Scheidung zwischen äußerem Krieg und der Durchsetzung des inneren Gewaltmonopols zu durchlöchern und den Krieg ins Innere der Gesellschaft zu tragen.

Der amerikanische Patriot Act, die Außerkraftsetzung von Grundrechten, die geforderte Übernahme von Polizeifunktionen durch Militärs, die jenseits von Kriegs- und Strafrecht angesiedelte Sonderbehandlung gefangener Taliban sind allesamt Indizien dafür, dass auch westliche Demokratien durchaus mit dem permanenten Ausnahmezustand vereinbar sein können. Im Kampf gegen die neuen sicherheitsimperialistischen Weltunordnungskriege geht es nicht nur um die Haut der Menschen in den islamischen Ländern, sondern letztlich auch um unsere eigene.

Der Artikel ist ein gekürzter und redaktionell bearbeiteter Vorabdruck aus: Buko (Hg.): radikal global. Bausteine für eine internationalistische Linke. Assoziation A, Berlin/Hamburg, Mai 2003. 272 S., 16 Euro