Reine Vernunft und gedopte Körper
Wer sich darüber lustig machen möchte, dass sich die Linke in Deutschland nicht mit dem Sport auseinandersetzen mag, kann sich beim Humor von Karl Marx bedienen. Der spottete in der »Deutschen Ideologie« über die grandiosen Revolutionen, die sich hierzulande vollziehen. Es habe in Deutschland »eine Umwälzung ohnegleichen« gegeben, gegen die die französische Revolution »ein Kinderspiel ist, ein Weltkampf, vor dem die Kämpfe der Diadochen kleinlich erscheinen«. In Deutschland wurde »mehr aufgeräumt als sonst in drei Jahrhunderten«. Und Marx höhnte weiter: »Alles dies soll sich im reinen Gedanken zugetragen haben.«
Gegenüber dem reinen Gedanken hatte in deutschen Diskursen der Körper nie eine Chance. Der Körper gilt als nicht existent, und es scheint, als werde stattdessen dem Gedanken materielle Kraft nachgesagt.
Die Linke hat mit den verschwitzten Körpern der Sportler nichts zu tun und möchte das auch nicht. Die Tradition des Arbeitersports in Deutschland war vor allem die des Nichtwettkampfsports, denn da, wo sich Athleten im »Sporttaylorismus« oder im »Rekordsport«, so zwei ablehnende Begriffe aus den zwanziger Jahren, messen wollten, da witterte man die Verlängerung der kapitalistischen Konkurrenz in die Freizeit, wo sie angeblich nichts verloren hat.
Die Philosophen Theodor W. Adorno und Max Horkheimer notierten in der »Dialektik der Aufklärung«, dass »im Sport wie in allen Zweigen der Massenkultur (…) angespannte, zweckvolle Betriebsamkeit« herrsche, Adorno verbannte in den »Prismen« den Sport »ins Reich der Unfreiheit, wo immer man ihn organisiert«, und der frühe Jürgen Habermas sah im Sport die »Verdopplung der Arbeitswelt«.
Mit Sport möchte man nichts zu tun haben, und wenn, dann sucht man nach Gründen, ihn ablehnenswert und einer weiteren Beschäftigung unwürdig zu finden. Da die Ablehnung des Sports vor allem etwas mit der Abneigung gegenüber dem Körper zu tun hat, besteht die Kritik am Sport weniger aus einer mehr oder weniger kenntnisreichen Beschäftigung mit dem Gegenstand, dem Sport, als aus einer Ablehnung der unreinen Körper.
Wenn heutzutage jemand etwas Kritisches zum Thema Leistungssport sagen möchte, wird ihm bald das Wort Doping einfallen.
Der von keiner »Legalize-it«-Kampagne für weiche oder harte Drogen in Irritation gestürzte Vorwurf, im Sport seien unnatürliche Körper am Werke, prägt die linke Beschäftigung mit dem gesellschaftlichen Phänomen Sport.
Und als Ursache für den Dopingbefund wird gesehen, dass im Sport ganz anders als in der Musik ökonomische Interessen in Reinkultur zum Tragen kämen.
Schon in einer der ersten marxistischen sportsoziologischen Arbeiten, die in der westdeutschen Gesellschaft erschienen, formulierten J.O. Böhme und Mitstreiter 1973, Sport im Spätkapitalismus sei überflüssig, vielmehr solle und werde der Staat eventuelle körperliche Defizite mit Hilfe medizinischer Techniken beheben. Ein anderer früher linker Sportkritiker, Gerhard Vinnai aus Frankfurt/Main, formulierte 1970: »Die Tore auf dem Fußballfeld sind die Eigentore der Beherrschten.« Der Sport sei vollständig in den kapitalistischen Verwertungszusammenhang integriert: »Der kapitalistische Produktionsapparat, als dessen Agenten, bzw. Führerfiguren die Reporter und Kommentatoren auftreten, sucht die Versklavung lückenlos zu gestalten.«
Beschäftigung mit Körper und Sport gilt hierzulande als Ablenkung von Wichtigerem. Von Klassenkampf, Weltrevolution oder Ähnlichem. Der Sport gilt als suspekt, denn hier werden ja keine zitablen Sätze formuliert, sondern Körper bewegt. Die reine Vernunft zählt mehr als der unreine Körper.
Der Körper aber steht im Mittelpunkt dieses Dossiers: der Körper des Sportlers, dem angeblich durch Doping so sehr zugesetzt wird.
Doping ist die Einnahme oder Anwendung von verbotenen Substanzen oder Methoden. Durch Doping, so die gängige Annahme, ist wahrer Sport gefährdet.
Dass dem nicht so ist, davon handelt dieses Dossier.
Nahrung und Körper
Die Idee, dass man durch die Einnahme von besonderen Wirkstoffen seine Leistungsfähigkeit steigern kann – sei es bei der Arbeit oder bei der Sexualität –, ist so alt wie die Menschheit selbst. Es unterscheidet den Menschen vom Tier, dass er gezielt und wählerisch Nahrung zu sich nimmt und sich die Nahrung selbst zubereitet. Indem der Mensch arbeitet, durch seine Arbeit die Natur beherrscht und sich durch arbeitsteilig produzierte Nahrung ernährt, verwandelt er sich, und so entwickelt sich auch sein Körper. Der menschliche Körper wird vergesellschaftet.
Dies gilt sowohl für einfache Grundnahrungsmittel wie auch für Genussmittel oder Pharmaka: Kräuter und Kräutermischungen, Alkohol etc. Der amerikanische Sportsoziologe John Hoberman zeigt, dass Pharmakakonsum »für die menschliche Art fast genauso ›natürlich‹ ist wie die Nahrungssuche oder die Suche nach Obdach«.
Der Sport, der mit der bürgerlichen Gesellschaft entstand, führte Menschen jedoch in die Grenzbereiche ihrer Leistungsfähigkeit. Eine gern als »normal« bezeichnete Nahrungsaufnahme reicht bei Spitzensportlern, die extreme körperliche Belastungen eingehen, nicht aus. Ein Sportler muss mehr und spezielle Nahrung zu sich nehmen. Und so mancher Sportler will, um eine höhere Leistung zu erzielen, die Möglichkeit einer gezielten Nahrungs- oder Pharmakaeinnahme nicht unbeachtet lassen.
Geschichte des Doping
Die Geschichte des Sports ist somit auch eine Geschichte des Doping, beginnend mit dem anarchisch-unkontrollierten Konsum.
Als erster Dopingtoter, freilich zu einer Zeit, als Doping noch kein Begriff des Sports war, gilt der britische Radsportler Tom Linton. 1886 gewann er das 600-Kilometer-Rennen Bordeaux-Paris und sank danach tot zu Boden. Er soll von seinem Manager eine Überdosis Koffein verabreicht bekommen haben.
Erst seit den späten zwanziger Jahren wurde ein Verbot von Dopingmitteln gefordert. Was genau unter Doping zu verstehen war, blieb freilich unklar. In Deutschland etwa diskutierte man auch ernsthaft, ob ultraviolette Lichtquellen zur Muskelbestrahlung nicht unethisch seien, weil sie außer der natürlichen Lichtquelle, der Sonne, noch eine weitere Quelle schufen. Auch psychologische Unterstützung bis hin zum Anfeuern durch das Publikum wurde von einigen sportmedizinischen Autoren als zu verdammendes Doping geführt. Denn es sei nicht mehr der unmanipulierte Körper, der die Leistung erbringe.
1955 wurden in Italien erstmals bei Radsport-Veranstaltungen Dopingkontrollen durchgeführt. Als 1960 bei den Olympischen Spielen der dänische Radsportler Knut Jensen nach Einnahme von Amphetamin und Ronicol starb, entwickelte sich die internationale Verbotsdebatte langsam weiter. Wie langsam, ist daran zu erkennen, dass Jensen posthum noch eine Goldmedaille verliehen wurde.
Zunächst wurden in den verschiedenen Sportverbänden unterschiedliche Dopinglisten aufgestellt und deren Einhaltung mittels Urinproben, die Sportlern nach Wettkämpfen abverlangt wurden, kontrolliert. Muskelaufbauende Anabolika wurden so nicht nachgewiesen, dabei waren sie in den Sechzigern vor allem bei Kraftsportarten verbreitet. Noch 1971 wurde Max Danz, Arzt und Ehrenvorsitzender des Deutschen Leichtathletikverbandes, zitiert, er halte Präparate wie das Anabolikum Dianabol, keineswegs für Doping. Verboten sind Anabolika erst seit 1976. Zum großen Problem des Sports wurden sie in den siebziger und achtziger Jahren. Der größte Dopingfall der achtziger Jahre, wahrscheinlich sogar der größte des vergangenen Jahrhunderts – als bei den Olympischen Spielen in Seoul 1988 der Gewinner des 100-Meter-Laufs, Ben Johnson aus Kanada, überführt wurde – war ein Anabolikafall.
Auch die Enthüllungen über den DDR-Sport, die in den neunziger Jahren die Öffentlichkeit erschütterten, bezogen sich ausnahmslos auf Anabolika.
Warum gibt es das Dopingverbot?
Dass der Sport im Verlauf des letzten Jahrhunderts überhaupt auf die Idee kam, bestimmte Substanzen und Methoden zu verbieten und als unethisch zu brandmarken, ist für den amerikanischen Sportsoziologen John Hoberman »ein Ereignis von historischer Bedeutung, da es eine einmalige Form der Selbstbehinderung darstellt, die man der Entwicklung des menschlichen Potenzials auferlegt«.
Nicht nur dass der Sport doch davon lebe, dass die körperlichen Grenzen erreicht und möglichst überschritten werden, ist sein Argument; Hoberman bemüht noch ein weiteres Beispiel: Eine Berufsgruppe, deren Alltag von körperlichem und mentalem Stress geprägt ist, deren Lebenserwartung etwa 22 Prozent unter dem gesellschaftlichen Durchschnitt liegt und die oft an psychischen und psychosomatischen Erkrankungen, an Herzattacken, Angstzuständen etc. leidet, sind die Orchestermusiker. Bei dieser Gruppe ist eine häufige Einnahme von Betablockern nachgewiesen, die auf der Dopingliste stehen.
Das Produkt der Orchestermusiker, schöne Musik, wird aber in der gesellschaftlichen Wahrnehmung keinesfalls entwertet und als unrein empfunden, weil es nur mit Hilfe von Dopingsubstanzen geschaffen wurde.
Der Sport ist die »einzige Leistungsform, von der angenommen wird, dass sie durch pharmakologische Intervention verdorben wird«, schreibt Hoberman und vermutet, dass die Besonderheit des Sports darin begründet liegt, dass die Gesellschaft »vom Sportler einen unverfälschten und genauen Ausdruck des menschlichen Potenzials« verlangt.
Bei der Beurteilung der Arbeit von Orchestermusikern oder beispielsweise auch von Zirkusartisten akzeptiert die Gesellschaft, dass Körper nie natürlich, sondern stets vergesellschaftet sind.
Im Sport hingegen gelten ganz andere Grundsätze der Körperwahrnehmung. Denn nicht nur das Dopingverbot, sondern auch jedes Verständnis, wann eine Leistung als unnatürlich zu Stande gekommen gilt, entsteht erst im gesellschaftlichen Diskurs.
Doping ist Doping
Dieser Diskurs lässt sich nachzeichnen. 1952 definierte der Deutsche Sportärztebund Doping so: »Die Einnahme eines jeden Medikamentes – ob es wirksam ist oder nicht – mit der Absicht der Leistungssteigerung während des Wettkampfes gegeben, ist als Doping zu betrachten.« Damit waren die Stimulanzien erfasst, die nur im Wettkampf Sinn ergeben, nicht aber während des Trainings. Die anabolen Steroide, deren Einsatz zu diesem Zeitpunkt im Hochleistungssport noch nicht bekannt war, waren nicht in der Definition enthalten.
Sir Arthur Porrit, der Vorsitzende der Britischen Gesellschaft für Sportmedizin, drückte 1965 das Dilemma so aus: »Doping zu definieren, ist sehr schwierig, wenn nicht gar unmöglich, und dennoch weiß jeder, der Leistungssport betreibt oder Dopingmittel verabreicht, genau, was es bedeutet. Die Definition liegt nicht in Worten, sondern in der charakterlichen Integrität.« Was Porrit vorschlug, eine »›intuitive‹ Kritik am Doping« (Hoberman), ist bis heute Standard.
Man kann nämlich nicht allgemeingültig bestimmen, was Doping ist. Man kann auch nicht bestimmen, wie ein Körper, von dem verlangt wird, er solle trotz Evolution und Menschheitsgeschichte ein rein natürliches Produkt sein, beschaffen sein muss.
Das Ziel, die vermutete unnatürliche Leistungssteigerung juristisch verbieten zu können, soll pragmatisch erreicht werden: Es werden einfach Wirkstoffe und Methoden aufgelistet, die als verboten gelten.
So lautet die gegenwärtig gültige Definition: »Doping ist die Verwendung von Substanzen aus den verbotenen Wirkstoffgruppen und die Anwendung verbotener Methoden.« Es ist die Definition der Medizinischen Kommission des IOC. Sie besagt im Klartext: Doping ist all das, von dem wir, das IOC, behaupten, es sei Doping.
Eine verbotene Substanz muss nicht unbedingt etwas mit Leistungssteigerung zu tun haben; auch Gesundheitsschäden sind kein Kriterium für die Aufnahme in die Liste. Es gibt schlicht keine solchen Kriterien, nach denen ein Stoff verboten gehört oder als erlaubt gilt. So gelangen etwa auch Wirkstoffe auf die Liste, die für sich genommen völlig dysfunktional sind und beispielsweise, wenn sie überhaupt nennenswert wirken, einen Läufer langsamer und einen Werfer schwächer machen.
Die Dopingregeln, die sich gerne objektiv und naturwissenschaftlich begründet geben, sind ein Paradebeispiel für eine Norm, die nur im gesellschaftlichen Diskurs entsteht und durch den Diskurs ständig verändert wird.
Dopingverbot als positives Recht
Keine Dopingliste, weder die des IOC, noch die eines Fachverbandes, führt die aktuell registrierten Medikamentennamen auf. Denn die können von Jahr zu Jahr wechseln und sind von Land zu Land verschieden.
Die Listen, die im Einsatz sind, und an die sich jeder Sportler zu halten hat, beziehen sich überwiegend auf Substanzen, aber auch auf Methoden. Ein Sportler muss sich also, bevor er ein Medikament einnimmt, nicht nur mit seinem Arzt darüber verständigen, ob dieses die beste Medikation seiner Krankheit darstellt, sondern auch, ob es Substanzen enthält, die auf der Verbotsliste des jeweiligen Sportverbandes notiert sind.
Es gibt zwar von manchen Sportverbänden herausgegebene Listen »erlaubter Medikamente« – man findet sie im Internet und erhält sie bei den Geschäftsstellen –, aber sie sind nicht offiziell, man kann sich nicht auf sie berufen. Vor allem leiden sie darunter, dass neue Medikamente, in ihrer Zusammensetzung geänderte Medikamente oder ausländische Medikamente mit entsprechend anderem Markennamen nicht verzeichnet sind.
Eine solche Liste, die nicht durch eine befriedigende Definition zustande kommt, sondern von einer Kommission stets ergänzt und selten verkleinert wird, ist nicht unproblematisch. Sie beinhaltet, wie die Soziologen Karl-Heinrich Bette und Uwe Schimank argumentieren, »die implizite Aufforderung, die Dopingverbote ohne jegliche moralische Skrupel kreativ zu umgehen«, ja, sie erzeuge eine »perverse, der eigenen Zielsetzung zuwiderlaufende Dynamik«. Was nicht verboten ist, müsste gemäß der Logik der Liste erlaubt sein. Diese Annahme liegt theoretisch nahe, wenngleich der empört vorgetragene Hinweis der Soziologen nicht nur auf Dopinglisten, sondern auf jede positive Rechtsetzung zutrifft.
Es markiert aber eine Besonderheit des Dopingproblems, dass es zwar keine befriedigende Definition gibt und deswegen eine Liste eingeführt wurde, dass aber sehr wohl auch die Einnahme von Medikamenten, die nicht auf der Liste notiert sind, zu Strafen führen kann.
Verbotenes Nicht-Doping
Ein Beispiel ist die ostdeutsche Läuferin Katrin Krabbe. 1993 sagte die Doppelweltmeisterin von Tokio zum gegen sie und ihre Trainingskolleginnen erhobenen Vorwurf: »Diese Dopingliste soll zum Schutz der Athleten da sein. Damit der Arzt draufgucken und sagen kann, welches Medikament kann er verschreiben und welches nicht. Wenn ein Medikament nicht draufsteht, kann ich nicht verurteilt werden.« Angeklagt war Krabbe in diesem Fall, ein Medikament, das die Substanz Clenbuterol enthält, eingenommen zu haben. Krabbe bestritt dies nicht, behauptete auch nicht, die Einnahme des üblicherweise als Asthmamittels verschriebenen Medikaments sei medizinisch indiziert gewesen, sondern sie argumentierte, Clenbuterol stehe nicht auf der Dopingliste, was damals richtig war. Nach einer längeren Trainingspause habe sie umfangreiches Ausdauertraining betrieben, »zehn oder zwanzigmal 200-Meter-Läufe, fünf, sechs Kilometer Dauerläufe, Läufe im tiefen Sand, halbe Minute, eine Minute, mit kurzen Pausen. Um das zu bewältigen, muss man gut atmen und Sauerstoff aufnehmen können.« Daher habe sie Clenbuterol-haltige Mittel genommen. Krabbe wurde auch in diesem Verfahren – vorher gab es ein anderes Verfahren gegen sie wegen vertauschter Urinproben – nicht wegen Dopings verurteilt. Ihre Wettkampfsperre wurde mit einer »sportwidrigen Leistungssteigerung« begründet, bei ihr lägen nämlich »Verstöße gegen die anerkannten Grundsätze sportlichen Verhaltens« vor, und sie habe sich »Handlungen, die geeignet sind, das Ansehen des DLV (Deutschen Leichtathletikverbandes, d.Verf.) zu schädigen«, zu Schulden kommen lassen. Im Urteil heißt es: »Ein Sportler, der (…) keine Hemmungen hat, ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne ärztliche Indikation einzunehmen (…) verliert seine Glaubwürdigkeit, für einen sauberen Sport einzutreten.«
Die Vermutung der Soziologen Bette und Schimank, dass es, trotz des Umstandes, dass die Dopingliste eine Negativliste ist, genüge, sich an den Wortlaut des Regelwerks zu halten, ja, dass positiv gesetztes Recht geradezu anstachele, Lücken zu finden, ist also falsch: Frau Krabbe wie auch ihre Kolleginnen Grit Breuer und Manuela Derr wurden bestraft, weil sie ein Schlupfloch gefunden und genutzt hatten.
Selbst wenn sie nicht juristisch bestraft worden wären, dann wären sie zumindest im öffentlichen Diskurs geächtet worden. Eine Erfahrung, die Krabbe und Kolleginnen nach ihrem ersten Freispruch machen mussten und die von den zwei Soziologen völlig ignoriert wird.
Kontrollen und Menschenwürde
»Schon der jetzige Ablauf der Kontrollprozeduren, das Urinabgeben unter den Augen des Kontrolleurs, hat zutiefst entwürdigende Züge«, notieren Bette und Schimank und gelangen doch zur zähneknirschenden Zustimmung, »wenngleich es wegen der inzwischen vorfindbaren kriminellen Findigkeit zumindest einiger Sportler offenbar unumgänglich ist. Man denke nur an in Körperhöhlen versteckte Kondome mit ›sauberem‹ Fremdurin.«
Diese Formulierung ist eine Anspielung auf den ersten Fall um die Sprinterin Krabbe, wo so etwas zwar nicht nachgewiesen, sehr wohl aber öffentlich erörtert wurde.
Im Februar 1992 fand ein Labor heraus, dass die Urinproben der drei Läuferinnen Katrin Krabbe, Grit Breuer und Silke Möller identisch waren. Zur Erklärung der identischen Urinproben gab es nur die Alternative: Panne oder Manipulation? Weder in der Öffentlichkeit noch im Sportrecht wurde die Möglichkeit einer Panne weiter verfolgt. Stattdessen hieß es, »nur die Athletinnen (hätten) Gelegenheit« zur Manipulation gehabt (FAZ), also seien sie schuldig. Ähnlich argumentierte der Vorsitzende der Anti-Doping-Kommission des DSB, Hans Evers: »Da ausreichend Kontrollpersonen vor der Versiegelung anwesend waren«, fasste er das Wissen über die konkreten Umstände der in Südafrika vorgenommenen Dopingkontrolle zusammen, »kann die Manipulation nur im Körper vorgenommen worden sein.« Evers forderte auch unwidersprochen die Erweiterung von Kontrollen um eine gynäkologische Zwangsuntersuchung, »damit der jetzt diskutierte Missbrauch bereits im Vorfeld der Kontrolle ausgeschlossen wird«. Die Diskussion in Deutschland versteifte sich immer mehr auf die These, dass die drei Frauen schuldig seien.
Der letztliche Freispruch der Sportlerinnen – nachdem sie zunächst monatelang suspendiert waren – erfolgte national und international wegen Mangels an Beweisen.
Das entwürdigende Procedere einer Dopingkontrolle, auf das Bette und Schimank verweisen, verschärfte sich freilich eher noch. Sportler werden nach dem Wettkampf oder zu Hause, im Training oder im Trainingslager aufgesucht und müssen dort unter Aufsicht urinieren. Daher sind sie verpflichtet, den Verband stets über ihren Aufenthaltsort zu unterrichten.
Eine Dopingkontrolle wird dann auf der heimischen Toilette des Sportlers, im dafür vorgesehenen Raum auf dem Wettkampfgelände oder auf einem öffentlichen WC vorgenommen.
»Wo sonst als im Sport«, fragt die kanadische Philosophin Angela Schneider, »wird jemand genötigt, öffentlich zu urinieren?« Was Schneider, die 1984 auch die olympische Silbermedaille im Rudern gewann, meint, liest sich in den »Verfahrensrichtlinien für Dopingkontrollen« des Weltleichtathletikverbandes so: »Um die Echtheit der Probe sicherzustellen, darf der Doping-Kontrollbeauftragte Entkleidung so weit verlangen, wie es erforderlich ist, um bestätigen zu können, dass der Urin von dem Athleten stammt. Dies bedeutet Entblößung von Rückenmitte bis unterhalb des Knies.«
In den deutschen Durchführungsbestimmungen heißt es: »Er/Sie (der Sportler/die Sportlerin, d.Verf.) gibt dann unter genauer Sichtkontrolle eine Urinmenge von mindestens 75 ml in den Urinbecher ab. Bei denjenigen D/C-Kadersportlerinnen und -sportlern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soll die Sichtkontrolle entfallen.«
Es gibt Verbände, bei denen die Sichtkontrolle von Sportlerinnen aus einer »Knie-an-Knie«-Position besteht. Auch beim Umfang der Entblößung gibt es Unterschiede: Bei einigen Verbänden muss sich eine Sportlerin vom Kopf bis zu den Knien unbekleidet dem Kontrolleur oder der Kontrolleurin präsentieren.
Doping als Betrug
Die, wenn man so will: philosophische Begründung für zum Teil schwer wiegende Eingriffe in die Menschenrechte von Spitzensportlern, lautet, dass Doping Betrug sei, der geahndet werden müsse.
Es sei unfair, so das gängige Argument, wenn sich neben den nur mit natürlichen Mitteln trainierenden fairen Sportlern plötzlich am Start einer hinstelle, der sich durch medizinische Manipulationen unlauter vorbereitet habe.
Im Bericht der Unabhängigen Dopingkommission (»Reiter-Kommission«) von 1991 heißt es: »Die Anwendung von Dopingmitteln ist in allen Fällen unfair, weil die Chancengleichheit am Start willkürlich, bewusst, ja sogar listig verzerrt wird. Absolute Chancengleichheit kann es angesichts des von der Natur jedem Individuum Vorgegebenen (Talent, Individualität, Vorgeschichte, Konstitution und Kondition) nicht geben.«
Wie es um die Chancengleichheit bestellt ist, wenn es sich um Sportarten wie das Gewichtheben oder das Bodybuilding handelt, wo – einschlägigen sportjournalistischen Einschätzungen zufolge – eher das Dopen denn das Nichtdopen die Norm darstellt, wird freilich nicht erörtert.
Mit dem Argument der beschädigten Chancengleichheit operieren besonders gerne Juristen. Udo Steiner, Verfassungsrichter in Karlsruhe, hält die Formulierung, Doping verstoße gegen »Fairplay, Chancengleichheit und Glaubwürdigkeit des Leistungssports« für eine ausreichende Begründung für alle sich daraus ergebenden Maßnahmen; der Rechtsprofessor Peter Tettinger etwa hält die Lauterkeit des Sportwettbewerbs für ein höheres Rechtsgut als das Recht eines Sportlers, aus religiösen Gründen eine Blutentnahme zu verweigern.
Sport und formelle Gleichheit
Der Sport, darin sind sich Sportsoziologen einig, hat wie die bürgerliche Gesellschaft, die ihn hervorgebracht hat, die formelle Gleichheit aller Teilnehmenden zur Voraussetzung: Herr und Knecht, Schwarzer und Weißer, Arm und Reich messen sich. Einen sozialen Ausschluss darf es nicht geben. Nur indem alle Menschen am Sport teilnehmen dürfen, kann einigermaßen glaubwürdig ermittelt werden, wer zu Recht den Weltrekord hält, schnellster oder stärkster Mensch der Welt ist.
Die formelle Gleichheit des Sports entspricht der Ideologie bürgerlicher Menschenrechte: Alle sind frei geboren, was sie daraus machen, ist ihre Sache.
Wenn aber die formelle Gleichheit um beispielsweise das Dopingverbot ergänzt wird, findet eine Einschränkung statt. Es ist dann nicht mehr nur der Athlet, der nur mit seinen körperlichen Fähigkeiten, wo auch immer diese herrühren, in den Wettkampf tritt, sondern es kommen andere die Teilnahme beschränkende Aspekte hinzu.
Die formelle Gleichheit aber besteht exakt darin, dass nur Menschen antreten: Was sie essen, wie sie trainieren, ob sie, um ihren Sport ausüben zu können, schwer schuften müssen oder ob sie sich alles vom Erbe oder vom Lottogewinn leisten können, hat nichts zu besagen. Also hat es auch nichts zu besagen, ob und in welchem Ausmaß sie Medikamente einnehmen. Im Sport wie im Recht treten sie sich als Gleiche gegenüber.
Doping ist nicht unethisch
Der Berliner Sportphilosoph Gunter Gebauer argumentiert, dass die Behauptung, Doping verstoße gegen die Ethik des Sports, falsch ist. Sie stütze sich auf eine ethische Deutung der Spielregeln, die da laute: weil sich ein Sportler den Regeln unterwerfe, handele er ethisch. Sportliche Ziele seien aber per se keine ethischen Ziele, sondern das Ziel sportlicher Betätigung sei die Leistungssteigerung. »Heute jedenfalls stellt die Verletzung einer Spielregel einen strategischen Zug im Spiel dar, den man dann riskiert, wenn die Folgen bei Unterlassung des Fouls größer sind.«
Es sei ja so, dass die Logik des Sports das Doping favorisiere: Im Rekord will der Sportler einmalig eine besondere Bestmarke vorlegen. Um den Rekord zu erreichen, kann er sich nicht einer Selbstbeschneidung in der Auswahl der ihm zur Verfügung stehenden Mittel unterwerfen.
Sportler und Trainer, die bewusst dopen, glauben an die Existenz einer Wunderpille. Sie vertrauen oder hoffen darauf, dass es ein oder mehrere Medikamente gibt, die – anders oder stärker als herkömmliches Training – Leistungssteigerung bewirken.
Dies ist ein Verständnis vom Körper, das in ihm eine Maschine erblickt. Analog zur industriellen Produktion nach Taylorschen Prinzipien wird der Körper als Summe vieler Einzelteile verstanden, von denen einzelne Teile, zumeist Muskeln, manchmal auch Gelenke, ersetzt oder optimiert werden können.
In dieser mechanistischen Vorstellung vom Körper erscheint eine Krankheit als Defekt eines Teilsystems, der schnell und isoliert zu beheben sei.
Dieses Verständnis der, wenn man so sagen will: real existierenden Körper findet sich auch in der Antidopingkampagne. Am weitesten geht hier die Sachbuchautorin Brigitte Berendonk, deren Enthüllungen zum DDR-Doping sie zu einer führenden Adresse der deutschen Dopingkritik machten. In gedopten Sportlern mag Berendonk gar keine irdischen Menschen mehr erblicken, sondern »Menschen vom anderen Stern«, »androide ›Hormis‹« oder »abartig gedrungene Monstergestalten«.
Hassliebe gegen den Körper
Die Philosophen Max Horkheimer und Theodor W. Adorno beschreiben in der »Dialektik der Aufklärung« dieses Phänomen so: »Die Hassliebe gegen den Körper färbt alle neuere Kultur. Der Körper wird als Unterlegenes, Versklavtes noch einmal verhöhnt und gestoßen und zugleich als das Verbotene, Verdinglichte, Entfremdete begehrt.«
Die Hassliebe gegen den Körper hat etwas mit problematischer Selbstvergewisserung zu tun. Der eigene Körper soll der Ort sein, aus dem sich das Selbstbewusstsein speist: mein Körper gehört wirklich mir, was man von meinem Auto und meinem Haus und der Rolle, die die Bank da spielt, nicht unbedingt sagen kann.
Aber gleichzeitig merkt man, dass bei der Entwicklung des Körpers, man kann auch sagen: der Produktion des Erwachsenen, nicht natürliche, körpereigene etc. Wirkstoffe zum Einsatz kamen und kommen, sondern das gesamte Ensemble der arbeitsteiligen Gesellschaft: künstlich und maschinell hergestelltes Essen und Trinken etc. Dies, neben anderem, macht den Menschen aus – dass er sich Essen künstlich zubereitet, statt Gras zu fressen. Die Erkenntnis aber, dass das ureigene Selbst nicht denkbar ist ohne die arbeitsteilige Gesellschaft, bewirkt die Hassliebe, von der Horkheimer und Adorno sprachen.
Diesem gehassten Körper, eben noch als real existierender Körper bezeichnet, der dem Menschen nicht mehr als materieller Ausdruck seines Ichs erscheint, sondern als willenlose Maschine, stellt das verunsicherte Subjekt ein irreales Bild entgegen: Ein reiner, natürlicher Körper muss her, einer, der seine Leistungsfähigkeit dem Umstand verdankt, dass er nicht vergesellschaftet ist, nicht Produkt einer arbeitsteiligen Gesellschaft ist, beispielsweise nicht mittels chemisch beeinflusster Substanzen ernährt wurde, sondern von bio-dynamisch angebauten Nahrungsmitteln aufgebaut wurde.
Es soll sichergestellt werden, dass sich im Körper keine fremden und künstlichen Stoffe finden. Es ist die Vorstellung, der menschliche Körper sei von Natur aus schön, kräftig und leistungsstark und dürfe nicht durch üble gesellschaftliche Einflüsse beeinflusst, gar verändert werden.
Ästhetisch wurde diese Vorstellung von Leni Riefenstahl 1936 in der Eingangssequenz ihres Olympiafilms inszeniert: der einsame, nackte Diskuswerfer, kräftig, selbstbezogen und sehr rein. Ein anderer ästhetischer Ausdruck dieser Vorstellung sind die Athletenfiguren des Arno Breker, des bei den Nazis besonders geschätzten Bildhauers: Nackt und kräftig, mit deutlich erkennbarem Muskelrelief, jederzeit zum Kampf und zum Sieg bereit – so präsentierte Breker seine Figuren, und als Vorbilder nahm er sich gerne Sportler, die er als Urbild natürlicher Stärke wahrnahm.
Der französische Philosoph Michel Foucault beschreibt in »Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses«, wie sich mittels diverser Techniken die frühe bürgerliche Gesellschaft der Körper bemächtigt. Er zeichnet nach, wie historisch das entsteht, was später als natürlicher Körper bezeichnet werden wird, wie die Gesellschaft »ein neues Objekt aus(bildet), das den mechanischen Körper langsam ablöst: den festen und beweglichen Körper, dessen Bild die Träumer der Disziplinarvollkommenheit so lange begeistert hatte. Dieses neue Objekt ist der natürliche Körper: ein Träger von Kräften und Sitz einer Dauer; es ist der Körper, der für spezifische Operationen mit ihrer Ordnung, ihrer Zeit, ihren inneren Bedingungen, ihren Aufbauelementen empfänglich ist.«
Foucault, der die Körperdressuren in Gefängnissen und Erziehungsanstalten unter dem Aspekt analysiert, wie gelehrige und für die Erfordernisse der entstehenden bürgerlichen Gesellschaft nutzbare Körper produziert werden, bemerkt, dass letztlich ein solcher Körper »die einem Organismus eigenen Funktionsbedingungen zur Geltung (bringt). Der Disziplinarmacht entspricht eine Individualität, die nicht nur analytisch und ›zellenförmig‹ ist, sondern auch natürlich und ›organisch‹.«
Der plötzlich als natürlich wahrgenommene Körper ist ein historisch entstandener, der mehr Möglichkeiten bereithält und sich in gewisser Weise auch von ständischen Zwängen befreien konnte, der aber gleichwohl immer noch in seinen Möglichkeiten beschränkt ist.
Das, was im Antidopingdiskurs als »natürlicher Körper« bezeichnet und bejubelt wird, verdankt sich nach Foucault einer frühbürgerlichen Körperdressur, die freilich nicht als Dressur erscheint, sondern als langwieriger und kaum merklicher Anpassungsprozess.
Der französische Ethnologe Marcel Mauss stellt die These auf, dass es so etwas wie ein natürliches Verhalten gar nicht geben kann, denn bei allen menschlichen Verhaltensformen – egal ob Schlafen, Sexualität, Essen oder Urinieren – handele es sich um gesellschaftlich vermittelte Vorgänge. Die britische Anthropologin Mary Douglas kommt zu dem Schluss: »Der menschliche Körper ist das mikrokosmische Abbild der Gesellschaft.«
Dass der Körper dies ist – Abbild und Produkt gesellschaftlicher Entwicklung –, dass er weder von heute auf morgen veränder- und disziplinierbar ist, noch der ohnehin nur in der Ideologie existierenden »Mutter Natur« entsprungen ist, dies alles wird durch den Dopingdiskurs verdeckt.
Der Text basiert auf dem Buch »Doping« von Martin Krauß, Hamburg 2000 (Rotbuch). Er wurde für dieses Dossier vollständig überarbeitet.