Deutsches Haus

Die am 15. November auf dem Waldfriedhof Halbe (Brandenburg) geplante Gedenkveranstaltung an den Gräbern ukrainischer Zwangsarbeiter wurde untersagt. Nach Angaben der Initiative gegen Heldengedenken in Halbe hieß es zur Begründung des Verbots, der Zweck des Friedhofs sei mit der Gedenkfeier nicht vereinbar. Nach einem Bericht des Tagesspiegel behauptet Michael de Ridder, der Oberarzt der Rettungsstelle im Klinikum Am Urban in Berlin-Kreuzberg, dass die Zahl der tätlichen Angriffe auf Ausländer stark zugenommen habe. Jüngstes Beispiel sei ein 22jähriger Kameruner, der kürzlich von einer Gruppe Männern in einem Park bedroht worden und auf der Flucht sieben Meter in die Tiefe gestürzt sei. Die Berliner Polizei bestreitet eine Zunahme derartiger Straftaten. Am 5. November wurde ein jüdischer Gedenkstein in Berlin-Mitte mit rechtsextremen Parolen beschmiert. Am gleichen Tag entdeckte die Berliner Polizei Nazischmiereien an dem Mahnmal für deportierte Juden an der Putlitzbrücke in Berlin-Moabit. Die unbekannten Täter hatten auch versucht, ein Hakenkreuz in das Mahnmal einzuritzen. Die 14jährige Barbara O. aus Ghana soll in Kürze abgeschoben werden, berichtete das Hamburger Abendblatt am 1. November. »Das öffentliche Interesse überwiegt gegenüber dem Interesse des Kindes«, rechtfertigte das Oberverwaltungsgericht Hamburg seinen kürzlich gefassten Beschluss. Die Schülerin lebt seit Jahren bei ihrer Mutter in Hamburg. Ihr Anwalt versuchte, das Bleiberecht nach dem Artikel 6 des Grundgesetzes zu erwirken. Nach diesem Artikel dürfen Kinder den Eltern nur entzogen werden, wenn diese bei der Erziehung versagt haben oder die Kinder zu verwahrlosen drohen. Obwohl beide Bedingungen im Fall von Barbara O. nicht zutreffen, gaben die Richter der Ausländerbehörde Recht. Diese verfolge schließlich nicht das Ziel, die minderjährige Schülerin in die öffentliche Erziehung zu überführen. Vielmehr wolle sie nur das Ausländergesetz durchsetzen. Die Ausweisung und die damit verbundene Unterbringung seien nur Mittel zum Zweck. Einem Bericht der taz vom 31. Oktober zufolge war die Abschiebung der türkischen Familie Yilmaz im Oktober 2002 rechtswidrig. So entschied vor kurzem das Hamburger Verfassungsgericht. Für die Familie war am 22. Oktober 2002 eine befristete Duldung bis zum 19. November gerichtlich durchgesetzt worden. Am 23. Oktober 2002 erschienen jedoch Mitarbeiter der Ausländerbehörde zusammen mit 17 Polzeibeamten und einem schriftlichen Duldungswiderruf nachts um 1.40 Uhr vor dem Haus der Familie. Die Familienmitglieder wurden gezwungen, ihre Sachen zu packen und das Haus zu verlassen. Noch in den Morgenstunden wurden sie zum Flughafen gebracht. Vorliegenden ärztlichen Attesten zufolge leiden die Kinder in der Türkei seitdem unter psychischen Störungen und müssen ärztlich behandelt werden.

SF