Langzeitarbeitslose sollen bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes II auch die Sparbücher ihrer Kinder offenlegen. Ein Gespräch mit Ulrike Scholderer vom Kinderschutzbund.
Wie sieht der Kinderschutzbund die Überprüfung der Sparbücher?
Das finden wir nicht so gut. Wir fordern, dass es einen Freibetrag von rund 30 000 Euro geben soll, um die Ausbildung der Kinder zu sichern. Das Geld soll zweckgebunden sein, es geht also nicht darum, irgendwelche Vermögen zu verschleiern. Das soll einfach dem Problem vorbeugen, dass Kinder, die in Armut aufwachsen, was ja mit dem Arbeitslosengeld II der Fall sein wird, schlechte Bildungschancen haben. Die Bildungschancen von Kindern, die mit Sozialhilfe aufwachsen, sind äußerst schlecht. Sie haben geringere Chancen auf einen Gymnasialabschluss oder auf die Mittlere Reife. Um die Kinder davor zu bewahren, dass das noch weiter um sich greift, fordert der Kinderschutzbund diesen Freibetrag.
Reicht denn diese Forderung? Die Reformen sind auf dem Weg, die Anträge zum Arbeitslosengeld II sind verschickt.
Wir hoffen, dass wir die Diskussion noch einmal anstoßen können und dass es zu Nachbesserungen kommt.
Der Kinderschutzbund behauptet, die Kinderarmut habe sich in Deutschland in den vergangenen 20 Jahren verdreifacht. Woran liegt das?
Ein wesentlicher Grund liegt darin, dass mehr und mehr Kinder bei Alleinerziehenden aufwachsen. Insbesondere viele Kinder unter drei Jahren leben von Sozialhilfe. Meistens haben die Mütter oder auch die allein erziehenden Väter nicht die Möglichkeit, ihre Kinder tagsüber unterzubringen, um arbeiten zu gehen. Hinzu kommt natürlich die hohe Arbeitslosigkeit.
Oft wird auch von konservativer Seite behauptet, wer in Deutschland von Sozialhilfe lebe, sei nicht arm.
Dem kann man nur widersprechen. Eine Richtlinie der EU besagt, dass jemand, der weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung hat, arm ist. Die Sozialhilfesätze in Deutschland liegen bei rund 42 Prozent des durchschnittlichen Einkommens.
interview: stefan wirner