Nachgerechnet

Rückblickende Anmerkungen zur Entschädigung der Zwangsarbeitskräfte. Von Thomas Kuczynski

180 Milliarden Mark (über 90 Milliarden Euro) – auf diesen Betrag schätzte ich in einem Anfang November 1999 vorgelegten Gutachten, was den ehemaligen Zwangsarbeitskräften an vorenthaltenen Löhnen nachzuzahlen sei. (1) Das Gutachten hatte ich im Auftrag der in Bremen ansässigen Stiftung für Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts für die Rechtsanwälte Ed Fagan und Michael Witti verfasst. Die Stiftung beriet zu jener Zeit eine Gruppe von Anwälten in historischen Fragen, vor allem bei deren »Bemühungen um die Entschädigung der Opfer von Zwangsarbeit, Vermögensenteignungen und ›Arisierungen‹ durch deutsche Unternehmen und Behörden zur Zeit der NS-Diktatur«. (2)

Der Ausgangspunkt des Gutachtens war im Grunde der gleiche wie der von Hans Frankenthal, der als KZ-Häftling den Aufbau des Buna-Werkes der IG Farben in Auschwitz überlebt hatte. Er hatte als Grundforderung bei allen Entschädigungsverhandlungen in Sachen Zwangsarbeit formuliert: »Den ehemaligen Sklavenarbeitern steht zumindest der bis heute nicht ausbezahlte Arbeitslohn zu.« (3) Zumindest, denn bei einer so formulierten Forderung wird von all dem abgesehen, was nach bürgerlichem Recht als Schmerzensgeld bezeichnet wird und im Bürgerlichen Gesetzbuch so verankert ist: »Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle der Freiheitsentziehung kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen« (Paragraf 847, Ziff. 1 BGB).

Die von Frankenthal formulierte Mindestforderung ist einleuchtend und ihre Basis so einfach, dass sie all jenen, die Löhne oder Gehälter empfangen bzw. zahlen müssen, verständlich sein sollte: Was die Zwangsarbeitskräfte damals zu wenig bekommen haben, muss ihnen jetzt nachgezahlt werden. So hatte es auch der Jurist Burkhard Heß 1996 formuliert: » (…) maßgebend ist der Lohn, den ein deutscher Arbeiter an der Stelle des ausländischen Zwangsarbeiters verdient hätte.« (4)

Die im Gutachten zu untersuchende Frage war also, wie viel ihnen damals vorenthalten worden war und wie viel sie demzufolge nachgezahlt bekommen müssten. Dabei konnte es nicht darum gehen, für konkrete Einzelfälle auszurechnen, was und wie viel nachzuzahlen sei, es ging um einen Gesamtbetrag, der aus den wirtschaftlichen Resultaten der geleisteten Zwangsarbeit abzuleiten war. Diese Resultate wurden während des Zweiten Weltkriegs erzielt, und ihre Berechnung hatte daher unabhängig davon zu erfolgen, ob die Opfer zum Zeitpunkt der Abgabe des Gutachtens (November 1999) noch am Leben waren oder nicht. Um die Höhe der Forderung zu bestimmen, war der aktuelle Wert des so ermittelten Betrags festzustellen.

Ein solches Herangehen setzt voraus, Zwangsarbeit als justiziable, von Tätern begangene Straftat zu qualifizieren. Diese Sichtweise ist in der Literatur bis heute umstritten. (5) Insbesondere die deutsche Industrie hat sie stets scharf bekämpft, getreu der Schlusserklärung des Angeklagten Friedrich Flick in Nürnberg 1947: »Nichts wird uns davon überzeugen, dass wir Kriegsverbrecher sind.« (6)

Historische Realität

Gleichgültig, ob nun 180,5 Milliarden Mark, wie im Gutachten geschätzt, oder, wie nunmehr nachgerechnet, 228 Milliarden – die Differenz zu dem Betrag, der schließlich ausgehandelt worden ist, nämlich 8,1 Milliarden, ist zu groß, um fraglos hingenommen zu werden. Da das Ausgezahlte nur 4,5 Prozent bzw. 3,5 Prozent vom Verlangten ausmacht, kann von einer Differenz eigentlich nicht die Rede sein.

Wer meint, es lägen Welten zwischen den Beträgen, hat nicht Unrecht. Oberflächlich und summarisch betrachtet, handelt es sich um deren fünf. Erstens die Welt der Toten. Den Schätzungen von Spoerer und Fleischhacker zufolge gab es insgesamt 13,48 Millionen Zwangsarbeitskräfte, von denen Mitte 2000 nur noch jede fünfte (2,7 Millionen) am Leben war. (7) Unbeschadet der Differenz von 10 Prozent (statt mit 15, rechnen sie mit 13,5 Millionen), folgt hieraus: Wer die Toten ausschließt, reduziert den Betrag von 228 Milliarden auf ein Fünftel, auf 45,6 Milliarden Mark.

Zweitens die Welt der Kriegsgefangenen. Wer den Kriegsgefangenen jede Entschädigung verweigert, schließt von den rund 2,7 Millionen Überlebenden 370 000 Personen aus und reduziert damit den Betrag von 45,6 auf nicht einmal 40 Milliarden Mark. (8) Drittens die Welt der Land-, Kommunal- und Hausarbeitskräfte. Da von den zivilen Zwangsarbeitskräften nur etwa 7,6 der insgesamt 14,3 Millionen Arbeitsjahre in der Industrie abgeleistet wurden, (9) schließt, wer (außer den Lagerhäftlingen) nur mit den von der Industrie »eingesetzten« rechnet, von den noch verbliebenen 2,3 Millionen Überlebenden fast die Hälfte aus und reduziert den Betrag von 39,3 auf knapp 21 Milliarden Mark.

Viertens die Welt der Gleichheit. Wer von den verbliebenen 1,3 Millionen Überlebenden nur den rund 130 000 überlebenden Lagerhäftlingen (10) den vollen Entschädigungsbetrag von 15 000 Mark zubilligt, dem »Rest« aber höchstens ein Drittel davon, reduziert den Gesamtbetrag von rund 21 Milliarden nochmals um 60 Prozent auf 8,4 Milliarden Mark. Fünftens die Welt der Statistik. Wer meint, dass die Gesamtsumme weder mehr noch weniger als zehn Milliarden betragen darf, in dieser Summe jedoch alle eventuell noch einklagbaren Schulden und Verbindlichkeiten vereinigt und zudem einen Zukunftsfonds finanziert sehen will, senkt die verbliebenen 8,4 auf 8,1 Milliarden Mark.

Aber diese Auflistung belegt nur den Realitätsgehalt der Schätzung. Warum diese Welten dazwischen stehen, dazu sagt sie nichts, im Gegenteil. In den Punkten eins bis vier wird vorausgesetzt, was bei den Verhandlungen nie gegeben war, dass nämlich die historische Realität in den vorgebrachten Forderungen und Erwiderungen irgendeine Rolle gespielt habe. In den ihnen aufgezwungenen Verhandlungen operierten die Vertreter der schließlich zur Zahlung Verpflichteten, der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft, gemäß ihrer über Jahrzehnte geübten Maxime »so wenig wie möglich«. Da konnten historisch fundierte Daten nur stören. Das Angebot lautete denn auch: Eine Milliarde zahlen die privaten Unternehmen und eine Milliarde die öffentliche Hand. (11)

Die Vertreter der Gegenseite handelten zwar nach der umgekehrten Maxime, »so viel wie möglich«, aber auch diese bezog sich nicht auf die historische Realität der Zwangsarbeit, sondern – wie ebenfalls über Jahrzehnte geübt – auf jenes Parallelogramm der Kräfte, das sich ergibt, wenn versucht wird, das Gesamtverhältnis von Druck und Gegendruck auf den Feldern der Ökonomie und Politik sowie des Rechts und der Ideologie durchzukalkulieren. Die höchste Forderung, zu deren Nennung sich die Gegenseite entschloss, war wohl 80 Milliarden Mark. (12)

Ende August 1999 legte der faktisch als Vermittler zwischen den widerstreitenden Parteien agierende Chefunterhändler der USA, Stuart Eizenstat, damals zugleich Staatssekretär für Wirtschaft, Handel und Landwirtschaft im Außenministerium, in Geheimverhandlungen jene Zahl vor, zu der er später meinte: »Mir schien, dass die Opferseite aus psychologischen Gründen einen zweistelligen DM-Milliardenbetrag benötigte, dass es aber die kleinstmögliche zweistellige Zahl sein musste, wenn wir überhaupt die Chance haben wollten, die Deutschen so weit nach oben zu treiben. (13) Von ihm ausgesprochen, waren »die zehn Milliarden«, von denen später in der Öffentlichkeit so viel die Rede war, als entscheidendes Verhandlungsziel gesetzt.

Allerdings blieb die Zahl zunächst geheim und war zu diesem Zeitpunkt von keiner der mit- und gegeneinander verhandelnden Seiten akzeptiert. Wohl deshalb hatten die Anwälte Fagan und Witti die Idee, sich ein Gutachten über die aus den Quellen belegbaren Ansprüche anfertigen zu lassen. Aber ernst genommen hatten sie ihre Idee offenbar selber nicht: Drei Tage vor Erhalt des ihnen zum 1. November avisierten Gutachtens reduzierten sie »plötzlich und unerwartet« ihre bis dahin vorgebrachte Forderung von 28 Milliarden Dollar auf weniger als die Hälfte, auf 12,5 Milliarden (damals etwa 25 Milliarden Mark). (14) Der Gutachter schloss seine Arbeit termingemäß ab und hielt drei Tage nach Abgabe fest, er habe zwar nicht umsonst gearbeitet, aber vergebens – vergebens, weil die ehemaligen Zwangsarbeitskräfte nichts von seinem Gutachten haben würden.

Die von Eizenstat in die Verhandlungen eingebrachte Zahl, »die« zehn Milliarden, war in der Tat hervorragend gewählt, gerade weil alle Beteiligten ihr nur unter größten Bedenken zustimmen und bei dann doch erfolgter Zustimmung ihr Gesicht wahren konnten. Überdies ließ sich hinsichtlich der Aufteilung der vorgegebenen Gesamtsumme trefflich weiter darüber streiten, wer wie viel zu zahlen bzw. zu bekommen hätte, obwohl die Sache selbst im Grundsatz längst erledigt war.

Obgleich es noch viele Monate dauerte, bis die mit- und gegeneinander verhandelnden Gruppen den Kampf um die Durchsetzung ihrer Interessen gewonnen bzw. verloren hatten, das Stiftungsgesetz verabschiedet war, der Bundestag die nunmehr auch seines Erachtens erreichte Rechtssicherheit verkündet und die Stiftungsinitiative sich dazu bequemt hatte, die ausgehandelten Summen einzusammeln und auch zu überweisen, war die Sache selbst am 17. Dezember 1999 mit dem Schriftwechsel zwischen dem Präsidenten der USA und dem Bundeskanzler der BRD vom Grundsatz her erledigt.

Den Zahlungspflichtigen waren »die« zehn Milliarden natürlich viel zu viel und den Zahlungsempfängern viel zu wenig; die einen sprachen von einem »amerikanischen Diktat«, und die andern von einer »letzten Beleidigung«. Doch am Ende unterschrieben alle; wer nicht unterschrieb, blieb außen vor – bekam als Opfer nichts und hatte als Firma nichts zu zahlen. Ein merkwürdiges Abkommen – warum ließen sich seine Unterzeichner darauf ein?

Die deutsche Wirtschaft

Sicherlich haben sich einige wenige Mitglieder der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft ehrlichen Herzens dafür eingesetzt, dass ehemalige Zwangsarbeitskräfte eine Entschädigung für den ihnen vorenthaltenen Lohn erhalten; vielleicht sind es sogar ein paar mehr als jene »Kollegen«, die sich in der Nazizeit für eine menschliche Behandlung der damaligen Zwangsarbeitskräfte verwendet und auch einige vor dem sicheren Tode gerettet haben. Von diesen rühmlichen Ausnahmen soll hier nicht die Rede sein, vielmehr von dem regelhaften Verhalten der großen Masse.

Die große Masse der Firmeneigentümer in Deutschland, einschließlich der Aktionäre, war weder an den Verhandlungen beteiligt noch trat sie der Stiftungsinitiative bei. Sie war nicht etwa uninteressiert gewesen, ganz im Gegenteil – sie blockte ab und zahlte nichts. Es war geradezu grotesk, wie die damaligen Chefs von Deutscher Bank und Daimler-Chrysler namens der Stiftungsinitiative bei ihren »Kollegen« darum bettelten, sie möchten doch durch Einzahlung von einem Tausendstel ihres Jahresumsatzes der Stiftung beitreten, um auf diese Weise »das Ansehen Deutschlands und der deutschen Wirtschaft in der Welt zu stärken und zugleich einen dauerhaften Rechtsfrieden zu schaffen«. (15)

Selbst dieser geringfügige Betrag war der deutschen Privatwirtschaft zunächst noch zu hoch, weshalb der Chef der »Stiftungsinitiative«, Manfred Gentz, zwischenzeitlich verlangte, dass die von deutschen Staatsunternehmen gezahlten Beträge nicht dem Anteil des Staates, sondern dem der Wirtschaft zugerechnet werden sollten. Als Privatunternehmer wollte man so billig wie möglich davonkommen.

Nach den Angaben von Susanne-Sophia Spiliotis, der Haushistorikerin der Stiftungsinitiative, brachten die 17 Gründungsunternehmen über 60 Prozent des von der Wirtschaft zu zahlenden Betrags auf, (16) die etwa 6 500 bis Ende 2001 beigetretenen Firmen (17) knapp 40 Prozent und die zigtausend nicht beigetretenen selbstredend nichts. Auf 5,1 Milliarden umgerechnet, zahlte also jedes Gründungsunternehmen im Durchschnitt 180 Millionen und jedes später beigetretene rund 300 000 Mark.

Spiliotis machte auf einen weiteren Aspekt der Rechnung aufmerksam: Der Anteil von Industrie und Dienstleistungen am Gesamtaufkommen der Stiftungsinitiative betrug 67 Prozent, der der Finanzwirtschaft 32 Prozent. Nicht zu Unrecht sah die Historikerin hierin »ein Indiz für die ökonomische Bedeutung der Kredit- und Assekuranzunternehmen (…) und zugleich für deren Reaktion auf das Bedrohungspotential, dem sie in den USA vielfältiger ausgesetzt waren als die Industrie«. (18)

In der Tat befanden sich die Gründungsmitglieder der Stiftungsinitiative in einer selbst verschuldeten Zwickmühle. Mussten sie selber streng darauf achten, dass der Beitritt zur Stiftung auf freiwilliger Basis erfolgte, so sahen die meisten der anderen Unternehmen gar keinen Anlass, der Stiftung beizutreten. Zwar hatten auch sie bzw. ihre Rechtsvorgänger während des Krieges von den Zwangsarbeitskräften profitiert, aber ihnen stand keinerlei »Bedrohungspotenzial aus den USA« gegenüber, weil sie bloß auf dem deutschen Markt agierten. Gerade die vielen tausend kleinen Firmen, die Kommunalbetriebe usw., die während des Krieges Hunderttausende Zwangsarbeitskräfte »eingesetzt« hatten, konnten in aller Seelenruhe und mit unverdienter Häme den »großen Brüdern« zuschauen, wie die sich im Interesse ihres global business um ihre Rechtssicherheit sorgen mussten. Für diese Rechtssicherheit, und nur für sie, waren die global players aus der Neu-BRD und ihre Regierung bereit zu zahlen, notfalls auch an ehemalige Zwangsarbeitskräfte.

Die Anspruchsberechtigten

Ein ganz wesentlicher Ausgangspunkt der Verhandlungen, und das darf nicht vergessen werden, waren die von ehemaligen Zwangsarbeitskräften vor den Gerichten in den USA eingereichten Sammelklagen gegen deutsche Firmen. Es handelte sich um den deutschen Ableger der Ford Motor Co., die Ford Werke Köln, um Degussa und Siemens sowie Krupp, Henkel, Audi, Daimler-Benz, Volkswagen, BMW und andere. (19) Alle diese Firmen wären von deutschen Gerichten niemals zu irgendeiner Entschädigungszahlung verurteilt worden. Daher der zuweilen blanke Hass deutscher Wirtschafts- und Regierungsvertreter gegenüber ihren Verhandlungspartnern aus den USA und das Reden von einem »amerikanischen Diktat«. (20)

Aber, und dieser ganz entscheidende Gesichtspunkt wird zuweilen übersehen, (21) die erfolgreiche Fortführung der Sammelklagen hätte zwar vielleicht höhere Zahlungen der betroffenen Firmen zur Folge gehabt, jene jedoch, die in vielen kleinen, teilweise gar nicht mehr existierenden deutschen Firmen hatten schuften müssen, wären ohne das schließlich unterzeichnete Abkommen gänzlich ohne Entschädigung geblieben.

In dieser Entscheidungssituation standen die Vertreter der ehemaligen Zwangsarbeitskräfte bzw. deren Anwälte vor der Unterzeichnung jenes Abkommens, das den Opfern einen Bruchteil dessen, was ihnen zustand, zusicherte. Zwar ist Lothar Evers zuzustimmen, wenn er seiner rückblickenden Betrachtung den Titel »Verhandlungen konnte man das eigentlich nicht nennen …« gab, (22) und den von ihm vermittelten Eindruck, dass die Überlebenden in den Verhandlungen faktisch »zu Bitt- und Antragstellern, zum Objekt einer ›moralischen‹ Verantwortung, die als rechtliche Selbstentpflichtung daherkommt«, (23) degradiert wurden, haben viele bestätigt. Einige betitelten den ganzen Vorgang zurecht als »das deutsche Entschädigungsdiktat« (24), aber sie selbst haben sich dieses Diktat aufzwingen lassen und damit zugelassen, dass einige Gruppen von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen wurden. Das ist eine bittere Wahrheit, aber es ist die Wahrheit. Auf zwei Aspekte dieses Versagens ist hier gesondert einzugehen.

Als ein wesentlicher methodischer Ausgangspunkt wurde im Gutachten formuliert: »Die Entschädigungsansprüche werden also aus den wirtschaftlichen Resultaten der geleisteten Zwangsarbeit abgeleitet, und zwar unabhängig davon, ob die Anspruchsberechtigten heute, im November 1999, noch am Leben sind oder nicht. Ein anderes Herangehen würde die Zahlungspflichtigen aus der Verantwortung gerade denen gegenüber entlassen, die nicht zuletzt wegen der ihnen während ihrer Zwangsarbeitszeit in Deutschland zugefügten physischen und psychischen Schäden inzwischen verstorben sind oder gar schon während dieser Zeit umgekommen waren.« (25)

Zum Auszahlungsmodus wurde im Gutachten folgender Vorschlag unterbreitet: »Ein sehr großer Prozentsatz der Anspruchsberechtigten ist zwischenzeitlich verstorben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass durch Zwangsarbeit ›erwirtschaftete‹ Einnahmen und Gewinne prinzipiell als Hehlergewinne zu betrachten und zurückzuzahlen sind. Unseres Erachtens ist diese Seite des Problems nur in der Weise zu lösen, dass die gesamte Entschädigungssumme der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Stiftungsinitiative deutscher Unternehmen: Erinnerung, Verantwortung und Zukunft zur Verfügung gestellt wird. – Aus dem Fonds Erinnerung und Verantwortung werden die unmittelbar Anspruchsberechtigten entschädigt. (…) Dagegen sollten in die Stiftung Erinnerung und Zukunft nur jene Teile der Entschädigungssumme eingebracht werden, die den Anspruchsberechtigten nicht mehr ausgezahlt werden können.« (26)

Überlebende haben die Entschädigungen, die sie erhalten sollten, zurecht als »das Letzte an Beleidigung« (»The Final Insult«) bezeichnet, (27) aber die Toten erhielten nicht einmal eine letzte Beleidigung, sie wurden einfach nicht erwähnt.

Entsolidarisierung

Von ehemaligen Zwangsarbeitskräften konnte das Entschädigung genannte Handgeld, aus den Hehlergewinnen der Verbrecher von einst finanziert und von deren Erben bzw. Rechtsnachfolgern genau durchkalkuliert, sowieso nur nach römischer Art angenommen werden: Non olet – Es stinkt nicht.

Manche haben abgelehnt, einen Antrag auf das Handgeld zu stellen, weil sie die damit zwangsläufig verbundene Anerkennung bundesdeutscher Deutungshoheit nicht ertragen wollen oder können. Anderen, insbesondere in Ost- und Ostmitteleuropa, verschafft es – verbunden mit der leisen Genugtuung, dass die Erben der Verbrecher mit ihnen nicht mehr ganz so verfahren können wie diese vor 60 Jahren und einen verschwindend kleinen Bruchteil ihres Reichtums abtreten müssen – einen etwas erträglicheren Lebensabend, zu dem nicht selten gehört, dass sie das Geld ihren Kindern und Kindeskindern für deren Zukunftsgestaltung geben, sozusagen eine persönlich-individuelle Art von Zukunftsfonds.

Nicht allen Überlebenden ist es vergönnt, ihre persönliche Entscheidung für oder gegen das Handgeld zu treffen, und das Handgeld selbst ist ihnen auch in unterschiedlicher Höhe zudiktiert worden. Diese Unterschiede sind ebenfalls ein Ergebnis der »Verhandlungen«, das nichts mit der historischen Realität der Zwangsarbeit und viel mit den aktuellen Kräfteverhältnissen zu tun hat.

Im Gutachten wurde daher 1999 ausdrücklich formuliert: »Die Einordnung der Anspruchsberechtigten in eine der insgesamt sieben Kategorien bedeutet keine moralische Wertung. Sie basiert vielmehr auf der historischen Tatsache, dass die verschiedenen Gruppen jeweils unterschiedlichen Methoden des Entzugs von Arbeitsentgelt unterlagen und von daher einer gesonderten Analyse bedürfen. Die Begründung für die Abgrenzung der Kategorien voneinander ergibt sich aus den verschiedenen Methoden der Lohnkostenreduktion und Abgabenerhöhung (…) Angesichts des historischen Befundes sei allerdings betont, dass die Kategorien nicht dazu herhalten sollten, unterschiedlich hohe Entschädigungen an die Anspruchsberechtigten zu zahlen.« (28)

Ein Blick in das Stiftungsgesetz zeigt, dass kriegsgefangene Metallarbeiter und zwangsverpflichtete Kindermädchen vom deutschen Gesetzgeber nach dem Gleichheitsgrundsatz behandelt worden sind – beide bekommen im Regelfalle nichts. Natürlich hat bei dieser Diskriminierung das Bundesfinanzministerium die Feder geführt, denn alle regierungsamtlichen Entwürfe zum Stiftungsgesetz entstammten, wie auch schon die früheren zum Bundesentschädigungsgesetz, dieser Institution.

Allerdings beteiligten sich auch Vertreter der Opferorganisationen an dieser Bettelpfennigrechnerei. So wurden in der »Berliner Erklärung« vom 18. Januar 2000 drei Kategorien von Anspruchsberechtigten unterschieden, (29) die Kategorien A (jene, die Konzentrationslager, Ghetto, Arbeitserziehungslager oder eine andere Haftstätte überlebt und Zwangsarbeit geleistet haben), B (ehemalige Zwangsarbeitskräfte aus den Ländern Mittel- und Osteuropas, die in Deutschland außerhalb der Landwirtschaft und privater Haushalte »eingesetzt« waren, jüdische Zwangsarbeitskräfte außerhalb der Kategorie A sowie sonstige Zwangsarbeitskräfte, die während ihres »Einsatzes« einen dauerhaften Gesundheitsschaden bzw. eine Behinderung erlitten haben) und C (ehemalige Zwangsarbeitskräfte aus den Ländern Mittel- und Osteuropas, die in Deutschland in der Landwirtschaft »eingesetzt« waren).

Weder kamen die Kriegsgefangenen und die sog. hauswirtschaftlichen Ostarbeiterinnen in der Erklärung vor noch die zivilen Zwangsarbeitskräfte aus Nord-, West- und Südeuropa. An die Stelle der im Referentenentwurf gesetzten Zahlen waren andere getreten, die mit der ökonomisch-historischen Realität genauso wenig zu tun hatten. Mochte die Zahlung an ehemalige Häftlinge zufälligerweise mit dem tatsächlichen Anspruch übereinstimmen (wie übrigens auch im Referentenentwurf), so entsprach die Absenkung der Zahlungen an zivile Zwangsarbeitskräfte (in der Industrie um zwei Drittel, in der Landwirtschaft um fünf Sechstel) in keiner Weise den zu entschädigenden Verlusten. Ebenso unbegreiflich war, wieso von den sowieso schon niedrigeren Entschädigungen ein höherer Prozentsatz als »Sicherheitsbetrag« einbehalten werden sollte.

Als sich im Laufe der Verhandlungen abzeichnete, dass ihnen keine weiteren nachfolgen würden, brachten die Vertreter der Opfer auch alle anderen Verbrechen (noch einmal) zur Sprache, für die eine Entschädigung einklagbar sein sollte. Infolgedessen wurden insbesondere die Entschädigungen für sog. Arisierungen, nicht ausgezahlte Versicherungspolicen usw. einfach mit den an die ehemaligen Zwangsarbeitskräfte zu zahlenden in einen Topf geworfen, so dass letztgenannte plötzlich nicht mehr zehn, sondern nur noch acht Milliarden Mark erhielten.

Die deutsche Bevölkerung

Die deutschen Konzerne und ihre Regierung hätten niemals mit einer solchen Unverfrorenheit vorgehen können, wenn eine Bevölkerungsmehrheit dieses Landes erklärt hätte: Schluss jetzt mit diesem würdelosen Gezerre auf Kosten der Opfer, die verdammte Industrie soll endlich zahlen. Aber es war eine verschwindende Minderheit, die so dachte und es auch sagte.

Hinsichtlich der Mehrheit der Bevölkerung, die in den alten Bundesländern wohnt, beinhaltet eine solche Feststellung nichts Neues. Sie hätte 50 Jahre lang Zeit gehabt, ihre Regierung und »ihre« Konzerne zu zwingen, anständige Entschädigungen zu zahlen. Das Gegenteil war der Fall, der großen Masse war das Schicksal ehemaliger Zwangsarbeitskräfte völlig gleichgültig. Wer allerdings erwartet hatte, dass das Interesse an dem Thema in den neuen Bundesländern größer wäre, sah sich in dieser Erwartung nicht bestätigt. Im Gegenteil, das Interesse war dort offenbar noch geringer. (30) Diese Tatsache gibt scheinbar all jenen Recht, die vom »verordneten Antifaschismus« in der DDR und vom »braunen Osten« faseln. Sie bedarf jedoch einer nüchternen Analyse, nicht der billigen ideologischen Phrase.

Prinzipiell waren und sind sich die »Brüder und Schwestern« im Osten und Westen in ihrer Sicht auf die Vergangenheit sehr ähnlich. (31) Aber diese Ähnlichkeiten verdecken Unterschiede, die sich wohl in vier Komplexen zusammenfassen lassen und aus denen sich zu einem erheblichen Teil das in den neuen Bundesländern noch weiter verbreitete Desinteresse ableiten lässt.

Erstens musste sich der Antifaschismus in der Alt-BRD, gerade weil er in der Bevölkerung so wenig verbreitet war, stets aktiv und konkret gegenüber der herrschenden Ideologie der Beschönigung, der Vertuschung und der Gleichgültigkeit behaupten. Dagegen war er in der DDR zwar Staatsideologie, aber eben deshalb wurde der Bevölkerung zumeist kein aktives Engagement abverlangt, und dementsprechend fehlte es auch in der Auseinandersetzung um die Entschädigungen an ehemalige Zwangsarbeitskräfte. Die wenigsten fühlten sich aufgerufen, konkrete Aktionen zu organisieren und an ihnen teilzunehmen. Für zu viele war und ist »Zivilcourage« nach wie vor ein Fremdwort.

Damit im Zusammenhang stand ein zweites Moment: Der Kampf um ein antifaschistisches Bewusstsein wurde in der DDR zwar gepredigt, aber er wurde nicht gelernt. Jene, die sich dort allein aus Gleichgültigkeit und Bequemlichkeit der Staatsideologie des Antifaschismus angepasst hatten, taten das nach der »Wende« genauso – nur ist die Staatsideologie der alten wie der neuen BRD nicht die des Antifaschismus.

Als drittes Moment wirkte immer noch der einst staatsoffiziell geförderte Irrglaube nach, dass »die« Nazis ja alle »in den Westen gegangen« wären und dort in hohen Positionen säßen, während »bei uns« nur noch die »Sieger der Geschichte« säßen und überhaupt keine Nazis mehr vorhanden wären. So richtig und wichtig es war und weiterhin ist, die Tatsache zu betonen, dass alte Nazis in der DDR keinen Einfluss auf die Staatspolitik erlangen konnten, im Gegensatz zu den Globke, Kiesinger, Maunz usw. in der Alt-BRD, so wenig darf übersehen werden: Gerade weil es den Verantwortlichen in der SBZ/DDR beim Aufbau der antifaschistisch-demokratischen Ordnung darum ging, »die Masse der Mitläufer des Naziregimes zu integrieren und nicht durch die wache Erinnerung an ihre Verbrechen zu verunsichern«, (32) konnten an die Stelle des Kampfes das Lippenbekenntnis und das Gedenktheater treten. Symptomatisch hierfür war, dass der Dokumentarfilm »Der gewöhnliche Faschismus« des sowjetischen Regisseurs Michail Romm nach nur wenigen Aufführungen aus den Filmtheatern der DDR verschwand; er störte ganz offensichtlich das Wunschbild der Herrschenden von »ihren« Mitläufern. (33)

Ein integraler Bestandteil dieses dritten Moments war die immer noch weit verbreitete Ideologie, dass »wir« (»die Ossis«), ja schließlich die Reparationen an die Sowjetunion geleistet hätten und nun (endlich) »die Wessis« dran wären. Abgesehen davon, dass in solchem Reden staatliche Verbindlichkeiten (Reparationen für materielle Kriegszerstörungen) und privatrechtliche Schuldverhältnisse (Entschädigungen für geleistete Zwangsarbeit) in einen Topf geworfen und überdies von der Alt-BRD erbrachte Leistungen völlig in Abrede gestellt wurden, ignorierten die so Argumentierenden beharrlich die Tatsache, dass das »Wir« sich 1990 mit großer Mehrheit dafür entschieden hatte, ohne Wenn und Aber der Alt-BRD beizutreten, also auch deren Schulden mit übernahm. Ihren Gipfelpunkt erreichte diese Ignoranz in der Argumentation, die »Westfirmen« müssten zahlen, aber doch nicht »unsere im Osten«.

Ein viertes Moment ist die Fremdenfeindlichkeit. Sie ist eine Erscheinungsform des »gewöhnlichen Faschismus«, und in seinem Geiste wird in den an Stammtischen geführten Entschädigungsdebatten entweder gemeint, dass die meisten der ehemaligen Zwangsarbeitskräfte aus Osteuropa stammen, also »sowieso bloß Russen und Polacken« sind, oder aber es wird einfach behauptet, dass das »alles Juden« sind.

Diese vier Momente zusammengenommen betrachtet, ist es kein Wunder, dass an ehemalige Zwangsarbeitskräfte zu leistende Entschädigungen für das Gros der Bevölkerung sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern kein Thema ist oder allenfalls eines, über das in althergebrachter, dem »gewöhnlichen Faschismus« verhafteter Weise am Stammtisch schwadroniert wird.

Einzelne sprachen gegen die Stammtischparolen des »gewöhnlichen Faschismus« und für eine anständige Entschädigung der ehemaligen Zwangsarbeitskräfte, organisierten antifaschistische Aktionen auch auf diesem Feld usw. Sie waren übrigens nicht nur im Parlament aktiv, sondern auch und vor allem in Redaktionsstuben und Betriebsräten, in örtlichen Initiativen und Antifagruppen – leider mit sehr geringem Erfolg, denn das Gros der deutschen Bevölkerung strebte keine Entschädigungszahlung an, sondern einen Schlussstrich. Diese Mehrheit hat sich faktisch durchgesetzt.

Anmerkungen

(1) Thomas Kuczynski: Entschädigungsansprüche für Zwangsarbeit im »Dritten Reich« auf der Basis der damals erzielten zusätzlichen Einnahmen und Gewinne. Das vollständige Gutachten wurde abgedruckt in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Jg. 15, H. 1 (März 2000), S. 15-63.

(2) Zwei Gutachten zur Entschädigungsfrage. Redaktionelle Vorbemerkung, in: 1999, H. 1/2000, S. 12.

(3) Zit. nach Ulrich Sander: Wenigstens den entgangenen Arbeitslohn. In: Neues Deutschland v. 13. Dezember 1999), S. 2. – Zur Biografie des am 22. Dezember 1999 Verstorbenen s. Hans Frankenthal: Verweigerte Rückkehr. Erfahrungen nach dem Judenmord. FfM. 1999.

(4) Burkhard Heß: Völker- und zivilrechtliche Beurteilung der Entschädigung für Zwangsarbeit vor dem Hintergrund neuerer Entscheidungen deutscher Gerichte. In: Entschädigung für NS-Zwangsarbeit. Rechtliche, historische und politische Aspekte. Hg. v. K. Barwig, G. Saathoff u. N. Weyde. Baden-Baden 1998, S. 69.

(5) Siehe etwa Cornelia Rauh-Kühne: Hitlers Hehler? Unternehmerprofite und Zwangsarbeiterlöhne. In: Historische Zeitschrift, Bd. 275 (2002), H. 1, S. 1-55.

(6) Trial of War Criminals before the Nuremberg Military Tribunals under Control Council Law No. 10. Vol. VI: The Flick Case. Washington 1949, S. 1187.

(7) Siehe Mark Spoerer, Jochen Fleischhacker: Forced Laborers in Nazi Germany: Categories, Numbers, and Survivors. In: Journal of Interdisciplinary History (Cambridge/Mass.), Jg. 23, H. 2 (Herbst 2002), S.196 u. 202.

(8) Ebenda, S.202.

(9) Nach den Angaben von Herbert: Fremdarbeiter, S. 314, waren im August 1944 von 5,7 Millionen ausländischen »Zivilarbeitern« 2,6 Millionen in der Industrie »eingesetzt«. Dieser Prozentsatz ist für die gesamte Kriegszeit wohl etwas zu niedrig, und daher wird auf die oben gegebene Rechnung in Arbeitsjahren in der Weise zurückgegriffen, dass die Zahl der außerhalb der Landwirtschaft abgeleisteten Arbeitsjahre (8,45 Millionen) um zehn Prozent reduziert wird. Dann wurden rund 7,6 der 14,3 Millionen Arbeitsjahre in der Industrie abgeleistet.

(10) Siehe Spoerer, Fleischhacker: Forced Laborers, S.202.

(11) Siehe Susanne-Sophia Spiliotis: Verantwortung und Rechtsfrieden. Die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft. FfM. 2003, S.65.

(12) Ebenda, S. 90. – Eizenstat: Unvollkommene Gerechtigkeit, S. 304, nennt als höchste Forderung die des Anwaltes Mel Weiss – 74 Milliarden Mark.

(13) Eizenstat: Unvollkommene Gerechtigkeit, S. 306.

(14) Siehe die Nachricht in Neues Deutschland v. 29. Oktober 1999), S. 1.

(15) Siehe die Großanzeige »Wir bedanken uns heute bei 2215 Unternehmen« in: Die Zeit vom 25. Mai 2000), S.36f.

(16) Spiliotis: Verantwortung und Rechtsfrieden, S.182.

(17) Spiliotis: Verantwortung und Rechtsfrieden, S.265.

(18) Spiliotis: Verantwortung und Rechtsfrieden, S.183f.

(19) Siehe Libby Adler, Peer Zumbansen: The Forgetfulness of Noblesse: A Critique of the German Foundation Law Compensating Slave and Forced Laborers of the Third. Reich. In: Zwangsarbeit im Dritten Reich: Erinnerung und Verantwortung. Juristische und zeithistorische Betrachtungen. Hg. v. P. Zumbansen. Baden-Baden 2002, S.333-392, hier: S. 341f.

(20) Siehe Eizenstat: Unvollkommene Gerechtigkeit, S.350f.

(21) So auch von Adler, Zumbansen: The Forgetfulness, S.338f.

(22) Siehe Lothar Evers: Verhandlungen konnte man das eigentlich nicht nennen … In: Stiften gehen. NS-Zwangsarbeit und Entschädigungsdebatte. Hg. v. U. Winkler, Köln 2000, S. 222-234.

(23) Evers: Verhandlungen, S. 230.

(24) Siehe Ludwik Krasucki, Felix Kolmer: Das deutsche Entschädigungsdiktat. Der Almosenfonds aus Sicht der Überlebenden. In: The Final Insult. Das Diktat gegen die Überlebenden. Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit. Hg.: Gruppe offene Rechnungen. Münster 2003, S. 115ff.

(25) Kuczynski: Entschädigungsansprüche, S. 17.

(26) Ebenda.

(27) Siehe den Vermerk im Impressum von The Final Insult. Das Diktat gegen die Überlebenden. Deutsche Erinnerungsabwehr und Nichtentschädigung der NS-Sklavenarbeit. Hg.: Gruppe offene Rechnungen. Münster 2003. Der Titel geht auf einen Kommentar von Rudy Kennedy zum Abschluss der so genannten Entschädigungsverhandlungen zurück.

(28) Siehe Kuczynski: Entschädigungsansprüche, S. 18.

(29) Siehe: Wir brauchen die 10 Milliarden Mark. Berliner Erklärung der Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung. In: Neues Deutschland v. 19. Januar 2000), S. 2. Siehe auch Thomas Kuczynski: Wider das Auseinanderdividieren der Opfer. In: Ossietzky), Jg. 3, H. 2 (29. Januar 2000), S. 49-51.

(30) Ich wurde ab November 1999 zu zwei Dutzend Diskussionsveranstaltungen eingeladen; davon fand die eine Hälfte in Berlin statt (Ost und West etwa gleich verteilt), die andere Hälfte in den alten Bundesländern und keine einzige in den neuen.

(31) Siehe Harald Welzer, Sabine Moller, Karoline Tschuggnall: »Opa war kein Nazi«. Nationalsozialismus und Holocaust im Familiengedächtnis. FfM 2002, insbesondere S. 162ff.

(32) So Werner Röhr in seinem Aufsatz »Faschismusforschung in der DDR. Eine Problemskizze«, in Bulletin für Faschismus- und Weltkriegsforschung, Edition Organon, Berlin 2001, Heft 16, S. 55.

(33) Siehe auch Reuter, Hansel: Das kurze Leben, S. 412ff.

Die Auszüge dieses Vorabdrucks wurden mit freundlicher Genehmigung des Verlags entnommen aus: Thomas Kuczynski: Brosamen vom Herrentisch. Hintergründe der Entschädigungszahlungen an die im Zweiten Weltkrieg nach Deutschland verschleppten Zwangsarbeitskräfte. Verbrecher Verlag, Berlin 2004, 208 Seiten, 13 Euro. Das Buch erscheint am 7. September.