Das war dümmer, als die Polizei erlaubt. Selbstverständlich kann es, wenn das SEK die Wohnung eines mutmaßlichen Zuhälters morgens um drei Uhr nach Waffen und Rauschgift durchsucht, heftig zur Sache gehen. Da wird die Haustür eingerammt, Polizisten stürmen in die Wohnung des Verdächtigen und zwingen ihn und seine Ehefrau, die nur mit einem Bademantel bekleidet ist, sich auf den Boden zu legen. Vorsichtshalber werden die beiden in der Wohnung anwesenden Hunde erschossen. Es gehört sicherlich auch zum üblichen Vorgehen, in das Zimmer der 17jährigen Tochter des Mannes einzufallen, wo diese zusammen mit ihrem Freund schläft, und das Bett zu durchwühlen. Niemand würde sich je darüber beschweren, allenfalls ein Zuhälter, dem sowieso keiner glaubt.
Ein Problem gibt es nur dann, wenn die Beamten statt in die Wohnung des Verdächtigen versehentlich in die Wohnung eines Kollegen stürmen, ihn nicht erkennen und sich aufführen wie beim Zuhälter. So geschah es am vorigen Freitag in Dresden, berichtet Spiegel online. Erst nach einem vierstündigen Einsatz erkannte demnach ein Beamter des SEK den Kollegen und sagte: »Das ist Scheiße gelaufen, nehmt ihm die Fesseln ab.« Der geschädigte 44jährige Polizeiobermeister Bernd W. will den Freistaat Sachsen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagen. Dabei kann er froh sein, dass er nicht erschossen wurde.
stefan wirner