Deutsches Haus

Ein mehrfach vorbestrafter Neonazi wurde vom Amtsgericht in Brandenburg an der Havel (Brandenburg) für einen tätlichen Angriff auf einen Asylbewerber zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das berichtete die Lausitzer Rundschau am 11. März. Im Juni 2003 hatte der 33jährige Andy B. demnach einen Mann aus Kamerun im brandenburgischen Rottstock beleidigt und mehrfach in den Dorfteich gestoßen. Nach der Tat fand die Polizei in der Wohnung des Neonazis umfangreiches rechtsextremistisches Material. Nach Angaben der Zeitung war er bereits im Jahr 1989, noch zu Zeiten der DDR, zu fünf Jahren und acht Monaten Gefängnis wegen Totschlags verurteilt worden. In den neunziger Jahren wurden ihm zahlreiche Haft- und Geldstrafen erteilt, u.a. wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Gefangenenmeuterei, Kindesmissbrauch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Der Direktor des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel, Andreas Rose, sagte der Lausitzer Rundschau, dass es ihn »so erst mal nicht« irritiere, dass der Neonazi nach dem Angriff auf freiem Fuß bleibe. Joachim Jetschmann, der Vorsitzende des Berliner Landesverbandes des Deutschen Beamtenbundes, forderte nach Angaben der Internetausgabe der B.Z. vom 8. März die »Abschiebung von rechtskräftig verurteilten Ausländern«. Die Berliner Gefängnisse seien zu voll, und mit dieser Maßnahme könne die Überbelegung verringert werden. Weil er seinen Studienplatzwechsel nicht den Vorschriften der Ausländerbehörde gemäß gewechselt hat, sitzt ein Student aus Georgien in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim (Bayern) in Abschiebehaft. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am 8. März. Konstantin Gvasalia kam demnach im Jahr 1998 nach Deutschland, um an der Ludwig-Maximilian-Universität München (LMU) Theologie zu studieren. Hierfür erhielt der damals 34jährige eine Aufenthaltsbewilligung. Im Wintersemester 2002/2003 wechselte er zum Studienfach Geschichte. Das Auslandsamt der Universität akzeptierte dies und stufte ihn ins fünfte Semester ein. Das Ausländeramt im Landkreis Erding sah das jedoch anders und entzog Gvasalia die Aufenthaltsbewilligung. Einem Ausländer, der nicht aus einem der Mitgliedsstaaten der EU stamme, stehe ein Studienplatzwechsel nur in den ersten 18 Monaten seines Aufenthaltes zu, argumentierte das Amt. Die Aufenthaltsbewilligung sei »an den Zweck ›Fachrichtung‹ gebunden«. Wechsele er oder sie das Fach später, erfolge die Ausweisung. So solle vermieden werden, dass Ausländer ihren Aufenthalt in Deutschland verlängerten, zitiert die FR die Richtlinien des Amtes. Gvasalia klagte gegen die Ausreiseverfügung und verlor den Prozess. Das Verwaltungsgericht Erding ist der Meinung, es »erfülle den besonderen Ausweisungsgrund«, dass er den Studienplatzwechsel nicht sofort angezeigt habe. Gvasalia sitzt bereits seit Mitte Februar in Abschiebehaft und soll sich im Hungerstreik befinden.

jm