Deutsches Haus

Am 3. Oktober wurde zum wiederholten Mal das Jüdische Mahnmal im Berliner Bezirk Tiergarten beschmiert. Die Polizei endeckte das zehn mal 15 Zentimeter große Graffiti in schwarzer Farbe bei einer routinemäßigen Patrouille. Die Täter sind noch unbekannt. Am 1. Oktober sprang ein aus Ghana stammender Mann auf der Flucht vor der Polizei aus dem vierten Stock eines Wohnhauses. Der 39jährige hielt sich ohne Aufenthaltserlaubnis in Berlin-Reinickendorf auf. Er brach sich das Becken und die Oberschenkel und musste im Krankenhaus operiert werden. Zeitweilig schwebte er in Lebensgefahr. Am selben Tag griffen mehrere Rechtsextreme in Gotha (Thürigen) neun Personen an, darunter einen Deutschen vietnamesischer Herkunft. Einer der Angegriffenen wurde mit einer Dachlatte geschlagen und derart verletzt, dass er mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Die Polizei konnte die Täter später in den Räumen eines rechtsextremen Vereins fassen. Gegen die Männer wurde Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet. Die Staatsanwaltschaft teilte am 1. Oktober mit, dass bereits in der Nacht zum 23. September ein jüdischer Friedhof im Landkreis Altenkirchen im Westerwald (Rheinland-Pfalz) verwüstet worden sei. Unbekannte Täter zerschlugen demnach Grabsteine oder beschmierten sie mit Hakenkreuzen. Bereits in der Nacht vom 10. auf den 11. September hatten Unbekannte auf dem Friedhof randaliert. Anfangs wurde die Beschädigung von der Polizei nicht veröffentlicht, angeblich um »Trittbrettfahrer« nicht zu ähnlichen Aktionen anzustiften. Im Landkreis Altenkirchen häufen sich derzeit rechtsextreme Straftaten. Insgesamt wurden nach Angaben des rheinland-pfälzischen Innenministeriums in diesem Landkreis von Januar 2004 bis September dieses Jahres 54 so genannte Propagandadelikte, wie etwa das Sprühen von Hakenkreuzen, registriert. Hinzu kommen mehrere Angriffe auf ein Asylbewerberheim (Jungle World, 35/05). Am 29. Oktober beanstandete das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisungspraxis des Landes Baden-Württemberg. Sie widerspreche dem deutschen wie auch dem europäischen Recht. Im behandelten Fall hatte das Regierungspräsidium Stuttgart die Ausweisung eines türkischstämmigen Mannes angeordnet, da er mit Drogen gehandelt haben soll. Nach Auffassung der Bundesverwaltungsrichter erlaube diese Straftat jedoch keine Ausweisung. Dies sei erst möglich, wenn vom Straftäter eine genau zu bestimmende Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Eine allgemeine Abschreckung anderer Ausländer reiche als Ausweisungsgrund nicht aus. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, beantragten von Januar bis September 2005 insgesamt 21 825 Personen Asyl in Deutschland. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist dies ein Rückgang um 20 Prozent. Die größte Gruppe der Asylbewerber bildeten dabei Menschen aus Serbien und Montenegro (rund 4 300 Personen), aus der Türkei (2 300 Personen) und aus dem Irak (1 400 Personen).

wg