Je länger, desto besser
Das habe ich in 30 Jahren Strafverteidigung noch nie erlebt.« Hans-Christian Ströbele ist schockiert darüber, was er am 5. Oktober bei seinem Besuch am Landgericht Halle erlebte: Nur fünf Minuten saß das Gericht zusammen, bevor es die Verhandlung gegen den Magdeburger Antifaschisten Daniel Winter wieder vertagte.
Gemeinsam mit anderen Unterstützern des Angeklagten war Ströbele nach Halle gefahren, wohin der Prozess vom Oberlandesgericht Naumburg aus »Sicherheitsgründen« verlegt wurde, um den Verlauf des Verfahrens zu begutachten. Auf die Idee hatten ihn die Unterstützer gebracht, die kurz vor den Bundestagswahlen das Wahlkreisbüro des grünen Bundestagsabgeordneten besetzten und ihn aufforderten, dem Revisionsprozess mit seiner Anwesenheit eine größere Öffentlichkeit zu verschaffen.
»Kurz und schmerzvoll«, sagt Ströbele über das, was er gesehen hat. Das Verfahren verstoße eindeutig gegen die Menschenrechtskonvention, weil das Gericht nur einmal im Monat zusammenkomme. Durch diesen außergewöhnlich langen Turnus, das vermuten Ströbele wie die Unterstützer, sollen auch zwei ehemalige Mitangeklagte, Marco H. und Carsten S., die als Zeugen in Beugehaft sitzen, gebrochen werden. Dass überhaupt Beugehaft verhängt wurde, weil Zeugen die Aussage verweigern, hat Ströbele nur selten erlebt. Als einst im Bundestagsuntersuchungsausschuss Beugehaft für die Beschuldigten des CDU-Spendenskandals gefordert worden war, sei dies abgelehnt worden, erinnert er sich. Der Prozess in Halle erfülle aber ohnehin das Gebot eines »zügigen und schnellen Verfahrens« in keiner Weise, erklärte er.
»Dass der Prozess überhaupt wieder aufgerollt wird, liegt an meinem Revisionsantrag«, erklärt Daniel Winter. Bereits im Jahr 2003 war das Gericht damit gescheitert, die damals drei Angeklagten wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung zu verurteilen. Dennoch erhielten sowohl Daniel Winter als auch Marco H. mehrjährige Haftstrafen. Carsten S. wurde damals zwar freigesprochen, sitzt aber gemeinsam mit Marco H. in Beugehaft.
Die Staatsanwaltschaft wirft Winter vor, einem »Autonomen Zusammenschluss Magdeburg« angehört und in diesem Zusammenhang Brandanschläge verübt zu haben – unter anderem auf das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalts sowie ein Einsatzfahrzeug des Bundesgrenzschutzes, der heute Bundespolizei heißt.
Neben der Beugehaft kritisieren Unterstützer des Angeklagten vor allem die Ermittlungen des Bundeskriminalamts sowie die Tatsache, dass im Revisionsprozess zwei Richter mitwirken, die bereits im ersten Verfahren dabei waren. Auch die linke Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe bemängelt, dass »Mindeststandards von Rechtsstaatlichkeit« nicht eingehalten würden. Die Solidaritätsgruppe vermutet, dass Antifaschisten wegen leichter Sachbeschädigungen kriminalisiert und zu möglichst hohen Haftstrafen verurteilt werden sollen.
Seit kurzem nimmt die Zahl der Prozessbeobachter wieder zu. »Zu Beginn des Revisionsprozesses saßen teilweise nur vier Leute mit im Gerichtssaal«, erzählt Daniel Winter. »Ich hatte den Eindruck, die Richter denken, sie können ohne Öffentlichkeit alles machen.« Im ersten Prozess war das noch anders. 2 500 Menschen kamen im Oktober 2003 nach Magdeburg, um für die Freiheit der Angeklagten zu demonstrieren. Winter hofft nunmehr, dass beim nächsten Termin, am 1. November, wieder mindestens so viele Leute kommen wie am 5. Oktober. Dann wird auch Marco H. endlich aus der Beugehaft entlassen. Er darf für vier Monate in Freiheit, um seine Ausbildung zu beenden. Danach muss er allerdings zurück ins Gefängnis. Sein Revisionsprozess wurde bereits am Anfang des Jahres abgeschlossen. An einem einzigen Verhandlungstag.