21.02.2007

Kreuzworträtsel

Transnominell

Namen sind keineswegs nur Schall und Rauch. Wer seinen nach Paragraf 1 TSG hat ändern lassen, hat das Recht, etwa von Behörden dementsprechend angeredet oder angeschrieben zu werden. Er oder sie kann auch wählen, welches Geschlecht im Pass eingetragen werden soll. Die Änderung des Personenstands ist nicht vonnöten. Ein neues Transsexuellengesetz muss der Bundestag bis Ende Juni nicht erlassen.

(Nummer 7, Seite 9)