Pause zu Ende, es hat geklingelt, ab ins Klassenzimmer! Wo kämen wir bloß hin, wenn in diesem Land immer gleich von acht bis elf Uhr gestreikt würde? Acht bis 10.15 Uhr ist wirklich das höchste der Gefühle. Das gilt auch für Lokomotivführer! Bekanntlich kann eine Dreiviertelstunde bei der Deutschen Bahn sehr entscheidend sein. In dieser Zeit schafft man es so gerade, einem herkömmlichen Fahrkartenautomaten eine Fahrkarte zu entlocken oder in einem verspäteten, überfüllten Zug vom Bahnpersonal die Auskunft zu erhalten, dass der Anschlusszug nicht warten wird. Und eine Friseurin muss eine Dreiviertelstunde lang Haare schneiden, um ungefähr eine halbe Station mit der Regionalbahn fahren zu dürfen.
Die Entscheidung des Mainzer Arbeitsgerichts, die warnstreikenden Lokführer am Dienstag zu maßregeln und um 10.15 Uhr wieder zur Arbeit zu schicken, war daher nur allzu verständlich. Ein Streik bis elf Uhr hätte womöglich noch der Deutschen Bahn geschadet! Und die hatte sich ja liebenswerterweise schon bereit erklärt, der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer am Freitag dieser Woche ein Angebot vorzulegen, obwohl es ja gar nicht ihr Problem ist, wenn die Lokführer eine Extrawurst haben wollen. Immerhin gaben sich die Bahngewerkschaft Transnet und die Verkehrsgewerkschaft GDBA am Montag mit einer Lohnerhöhung von 4,5 Prozent und einer Einmalzahlung von 600 Euro für 134 000 Beschäftigte bei 19monatiger Laufzeit des Vertrags zufrieden.
Anders die Lokomotivführer. Die haben wohl zuviel Jim Knopf gelesen. Oder sie halten sich, wie Piloten und Ärzte, für die Tollsten ihrer Zunft, bloß weil alle kleinen Jungs von ihrem Beruf träumen. Deshalb fordern sie mit einem Anfangsgehalt von 2 500 Euro einen geradezu anständigen Lohn. Dafür auch noch zu streiken, das geht eben nur, wenn alle Arbeitsgerichte der Republik, Herr Mehdorn persönlich und die Polizei es erlauben. Also: Setzen! eh