Deutsches Haus

Unbekannte beschmierten in der Nacht auf den 11. März die Außenmauer der Gedenkstätte Sachsenhausen (Brandenburg) in der Nähe der »jüdischen Baracke« mit Hakenkreuzen. Zudem beschmutzten sie Gebäude des früheren SS-Truppen­lagers und Gedenktafeln und Kreuze der Grabanlage »An den Dünen« mit rechtsextremen Schmierereien. Eine Gruppe Jugend­licher überfiel am Nachmittag des 10. März einen türkischen Jugendlichen in Braunschweig (Nieder­sachsen). Dabei erlitt der 17jährige Prellungen am Kopf sowie eine blutende Gesichtsverletzung. Die Angreifer beschimpften ihn zunächst und forderten ihn zum Auswandern auf. Als er weiterging, erhielt er von hinten einen Schlag auf den Kopf. Anschließend schlugen die Unbekannten mit einem Holzklotz auf den am Boden liegenden jun­gen Mann ein. Nach Angaben der ­Polizei werden die Täter in der rechten Szene vermutet. Am 9. März beschimpfte ein Unbekannter in München (Bayern) einen deutsch-türkischen Mann, der auf dem Heimweg von einem Disko-Besuch war, auf rassistische Weise und ohrfeigte ihn. Der 21jährige wehrte sich und setzte kurz danach seinen Nachhauseweg mit einem Freund fort. Der Angreifer verfolgte die beiden mit einem Auto und schlug anschließend dem Deutsch-Türken mit einem schlagstock­ähnlichen Gegenstand auf den Kopf. Der Deutsch-Türke erlitt eine Blutung im Gehirn. Sein Freund, der weitere Schläge abwehren wollte, wurde leicht verletzt. Nach dem Angriff flüchtete der Täter. In der Nacht vom 8. auf den 9. März beschmierten Unbekannte den Gedenkstein für die ehemalige Synagoge in Rheine (Nord­rhein-Westfalen) mit einem Hakenkreuz und SS-Runen. In der Innenstadt wurden rechte Parolen an Häuserwände geschmiert sowie Stolpersteine übersprüht. Am 6. März wurde ein Mann aus Prenzlau (Brandenburg) man­gels Beweisen freigesprochen. Das berichtet der Verein Opferperspektive. Der Mann war angeklagt, den Kameruner Duplex N. im März 2007 in der Innenstadt von Prenzlau als »Neger« beschimpft und geschlagen zu haben. Der Ange­klagte bestritt die Tat und stellte sich als Opfer einer Auseinandersetzung dar. Da sich keine Augenzeugen gemeldet hatten, entschied das Gericht zu Guns­ten des Angeklagten. Die Antirassistische Initiative Berlin (Ari) berichtet in ihrer kürzlich erschienenen Dokumentation »Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen« von den lebens­ge­fährlichen Auswirkungen der deutschen Abschiebepolitik. So starben im vergangenen Jahr fünf Menschen in Abschiebehaft durch Selbstmord oder bei Fluchtversuchen, 16 Personen wurden während ihrer Abschiebung durch deutsche Beamte verletzt, zwei Personen starben nach ihrer Abschiebung. In neun Fällen konnte nachgewiesen werden, dass Abgeschobene in ihren Herkunftsländern von Polizei oder Militär misshandelt oder gefoltert wurden.

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