Das Medium

Der geschützte Avatar

Das Medium

Avatare und Logos gehören zum Leben im Internet mittlerweile genauso dazu wie E-Mails und Chats. Wenig bekannt ist allerdings, dass man gegen das Urheberrecht verstößt, wenn man einfach ein Bildchen verwendet, das man bei der Google-Bildersuche gefunden hat. Auch nachträgliche Bearbeitungen bieten keinen Schutz vor juristischem Ärger. Urheberrechtlich geschützte Werke dürfen zwar von jedermann nach Herzenslust verändert werden, die Veröffentlichung ist aber nur dann statthaft, wenn der ursprüngliche Urheber dieser zugestimmt hat.

»So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den oder die Rechteinhaber zu fragen. Genauso verboten ist es entsprechend auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden«, sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt.

Entdeckt ein Urheber jedoch eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen.

Denn das in Internetkreisen viel zitierte Urteil des Landgerichts Hamburg über die Verantwortlichkeit von Forenbetreibern lässt sich nach Meinung von Kremer auch auf Copyright-Verletzungen anwenden. »Das Urteil sagt ganz klar, dass der Betreiber mit einem Forum eine Gefahrenquelle für Straftaten geschaffen hat, und wenn er diese Möglichkeit bietet, dann muss er deren Nutzung entweder überwachen, indem er sich bei jedem hochgeladenen Bild davon überzeugt, dass es legal verwendet wird, oder er muss zum Beispiel Avatare ganz abschaffen.«