Drogen, Genuss und Elend

Stoffwechsel

Über das Verhältnis von Drogen, Genuss und Elend.

Michael Oles (46) steckt seinen Revolver ein, bevor er in den Park geht. Der Hauptkommissar vom Abschnitt 31 trägt Zivil. Fünf Minuten später steht er zwischen Rosenbeeten. Keine 30 Meter entfernt sitzt ein Drogen­dealer. Oles wartet. Als sich ein Endzwanziger in Jeans und Parka nähert, pfeift der Dealer halblaut und steht auf. ›Komm mit‹, sagt seine Geste. Oles handelt. ›Halt mal!‹ ruft er und zückt den Dienstausweis.« Die Räuberpistole, die der Tagesspiegel etwa einmal im Monat seiner Leserschaft neu auftischt, spielt nicht etwa in South Central L.A. oder Brooklyn, sondern im Volkspark am Weinbergsweg, Berlin-Mitte. In diesem hippen, gentrifizierten Wohnquartier im Herzen des neuen Berlin setzen sich seit einiger Zeit verstärkt Anwohnerinnen, Anwohner und Gewerbetreibende im Verbund mit der Polizei zur Wehr gegen die, die im Park ihren Lebensunterhalt mit dem Verkauf illegaler Drogen bestreiten. Denn dass diese »arabischstämmigen Nordafrika­ner«, die mit einer »gewissen Dreistigkeit« vorgehen, so ein Polizist, hier nichts zu suchen haben, versteht sich von selbst. Weshalb sie mittler­weile mittels teurer Umgestaltung und Beleuchtung des Parks sowie mit verstärkter Überwachung durch die Polizei und Bürgerinnen und Bürger zum Verschwinden gebracht werden sollen. Doch nicht nur in Berlin, sondern auch bei der Junkiejagd im Bahnhofsviertel in Frankfurt oder dem Alkoholverbot in Freiburg taucht diese Paranoia regelmäßig auf. Gegenwehr ist spärlich, beschäftigt sich doch die Linke seit Ende der neunziger Jahre nicht mehr besonders mit dem Thema, und regressive Tendenzen, früheren Kampagnen (»Dealer, verpisst euch!«) ähnlich, sind auf dem Vormarsch.

Dunkle Geschäfte in der Drogenhölle

Zur Kampagne im Weinbergspark, zum Feindbild Dealer und dazu, was diese Paranoia mit dem Zwang zum Selbstzwang zu tun hat.

Seit 2004 ist der Drogenhandel im Weinbergs­park ein Thema in der Presse. Anfang 2007 aber hat sich der Ton verschärft, und das Thema tauchte in allen Zeitungen und auf allen Kanälen auf. Tagesspiegel und BZ berichteten regelmäßig und deckten gemeinsam das gesamte Leserspektrum der Hauptstadt ab. Das »Hauptstadtmagazin« Zitty hat dem Thema einen Titel gewidmet, »Anwohner wehren sich gegen Dealer«; daneben eine schwarze Schattengestalt: das Böse selbst, a.k.a. der Dealer. Generell ist erwähnenswert, dass die Bewegung gegen die Dealer sich aus einer linken oder linksliberalen Klientel speist, die sich nicht erst seit gestern in Richtung einer »neuen Bürgerlichkeit« entwickelt. Zitty weiß auch, dass diese Klientel, ihre Leser nämlich, gerne mal was wegraucht. Dieser Widerspruch wird mit zwei Tricks aufgelöst: erstens mit dem alten Schmarren von den harten und den weichen Drogen, und zweitens, indem von vornherein klar ist, dass Gelegenheitskiffer die Guten und – wie sich zeigen wird – die Dealer die Bösen sind.
Auch überregionale Medien berichten seither immer wieder. Nach einigem Zögern hat auch die als »untätig« hingestellte Polizei ihre Öffentlichkeitsarbeit dem angepasst und bietet embedded journalism an. BZ und Tagesspiegel waren dabei, als eine neue Sondereinheit in der West-City Dealer jagen ging, und produzierten die gewünschten Bilder. Ein Zivilpolizist kniet im Gesicht eines mutmaßlichen Drogenhändlers, die Bildunterschrift der BZ lautet: »Gut so!« Teams des Rundfunks Berlin-Brandenburg waren mit Polizeipatrouillen in der U-Bahn unterwegs und brachten die Zuschauer in Jagdstimmung.
Charakteristisch für die Medienberichterstattung ist eine primitive Schwarzweiß-Metaphorik: »Dunkle Geschäfte am helllichten Tag«, »Drogenhölle Kinderspielplatz«, »Licht für den Weinbergs­park«. Ein weiterer Klassiker ist die Kriegsmetaphorik. Auch sie spricht nicht über Problemzusammenhänge, sondern konstruiert Feinde, die man erledigen muss. So ist die Rede vom »Aufstand gegen die Dealer«, vom »Kampf gegen die Drogen« oder um ein »belagertes« Haus, davon, den Park »zurückzuerobern«. Natürlich wurden die Dealer auch immer wieder als »Schwarzafrikaner« und »Araber« identifiziert, wobei rassistische Assoziationen geweckt werden: Dealer sprängen »aus dem Busch«, ihre Schuhe wirkten wie »riesige Elefantentreter« etc.
Es zeigt sich, wie sich aus pragmatischen Interessen – in diesem Fall die der Geschäftsleute am Weinbergspark – mithilfe von ein paar unausgegorenen aber hochideologischen Annahmen über »Drogengefahren« ohne Mühe eine aufrührerische Kampagne gegen Dealer machen lässt.
Man ist versucht, die Aufregung um den Weinbergspark pragmatisch zu sehen. Da sind ein paar Gewerbetreibende, die nicht wollen, dass der Ort, an dem sich ihr Geschäft befindet (mit Potenzial und U-Bahn-Anschluss), ein »Drogenumschlagplatz« bleibt, mit allem, was dazugehört: öffentlichem Konsum, gelegentlichen Polizeieinsätzen, die das »subjektive Sicherheitsgefühl« von Gästen oder Kunden beeinträchtigen könnten, zurückgelassenen Rauch­uten­si­lien etc. Und da sind ein paar Anwohner, die keine Lust haben, auf dem Nachhauseweg von Dealern angesprochen zu werden. Und einige Dealer sind mit sexistischen Sprüchen aufgefallen. Was tut man? Man spricht sich ab, organisiert eine Presse­kampagne, kontaktiert die Behörden, fordert eine Instandsetzung des Parks usw.
So ist es wohl auch gewesen, doch sind die beschriebenen Ereignisse nicht bloß pragmatisch. Das beginnt mit der Wahrnehmung des Drogenhandels. In den Medienberichten über die Initiative Weinbergspark hat sich ein Jargon festgesetzt, der einen völlig harmlosen Vorgang in einem durch und durch projektiven Vokabular beschreibt: Passanten würden von den Dealern »verstohlen angezischt«, und zwar angeblich »aus dem Gebüsch heraus« – »Ks-ks!« oder »Tsch-tsch!« Anders als die Alkoholindustrie können Händler illegalisierter Drogen nicht mit großflächiger Stadtraumplakatierung werben. Das macht sie aber nicht zu Raubtieren oder Giftschlangen – sie haben ja in dieser Situation ein Geschäftsinteresse. Sollten Dealer aber mal nicht verstohlen handeln, sondern selbstbewusst Kundengespräche führen, gelten sie als »dreist«, und das bringt die Leute noch mehr zum Kochen. All das geschieht vor dem Hintergrund des unbehelligten Alkoholkonsums in den umliegenden Kneipen, deren Wirte die Wortführer der Kampagne gegen Dealer sind.
Diese projektive Wahrnehmung funktioniert immer. Was bei legalen Drogen höchstens als so­ziales Problem wahrgenommen wird, erscheint bei illegalisierten Drogen als abgrundtiefe Verschlagenheit und Gefahr: Betrunkene Parkbesucher sind höchstens lästig, auch wenn sie aggres­siv und sexistisch herumpöbeln; sedierte Heroin­raucher erscheinen aber als Bedrohung der Menschheit oder wenigstens der »Frauen und Kinder«. Dabei sind sie nichts weniger als das.
Das negative Image vieler heute illegalisierter Drogen – und erst recht ihrer Händler – speist sich i.d.R. erstens aus der trügerischen Evidenz des öffentlich sichtbaren »Drogen­elends« und zweitens aus der Funktion bzw. den Vorstellungen von Rausch in einem nicht gerade freundlichen System gesellschaftlicher Herrschaft. Auf den ersten Punkt, den Zusammenhang von Drogenpolitik und Drogenelend, wird der letzte Beitrag dieses Dossiers eingehen. Ich konzen­triere mich auf die zweite Quelle ideologischer Vorstellungen, die Funktionalität stigmatisierter Bilder von Rausch, Sucht und Dealern für die Reproduktion eines realitätsgerechten Charakters.
Das Thema Drogen und Rausch berührt einen zentralen Punkt im Gefüge gesellschaftlicher Herrschaft und provoziert deshalb immer wieder heftige ideologische Abwehrreflexe. Es ist ein Gemeinplatz kulturhistorischer Forschung, dass Rausch und soziale Ordnung einander keineswegs ausschließen. Soziale Norm und historische Rauschnorm greifen auf vielfältige Weise ineinander. Dabei gibt es, grob gesagt, zwei Tendenzen: Drogen können sich ins Gefüge einer herrschaftlichen Ordnung einpassen und auf unterschiedliche Weise »funktional« für deren Reproduktion werden. Dies gilt für fast alle religiösen Rauschnormen der Weltgeschichte und für die meisten Alkoholkulturen. Doch genauso gut können – auch ein und dieselben – Drogen eine gegenkulturelle Bedeutung erlangen. Solche Drogenkulturen haben häufig etwas Esoterisches (Kifferkulturen) oder Gewaltsames (exzessive Alkoholkulturen). Sie sind nicht unbedingt bewusst »widerständig«, brechen aber umso erkennbarer mit sozialen Rollenzuweisungen. Sofern dies nicht in einem wiederum sozial regle­mentierten Rahmen geschieht – beim Karneval oder der Betriebsweihnachtsfeier –, dauert es nicht lange, bis die Agenturen gesellschaftlicher Herrschaft eingreifen. Und zwar sowohl ihre öffentlichen Agenturen als auch ihre Instanzen im Individuum selbst.
Das bürgerliche Individuum ist nicht mehr dem unmittelbaren Zwang einer persönlichen Herrschergewalt unterworfen. Es muss sich selbst den Regeln einer unpersönlichen Herrschaft gesellschaftlicher Konkurrenz unterwerfen und sich disziplinieren. Vorstellungsbilder von sozialer Abweichung der anderen sind eine Funktion dieses Zwangs zum Selbstzwang. Sie vergegenwärtigen negativ die Maßstäbe und Verhaltensanforderungen, die ein bürgerliches Individuum im Allgemeinen bei Strafe seines Untergangs an sich selbst durchsetzen muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Stigmatisierten die zugeschriebenen Eigenschaften tatsächlich tragen. Es genügt, dass sie durch irgendein (notfalls angeheftetes) Kennzeichen als Verkörperung eines schädlichen Prinzips imaginiert werden können. »Schädlich« bedeutet: (scheinbar) bedrohlich für die bürgerliche Subjektform und ihr komplementäres Gemeinschaftsideal. An welche Gruppen sich diese Projektionen heften, scheint beliebig. Drogen und ihre Benutzer sind aber prädestinierte Objekte, denn die psychotrope Charakteristik von Drogen bezieht sich besonders sinnfällig auf die latente Angst des bürgerlichen Individuums, nicht »Herr im eigenen Haus« zu bleiben. Aus diesem Motiv speiste sich die panische Reaktion auf die Hippies in den Sechzigern: Von den Kiffern erwartete man nicht weniger als den Untergang des Abendlandes, und das Strafmaß für Drogenhandel und ‑besitz wurde umgehend drastisch erhöht. Doch schon die zunehmende Akzeptanz von Kiffern bei deren gleichzeitiger Verspießerung heute zeigt, in welchem Maß ihre konkrete Drogenvorliebe eine kulturelle Haltung war, die problemlos absorbiert werden konnte. Und das zeigt, wie wenig die vorgestellten Gefahren mit der Drogenwirkung zu tun hatten.
Die Vorstellungen, dass Drogengebrauch unweigerlich zum sozialen Abstieg führe; dass er sofort süchtig mache und einem um eines kurzen Glücks willen die Seele raube; dass ein kontrollierter Gebrauch nicht möglich sei usw., diese Vorstellungen sind allesamt wissenschaftlich unhaltbar. Doch das mindert nicht ihre ideologische Funktionalität. Im Phantasma eines in den Substanzen selbst gelegenen »Kontrollverlusts« wird eine höchst reale Erfahrung von Ohnmacht und Fremdbestimmung abgespalten und mahnend vergegenwärtigt. Ich meine damit die ständig latente Bedrohung der Lebensansprüche von Individuen in einer Konkurrenzgesellschaft, in der Menschen strukturell ihre Lebenschancen gegeneinander erkämpfen müssen. Die Gefahr, unter diesem Druck »aus der« – erzwungenen – »Rolle zu fallen« und »die Fassung zu verlieren«, ist immer akut.
Das Bild des – drogenpolitisch hergestellten – Junkies vergegenwärtigt also eine ganz reale und ständige Gefährdung bürgerlicher Subjektivität: den totalen Kontrollverlust, die totale Fremdbestimmung. Umso einleuchtender, dass man Junkies inzwischen nicht mehr (nur) als Kriminelle ansieht, sondern als Kranke. Sie werden so zu dem gemacht, wofür die kulturelle Symbolfigur des »Drogensüchtigen« steht: zu einem ohnmächtigen Objekt. Die Rolle der Täter ist damit vollends den Dealern zugefallen. Es sind die Dealer, die in der projektiven Wahrnehmung den »Kontrollverlust« verbreiten und damit die Gesellschaft von innen zersetzen. Die Light-Version dieser Paranoia stellt das düstere Zitty-Titelbild dar, die polizeistaatliche das »Gut so!« der BZ. Am Weinbergsweg ist also von vornherein klar, welche Händler bleiben sollen und welche nicht.

Felix Jourdan
Felix Jourdan war viele Jahre als Psychologe in der ­Drogenhilfe tätig.

Für die »Volksgesundheit«

Zur Entwicklung und den Folgen der Drogenkriminalisierung am Beispiel von Cannabis.

Dass der Umgang mit Substanzen wie Cannabis per Gesetz untersagt und strafrechtlich verboten ist, ist allgemein bekannt. Nicht nur gibt es im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ein umfassendes Verbot jedes erdenklichen Umgangs mit einer großen Anzahl von Substanzen, auch in Kampagnen mit Slogans wie »Keine Macht den Drogen« und »Quit the Shit« wird der Bevölkerung suggeriert, dass der Konsum von Drogen grundsätzlich schlecht und deshalb verboten ist. Sofern die Regelungen im BtMG jedoch genauer betrachtet werden, fällt auf, dass gerade der Konsum als Tathandlung nicht genannt wird. Grund hierfür ist die Tatsache, dass es in Deutsch­land das so genannte Recht auf Selbstschädigung gibt, wonach Tätigkeiten, die nur die Gesundheit/das Leben der handelnden Person betreffen und nicht auch die Allgemeinheit beeinflussen, wie beispielsweise der Suizid, nicht mit Strafe zu bedrohen sind. Da der § 29 BtMG allerdings jegliche dem Konsum vorgelagerte Handlung wie Besitz, Erwerb, Einfuhr, Anbau etc. nennt, ist auch der eigentlich legale Konsum tatsächlich kaum straffrei möglich.
Als einen zentralen Grund für die Bestrafung des Umgangs mit Cannabis führt der Gesetzgeber die körperlichen und psychischen Gefahren an, die der Konsum von Cannabis nach sich zieht. Er beruft sich damit zunächst auf das vorrangige Schutzgut des BtMG, die Gesundheit des Einzelnen und der Allgemeinheit. Sofern jedoch die hierzu national und international bestehenden wissenschaftlichen Untersuchungen herangezogen werden, kommt man allerdings zu einem erstaunlichen Ergebnis: Hinsichtlich der körper­lichen Risiken kann zusammengefasst gesagt werden, dass hier ausschließlich die Beeinträchtigungen des Lungen-Bronchialsystems zu nennen sind, zu denen es auch beim Rauchen von Zigaretten kommt, da der Inhaltsstoff THC selbst keine schädigende oder krebserregende Wirkung entfaltet. Andere Konsumformen, wie die orale Aufnahme, die Verwendung von Vaporizern oder die in der Entwicklung stehenden Cannabissprays würden diese Folgen dabei erheblich reduzieren oder entfallen lassen.
Darüber hinausgehende körperliche Schädigungen, wie sie häufig in den Medien dargestellt werden, konnten in den wissenschaftlichen Untersuchungen bisher nicht bestätigt werden. Dies gilt für organische Schädigungen des Gehirns, Allergien, irreversible Schädigungen des Immun- und Hormonsystems sowie für Beeinträchtigungen der Sehorgane. Dabei konnten auf Cannabiskonsum zurückzuführende Erkrankungen, selbst was die Entwicklung von Embryos und Neugeborenen angeht, bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden, wiewohl generell psychoaktive Substanzen sich nicht für Schwangere eignen.
Nach den bestehenden medizinischen Klassifikationssystemen (ICD-10, DSM-IV) existiert bei gelegentlichem Konsum keine Möglichkeit körperlicher Abhängigkeit. Lediglich als Folge des chronischen Konsums kann es nach dem Absetzen zu leichten Entzugssymptomen kommen, so dass hier von der Möglichkeit einer extrem schwachen physischen Abhängigkeit gesprochen werden muss, die aber weder ein ernstes Problem darstellt noch den Konsumenten dazu verleitet, den Konsum weiterhin zu betreiben.
Bezüglich psychischer Auswirkungen gilt Folgendes: Sofern hier häufig angeführt wird, dass das Auftreten von Depressionen und Psychosen eine mögliche Folge des Cannabiskonsums sind, wird dabei häufig vernachlässigt zu erwähnen, dass diese in erster Linie gerade nicht der Substanz Cannabis zugeschrieben werden können. Man bezeichnet dies als nichtsubstanz­spezifi­sche Auswirkungen. Vielmehr können psychische Probleme dann auftreten, wenn der Konsum chronisch und damit dauerhaft und mehrfach täglich über einen langen Zeitraum betrieben wird und die Person, die Cannabis konsumiert, entsprechend vorbelastet ist.
Sofern in den Medien von drastisch steigenden Zahlen bei entsprechenden Therapieeinrichtungen gesprochen wird, muss dies im Zusammenhang mit richterlichen Weisungen und Auflagen gesehen werden, so dass hier nicht von einem Problemempfinden der Konsumenten auszugehen ist. Zum anderen zeigen Studien, wie eine kürzlich am Robert-Koch-Institut vorgenommene Untersuchung, wonach jeder fünfte Bundesbürger psychische Auffälligkeiten aufweist, dass das Verfahren, solche Auffälligkeiten allein dem Cannabiskonsum zuzuschreiben, das Problem nicht zu erfassen vermag.
Hinsichtlich der potenziellen Entwicklung einer psychischen Abhängigkeit verhält es sich ähnlich. Auch hier muss davon ausgegangen werden, dass sonstige psychische Probleme des Konsumenten zu einer psychischen Abhängigkeit führen. Zumal es unendlich viele Gründe gibt, aus denen sich eine solche Abhängigkeit entwickeln kann.
Die Möglichkeit, dass bestimmte Menschen mit entsprechender Vorbelastung psychische Probleme entwickeln können, kann nicht als alleiniger Maßstab bei der Bewertung der Risiken des Cannabiskonsums herangezogen werden. Denn die potenzielle Gefahr einer Substanz kann nicht ausschließlich an Risikogruppen gemessen werden, sondern muss vielmehr den Durchschnittskonsumenten zur Bewertungsgrundlage nehmen. Danach handelt es sich bei Cannabis um eine relativ ungefährliche Subs­tanz.
Demzufolge können die potenziellen gesundheitlichen Risiken und das Argument der »Volksgesundheit« die Androhung einer Gefängnisstrafe nicht rechtfertigen. Neben den körperlichen und psychischen Risiken führt der Gesetzgeber als Grund der bestehenden Sanktion deshalb weitere Gründe an: den Jugendschutz; die unkontrollierte Verbreitung der Droge; unkontrollierte THC-Werte; Verunreinigungen/Beimischungen in Cannabisprodukten; den Schwarzmarkt; die Organisierte Kriminalität sowie die Theorie der Einstiegsdroge. Bei genauerer Betrachtung fällt jedoch auf, dass diese Argumente nicht zur Begründung der Cannabisprohibition herhalten können, da es sich hierbei vielmehr um die Folgen des Verbots handelt. Der Gesetzgeber benutzt die Auswirkungen der strafrechtlichen Situation, um diese zu legitimieren.
Es gälte also zu fragen, inwiefern sich die vielschichtigen Auswirkungen der Sanktionierung von Cannabis hinsichtlich der zu erreichenden Ziele rechtfertigen lassen. Dabei darf nicht vernachlässigt werden, was die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens für den Einzelnen bedeutet. Je nach Bundesland ist der Konsument bereits in diesem Verfahrensstadium einer Reihe von gravierenden Maßnahmen ausgeliefert: Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung, körper­liche Untersuchungen. Dies kann sowohl privat als auch beruflich schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Nicht zu unterschätzen ist auch die psychische Belastung des Betroffenen, den Ausgang des Verfahrens nicht abschätzen zu können. Auch die fast einhellige Regelung der Bundesländer, bei einer Menge bis sechs Gramm Cannabis das Verfahren einzustellen, hat keine Rechtssicherheit geschaffen, da Richter und Staatsanwälte nach wie vor ein Ermessen haben, auf das sie sich auch ohne legitime Gründe nach eigenem Gutdünken berufen können. Überdies werden dem Betreffenden auch die Kosten des Verfahrens auferlegt.
Aber nicht nur in der Kriminalisierung von Cannabis zeigt sich, dass das bestehende Recht in der Drogenpolitik nicht immer auf vernünftige Überlegungen zurückgeht. Wie zu Beginn der Entwicklung der Drogenpolitik sind es auch heute noch vielmehr politische Gründe, moralische Vorstellungen und veraltete Ansichten, die eine vernünftige Entscheidungsfindung in der Rechtswissenschaft beeinflussen.

Nicole Krumdiek
Die Juristin Nicole Krumdiek ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bremen und Vorstandsmitglied des Vereins für Drogenpolitik.

Fitness als Stahlbad

Warum die moderne Drogenpolitik an ihrem Produkt, dem Drogenelend, nichts auszusetzen hat – und die Legalisierungsbewegung nichts an den Zielen dieser Politik.

Die »offene Drogenszene« mit den typischen Erscheinungsformen des Gebrauchs von und Handels mit Drogen stellt nur einen vergleichsweise kleinen Bereich des Umgangs mit verbotenen Stoffen dar. Konsumenten kommen bei vielen verschiedenen Gelegenheiten mit Stoffen wie Heroin, Kokain oder Ecstasy in Berührung; Handel und Konsum finden meist sozial unsicht­bar statt, d.h. Außenstehenden fällt zunächst nicht viel auf. Ganz zu schweigen natürlich davon, dass Drogenabhängigkeit und körperliche Probleme aufgrund von Drogengebrauch in den meisten Fällen überhaupt nichts mit verbotenen Substanzen zu tun haben, sondern mit Schmerz- und Schlafmitteln, Alkohol und Zigarettentabak etc. Eine »offene Drogenszene« wie die am Weinbergspark hingegen wird zum Großproblem erklärt. Wer hier Drogen kauft, ist ein typischerweise unterprivilegierter Drogenbenutzer. Zunächst einmal bekommt er die Substanzen, die er will, nicht – wie viele andere – in einem für ihn einigermaßen kalkulierbaren, geschützten Umfeld, beispielsweise von anderen Drogenbenutzern im Kollegen- oder Freundeskreis, sondern er nimmt die diversen Risiken der Besorgung auf offener Straße in Kauf. Diese spezielle Situation bedingt sich meistens wechselseitig mit dem Drogenelend dieser unterprivilegierten User. Vor allem die gesundheitlichen Begleiterscheinungen bestimmter Konsumstile sind den Betroffenen oft direkt anzusehen. Die Stoffe können oft nur hastig unter unhygienischen Bedingungen konsumiert werden. Typisch ist beispielsweise das gemeinsame Benutzen von Spritz­besteck mit dem damit einhergehenden Risiko von HIV und Hepatitis. Probleme wie al­ler­gische Schocks wegen Beimischungen mit teilweise tödlichem Ausgang, versehentliche Überdosierung (beides Folgen der unkontrollierten Qualität der Schwarzmarktwaren), Ver­elendung u.a. durch hohe Preise, oft verbunden mit Beschaffungsprostitution, Beschaffungskriminalität etc. gehören für viele dieser Benutzer zum Alltag. Ordnungs- und betäubungsmittelrechtlich begründete Drangsalierungen durch die Polizei kommen noch dazu.
Die typischen Probleme verelendeter Drogenbenutzer haben also nur zum Teil etwas mit den Substanzeigenschaften beispielsweise von Opiaten (wie Heroin) zu tun. Opiate aus der Apotheke sind weitaus billiger und kalkulierbarer als alles, was typischerweise auf einem Schwarz­markt zirkuliert. Und selbst körperlich Opiat­abhängige können mit ihrer Abhängigkeit unter Umständen ein langes, sozial integriertes Leben führen. Opiatentzug ist eine harte Angelegenheit, und kaum jemand wird aus Lust und Laune eine solche körperliche Abhängigkeit als Lebensstil wählen, aber: Das Elend auf den offenen Drogenszenen ist im Wesentlichen das Produkt einer staatlichen Drogenpolitik, die festlegt, welche Stoffe als Genussmittel unter welchen Bedingungen konsumiert werden dürfen.
Das weithin bekannte Gegenstück zur schlech­ten Realität des Drogenverbots ist die Forderung nach der Drogenlegalisierung. Sie tritt heute meistens ohne einen Zusammenhang mit »Gegenkulturen« auf, für die der Drogengebrauch oft wichtiger Teil der Selbstinszenierung war. Die Aussage solcher Bewegungen lautet heute etwa: »Legalisiert doch nur, dann wäre alles gut.« Zum Teil ist das echte Naivität oder die Borniertheit einer partikulären Kifferbewegung, die immer noch angeblich »starke« (Heroin, Alkohol) und »schwache« (Haschisch) Drogen gegeneinander ausspielen will. Die Legalisierungsbewegung hat aber auch Protagonisten, die zu Recht auf etwas Wichtiges hinweisen: Vielen heute vom Drogenverbot Betroffenen (insbesondere jener auffälligen Minderheit der Drogenbenutzer auf den offenen Drogenszenen) ginge es beim Wegfall von Drogenverboten jeder Art unmittelbar besser. Zudem ist der Legalisierungs­bewegung zugute zu halten, dass sie eine wichtige Frage stellt, nämlich warum es angesichts der herrschenden Aufgeklärtheit über Stoffe und Abhängigkeit überhaupt (noch) Drogenverbote gibt. Schade nur, dass die Erklärungsversuche selbst meist bescheiden ausfallen. Zusammenfassend lässt sich nämlich leider feststellen, dass diese Bewegung die Sortierung nach gesunden/unproblematischen und ungesunden /»pro­ble­ma­ti­schen« Lebensstilen sowie nach Abhängigen/»Süch­ti­gen« und nicht Süchtigen bestenfalls nicht infragestellt, schlechtestenfalls jedoch reproduziert und moralisch aufwertet.
Aber der Reihe nach. Drogenpolitik ist heute Ausformung eines »aufgeklärten«, umfassenden gesundheitspolitischen Anspruchs. Historiker gestehen heute gern zu, dass es letztlich historische Zufälle waren, die zu der bis heute gültigen Gruppierung psychoaktiver Substanzen in »verboten« und »erlaubt« geführt haben. »Gefährlich« und »ungefährlich« war eigentlich immer eher ein Urteil über die Drogenbenutzer als über die Drogen selbst; Unterschichten und aus rassistischen Gründen Ausgegrenzte wurden für ihren – als wesensmäßig unterstellten – Drogengebrauch stigmatisiert. Auch die Beobach­tung, dass Drogenpolitik ein Mittel imperialistischer Machtausübung war und hier und dort weitgehend mit den Interessen nationaler Handelsunternehmen oder Pharmaindustrien übereinstimmte, gilt heute als Banalität. Nicht so sehr als kritikwürdiges historisches Phänomen, sondern vielmehr als größte Selbstverständlichkeit gilt hingegen das Drogenverbot selbst. Anders als in vergangenen Zeitaltern, in denen psychoaktive Substanzen mit religiösen oder kulturellen Tabus belegt wurden, wird mit Drogenverboten im Kapitalismus Ernst gemacht – sie sind ein machtvoller Anspruch gegen jeden Einzelnen, der mit Erziehung, Polizei und Psychiatrie durchgesetzt wird. Was ein Einzelner mit seinem Stoffwechsel tut, um seine Sinne oder sein Bewusstsein zu stimulieren, ist nicht einfach seine Angelegenheit; vielmehr soll sich jeder individuelle Genuss rechtfertigen. In Frage gestellt ist jedes Mal die »Volksgesundheit«, die als Legitimation für Eingriffe in den Genussmittelkonsum jedes Einzelnen und darüber hinaus herhalten muss.
Jeder, wirklich jeder, soll »fit« und gesund sein. Die dabei gemeinte »Gesundheit« fällt jedoch keineswegs mit dem individuellen Wohlergehen der Einzelnen zusammen. Krank und »unfit« zu sein, erscheint im Kapitalismus vielmehr notwendigerweise als ein »Kostenfaktor«. Von der kleinsten Pause bis zur Grenze des Arbeitstages, vom Wochenende bis zum Urlaub – das kapitalistische Interesse, über die Arbeitskraft der Menschen zu verfügen, ist stets grenzenlos, so dass jede Begrenzung vertraglich oder gesetzlich fixiert werden muss. Wenn jede Unterbrechung der Arbeit zwar irgendwie notwendig, tendenziell aber immer »eine zu viel« ist, liegt der Übergriff auf die Gestaltung des heiligen Privatlebens nahe. Freizeit wird konsequenterweise einem Zweck, nämlich dem einer effizienten Reproduktion, unterworfen. Der Zweck wird aber keineswegs ausformuliert (»Erhol dich gefälligst!«), sondern seine Erholung bei gleichzeitigem Arbeitszwang soll jeder selbst bewerkstelligen. Freilich nicht ohne mit einem Dauerfeuer guter Tipps und Mahnungen zu einer rundum »guten«, »ganzheitlichen«, »ausbalancierten« körperlichen und seelischen Reproduktion behelligt zu werden. Ganze Zweige der Unterhaltungsindustrie können heute von dieser gesellschaftlich nützlichen Moralisierung leben; statt nur einer Fibel zur gesunden Lebensführung kann heute monatlich eine Hochglanzzeitschrift wie Men’s Health verkauft werden.
Zu einem unverantwortlichen Lebensstil zählt heute allerlei, wovor der Einzelne sich selbst und die Allgemeinheit schützen soll, wobei die Allgemeinheit mit Vorliebe als das direkte soziale Umfeld oder »die Kinder« vorgestellt werden. So wird im Fall des um sich greifenden Rauchverbots zwar von offizieller Seite eingeräumt, dass damit die Zahl der kostspieligen Krankheits- und Todesfälle gesenkt werden soll; Haupttitel der einschlägigen Gesetze und Maßnahmen ist jedoch der »Nichtraucherschutz« – so, als sollte nicht vor allem das Rauchen miesgemacht, sondern denen, die zufälligerweise ohnehin nicht rauchen, das Leben leichter gemacht werden. Vorbereitet und begleitet wird dies mit bild- und wortreichen »Pro-Nichtraucher-Kampagnen«, die zur massenhaften diesbezüglichen Sensibilisierung anregen. Wer in seinem Freundes- und Bekanntenkreis beobachtet hat, wie sich innerhalb weniger Jahre vormals eingefleischte Konsumstile wandelten, zum Beispiel Raucher zu Nichtrauchern wurden und selbst Raucher plötzlich ein feines Näschen für den »ekligen Qualmgeruch« an der eigenen Kleidung entwickelten, steht mit seinen Bebachtungen sicherlich nicht alleine da. Wer nun dagegenhält, dass dies schließ­lich ein freies Land sei, in dem es auch eine starke Tabaklobby gebe, sollte einmal näher betrachten, wie solche potenziellen Störenfriede heute auf den offiziell sanktionierten Gesundheitsdiskurs einschwenken müssen, wenn sie überhaupt noch irgendwie mitreden wollen: Statt Kampagnen mit coolen Rauchern machen sie heute solche für »verantwortungsvolles Rauchen«.
Ähnliches scheint sich heute übrigens für den Umgang mit Alkohol anzukündigen. Ein Alkohol­verbot im Stil der Prohibition in den USA des 20. Jahrhunderts steht nicht zur Debatte und wäre auch bei weitem keine effektive Maßnahme, um tatsächlich in den Genussmittelkonsum von Millionen Menschen einzugreifen. Allein schon die Wahl eines bestimmten Drogenkonsumstils reicht heute, um abgeschrieben zu werden. Diejenigen, die sich als Drogenbenutzer auf einer offenen Drogenszene zeigen, sind oft sichtbar von den dortigen Bedingungen gezeichnet. Trotzdem wird ihnen der Status von Opfern, der ihnen noch vor dreißig Jahren, zu den Zeiten von Christiane F. und den »Kindern von Bahnhof Zoo«, gerne gewährt wurde, heute stillschwei­gend aberkannt. In den vielen Diskussionen über Situationen wie die im Weinbergspark werden Junkies kaum jemals erwähnt. Mitleidlos werden sie darauf reduziert, zu einem Gesamtbild zu gehören, mit dem man »Probleme haben« kann; einem Gesamtbild, das schlechten Einfluss auf, natürlich, Kinder habe; last but not least einem öffentlichen Raum anzugehören, auf dessen »Sauberkeit« und »Schönheit« man als selbstbewusster »Stadtteil- oder Kiezbewohner« einen Anspruch erhebe.
Das Elend der Junkies ist, wie die Legalisierungsbewegung – zumindest ihr humanistisch gesonnener Flügel – zu Recht betont, drogenpolitisch vermeidbar. Aber dieses Elend selbst ist zugleich ein Stigma, das wie kaum ein anderes für die Entgegensetzung von anerkannten, »verantwortungsvollen« Lebensstilen und deren Gegenteil steht. Als ein solches Stigma ist das Elend der Junkies ordnungs- und gesundheitspolitisch produktiv. Ein Zynismus der kapitalistischen Gesundheitspolitik besteht darin, längst über die Willkürlichkeit der Unterteilung in »gefährliche« und »ungefährliche« Substanzen aufgeklärt zu sein, das populäre Vorurteil über die Junkies und die Ursachen ihres Elends jedoch so sehr zu schätzen, dass sie die Modernisierung der Drogenbekämpfung liebend gerne und immer wieder auf die lange Bank schiebt. Davon will die Legalisierungsbewegung meist nichts wissen. Meistens tut sie so, als sei die beharrliche Aufklärerpose, ausgeschmückt mit halbwahren historischen Analogien, »neuesten medizinischen Forschungsergebnissen« sowie den unvermeidlichen Verschwörungstheorien über Pharmalobbyisten oder US-amerikanische Drogenkrieger, das letzte Wort zur Sache. Sie erkennt an, dass jeder jederzeit das große volksgesundheitliche Ziel an sich zu exekutieren habe, indem sie zum Beispiel (wie es heute fast alle Verfechter der Legalisierungsforderung tun) kontrollierte Methadon- oder Heroinabgabe als Teilerfolg feiert. Dabei sind solche Programme keineswegs dazu geeignet, den Drogenkonsum von überflüssigen Kontrollansprüchen zu befreien. Im Gegenteil totalisieren sie den gesundheitspolitischen Anspruch noch, indem sie den Offenbarungseid des Drogenkonsumenten als Drogenpatient zur Teilnahmevoraussetzung machen. Auch wenn vor »süchtigen Lebens­stilen« gewarnt und zum »verantwortungsvollen Umgang« mit Drogen aufgerufen wird, sind Legalisierer ganz vorne mit dabei; von dieser moralischen Aufwertung des volksgesundheitlichen Anspruchs verspricht man sich schließlich, dass sie die Überflüssigkeit der Mystifizierung von Substanzen offenbare. Angesichts solcher Strategien ist heute kaum noch etwas von einem kritischen Impuls der real existierenden Legalisierungsbewegung zu spüren. Sie ist zum schlechten Gewissen und zum Modernisierungsberater der Drogen- und Lebensstilkontrolle geworden.
Abschließend sei dagegen noch einmal festgehalten: Eine wirksame Kritik des Drogenverbots im Kapitalismus muss darauf hinweisen, wie sehr das Drogenelend drogenpolitisch bedingt ist, muss diese Drogenpolitik aber auch erklären. Dies ist kaum möglich, ohne sich mit dem gesundheitlichen Totalanspruch moderner kapitalistischer Gesellschaften auf den Stoffwechsel der Einzelnen zu befassen. Es ist eben ein Unterschied, ob man eine Sache kritisiert und abschaffen will oder aber ihre Modernisierung anmahnt. Daher bleibt uns, wenn wir bei unseren Veranstaltungen regelmäßig zu einer »kritischen« Beteiligung an der Legalisierungsbewegung aufgefordert werden, nur eines: dankend abzulehnen.
gruppe [pæris]