Staatliche Repression gegen Frauen im Iran

Niemals oben ohne

Die Repression gegen Frauen im Iran basiert auf deren tragender Rolle für die religiöse Ideologie des Gottesstaates.

Was ist Frauenunterdrückung? Im Metzler-Le­xi­kon Geschlechterforschung wird sie als »Unter­werfung, Unterordnung und Benachteiligung von Frauen im Patriarchat« definiert, worunter »sowohl individuelle Handlungen als auch historische und gegenwärtige strukturelle Phänomene von Hegemonie, Macht und Gewalt« fielen, »die die Dominanz von Männern über Frauen begrün­den und legitimieren«. Diese Definition bezieht sich sowohl auf die Herrschaft über Frauen in vor­modernen Gesellschaften als auch auf die Geschlechterdifferenz, die die bürgerliche Auf­klä­rung definierte. Diese Unterdrückung wird also definiert durch die Verfügungsgewalt eines Mannes oder einer Gruppe von Männern über das weib­liche Geschlecht.
Betrachtet man den Islamismus im Allgemeinen und das System der Islamischen Republik Iran im Besonderen, so zeigt sich jedoch, dass die­se Definition am Phänomen der islamischen Theo­kratie vorbeigeht. Islamistinnen, die das Kopftuch tragen, geben als Grund dafür nicht etwa den Befehl des Mannes, sondern die »gött­lichen Gesetze« an. Andererseits darf der einzelne Mann im Islam keineswegs vollkommen willkürlich über seine Frau bestimmen. Nehmen wir das Paradigma »männlicher Ehre« als Beispiel: Unter einer traditionellen oder modernen Männer­herrschaft stellt der unterstellte oder reale Ehebruch einer Frau eine Verletzung dieser Ehre dar, die der Ehemann ahnden soll. Die öffentliche Steinigung, die der iranische Gottesstaat für das Vergehen des Ehebruchs vorsieht, ist jedoch gerade nicht als Strafe zur Wiederherstellung der »Ehre« des Ehemannes konzipiert. Ob er diese Strafe ablehnt, weil er seine Frau vor der Hinrich­tung bewahren will oder nur, weil ihm die öffentliche Verhandlung seiner »Demütigung« pein­lich ist, spielt keinerlei Rolle. Denn diese Pflichtverletzung der Ehefrau ist kein privatrechtliches Vergehen, sondern ein Staatsverbrechen.
Die der Frau vom islamischen Regime zugedachte Rolle ist bereits in der Präambel der islamischen Verfassung des Iran definiert. Die Frau werde »vom Zustand eines Gebrauchsobjektes bzw. eines Werkzeuges im Dienste des Anreizes zu übermäßigem Konsum und von der Ausbeutung befreit; während sie die bedeutende und wertvolle Aufgabe der Mutterschaft zur Erziehung von Menschen (islamischen Menschen, d. A.) mit fester Welt­anschau­ung zurückgewinnt, ist sie zunächst die Mitkämpferin der Männer im aktiven Leben. Als Folge der Übernahme einer größeren Verantwortung wird ihr aus der Sicht des Islam eine größere Wertschätzung und höhere Würde zuteil.«
Was ist unter dieser »bedeutenden und wertvollen Aufgabe« der Frau im Islam genau zu verstehen? Ihre Erziehungsaufgabe bezieht sich auf islamische Menschen, es geht hier nur um die islamische Mutter. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, dass sie für die islamische Männlichkeit ver­antwortlich ist. Aber was ist islamische Männ­lichkeit?

Islamische Männlichkeit definiert sich über den Schleier der Frau. Im Westen wird von vielen muslimischen Frauen und Kulturrelativistinnen behauptet, dass das Kopftuch als Schutz gegen Gewalt, Pornographie usw. getragen werde. Aber in Wirklichkeit ist der Hijab nicht für den Schutz der Frau gedacht, sondern er soll den Mann vor der sexuellen Versuchung schützen. Darüber hinaus sollen die Frauen sich auch voreinander verschleiern. Z.B. in den Schulen, wo alle Schülerinnen und Lehrerinnen weiblich sind. Geschlech­tertrennung gehört an allen öffentlichen und besonders an den staatlichen Orten im Iran zum Alltag. Die Zwangsverschleierung ist also viel mehr als nur ein »Schutz des Mannes«. Sie ist das Hauptprinzip des Gottesstaates.
Im Gottesstaat Iran ist es weder dem Mann noch der Frau erlaubt, über das Tragen des Kopftuchs zu entscheiden. Kulturrelativisten und ­Islamisten argumentieren, in Europa sei die Situa­tion eine ganz andere: Das Tragen des Kopftuchs sei eine individuelle Entscheidung der muslimischen Frau, die vor einem westlichen »Aufklärungsfundamentalismus« geschützt werden müs­se, der die demokratischen Rechte religiöser Men­schen einschränke. Der Islam kennt jedoch die Kategorie der »individuellen Entscheidung« nicht. Die Gesetze der bürgerlichen Gesellschaft sind zeitlich begrenzt und veränderbar. Die Gesetze des Islam sind unantastbar für die muslimische Gemeinde, die Umma.
Der islamische Staat im Iran definiert sich lediglich als Exekutor dieser göttlichen Gesetze. Nach der Revolution von 1979 hat man mit Hilfe des Hijabs ein einziges, eindeutiges Frauenbild durchgesetzt: die Frau mit Kopftuch, die entweder »Ba-hijab« oder »Bad-hijab« ist. »Ba-hijab« bedeutet, gut und »sittsam« nach den Regeln des Islam verschleiert zu sein. »Bad-hijab« bedeutet, schlecht verschleiert zu sein, enge Kleidung zu tragen oder zu viel Haar sehen zu lassen. Man muss das Konzept dieser beiden Frauenbilder als die zentrale Dichotomie des Gottesstaates verstehen. Beide Frauenbilder sind ideologisch aufgeladen, sie verkörpern alle Gegensätze, die gesellschaftlich, religiös oder politisch existieren: gut – böse, göttlich – weltlich, Tugend – Sünde, östliches Prinzip – westliches Prinzip, Tradition – Moderne. Die Frau ist nur noch Ba-hijab oder Bad-hijab. Man hat es geschafft, alle anderen Mög­lichkeiten des Frauseins zu versperren.
Der traditionelle Feminismus sah in der Familie zu Recht eine reaktionäre Institution, die dabei hilft, ein hierarchisches Geschlechterverhältnis aufrechtzuerhalten. Der feministische Slogan »Das Private ist politisch« zielte auf die Überwindung dieses Zustands. Die reaktionäre Institu­tion Familie wird jedoch im Gottesstaat Iran als einzige relativ staatsfreie Zone der iranischen Gesellschaft paradoxerweise zum Terrain relativer Freiheit; oder doch zumindest zum Kampfplatz, auf dem die Gestaltung des Geschlechterverhältnisses im Privaten ausgefochten wird.

Im Gottesstaat ist in gewisser Weise die tradi­tio­nell-patriarchale Familiensituation auf den Kopf gestellt: Nicht mehr der Vater oder der Ehemann fungiert als Vermittler zwischen rechtloser Frau und Gesellschaft, sondern die durch die Sharia entrechtete Ehefrau ist die zentrale Institution, die für die Reproduktion der islamischen Gesellschaft, so wie sie von der religiösen Führung definiert wird, verantwortlich ist.
Dadurch wird die Frau einerseits sakralisiert; andererseits steht sie unter dem permanenten Generalverdacht, ihre Aufgabe als Reproduzentin der islamischen Normen und Werte nicht zu erfüllen. Sie ist Heilige und potenziell gefährlichster Staatsfeind zugleich. Aufgrund dieses General­verdachts muss der islamische Staat in Permanenz die Aufrechterhaltung der islamischen Ordnung überwachen. Die islamische Geschlech­ter­trennung muss mit Hilfe der Zwangsverschlei­rung sichergestellt werden, deren Einhaltung wiederum durch die Omnipräsenz der Sittenpolizei garantiert wird.
Der Streit um das Kopftuch ist kein Streit um ein Stück Stoff, sondern der Ausgangspunkt des islamistischen Anspruchs auf die Kontrolle der gesamten Gesellschaft. Insofern ist es nur konsequent, wenn die »Kopftuchdebatte« auch im Westen fortschreitet zu Forderungen nach einer Einführung von Elementen der Sharia ins Fami­lienrecht, über die z.B. in Kanada seit Jahren ernst­haft diskutiert wird und die der Erzbischof von Canterbury kürzlich als Instrument zur »Lösung sozialer Spannungen« empfahl.

Bearbeitete Fassung eines Artikels, der in dem Buch »Der Iran. Analyse einer islamischen Diktatur und ihrer europäischen Förderer«, Wien 2008, erschienen ist.