Genitalverstümmelung im kurdischen Nordirak

»Eine Ehre für die Familie«

Über die Genitalverstümmelung im kurdischen Nordirak und die Bemühungen, etwas dagegen zu tun.

Die Länder des Nahen und Mitt­leren Ostens machen nicht gerade durch dynamische Entwicklungen von sich reden, weder auf öko­nomischem noch auf sozialem Gebiet. Allenfalls der islamistische Todeskult vermag manche zu inspirieren. Weithin regieren Stagnation, Depression und sexuelle Frustration die Verhältnisse. Die Identifi­kation mit der eigenen Unterdrückung fördert die Abwehr gegen alles, was nach einem besseren Leben riecht, weil es einem selbst verwehrt bleibt.
Wie anders es zugehen kann, wenn das Joch der Despotie nicht mehr auf den Menschen lastet, lässt sich im kurdischen Nordirak exemplarisch für die Region erahnen. An den Rechten der Frauen lässt sich in gewisser Weise der Grad der erlangten Freiheit erkennen. Während das von den islamischen Parteien beherrschte irakische Parlament sich noch heute einer Reform des einst von Saddam Hussein eingeführten »Ehrenmordparagraphen« verschließt, welcher den Mord an weiblichen Familienmitgliedern legalisiert, korrigierte ihn das kurdische Regionalparlament, nicht zuletzt aufgrund der Forderungen von Menschenrechts- und Frauenorga­nisationen, bereits 2002. Seitdem wird ein »Ehrenmord« in Kurdistan schlicht als Mord ver­handelt – auch wenn noch immer viele Rich­ter den alten Traditionen anhängen. Die entstande­nen zivilgesellschaftlichen Verhältnisse ermöglichten es ebenso, dass im Jahre 2004 mit Unter­stützung der irakisch-deutschen Hilfsorgani­sation Wadi die Wahrheit über die dort übliche Praxis der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) ans Licht kommen konnte.
Bis dahin waren solche Verstümmelungen ein Thema, über das man nicht sprach. Für die betroffenen Frauen war es etwas, das man prak­tizierte, »weil es schon immer so war«. Deshalb lag ihnen bislang die Idee, diese Praxis in Frage zu stellen, fern. Von offizieller Seite wurde geleug­net: Die Regionalregierung erklärte das Problem für nicht existent.
2004 fand sich zunächst eine kleine Gruppe engagierter Menschenrechtler zusammen, die der Genitalverstümmelung im kurdischen Nord­irak den Kampf ansagte. Eine Kampagne wurde geplant und schließlich im ganzen Land durchgeführt. Nach und nach gelang es, einen Großteil der Bevölkerung zu erreichen. Bald schon wurden energisch Diskussionen über dieses so lange beschwiegene Thema geführt.
Das Ergebnis einer ersten Datenerhebung war erschütternd: Von 1 544 Frauen und Mädchen waren 907 bereits Opfer von Genitalverstümme­lungen geworden. Bald wurde klar, dass solche Praktiken in weiten Teilen des Nord­irak üblich sind.
Im Februar 2006 fand in Arbil die erste Konferenz gegen weibliche Genitalverstümmelung statt. Zahlreiche Lokalpolitiker und Nichtregierungsorganisationen nahmen daran teil. Als Resultat der Veranstaltung entstanden erste Ent­würfe für ein Gesetz gegen FGM. Außerdem wurden Film-Clips produziert, die von lokalen Fernsehsendern gezeigt wurden. Mithilfe der regionalen Presse und des Rundfunks wurden Unterschriften für eine Petition gegen FGM gesammelt, die dem Regionalparlament vorgelegt wurde, nachdem über 14 000 Menschen sie unterzeichnet hatten. Ein Gesetz gegen Genitalverstümmelung steht vor der Verabschiedung.
Seit dem vergangenen Sommer führen mobile Teams im ganzen Nordirak eine umfangreiche wissenschaftliche Datenerhebung durch, deren Ergebnis in diesem Sommer vorliegen wird. Dabei konnte festgestellt werden, dass ein enger Zusammenhang zwischen FGM und Bildung besteht: Je höher die Bildung der Mutter ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass in der Familie die Praxis der Genitalverstümmelung üblich ist. Die Analphabetenrate ist im kurdischen Nordirak aufgrund der ständigen Flucht und Vertreibung der Menschen unter dem Baath-Regime extrem hoch. Es zeigte sich, dass, ähnlich wie auf dem afrikanischen Kon­tinent, die Genitalverstümmelung vor allem un­ter religiösen Gruppen praktiziert wird, vielen Muslimen gilt sie als »islamischer Brauch« (»sun­na«). Im Unterschied zu afrikanischen Ländern jedoch wird sie im kurdischen Nordirak in aller Stille und Heimlichkeit zu Hause oder im Hause der Nachbarn oder weiblichen Verwandten durchgeführt. Eine Feier findet nicht statt. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Verstümmelung eine Art Initiationsritus sein und einen »Übergang« zum Erwachsensein mar­kieren soll.
Die Genitalverstümmelung ist ein vor allem von Frauen tradiertes Phänomen und wird von ihnen auch als »Sache der Frauen« betrachtet. Die Mutter spielt dabei eine Schlüsselrolle, denn sie organisiert meist die Verstümmelung und führt sie teilweise auch selbst durch. Meist wird das Mädchen jedoch von einer so genannten maman verstümmelt, einer alten Frau, die sich auf die Technik »spezialisiert« hat und sie üblicherweise von ihrer eigenen Mutter erlernt hat. Die Verstümmelung läuft unter katastrophalen Umständen ab. Nicht selten stirbt das Mädchen. Im Gegensatz zu zahlreichen afrikanischen und asiatischen Ländern hat im kur­dischen Nordirak anscheinend keine Medikalisierung stattgefunden.
Auch die Rolle religiöser Autoritäten ist noch nicht zur Gänze geklärt. Fest steht, dass zahlreiche Frauen im Nordirak meinen, sie selbst seien aus religiösen Gründen verstümmelt worden beziehungsweise müssten die Mädchen aus religiösen Gründen verstümmeln. Bekannt ist auch, dass zahlreiche islamische Prediger und Autoren eine solche Verstümmelung als »einen lobenswerten Akt« bezeichnen, während nur wenige sich offiziell dagegen aussprechen. Der berühmte Fernsehprediger Yussuf al-Qaradawi etwa ist ein prominenter Befürworter der Ge­nitalverstümmelung.
Viele Frauen wissen gar nicht, warum sie verstümmelt wurden. Die Angst vor sozialen Folgen wie Ausgrenzung oder Ehelosigkeit dürfte eine große Rolle spielen. Im Gegensatz zu afri­ka­nischen Ländern werden keine fälschlicherweise als »medizinisch« bezeichneten Gründe angeführt. Deutlich wurde, dass die Frauen sich über die Folgen solcher Verstümmelungen bisher nicht im Klaren waren und häufig körper­liche und psychische Folgeprobleme nicht mit diesem Eingriff in Verbindung bringen konnten.
Doch die Aufklärungsarbeit zeigt erste Erfolge: Frauen aus Dörfern, die solche Verstümmelungen nicht mehr vornehmen wollen, sind stolz darauf, nun »informiert zu sein«. »Warum habt ihr uns das nicht schon früher gesagt?« heißt es oft. Generell wünschen sich die Frauen, dass noch mehr für die Aufklärung getan wird. Viele von ihnen engagieren sich nun selbst. Die Frauen im kurdischen Nordirak haben begonnen, ihre bisherige Rolle in Frage zu stellen.
Sandra Strobel und Arvid Vormann

»Das hat nichts mit kultureller Einmischung zu tun.«

Ines Laufer ist Initiatorin des Netzwerks »Task Force für die effektive Prävention von Genitalverstümmelung« (www.taskforcefgm.de), das sich für den Schutz potenziell gefährdeter Mädchen mit Migra­tionshintergrund in Deutschland einsetzt.

Frau Laufer, wie viele Mädchen werden in Deutschland verstümmelt?
Eine absolute Zahl kann ich nicht nennen, weil in Deutschland bisher keine entsprechenden Studien oder Untersuchungen durchgeführt wur­den. Aber wir können uns sehr gut an den Erkenntnissen orientieren, die in europäischen Nachbarländern gewonnen wurden. Anhand dieser Informationen müssen wir davon ausgehen, dass zwischen 35 und 80 Prozent der gefährdeten Mädchen tatsächlich verstümmelt wer­den. Und die Anzahl der gefährdeten Kinder können wir ziemlich exakt mit 30 000 bis 50 000 angeben – ausgehend von den Angaben des Statistischen Bundesamtes und der Aus­wertung der Geburtsstatistik der letzten Jah­re.

Nun gilt nach deutschem Recht Genitalverstümmelung als Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener. Wie viele Täter sind bis jetzt verurteilt worden?

Keine. Weder diejenigen, die Genitalverstümmelungen selbst durchführen, noch die Eltern oder Familienmitglieder, die zu Genitalverstüm­melungen an den minderjährigen Töchtern anstiften.

Und wie viele potenzielle Opfer konnten gerettet werden?

Gerade mal fünf Mädchen, alle mit Eltern bzw. Müttern aus Gambia, konnten durch die gerichtlich angeordnete Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern davor bewahrt werden, einer Gefährdung im Heimatland der Eltern ausgesetzt zu werden. Das heißt, den Eltern wurde aufgrund der akuten Gefährdung verboten, die Kinder in das afrikanische Land zu verbringen.

Woran liegt das?

Wenn es um die Frage geht, weshalb bisher noch keine Täter verurteilt wurden, obwohl in unserem Land Tausende minderjährige Verstümmelungsopfer leben, kann ich eine schlüssige Antwort geben. Eines vorweg: Es liegt keineswegs an strafrechtlichen Defiziten oder Problemen. Im Gegenteil, Genitalverstümmelungen sind nach geltender Gesetzeslage in jedem Fall verfolgbar.
Das Problem ist vielmehr in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu sehen. Man muss wissen, dass Genitalverstümmelungen an kleinen Kindern, oft an Babys verübt werden, die sich noch nicht einmal verbal artikulieren können – und die immer von den Tätern abhängig und deren Druck und Drohungen ausgesetzt sind, gegenüber Dritten nichts über die an ihnen verübte Gewalt zu äußern. Das ähnelt in gewisser Weise der Systematik sexualisierter Gewalt an Kindern innerhalb von Familien. Das bedeutet, dass man die Opfer zur Einleitung von Strafverfahren gegen die Anstifter der Verstümmelung nicht heranziehen kann. Im Gegensatz zu klassischen Formen von Gewalt an Kindern, z.B. Ver­nachlässigung, Prügel etc., kann die Ver­stüm­melung der Genitalien kaum von Personen aus dem sozialen Umfeld erkannt werden, sondern nur im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung. Ärzte, die eine Genitalverstümmelung feststellen, dürfen jedoch aufgrund ihrer Schweigepflicht keine Informationen an Strafverfolgungs­behörden oder andere Behörden weitergeben.

Welche Maßnahmen fordern Sie von der Bun­desregierung?

Die Bundesregierung muss im Rahmen ihres Schutzauftrages, den sie für die Kinder in diesem Land innehat, dafür sorgen, dass die Verstümmelung kleiner Mädchen von vornherein unterbunden wird. Die Prävention von Genitalverstümmelung muss im Kontext der Debatte um den generellen Kinderschutz in Deutschland gesehen werden.
Genitalverstümmelung ist jedoch eine so spe­zifische und systematische Gewalt gegen Kinder, dass besondere Aspekte beachtet werden müssen. Zum Beispiel können wir mit einer Wahrscheinlichkeit bis 98 Prozent die Opfer bereits im Vorfeld der Tat bestimmen. Das gibt es bei keinem anderen Gewaltverbrechen. Bei Genitalverstümmelung handelt es sich um eine einmalig verübte, schwerste Misshandlung von Kindern. Wenn der Schutz einmal versagt wird, gibt es keine zweite Chance – für die Opfer ist es dann zu spät.
Zum einen müssen Verstümmelungen in Deutschland oder im europäischen Ausland verhindert werden, zum anderen muss sichergestellt werden, dass die Mädchen nicht zur Verstümmelung in die Heimatländer gebracht und gegebenenfalls dort zurückgelassen werden.
Es muss genau eruiert werden, welche Mädchen grundsätzlich von Genitalverstümmelung bedroht sind. Sie müssen in einer so genannten Risikogruppe zusammengefasst werden.
Wenn die Mädchen dieser Risikogruppe in regelmäßigen Abständen, z.B. alle drei Jahre, einem obligatorischen genitalen Unversehrtheits-Check-Up durch Amtsärzte unterzogen werden, kann garantiert werden, dass kein Mädchen verstümmelt wird, ohne dass dies aufgedeckt wird. Die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht ist unabdingbar, um die Verstümmelungen an die Strafverfolgungsbehörden melden und die Täter angemessen bestrafen zu können.
Die Verstümmelung im Heimatland der Eltern kann dadurch verhindert werden, dass die Verbringung der Mädchen in diese Länder bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich untersagt wird.

Wie ließe sich diese »Risikogruppe« sinnvoll definieren? Wären nationale Zugehörigkeit, ethnische Herkunft oder Religionszugehörigkeit bestimmend? Wären ihrem Maßnahmekatalog zufolge nur Migranten aus Ländern wie Ägypten betroffen, wo die Verstümmelungsrate über 90 Prozent beträgt? Was ist mit Ländern wie dem kurdischen Nordirak mit einer Rate von 60 Prozent oder Kamerun mit nur 20 Prozent?

Die Risikogruppe muss so gefasst werden, dass alle gefährdeten Mädchen von dem Schutz profitieren können und gleichzeitig so wenige Mäd­chen wie möglich erfasst werden, die tatsächlich nicht gefährdet sind. Ich schlage vor, Mädchen aus Ländern mit einer Verstümmelungsrate über 50 Prozent grundsätzlich alle in die Risikogruppe aufzunehmen und Mädchen, die aus Ländern stammen, in denen weniger als 50 Prozent der weiblichen Bevölkerung verstümmelt werden, aufgrund der Zugehörigkeit zu der jeweiligen FGM praktizierenden ethnischen Gruppe in die Risikogruppe aufzunehmen. Das gilt für afrikanische Länder ebenso wie für Jemen, Irak, Indonesien und Malaysia. Hinzu kom­men die Mädchen, die in binationalen Partnerschaften leben, bei denen mindestens ein Eltern­teil aus einem Risikoland stammt, sowie jene Mädchen, deren Eltern bereits die deutsche Staats­bürgerschaft angenommen haben, aber über einen entsprechenden Migrationshintergrund verfügen.

Was antworten Sie auf Vorwürfe, es sei rassistisch, eine »Risikogruppe« auf Basis ihrer bloßen Herkunft zu definieren und ihr dann bestimmte Pflichten und Einschränkungen aufzuerlegen?

Ich sage, es verhält sich genau umgekehrt: Zu dul­den, dass diesen Mädchen derart schwere Gewalt angetan wird, nur weil sie einen bestimmten ethnischen Hintergrund haben, ist rassistisch. Auf welcher ethischen und rechtlichen Grundlage darf diesen Mädchen ihr universelles Recht auf körperliche Unversehrtheit versagt werden? Nehmen wir als Beispiel Ägypten: Mehr als 90 Prozent der weiblichen Kinder dort werden genital verstümmelt. Es gibt weder Indizien noch Studien, die Grund zu der Annahme gäben, dass die Verstümmelungen aufgegeben werden, wenn die Familien Ägypten verlassen und sich z.B. für ein Leben in Deutschland entscheiden. Uns bleibt nichts anderes übrig, als die entsprechenden Schutzmaßnahmen auf alle spezifisch hochgefährdeten Kinder anzuwenden.

Wie hat die Bundesregierung bisher auf Ihre Forderungen reagiert?

Bis 1998 wurde dieses Problem von der Bundesregierung überhaupt nicht beachtet. In diesem Jahr wurde ein interfraktioneller Antrag an die Bundesregierung verabschiedet, in dem Genital­verstümmelungen als schwere Menschenrechts­verletzung verurteilt und konkrete Maßnahmen gefordert wurden.
2008, zehn Jahre später, hat die Bundesregierung immer noch nichts unternommen, um die in Deutschland lebenden potenziellen Opfer vor der Verstümmelung zu schützen.

Sind andere Länder da weiter?

Nein. Die deutsche Rechtsprechung, die in Einzelfällen die Verbringung gefährdeter Mädchen nach Afrika untersagt hat, darf sogar als progressivste und konsequenteste in ganz Euro­pa angesehen werden.
Was die strafrechtliche Verfolgung von Tätern angeht, so hat Frankreich dank der Arbeit der Rechtsanwältin Linda Weil-Curiel als einziges europäisches Land Erfolge zu verzeichnen. Dort wurde in Einzelfällen das geltende Recht angewandt und sowohl Verstümmler als auch Eltern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen.
Umfassende Präventionsmaßnahmen, welche die Opfer effizient schützen, gibt es bislang jedoch nirgends.

Hoffen Sie auf ein Umdenken bei den Gesetzgebern? Kinderschutz sollte doch absolute Priorität genießen.

Ja. Auf dem Kinderschutzgipfel 2007 wurde der Schutz der Kinder vor Gewalt zur höchsten Prio­rität erklärt. Der Schutz von kleinen Mädchen vor Genitalverstümmelung gehört zweifels­ohne dazu.
Bevor dieser mess- und nachweisbare Schutz für die gefährdeten Mädchen Realität werden kann, muss meiner Meinung nach ein grundlegender Prozess des Umdenkens sowohl bei den Gesetzgebern als auch in der deutschen Bevölkerung stattfinden: Genitalverstümmelung muss als systematische Gewalt an Kindern begriffen werden, mit dem Ziel, ihre Sexualität im Rahmen männlicher Herrschaftsansprüche kontrollieren zu wollen. Die Integration der Ver­stümmelung in die jeweilige Tradition erfüllt lediglich eine Vehikelfunktion; sie dient ausschließlich der Legitimierung der Gewalt innerhalb der Gesellschaft. Die Verurteilung und Äch­tung von Genitalverstümmelung hat deshalb nichts mit kultureller Einmischung zu tun, son­dern mit dem Engagement für die universellen Menschenrechte, auf die jede und jeder einen Anspruch hat.
Interview: Arvid Vormann

»Befreiung des weiblichen Körpers«

Die Gender-Wissenschaft propagiert »Brauchtumspflege« und wendet sich gegen die Zumutungen der aufgeklärten Gesellschaft.

Das Abschneiden der Genitalien bei kleinen Mädchen ist ein furchtbarer Brauch, der, zumin­dest auf dem afrikanischen Kontinent, einher­gehend mit der Expansion des Islam und einer entsprechend rigiden, extrem patriarchalen Sexualmoral, in den vergangenen 100 Jahren noch weitere Verbreitung gefunden hat. Genitalverstümmelung gefährdet die physische und psychische Gesundheit des Opfers und stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die elementaren Rechte des Kindes dar, etwa das Recht auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung. Soziologische und kulturhistorische Erklärungsansätze, so wertvoll sie für die weitere Erforschung des Brauchs sein mögen, taugen daher in keiner Weise zu einer Rechtfertigung.
Und doch sind Kampagnen gegen die Genitalverstümmelung umstritten, nicht nur unter Praktizierenden selbst, die ihre Tradition verteidigen und ihre Töchter vor vermeintlicher »Unreinheit« und »Schande« bewahren möchten. Auch in dem zum Teil stark ideologisierten westlichen Wissenschaftsbetrieb gibt es fragwürdige Ansichten. Im Zentrum vieler Post­colonial- und Gender-Studiengänge der west­li­chen Welt steht eine fundamentale Zivilisa­tions­kritik. Hier wird das »einfache Leben« gepriesen und eine »andere«, vermeintlich »ursprüng­liche« und »weibliche Kultur« gefeiert, die man stets durch »den Westen«, Sinnbild des Artifi­ziel­len, Rationalen, Maskulinen und Inhumanen, bedroht wähnt. Der analytische Vorgang verharrt dann in der Selbstreferenzialität: Der Kon­struktion solcher Dichotomien folgt die Dekon­struktion anhand der bereits vorausgesetzten Kategorien. Aufklärungsarbeit gegen Genitalverstümmelung dient dabei häufig als Beispiel par excellence eines angeblich in kolonialis­tischer Kontinuität stehenden, hegemonialen, west­lichen Diskurses.
In Berlin bietet das »Zentrum für transdiszi­plinäre Geschlechterstudien« (ZTG) der Humboldt-Universität dieser Ideologie eine akademi­sche Plattform. Hier kann Chris­tina von Braun ihre Begeisterung für das Kopftuch und ihr Verständnis für islamistischen Terror in pseudo-psychoanalytischen Jargon kleiden; hier kann auch Claudia Brunner, die bereits mit der Aufarbeitung der Geschichte ihrer Familie, zu der der NS-Verbrecher Alois Brunner gehört, ein so eindrucksvolles wie erschreckendes Zeugnis von Identifikation, Trivialisierung und Scheinrebellion vorgelegt hat, dem Geheimnis des »Geschlechts der Selbstmordattentate im isra­elisch-palästinensischen Konflikt« nachspüren.
In Sachen FGM brillieren am ZTG die Kollegin­nen Fana Asefaw und Daniela Hrzán mit Thesen zu einem neuen »Forschungsparadigma, das für einen kritisch-reflektierten und antirassis­tischen Umgang mit dem Thema steht«. »Kritisch-reflektiert« und »antirassistisch« in ihrem Sinne ist es, kulturelle Erscheinungen nicht zu kritisieren, was auch immer ihr Inhalt sein mag. Das Fremde sei und bleibe fremd, und der west­liche Blick könne nur westlich blicken. Er muss erst all seine ethisch-moralischen Maßstäbe, gleichsam Male westlicher Zurichtung, demon­strativ fahren lassen, um frei und offen dem »Anderen« sich stellen zu können, lautet die postmoderne Botschaft.
Dazu gehört zunächst eine in der Szene üb­liche Sprachregelung, welche den Begriff »FGC« (Female Genital Cutting) statt FGM vorsieht. Asefaw und Hrzán arbeiten mit Frauen afrikani­scher Herkunft, die ihre Verstümmelung durchaus nicht als solche verstanden wissen wollen, sie eher als Verschönerung und Zeichen der Zugehörigkeit sehen und stolz sind auf ihre »mo­difizierten« Körper. Solch legitime Selbstbeschreibungen werten sie als authentischen Beleg für ihre These, FGM sei ein respektabler Brauch, »identitätsstiftend und sozial integrierend«. Die Rede von Verstümmelung dagegen diskriminiere die Betroffenen und nehme ihnen ihre »Identität«, das »Positive, wofür die Beschneidung eigentlich symbolisch steht«, wie Asefaw formuliert.
Nicht die grausame Praxis, sondern das west­liche Entsetzen darüber, so der Tenor, lässt die Frau zum Opfer werden. Und es ist der west­liche Blick, der das Grauen erst konstruiert. Die kanadische Anthropologin Janice Boddy, eine Veteranin in der Szene, die gerade die Infibulation implizit verteidigt, stellt die originelle Frage: »Was wird in die Klitoris investiert, dass ihre Entfernung einen solchen Horror auslöst?« Und sie hat die Antwort schon parat. Es liege an der »arroganten Sicht«, also der »individualistischen Situiertheit westlicher Beobachterinnen, so feministisch und humanitär ihre Motive auch sein mögen«.
Die Genitalverstümmelung wird in vielen Abhandlungen als ein Ritus von Frauen für Frauen dargestellt, womit das Faktum, dass die Opfer in aller Regel kleine Kinder sind, systematisch übergangen wird. Die Tatsache, dass Männer sel­ten direkt in die Praxis involviert sind, führt dazu, dass häufig eine Hymne auf die Macht der Frauen über ihre Körper und die Sexualität im Allgemeinen angestimmt wird. Die US-amerika­nische Anthropologin Rogaia Abusharaf ahnt noch die Schwäche des Arguments und betont, dass diese Macht keinesfalls einem falschen Bewusstsein zugeschrieben werden dürfe, durch das Frauen lediglich ihre eigene Unterwerfung perpetuieren. Im Gegenteil werde »Beschneidung als Instrument der Befreiung des weiblichen Körpers von seinen männlichen Anteilen« gesehen und gebe den Frauen Stärke und Selbstvertrauen.
Außerdem werden die gesundheitlichen Folgen beschönigt. »Auch Todesfälle sind mehrfach bekannt geworden«, heißt es da gleichermaßen euphemistisch wie Objektivität heuchelnd bei Asefaw und Hrzán. Während sie den wenig aussichtsreichen Versuch, körperliche Schäden direkt zu leugnen, unterlassen, sehen sie auf psychischer und psychosexueller Ebene hinreichend Gelegenheit zu Relativierung und Umdeutung. »Über psychologische Auswirkungen von FGC ist viel spekuliert worden«, behaupten sie, aber leider sei die Informationslage zu ungesichert.
Ihre Essenzialisierung von Kultur treibt sie schließlich dazu, den Schmerz zur Norm, die Un­versehrtheit aber zum pathologischen Zustand zu erklären: »Einige Forscherinnen«, so dozieren sie, gingen davon aus, dass negative psychische Folgen eher gering sein müssten, da ja die Verstümmelungen in den entsprechenden Gesellschaften normativ seien. Dies bedeute, und nun sprechen die Autorinnen doch selbst, »dass dann eher unbeschnittene Frauen psychische Probleme bekommen könnten«.
Auch über die Folgen für das sexuelle Empfinden gebe es zu wenig Untersuchungen, dennoch gingen »westliche Feministinnen und Ak­tivistinnen« automatisch von negativen Folgen aus. »Dies sollte aber nicht dazu führen, Berichte über positive sexuelle Erfahrungen von FGC-betroffenen Frauen zu verschweigen«, mahnen Asefaw und Hrzán, immer die Dekonstruktion des westlichen Blickes im Sinn.
So wird unter dem Deckmantel wissenschaftlicher Forschung das humanistische Weltbild der Aufklärung auf den Kopf gestellt und der Menschenfeindlichkeit unter Verweis auf kul­turelle Andersartigkeit Tür und Tor geöffnet. Kul­tur­relativismus erweist sich als blanker Rassismus, geboren aus der postmodernen Sehnsucht nach naturwüchsigen Zuständen. Der ganze regressive Gehalt dieser Sehnsucht tritt regelmäßig dann zutage, wenn patriarchale Zwangszustände nicht etwa »dekonstruiert«, sondern zoologischen Befunden gleich vermittelt werden: »Mädchen werden von Anfang an auf eine frühe Heirat und das Mutterwerden und -sein vorbereitet. Die Beschneidung soll auch dazu beitragen, dass ein Mädchen jungfräulich ver­ehelicht werden kann. Dies bedeutet eine Ehre für die ganze Familie und damit auch eine Zukunftsperspektive in einer Gesellschaft, in der weiblichen Personen kaum eine Chance auf Schulbildung zusteht.« (Asefaw über Mädchen in Eritrea) Da nimmt es dann nicht Wunder, dass die so genannten westlichen Feministinnen, unwillig, solch hehren Traditionen den gebührenden Respekt zu zollen, nicht gerade beliebt unter Postkolonialen sind.
Gleich neben der Apologie der »Tradition« findet sich, bei Asefaw/Hrzán wie bei anderen (vgl. Lightfoot-Klein, »Der Beschneidungsskandal«), meist der ausführliche Verweis auf angeb­liche FGM-Praktiken auch in der westlichen Welt. Gemeint sind dann »korrigierende« Operationen bei Kindern, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind. Solche Eingriffe sind gewiss kritisierenswert, aber weder qualitativ noch quantitativ mit der klassischen FGM vergleichbar. Fünf Kinder seien Tag für Tag in den USA von einer solchen Operation betroffen, erklären Asefaw und Hrzán und verraten doch nicht, dass etwa 8 000 Kinder täglich die Amputation mit dem rostigen Messer erwartet. Ähnlich abwegige Geschichten erzählen von FGM-Praktiken im 19. und frühen 20. Jahrhundert, als die Klitorisamputation von einigen Quacksalbern als »Behandlungsmethode« gegen Masturbation und Hysterie empfohlen wurde. Manchmal werden genitale Schönheitsoperationen angeführt, die schon aufgrund der Tatsache, dass man sich diesen freiwillig un­terzieht, nicht das Geringste mit FGM zu tun haben. Janice Boddy stellt der FGM »normalisierende Disziplinen von Weiblichkeit im Westen« entgegen und landet bei Fettabsaugen und Face­lifting.
In der Kritik an solchen »Dekadenzerscheinungen« der kapitalistischen Wohlstandsgesell­schaft findet der ganze relativistische Popanz schließlich zu sich selbst, und die Protagonistinnen und Protagonisten arbeitsteiliger Stu­dien­schwerpunkte finden zueinander. Wenn Chris­tina von Braun gegen »Prostitutionsindus­trie«, »Pornographisierung« und die entblößte westliche Frau wettert, dann nähert sie sich auf ihre Weise dem Kern eines Ressentiments, das sich gegen die fortschreitende Rationalität westlichen Denkens, ja gegen die subjektive Vernunft an sich richtet. Gerade die viel versprechenden Begleiterscheinungen kapitalistischer Vergesellschaftung – Individualismus, Freiheit und Selbst­bestimmung – stehen im Zentrum einer Kritik, die mit ihren zwanghaften Verweisen auf die allgegenwärtige Amoral westlicher Verhältnisse stark religiöse Züge trägt.
Allerdings geht es den postkolonialen Eiferern trotz ihres autoritären Plädoyers gegen den liberalen Westen nicht um die weltweite Durchsetzung eines Tugenddiktats etwa islamischer Prägung, sondern vielmehr um die Behauptung äußerer und innerer Determiniertheit des Menschen durch Herkunft und Kultur. Die Negation jeder Möglichkeit von Freiheit ist Voraus­setzung für die Herstellung von Differenz. Von Braun und ihre Co-Autorin Bettina Mathes stellen daher klar: »Wir teilen die Empörung über Zwangsheirat und Klitorisbeschneidung; auch wir möchten kein Kopftuch tragen.«
Doch die »Anderen«, deren Kultur das nun mal ist, dürfen ihr anderes Wesen nicht verleugnen, müssen sich »authentisch« zeigen, sollen gar ihr uriges Brauchtum als erdverbundenes empower­ment begreifen, das gegen »koloniale Penetra­tionsphantasien« und »männlich geprägte Entschleierungsdiskurse« gerichtet sei. Der Jargon-Begriff des »Othering« (Bevorzugen der eigenen Gruppe gegenüber konstruierten Fremdgruppen), der sich gegen den vermeintlich diskriminierenden »westlichen Blick« auf die »Anderen« richtet, bezeichnet nun das ideologische Denken seiner Urheber.
Arvid Vormann

»Sensibler Dialog«

Genitalverstümmelung wird bis heute als »Tradi­tion« und »Kultur« verharmlost.

An jedem Tag werden schätzungsweise 8 000 Mädchen Opfer von Genitalverstümmelung. Die UN, die WHO, viele Menschenrechtsorganisa­tionen, aber auch deutsche Politkerinnen und Politiker und die Bundesregierung bezeichnen heute die weibliche Genitalverstümmelung als schwere Gewalttat und Menschenrechtsverletzung. Trotzdem herrscht noch immer überwiegend die Auffassung, es handle sich dabei um eine »Tradition«, in die sich der Westen kaum ein­mischen dürfe und könne. Waris Dirie, berühm­te Kämpferin gegen Genitalverstüm­melung, erklärte dazu einmal: »Genitalverstüm­melung ist nicht das richtige Thema, um die Frage zu stellen, wer für wen sprechen kann und welche Meinung denn nun die richtige ist.«
Kontroverse Meinungen sind legitim und not­wendig in einer demokratischen Gesellschaft, sie gehen jedoch mit der Verantwortung für das Geäußerte einher. Wenn kulturrelativistisches Gerede das Denken der Politiker vernebelt, ergeben sich für die Opfer daraus direkte Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund werden wich­tige Fragen oft gar nicht gestellt und somit auch keine erfolgversprechenden Lösungen gefunden.
Wo weibliche Genitalverstümmelung als »geschätzte Tradition« gesehen wird, die den ­Frauen helfe, »zu definieren, wer sie sind« (siehe z.B. die Studie von Alice Behrendt: »Tradition and Rights: Female Genital Cutting in West Africa«), wird die Realität, die hinter diesen Praktiken steht, völlig ausgeblendet. Konstrukte, de facto perfide Rechtfertigungen solcher Praktiken innerhalb der Gesellschaften, erhalten hier eine unangemessene Bedeutung.
In einem ersten Schritt wäre es für jene, die sich gegen Genitalverstümmelung engagieren, notwendig, den Fokus auf die Alltagsrealität zu richten und die zugrunde liegende Gewaltsys­tematik zu ergründen. Bei der weiblichen Ge­nitalverstümmelung handelt es sich um eine schwere Gewalttat, die an Frauen und Kindern verübt wird. Um sie zu legitimieren, ist eine ent­sprechende ideologische Rechtfertigung nötig. Systematische Gewalt in Gesellschaften beruht immer auf einer identischen Intention: der Sicherung bestehender Herrschaftsverhältnisse. Sie dient als Instrument der Repression gegen diejenigen, die beherrscht werden sollen – in diesem Fall Frauen und Mädchen.
Studien und wissenschaftliche Arbeiten wie die von Asefaw/Hrzan, Behrendt und anderen tragen dazu bei, dass sexistische Gewalt wie Ge­nitalverstümmelung nicht als solche bezeichnet wird und mit dem Verweis auf einen »kultu­rellen Hintergrund« relativiert und auch toleriert wird.
Die Schlussfolgerungen, die Entwicklungshilfeorganisationen wie »Plan«, welche mit einem Patenkindsystem arbeiten, und Politikerinnen und Politiker aus diesen kulturrelativistischen Ansichten ziehen, sind für die Mädchen fatal. Marianne Raven, Geschäftsführerin von »Plan Deutschland«, sagt beispielsweise: »Erst wenn die Menschen verstehen, dass diese Tradition ganz und gar nichts Gutes hat, werden sie damit aufhören.«
Die Botschaft solcher Sätze lautet, dass die Menschen, die weibliche Genitalverstümmelung praktizieren, nicht über das uns eigene Urteilsvermögen verfügten und eigentlich gar nicht wüssten, was sie da tun.
Ein solcher Paternalismus ist an Naivität oder Ignoranz kaum zu übertreffen. Eine Studie der afrikanischen Frauenorganisation in Wien aus dem Jahr 2000 belegt, dass die Fortführung von Genitalverstümmelungspraktiken keineswegs auf Unwissenheit beruht. 75 % der befragten in Österreich lebenden Migrantinnen und Migranten sprachen sich darin gegen die Beendigung der Genitalverstümmelung aus, obwohl sich ein fast ebenso hoher Anteil der Folgen dieser Praktiken bewusst war. Der Paternalismus vermag auch nicht zu erklären, warum beispielsweise in Ägypten gerade in gebildeten Schichten Genitalverstümmelung praktiziert und von Ärztinnen und Ärzten landesweit durchgeführt wird. An mangelnder Bildung liegt es sicher nicht.
Erst wenn man die Genitalverstümmelung als systematische Gewalt begreift, die von Generation zu Generation weitergegeben wird, dürfte man zu Lösungen kommen.
Um dieser Gewalt ein Ende zu setzen, muss eine Generation entstehen, die nicht den Gewalt- und Verdrängungsmechanismen früherer Generationen unterworfen ist. Den so genannten Entwicklungshilfeorganisationen sollte es zur Pflicht werden, dafür Sorge zu tragen, dass wenigstens die Kinder, die von ihnen betreut werden, vor dieser Gewalt bewahrt werden.
Doch die Organisationen entziehen sich ihrer Verantwortung, indem sie auf wissenschaftliche Arbeiten verweisen, die der Verstümmelung eine besondere »Kultur« zuschreiben. Sie halten viel von »sensiblem Dialog« und meinen, mit dem Bau von Brunnen und Schulen schon zur Entwicklung beizutragen. Das sei schließlich besser als nichts.
Doch es entsteht der Eindruck, dass die finan­zielle Unterstützung der Herrschenden nicht zu einem Ende der Gewalt führen wird. Bereits Ende der siebziger Jahre schrieb die Senegalesin Awa Thiam in ihrem Buch »Die Stimme der Schwarzen Frau«: » … jede Kampagne muss gemeinsam mit den Frauen durchgeführt werden, die hauptsächlich betroffen sind, oder mit der Bewegung, die die Frauen im Kampf ver­tritt. Jede andere Kampagne ist nicht nur vom Misserfolg bedroht, sondern schadet auch der Aktion der Kämpfenden.«
Da die meisten Organisationen sich bisher nicht einmal an die einfachsten Forderungen der Afrikanerinnen und Afrikaner halten wollen, etwa an die korrekte Terminologie »Weibliche Genitalverstümmelung«, dürfte wenig Hoffnung darauf bestehen, dass sie an einer Zusammenarbeit mit den für ihre Rechte kämpfenden Frauen und Männern (etwa des Inter African Committee) Interesse entwickeln.
Sanja Stankovic