Die Arbeit des Simon-Wiesenthal-Zentrums und die »Operation Last Chance«

Auf der Suche nach den Klägern

Das Simon-Wiesenthal-Zentrum ist mit der »Operation Last Chance« mittlerweile weniger auf der Suche nach NS-Tätern als eher nach Gerichten, die die Täter anklagen.

»Letzte Chance!« ruft Efraim Zuroff grinsend auf Deutsch. Der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Israel, der ansonsten Englisch mit breitem New Yorker Akzent spricht, ist gerade aus Österreich zurückgekehrt, auf seinem Schreib­tisch in Jerusalem stapeln sich die Faxe. In die Arbeit des Nazijägers ist in den vergangenen Monaten einige Bewegung gekommen. Aber den Ausdruck »letzte Chance« hört Zuroff derzeit vor allem im deutschsprachigen Raum.
So fehlte, als kürzlich vor dem Münchner Land­gericht der Prozess gegen den 90jährigen Josef Scheungraber eröffnet wurde, der beschuldigt wird, 1944 als Kompanieführer der Wehrmacht in Italien ein Massaker an Zivilisten befohlen zu haben, in kaum einem deutschen Zeitungsbericht die Formulierung vom »wahrscheinlich letz­ten NS-Kriegsverbrecherprozess«. Das allerdings las man auch schon über die Verfahren gegen den ehemaligen Gestapo-Aufseher Anton Malloth in München im Jahr 2001 oder gegen den ehemaligen SS-Sturmbannführer Friedrich Engel in Hamburg im Jahr 2002. Dabei ist das Gerichtsverfahren gegen Scheungraber keineswegs das letzte. Um das festzustellen, braucht man sich lediglich die Klagen und Ermittlungen außerhalb Deutschlands anzuschauen.
In den USA und in Italien hat es in jüngster Zeit zahlreiche Ausweisungen von und Anklagen gegen mutmaßliche NS-Kriegsverbrecher gegeben, insgesamt 33 waren es in den vergangenen drei Jahren. Weltweit gibt es derzeit eine deutliche Zunahme von Ermittlungsverfahren. Über 200 wurden im vergangenen Jahr eingeleitet, das sind dreimal so viele wie im Vorjahr. Da allmählich die letzten der noch lebenden NS-Kriegsverbrecher sterben, intensiviert auch das Simon-Wiesenthal-Zentrum unter dem Titel »Operation Last Chance« ein letztes Mal seine Bemühungen, bislang unbehelligte NS-Täter vor Gericht zu bringen.

Eine unscheinbare Wohnung in der Innenstadt von Jerusalem. An den Wänden drängen sich Aktenschränke und eine riesige Sammlung von Büchern über die Shoah und den Antisemitismus, dazwischen hängen leicht schief einige Fotos von Gerichtsprozessen und Konferenzen. »Wahrscheinlich das beste Archiv zur Strafverfolgung von NS-Verbrechen weltweit«, sagt Zuroff, während er einige Papiere zur Seite räumt. Platz finden sie unter einem kleinen Basketballkorb, der neben seinem Schreibtisch steht.
Bevor der Historiker zum obersten Nazijäger des Simon-Wiesenthal-Zentrums wurde, fahndete er im Auftrag des amerikanischen Office of Special Investigations jahrelang nach NS-Tätern, die in den USA Unterschlupf gefunden hatten. Ob die Suche mit den Jahren nicht schwieriger werde? »Nein, es ist überhaupt nicht schwierig, ob Sie es glauben oder nicht. Die meisten von ihnen verstecken sich überhaupt nicht.«
Auf der Liste der zehn meistgesuchten NS-Kriegs­verbrecher, welche das Simon-Wiesenthal-Zentrum jährlich veröffentlicht, befindet sich heute nur noch eine einzige Person, deren Aufenthaltsort unbekannt ist: Aribert Heim, die Nummer 1. Als Arzt im Konzentrationslager Maut­hausen tötete er Hunderte von Häftlingen durch sadistische Experimente, unter anderem indem er ihnen Injektionen direkt ins Herz setzte. Die letzte große Suche nach dem als »Dr. Tod« bekannten Mediziner, der mittlerweile 94 Jahre alt sein müsste und vermutlich in Chile lebt, wird mit gewaltigem Aufwand betrieben.
Zugleich ist dies aber für die Nazijäger zum letzten Mal eine wirkliche Sucharbeit. Schließlich muss sich Zuroff mittlerweile eher als Lobbyist denn als Detektiv betätigen. An Informationen über den Verbleib mutmaßlicher NS-Verbrecher mangelt es 63 Jahre nach Kriegsende nämlich nicht mehr. Seit das Simon-Wiesenthal-Zentrum vor sechs Jahren erstmals mit der »Operation Last Chance« an die Öffentlichkeit ging, sind im Jerusalemer Büro Hinweise zu über 500 mutmaßlichen NS-Verbrechern eingegangen, darunter Befehlshaber der SS, KZ-Aufseher und Organisatoren der Massendeportationen. In 99 Fällen befand das Zentrum, dass die Informationen ausreichend stichhaltig seien, um die Verdächtigen anzuklagen. In allen 99 Fällen wurden die Hinweise an die zuständigen Behörden weitergeleitet. Verurteilt wurde bislang kein Einziger.
Die Gründe dafür sind oft das hohe Alter der Beschuldigten oder juristische Fragen der Verjährung. Gesucht werden bei der »Operation Last Chance« daher eigentlich weniger die Täter als ih­re Ankläger. Und das mehr als je zuvor.

In Österreich wurde seit über 30 Jahren kein NS-Verbrecher verurteilt. »Allerdings nicht aus Man­gel an Verdächtigen«, stellt Zuroff fest. Zuletzt wurde dort die Akte von Erna Wallisch geschlossen, ohne dass die Österreicherin verurteilt worden wäre. Wallisch war Aufseherin in den Konzentrationslagern Ravensbrück und Majdanek und hatte Häftlinge selektiert, die getötet werden sollten. Ihre Verbrechen wurden in Österreich bereits in den siebziger Jahren als verjährt angesehen und eine Auslieferung an Polen wurde verweigert. Erst im Januar sah es für kurze Zeit so aus, als ob das Verfahren nach Jahrzehnten erneut aufgerollt werden würde. Zuroff machte in Polen fünf Zeugen ausfindig, die bereit waren, über Wallischs Rolle in Majdanek auszusagen. Doch am 16. Februar starb Wallisch im Alter von 86 Jahren in Wien. Zum Zeitpunkt ihres Todes war sie die Nummer 7 auf der Liste der »Meistgesuchten«.
Im Juni entdeckte ein Reporter der britischen Sun die derzeitige Nummer 4 auf der Liste, den heute 95jährigen Milivoj Ašner, beim Flanieren am Rande der Fußball-Europameisterschaft in Klagenfurt (Jungle World 26/08). In Kroatien wird ihm vorgeworfen, während des Zweiten Weltkriegs als Chef der Ustaša-Polizei in der Stadt Pozega an der Deportation Hunderter Juden, Serben und Roma beteiligt gewesen zu sein. Die österreichischen Behörden weigern sich bislang, ihn auszuliefern.
Zweifel an der Ašner bescheinigten Verhandlungsunfähigkeit bestehen jedoch nicht erst, seitdem er dem Reporter der Sun in Klagenfurt ein Interview gab und freimütig erklärte, seine Verfolger seien »Hohlköpfe« und er könne »vor jedem Gericht erscheinen«. Der erste österreichische Gutachter Ašners, Reinhard Haller, dürfte einigen noch in Erinnerung sein. Er stellte im Jahr 2000 dem Euthanasie-Arzt Heinrich Gross dieselbe Diagnose aus.
Die österreichische Justizministerin Maria Berger (SPÖ), mit der sich Zuroff in Wien traf, sei zwar freundlich gewesen, freundlicher jedenfalls als ihre Vorgänger von der FPÖ, erzählt Zuroff. »Aber das Gespräch war nicht weniger frus­trie­rend.« Nach Protesten in österreichischen Medien lässt die Klagenfurter Justiz Ašners Gesundheits­zustand derzeit erneut überprüfen. Ein Gutachter aus der Schweiz ist bestellt worden, über den ein leicht gereizter Gerichtssprecher der Jungle World sagt, er finde »auch beim World Jewish Congress und den Herrschaften Zuroff Gefallen«. Während noch ungewiss ist, wann die Ergebnisse seiner Untersuchung vorliegen werden, setzt sich die Kärntner Landesregierung bereits offen dafür ein, dass Ašner weiter in Klagenfurt bleiben darf. »Österreich ist ein Paradies für Kriegsverbrecher«, sagt Zuroff achselzuckend.

Auch in Deutschland hängt die Frage, ob es mit der Strafverfolgung von NS-Verbrechen nach dem Prozess gegen Josef Scheungraber schon end­gültig sein Bewenden haben wird, nicht allein von der Biologie, sondern auch vom Willen der Justiz ab. Bei den Ermittlungen gegen Aribert Heim ist allein das Landgericht in Baden-Baden, der Stadt, wo Heim bis 1962 als Gynäkologe praktizie­ren konnte, zuständig. Zuroff reiste zwar im Juli nach Chile, um die dortigen Behörden von der Be­deutung der Suche nach »Dr. Tod« zu überzeugen und öffentlich eine Belohnung von 315 000 Euro auszuloben, die er zuvor bei privaten Spendern und den Regierungen Österreichs und Deutschlands gesammelt hatte. Aber nur das Gericht in Baden-Baden kann anordnen, dass mögliche Verbindungsleute Heims in Deutschland überwacht werden.
»Es ist bemerkenswert, dass Ermittlungsmaßnahmen wiederholt abgelehnt wurden, die bei kleinen Straftaten wie Drogendelikten routinemäßig abgenickt werden«, sagt Stefan Klemp, der die Arbeit des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Deutschland koordiniert, der Jungle World. Beim Landgericht Baden-Baden lässt man diese Vorwürfe nicht gelten. »Der Aufwand, den wir betreiben, ist gewaltig«, erwidert ein Gerichtssprecher auf Nachfrage. Klemp verweist dagegen auf eine interne Akte der österreichischen Kriminalpolizei, die dem Simon-Wiesenthal-Zentrum zugespielt wurde. Diese zeige, wie der zuständige deutsche Richter unter anderem Rechtshilfeersuchen an die österreichischen Behörden verzögert habe.
Wegen dieses Verhaltens schwinden die Hoffnungen der Nazijäger, Heim noch vor seinem Tod zu finden. Vergleichsweise optimistisch blickt Zuroff hingegen auf ein anderes deutsches Ermittlungsverfahren. Der ehemalige KZ-Aufseher Iwan Demjanjuk, die Nummer 2 auf der Liste des Simon-Wiesenthal-Zentrums, könnte demnächst aus den USA an die Bundesrepublik ausgeliefert werden, vorausgesetzt, die deutsche Justiz entschiede sich dazu, ihn hierzulande anzuklagen (Jungle World 27/08). Demjanjuk, ein gebürtiger Ukrainer, der mittlerweile 88 Jahre alt ist und in Ohio lebt, kann vor amerikanischen Gerichten nicht angeklagt werden, da seine Taten außerhalb der USA begangen wurden und weil unter seinen Opfern keine amerikanischen Staatsbürger waren. Daher bemüht sich die US-Justiz, seitdem neue Beweise gegen Demjanjuk aufgetaucht sind, den 88jährigen an ein Land zu überstellen, das ihm den Prozess macht.
In einer ähnlichen Situation war die USA in den vergangenen Jahren schon mehrmals. Mutmaßliche NS-Verbrecher, die ihre Taten im deutschen Auftrag begingen, konnten jahrelang nicht ausgewiesen werden, weil weder die Bundesrepublik noch ein anderer Staat sie aufnehmen wollte. Dass die deutschen Behörden im Fall von Iwan Demjanjuk eine entsprechende Bereitschaft zeigten, ist für Zuroff deshalb verblüffend. Vielleicht sei diese »Geste« eine Vorleistung der Deutschen dafür, anschließend endgültig in Ruhe gelassen zu werden, vermutet er.
Eventuell hat die deutsche Justiz in diesem Fall aber auch einen besonderen diplomatischen Wert entdeckt. Demjanjuk wurde schon einmal aus den USA ausgewiesen, im Jahr 1977 – damals nach Israel. Das israelische Oberste Gericht sprach Demjanjuk allerdings im Jahr 1993 aufgrund von »Restzweifeln« an seiner Identität frei. »Wir haben damals dafür gekämpft, dass Demjanjuk einen zweiten Prozess bekommt«, erinnert sich Zuroff. Sollte nun, 15 Jahre später, ein deutsches Gericht den israelischen »Job vollenden«, wie Zuroff es aus­drückt, würde dies in Israel zumindest mit Interesse verfolgt werden.
Bisher allerdings ist trotz aller Bekundungen der deutschen Justiz wenig geschehen. Demjanjuk lebt weiterhin in Ohio, ein Auslieferungsgesuch ist in den USA noch nicht eingetroffen. Im Juni er­klärte der Leiter der Ludwigsburger Zentralen Stelle für die Aufklärung von NS-Verbrechen, Kurt Schrimm, das Verfahren werde spätestens im August in die Wege geleitet. Im August erklärte er, anvisiert sei nun Oktober, noch warte man auf wichtige Unterlagen aus dem Ausland. Inzwischen ist es bereits November.
»Auf irgendetwas wartet Schrimm immer«, sagt Zuroff. Natürlich, es könne sein, dass es da tatsächlich ein Problem gebe. Aber eine sonderbare Situation sei das in Deutschland schon. Zwar gebe es keine offene Opposition gegen die Bestrafung von NS-Verbrechen mehr, zumindest keine politisch relevante. Beobachte man die öffentliche Debatte in Deutschland, dann sei es inzwischen sogar Konsens, dass diese Verfahren dem Ansehen der Bundesrepublik nützen würden, meint Zuroff. Aber auf vollmundige Beteuerungen würde in aller Regelmäßigkeit nichts folgen. »Es herrscht ein Zustand der Träg­heit.«

Ein weiteres Strafverfahren, das die deutsche Justiz derzeit gegen einen der zehn »Meistgesuchten« führt, lässt erahnen, was Demjanjuk nach einer Auslieferung an die Bundesrepublik erwarten würde. Gegen Heinrich Boere, der als Angehöriger eines SS-Sonderkommandos in den Niederlanden Mordaufträge ausführte und als Nummer 6 der »Meistgesuchten« geführt wird, wurde erst im April Anklage vor dem Landgericht Aachen erhoben. Ein niederländisches Gericht hatte ihn zwar bereits 1949 wegen Mordes verurteilt. Boere konnte damals aber in die Bundesrepublik fliehen, die sich bis zuletzt weigerte, ihn auszuliefern oder anzuklagen.
Seitdem die Anklage bekannt gegeben wurde, woraufhin die Welt wiederum voreilig den »mutmaßlich letzten Prozess gegen einen NS-Verbrecher« beginnen sah, ist kaum etwas geschehen. Ein Gutachter hat den Auftrag bekommen, über Boeres Verhandlungsfähigkeit zu befinden, Ergeb­nisse sind jedoch nicht in Sicht. Einen Prozess plant die zuständige Staatsanwaltschaft, sieben Monate nach Erhebung der Anklage, noch immer nicht. Ob in diesem Jahr überhaupt noch etwas stattfinden werde, wisse er nicht, sagt ihr Sprecher der Jungle World. Und im kommenden Jahr wird Boere 87.
Letzte Chancen zur Verurteilung noch lebender NS-Verbrecher sieht hingegen in der deutschen Justiz kaum noch jemand. Kurt Schrimm von der Ludwigsburger Zentralen Stelle betrachtet die Arbeit seiner Ermittler als aussichtslos und erklärte kürzlich im Spiegel: »Wir können noch aufklären. Aber rechtskräftige Verurteilungen sind kaum mehr zu erwarten.« Diese Diagnose schließt offenbar auch seine Ermittlungen gegen Iwan Demjanjuk ein.
Wie viel Zeit nach all den verpassten Chancen noch bleibe, bis auch die »Operation Last Chance« ihre Bemühungen, Strafverfolgungsbehörden in Deutschland und Österreich unter Handlungsdruck zu setzen, einstellen müsse? »Zwei, vielleicht drei Jahre noch«, schätzt Zuroff, bevor zum vierten Mal sein Telefon klingelt und er dies­mal auf Hebräisch mit amerikanischem Akzent spricht. Ob bis dahin das Verfahren gegen Josef Scheungraber tatsächlich schon als »letzter NS-Kriegsverbrecherprozess« in Deutschland feststehen wird, wie hierzulande bereits erwartungsfroh geraunt wird, werden wohl die nächsten Monate zeigen.