Deutsches Haus

In der Nacht zum 17. November hängten Unbekannte einen abgetrennten Schweinekopf an den Davidstern am Eingangstor zum jüdischen Friedhof in Gotha (Thü­ringen). Gleich daneben brachten sie ein Transparent mit der Aufschrift »6 Mil­lionen Lüge« an. Zudem verwüsteten sie den Eingang des Friedhofs und warfen Gläser mit roter Farbe über das Tor. In derselben Nacht beschmierten Unbekannte die Mauer und die Gedenktafel des jüdischen Friedhofs im thüringischen Erfurt mit einer blutähnlichen Flüssigkeit. Als Reaktion auf die Anschläge in Gotha und Erfurt bildete das LKA Thüringen eine 20köpfige Sonderkommis­sion. Sie ermittelt wegen Störung der Totenruhe, Volksverhetzung und Sachbeschädigung. Ebenfalls in der Nacht zum 17. November beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Synagoge in Görlitz (Sachsen) mit einem Hakenkreuz und antisemitischen Parolen. Die Polizei geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Am 16. November entdeckten Anwohner im brandenburgischen Forst am Tor einer Gartenanlage ein antisemiti­sches Plakat. Über die inhaltlichen Details machte die Polizei mit dem Hinweis auf die laufenden Ermittlungen keine Angaben. Im Bahnhof von Halle (Sachsen-Anhalt) griffen drei Männer am Abend des 15. November einen 33jährigen Algerier an. Sie schlugen ihm in einem Zugabteil ohne Grund eine Bierflasche auf den Kopf und mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht. Dabei beleidigten sie ihn. Der Algerier erlitt eine Nasenbeinfraktur, Verletzungen im Bereich des Mundes, Hämatome und Schwellungen am Kopf. Unter Tatverdacht stehen zwei 23jährige und ein 29jähriger. Die Polizei schließt ei­nen fremdenfeindlichen Hintergrund nicht aus. Unbekannte beschmierten am Abend des 15. November die zentrale Gedenkstätte für die Opfer von Krieg und Ge­waltherrschaft in Berlin-Mitte. Zwei Po­lizeibeamte bemerkten am Eingang zur Neuen Wache zwei mit Farbe aufgemalte Davidsterne. Der polizeiliche Staatsschutz des LKA hat die Ermittlungen wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung aufgenommen. Das Berliner Landgericht verurteilte am 13. November zwei Männer im Alter von 22 bzw. 23 Jahren zu Haftstrafen von vier und viereinhalb Jahren. Sie hatten im Juli einen damals 45jährigen Ghanaer in einem Män­ner­wohnheim in Pankow geschlagen und mit Springerstiefeln getreten. Während des Prozesses nannte der 23jährige als Grund für die Misshandlung des Mannes dessen dunkle Hautfarbe. Ein ebenfalls 45jähriger, der an der Tür Schmiere gestanden hatte, wur­de zu 16 Monaten Haft verurteilt. Der 22jährige soll zunächst in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, der 23jährige in einer psychiatrischen Kli­nik. Alle drei müssen außerdem insgesamt 13 000 Euro Schmerzensgeld an den Ghanaer zahlen. Die Richter sprachen von einer »menschenverachtenden, brutalen und sinnlosen Tat«. mxs