Recht auf Wohnen

Frankreich. Die Proteste französischer Obdachloser in den vergangenen zwei Jahren haben Wirkung gezeigt. Am Montag verabschiedete das Parlament ein einklagbares Recht auf Wohnung. Das Gesetz sieht vor, dass Städte und Gemeinden verklagt werden können, wenn sie den Berechtigten keine Sozialwohnung zur Verfügung stellen. Die Wohnungslosenhilfe Droit au logement reichte am Montag mit 20 Antragstellern Musterklagen beim Pariser Verwaltungsgericht ein, um das neue Recht zu testen. Dabei wurden sie von einem großen Polizeiaufgebot empfangen. In der Europäischen Union wurde ein Recht auf Wohnung bislang nur in Schottland beschlossen, mit dem Homeless Act von 2003.   fm