Die Hamburger GEW möchte eine »arisierte« Villa behalten

Das ist unser Haus

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Hamburg will eine Villa behalten, die 1935 »arisiert« wurde. Manche Gewerkschafter bedienen sich mittlerweile auch antisemitischer Argumente.

Die Villa an der Rothenbaumchaussee 19 in Ham­burg ist ein Prachtstück und heutzutage sicherlich einige Millionen Euro Wert. Doch nicht die feine, hanseatische Gesellschaft residiert dort, sondern der kleine Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit seinen knapp 10 000 Mitgliedern ist der Eigentümer der Immobilie. Und er möchte es auch gern in Zukunft bleiben. Allerdings gehörte das wertvolle Haus nicht immer der GEW.
Im Fall der Rothenbaumchaussee 19, in Gewerk­schaftskreisen kurz »Ro 19« genannt, handelt es sich um ein 1935 »arisiertes« Gebäude. Die fünf Vorbesitzer waren Juden, die in den folgenden Jahren aus Deutschland fliehen mussten. Die Immobilie wurde ihnen vom Nationalsozialistischen Lehrerbund (NSLB) für 40 000 Reichsmark »abgekauft«. Nach 1945 bekam die neu gegründete GEW das Gebäude zugesprochen. Die ehemaligen NSLB-Funktionäre Wilhelm Bernhardt und Kurt Holm behaupteten damals, der Kauf sei völlig frei von Verfolgungsdruck und zu einem angemessenen Preis erfolgt.

Seit dem Jahr 2000 ist dieser Sachverhalt bekannt, er wurde von der GEW auch sofort publik gemacht. Doch seitdem tobt ein Streit in der Gewerkschaft darüber, wie man mit dem Eigentum umgehen soll (Jungle World 29/07). Im April 2007 beschlossen die Teilnehmer der Landesvertreterversammlung (LVV), die Immobilie nicht he­r­auszugeben. Die Begründung war damals: Der Erwerb im Jahre 1935 müsse nicht zwangsläufig Unrecht gewesen sein. Schließlich sei der Verfolgungsdruck zu der Zeit noch nicht so hoch gewesen.
Man einigte sich kurz nach der LVV darauf, ein Geschichtssymposium zu der Frage »Zwangsarisierung oder nicht?« abzuhalten. Auf dem Symposium im Februar kamen die geladenen Re­ferenten einstimmig zu dem Ergebnis, dass bei dem Erwerb der Immobilie Ro 19 die antisemitische Verfolgung nicht vernachlässigt werden könne. Zudem sei der Kaufpreis von 40 000 Reichs­mark auf dem Markt nicht üblich gewesen – für eine sol­che Immobilie hätte man 1935 wohl knapp 120 000 Reichsmark zahlen müssen. Der Fall schien eindeutig zu sein, bis Ende November wurde es verhältnismäßig ruhig in der Sache.
»Auf der letzten LVV vom 24. 11. wollten wir mit unserem Antrag ›Verantwortung für die Geschich­te übernehmen‹ den Unrechtscharakter des Erwerbs endlich eindeutig festschreiben«, sagt Stefan Romey, ein Mitglied des Landesvorstands, der Jungle World. Auf einer Gedenktafel vor dem Haus wird dessen Geschichte schon länger beschrieben. Doch der Antrag löste auf dieser LVV heftige Entrüstung aus, was für Romey völlig überraschend kam.
Bernhard Nette zufolge, der ebenfalls im Landes­vorstand der GEW sitzt, trat in etlichen Redebeiträgen ein »tief sitzender Antisemitismus« zutage. »Die Argumentationen bedienten sich eindeutig antisemitischer Ressentiments«, sagt Nette. Der Delegierte Jörg Berlin behauptete, es gäbe »Vermutungen, aber keine Beweise« dafür, dass der Kauf ein Schnäppchen gewesen sei. Zuvor hatte er wiederholt kundgetan, dass es sich um reiche, jüdische Vorbesitzer gehandelt habe, die nicht unter großem Verfolgungsdruck gestanden hätten. Hinsichtlich einer Vorbesitzerin sagte Berlin: »Bei Todesangst hätte sie jederzeit fliehen können, da sie wirtschaftlich unabhängig von ihrem Vermögen in Hamburg war.«

Diese merkwürdigen Argumente hatte er auch schon in einem Beitrag für die Hamburger Lehrer­zeitung im August vorgebracht. Im Fall einer anderen Vorbesitzerin habe der erzielte Kaufpreis nur zwei bis vier Prozent ihres Gesamtvermögens ausgemacht, behauptet Berlin. Die Ergebnisse des Symposiums, so argumentierte er auf der LVV, seien Teil einer »irreführenden, auf un­wah­ren und unbewiesenen Behauptungen beruhenden Kampagne«, einen verstärkten Verfolgungsdruck habe es in den Jahren 1934/35 nicht gegeben.
Noch weiter ging Kay Beiderwieden, ebenfalls ein Delegierter der LVV und ein Mitglied der Linkspartei. Ihm zufolge waren die fünf Vorbesitzer keine Juden, sondern »Atheisten und einer Pro­testant«. Den nationalsozialistischen Wahn von der »jüdischen Rasse«, für den es gleichgültig war, ob eine als »Jude« identifizierte Person konvertiert oder Atheist war, unterschlug Beiderwieden.
So verdreht auch die kleine Hamburger Gewerk­schaft die Tatsachen – und verschleiert damit, wer die Täter, wer die Opfer waren. Aus dem Geschäft mit einer offensichtlich »zwangsarisierten« Immobilie wird so ein fairer Handel zwischen dem NSLB und reichen Hamburger Juden, die angeblich nicht unter Verfolgungsdruck standen. »Diese Entwicklung ist beschämend! Es geht der GEW nur um den eigenen Vorteil – den Besitz des Hauses. Man müsste die Gedenktafel eigentlich abschrauben«, zeigt sich Romey bestürzt. Für den Vorsitzenden der Jüdischen Gemeinde Hamburgs, Ruben Herzberg, ist es unbegreiflich, dass sich die GEW nicht ihrer Geschichte stellt. Dass Juden bereits 1935 in Deutschland verfolgt wurden, wisse doch jeder, sagt er. Aus Protest sind deshalb die ersten Mitglieder schon nach der LVV aus der Gewerkschaft ausgetreten.