Skispringerinnen wollen 2010 in Vancouver starten

Frauen können fliegen, dürfen aber nicht

Bei den Winterspielen in Vancouver 2010 sind Skispringerinnen nicht zugelassen. Ein Gericht muss jetzt entscheiden, ob in Kanada die IOC-Vorschriften gelten oder die Landesverfassung gültig ist.

Zu den ganz wenigen Sportarten, die Frauen nur unter sehr erschwerten Umständen ausüben können, gehört das Skispringen. Offiziell, also mit Billigung der Skisprung-Funktionäre, werden Wettbewerbe im Frauen-Skispringen erst seit 1998 ausgetragen, wobei einzelne Männer wie der Generalsekretär des Internationalen Skiverbandes FIS, Gian-Franco Kasper, und Hermann Weinbuch vom Deutschen Skiverband damals mit abstrusen, direkt aus dem 19. Jahrhundert stammenden biologischen Argumenten gegen die Springerinnen argumentiert hatten.
Eine derjenigen, die seither bei den entsprechenden Wettbewerben ganz vorn mitspringt, ist die Amerikanerin Lindsey Van. Als Siebenjährige hatte sie zunächst mit Alpinem Skilauf begonnen, mit neun Jahren sprang sie zum ersten Mal von einer Schanze, seit 2003 ist sie beim Ladies Grand Prix regelmäßig unter den Top Fünf der Starterinnen.
Nun hat Lindsey Van allerdings ein Problem: Obwohl sie den geschlechterübergreifenden Weitenrekord auf der Schanze, die extra für die Olympischen Spiele in Vancouver gebaut wurde, hält, wird sie im Jahr 2010 keine Chance auf eine Medaille haben. Frauen-Skispringen wird nämlich nicht im olympischen Programm sein. Van und neun weitere nordamerikanische Sportlerinnen klagen deswegen vor dem Obersten Gericht des Bundesstaates British Columbia wegen Verstoßes gegen das kanadische Gleichstellungsgesetz. Die Richter müssen nun entscheiden, ob die IOC-Regeln wirklich Landesrecht brechen dürfen.
Unterstützt wird die Klage von DeeDee Corradini, Präsidentin des Verbandes der US-Skispringerinnen und ehemalige Bürgermeisterin der Olympia-Stadt Salt Lake City. Corradini stört besonders, dass Steuergelder dazu verwendet werden, eine nach kanadischem Gesetz ungesetz­liche, weil Frauen nicht gleiche Rechte einräumende, Veranstaltung zu finanzieren. Das Organisationskomitee der Olympischen Spiele von Vancouver, abgekürzt VANOC, sei praktisch eine Regierungsstelle, erklärte Corradini. Die Spiele würden dazu von der kanadischen Regierung sowie den Provinz- und Lokalregierungen bezahlt – somit gelte nach kanadischem Recht auch für Olympia die Canadian Charter of Rights and Freedoms, die Diskriminierung verbietet. Die an der University of British Columbia tätige Rechtsprofessorin Margot Young sieht mit dieser Argumentation gute Chancen auf einen Erfolg der Klägerinnen vor Gericht.
Die Argumentation von John Furlong, Vorstand des VANOC, für die Nichtberücksichtigung der Frauen im Programm hatte gelautet, dass das Organisationskomitee keinen Einfluss auf die angebotenen Sportarten habe. Man bedauere, dass die Springerinnen nicht mitmachen dürften, aber müsse sich nach dem IOC richten, das vor zwei Jahren entschieden hatte, in Vancouver kein Frauen-Skispringen zuzulassen.
Professorin Young entgegnete Furlong, dass Entscheidungen des IOC »irrelevant« seien. Die Spiele würden auf kanadischem Territorium veranstaltet und müssten deswegen die kanadischen Gesetze einhalten, erklärte sie in einem Interview mit dem Sender NPR. Aber auch rein sportlich sehen die Klägerinnen und ihre Unterstützerinnen keinen Grund für die Nichtzulassung des Frauen-Skispringens in Vancouver.
IOC-Präsident Jacques Rogge war bei einem Besuch in Kanada im Mai 2008, wo er sich über den Stand der Bauarbeiten informierte, mit den Vorwürfen der Springerinnen konfrontiert worden – und hatte »technische Gründe« für die Entscheidung des Internationalen Olympischen Komitees genannt. »Es handelt sich nicht um Diskriminierung. Die technischen Voraussetzungen werden einfach noch nicht erfüllt«, sagte er damals.
Die Skispringerinnen sollten erst einmal beweisen, dass sie eine erfolgreiche Weltmeisterschaft durchführen können, sagte er weiter. Diese Forderung von Rogge ist jedoch einigermaßen sinnlos, denn dass die Sportlerinnen gute Leistungen zu bringen imstande sind, zeigen sie nun schon seit einigen Jahren bei den FIS-Wettbewerben. Wie genau erfolgreiche Weltmeisterschaften aussehen sollen? In den meisten kleineren Sportarten gilt eine Weltmeisterschaft als erfolgreich, wenn alle Starter ihr Bestes gegeben haben, Zuschauer anwesend waren und am Ende lediglich eine äußerst überschaubare Anzahl von Teilnehmern wegen Dopings disqualifiziert wurde.
Das Frauen-Skispringen soll dagegen nach Rogges Willen zeigen, dass es genügend Spitzen­athletinnen gibt. Die Chance dazu haben die Frauen zwar ab dem 18. Februar bei der Nordischen Ski-WM im tschechischen Liberec, wo die Sportart erstmals auf dem Programm steht. Direkte Auswirkungen werden allerdings, wenn es nach dem Willen des IOC geht, auch Spitzenleistungen und Weltrekorde nicht haben. Allerfrühestens 2014, bei den Olympischen Winterspielen von Sotschi, könnte das Frauen-Skispringen ins Programm aufgenommen werden, stellten die Funktionäre in Aussicht.
Vielleicht klappt es ja aber doch schon in Vancouver. DeeDee Corradini will Rogges Äußerungen auch formal-sportlich nicht gelten lassen. Mit 80 Spitzenspringerinnen aus 14 verschiedenen Ländern gebe es im Frauen-Skispringen viel mehr Elite-Athletinnen, als es beispielsweise in den olympischen Sportarten Skeleton oder Bobfahren Starter gebe, die an der Spitze mithalten können, sagte sie. Das Frauen-Skispringen sei nur aus finanziellem Kalkül nicht ins Vancouver-Programm aufgenommen worden, weil man der Sportart Ski Cross den Vorzug gegeben habe, von der man sich mehr Interesse bei jüngeren Fernsehzuschauern und entsprechend höhere Werbeeinnahmen verspreche.
Die Gerichtsverhandlung im Skispringerinnen-Fall ist für April angesetzt.