»Das ist Videoüberwachung im Internet«

Anbieter von Internetportalen sollen das Recht bekommen, das Surfverhalten der Nutzer aufzuzeichnen, angeblich zum Erkennen von Störungen. Am 12. Februar soll der Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht werden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) hat die »Kampagne gegen verdachtlose Aufzeichnung des Surfverhaltens im Internet« gestartet. Patrick Breyer gibt Auskunft.

Was ist das Neue an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung?
Es geht um Inhalte – welche Seiten wir angesehen haben, was uns interessiert. Man könnte sagen, das ist Videoüberwachung im Internet.
Werden die Anbieter das neue Recht auch nutzen?
Google speichert neun Monate lang, wonach wir gesucht haben, bei Amazon ist gar keine zeitliche Begrenzung bekannt. Deutsche Anbieter dürfen das bisher nicht. Aber solche Daten sind natürlich für die Anbieter Geld wert. Damit kann man Werbung machen und Interessenprofile erstellen.
Und was verspricht sich der Staat davon?
Der Staat hat Interesse daran, dass Polizei, BKA und Geheimdienste auf solche Surfprotokolle zugreifen können. Deshalb kommt der Entwurf auch aus dem Innenministerium und nicht aus dem Wirtschaftsministerium, das eigentlich zuständig ist.
Warum hat die Bundesregierung ein Eilverfahren eingeleitet? Ist Gefahr im Verzug? Oder ist das so üblich?
Nein, das ist ganz und gar nicht üblich. Ich kann mir das nur so erklären, dass man nicht in Konflikt mit dem Wahlkampf kommen und das Gesetz deshalb jetzt schnell durchziehen will.
Sie sagen, es gelte gerade im Wahljahr 2009 zu zeigen, dass »eine pauschale Überwachung der Bürgerinnen und Bürger nicht nötig ist«. Soll das heißen: Wir tun doch nichts Böses?
Die Regierung ist der Meinung, je mehr der Staat uns überwacht, desto mehr Straftaten könnten verhindert werden. In Wirklichkeit spricht aber einiges für das Gegenteil. Intensive Kontrollen führen immer auch zu Widerstand, zu Fehlern oder Irrtümern.