Die Ausstellung »Zug der Erinnerung«

Zug ohne Ermäßigung

Die Deutsche Bahn AG hat mittlerweile rund 150 000 Euro an der Ausstellung »Zug der Erinnerung« verdient.

Etwa 2,5 Milliarden Euro Gewinn verzeichnete die Deutsche Bahn AG allein im Jahr 2008. Zu Großzügigkeiten lässt sich der Konzern dennoch nicht hinreißen – jedenfalls nicht zugunsten eines Projekts, das die Rolle ihres Vorgängerunternehmens im Na­tio­nalsozialismus zum Thema hat.
Seit dem Jahr 2007 rollt der »Zug der Erinnerung« von einem deutschen Bahnhof zum nächsten. Zum Zweck der Ausstellung gehört es, an den Stationen der Deportationen daran zu erinnern, dass die Deutsche Reichsbahn einen maßgeblichen Anteil am Transport von Millionen Juden in die nationalsozialistischen Vernichtungslager hatte. Dies sind die Hauptbahnhöfe nahezu aller deutschen Großstädte, welche bekanntermaßen dem Hausrecht der Deutschen Bahn AG unterliegen.
Seit der Eröffnung der Ausstellung lässt die Deutsche Bahn keine Gelegenheit aus, das Projekt zu behindern und es mit horrenden Gebühren für die Nutzung des Schienennetzes finanziell an den Rand des Ruins zu bringen. Offenbar hat man in der Konzernzentrale entschieden, dass zu einem »Unternehmen Zukunft« (Eigenwerbung) auch die aktive Verhinderung der Erinnerung an die Vergangenheit gehört.
Die Bahn hat nicht nur mittlerweile rund 150 000 Eu­ro an dem ungeliebten Projekt verdient. Der Konzern unternimmt mit einer Taktik des »Abstellgleises« auch alles Erdenkliche, um der Ausstellung jede Öffentlichkeit zu nehmen. So verschwand der historische Gedenkzug jüngst im Freiburger Hauptbahnhof auf abgelegenen Schienen hinter einer fünf Meter hohen Betonmauer. Trotz allem finden Tausende den Weg in die Ausstellung, allein in Rheinland-Pfalz waren es in den vergangenen Wochen 20 000 Besucher.
Entsprechend flexibel hat die Bahn ihr Arsenal an Schikanen erweitert und das Hausrecht als neues Instrument entdeckt. Neuerdings erteilt sie Kamerateams, die an Ort und Stelle über das Projekt berichten wollen, keine Drehgenehmigungen. Die Initiatoren des »Zugs der Erinnerung« berichten, dass es TV-Teams verboten wurde, »auf den Bahnsteigen bebilderte Stellungnahmen der Zugbegleiter aufzunehmen und auszustrahlen«. Rational ist dieses Verhalten nicht erklärbar. Doch die öffentliche Kritik prallt seit Anbeginn an den Verantwortlichen rückstandslos ab.
Man könnte daraus den Schluss ziehen, dass sich die Deutsche Bahn AG in ungebrochener Kontinuität zum gnadenlosen Geschäftsgebaren der Reichsbahn befände. Unter historischen Aspekten ist diese Annahme jedoch nicht ganz richtig. Zum einen beförderte die Reichsbahn alle Deportierten zum Ausflugstarif in den von der SS über das Mitteldeutsche Reisebüro abgewickelten Transporten. Zum anderen verzichtete man im Frühjahr 1943 sogar auf die Abrechnung von zwei Millionen Reichsmark für einen Zug mit 46 000 Deportierten von Saloniki nach Auschwitz. Solche Lässlichkeiten unterlaufen der Deutschen Bahn AG heute nicht mehr.