Die Ermittlungen der Uno wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Streifen

Charles Taylor und der Gaza-Streifen

Eine Sonderkommission der Uno ermittelt wegen mutmaßlichen Kriegsverbrechen und Menschrechtsverletzungen während der israelischen Offensive im Gaza-Streifen. Israel lehnt eine Zusammenarbeit ab, weil die Untersuchung vom nicht gerade Israel-freundlichen Menschenrechtsrat angeordnet wurde.

Seine Ermittlungen würden sich nicht auf poli­tische Erwägungen, sondern allein auf eine »objektive und unparteiische Analyse« des Verhaltens »beider Parteien« konzentrieren. Das stellte Richard Goldstone gleich zu Beginn klar.
Gründe dafür, sich gegen den Vorwurf der Voreingenommenheit von israelischer Seite, aber auch gegen eine politische Vereinnahmung von palästinensischer Seite zu wehren, bevor seine Arbeit überhaupt richtig beginnt, hat der südafrikanische Jurist freilich genug. Goldstone leitet die »Fact Finding Mission« der UN zu der israe­lischen Offensive im Gaza-Streifen Anfang des Jahres. Einberufen wurde die Kommission, die Anfang Mai ihre Arbeit aufgenommen hat, auf Initiative des UN-Menschenrechtsrats. Der Menschenrechtsrat, in dem den Menschenrechten verpflichtete Demokratien tatsächlich eine Minderheit darstellen, machte im April mit der so genannten Antirassismus-Konferenz in Genf (»Durban II«) von sich reden.
Die Wahl Goldstones zum Leiter der Ermittlung kann da als betont »unpolitisches« Zeichen gewertet werden. Der Jurist, der bis 1996 Chefankläger bei den UN-Tribunalen für Jugoslawien und Ruanda war, sitzt heute als Professor im Beirat der Hebräischen Universität Jerusalem. Bei seiner Arbeit wird Goldstone von drei weiteren prominenten Juristinnen und Juristen aus Pakistan, England und Irland unterstützt.

In Genf hörten sich die Mitglieder der Kommission zunächst die Darstellungen verschiedener Nichtregierungsorganisationen an. Vor allem Human Rights Watch erhob schwere Vorwürfe gegen die israelischen Streitkräfte. Unmittelbar nach Ende der Auseinandersetzungen habe man, so die Organisation, detonierte Munition mit weißem Phosphor in Wohngebieten in Gaza gefunden. Der Einsatz dieser Munition ist in Wohngebieten verboten. Ihrem Anspruch nach wird die Goldstone-Kommission auch über die Raketenangriffe der Hamas auf israelische Wohngebiete Bericht erstatten, auf welche die israelische Armee damals reagierte. Die Mitglieder der Kommission wollen die betroffenen Gegenden im Süden Israels und im Gaza-Streifen demnächst selbst besichtigen, kündigten sie an.
Dass sie dabei nicht auf israelische Unterstützung zählen können, hat die israelische Regierung bereits deutlich gemacht. »Dieses Komitee hat nicht die Aufgabe, die Wahrheit zu suchen, sondern allein Israel herauszugreifen«, sagte der Sprecher des israelischen Außenministeriums, Yigal Palmor, bereits im April. In einem offiziellen Brief wurde die Bitte der Goldstone-Kommission um Mithilfe abgelehnt.
Ähnliche »Fact Finding Missions« hat die Uno in den vergangenen Jahren nur vereinzelt einberufen. Eine Untersuchung etwa der langjährigen Kämpfe in Sri Lanka lehnte das Gremium erst in der vergangenen Woche ab. Zu Israel allerdings gab es bereits mehrere Kommissionen dieser Art. Die beiden Untersuchungen zum angeblichen Massaker der israelischen Armee in Jenin sowie zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Beit Hanoun im Gaza-Streifen wurden beispielsweise medienwirksam vom ehemaligen finnischen Staatschef Martti Ahtisaari und dem südafrikanischen Erzbischof Desmond Tutu geleitet.
Dass der UN-Menschenrechtsrat diesmal mit Goldstone nicht einen Politiker, sondern einen eher leise auftretenden, hochrangigen Vertreter der internationalen Justiz für die Aufgabe gewinnen konnte, erklärt sich vermutlich mit einem politischen Problem, das Goldstones ehemalige Kollegen in Den Haag derzeit umtreibt: Seit der Internationale Strafgerichtshof im Jahr 2003 seine Arbeit aufgenommen hat, sieht sich Israel bei fast jedem Verfahren vor dem Weltgericht erwähnt.
Nachdem jüngst ein internationaler Haftbefehl gegen den sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir erlassen wurde, wird nicht nur in der arabischen Welt verstärkt der Vorwurf der »westlichen Doppelmoral« gegen die Ankläger erhoben. Eine Strafverfolgung al-Bashirs, dem Kriegsverbrechen sowie Verbrechen gegen die Menschheit in Darfur vorgeworfen werden, sei solange »einseitig«, bis auch die Vorgänge in Gaza vor einem internationalen Gericht verhandelt würden, so der Vorwurf. Der syrische Präsident Bashir al-Assad sagte auf dem Gipfeltreffen der Arabischen Liga im März, es sollten besser jene angeklagt werden, die »Massaker und Gräueltaten in Palästina, im Irak und Libanon« begangen hätten.
Ebenso argumentiert derzeit der Strafverteidiger von Charles Taylor, dem ehemaligen Despoten von Liberia, der seit zwei Jahren in Den Haag vor Gericht steht. Die Verbrechen gegen die Menschheit, die seinem Mandanten vorgeworfen werden, hätten zwar im Großen und Ganzen so wie behauptet stattgefunden, erklärte der Engländer Courtenay Griffiths kürzlich auf einer Tagung in Berlin. Aber solange nicht mit der gleichen Strenge gegen die Verantwortlichen für die »Verbrechen in Gaza« vorgegangen werde, bleibe die internationale Strafjustiz eine Farce.

Der Vorwurf der Doppelmoral ist so alt wie das internationale Strafrecht selbst: Schon bei den Nürnberger Prozessen verteidigten sich die Angeklagten mit der Behauptung, die Sowjetarmee habe sich in gleicher Weise schuldig gemacht, in Juristenlatein verpackt als »tu quoque«-Einwand (»du auch«). Was bereits damals historisch fragwürdig war und juristisch ohne Belang blieb, kehrt heute in den Verfahren gegen afrikanische Despoten in gewissermaßen globalisierter Form wieder: nicht »du auch«, sondern »Israel auch«. Strafrechtlich ist das auch diesmal ohne Belang. Für die politische Stilisierung der Angeklagten als Opfer der Justiz kann der Einwand allerdings überaus wirkungsvoll sein. Für die Akzeptanz des noch jungen Internationa­len Strafgerichtshofs (ICC) wird dies damit zusehends zum Problem.
Der Vorwurf der Doppelmoral wird zwar von Seiten der Justiz beharrlich zurückgewiesen. Selbst wenn sich alle Vorwürfe gegen die israe­lischen Streitkräfte bewahrheiteten, seien diese mit den Gräueln in Darfur oder mit den massenhaften Verstümmelungen von Zivilisten unter der Ägide Charles Taylors nicht annähernd vergleichbar. Gleichzeitig wird allerdings der Kritik in Den Haag nun ein wenig nachgegeben: »Die Arabische Liga und die Afrikanische Union behaupten, dass sie die Doppelmoral satt haben, und ich stimme ihnen zu«, stimmte Luis Moreno Ocampo, Chefankläger des ICC, kürzlich gegen­über der panarabischen Zeitung Asharq al-Awsat einen neuen Ton an.
Ob Ocampos Behörde parallel zur Goldstone-Kommission eigene Ermittlungen einleiten werde, prüfe man derzeit, heißt es beim ICC. Vermutlich will man dort erst die Ergebnisse der Goldstone-Kommission abwarten. Diese hat ihre Arbeitsplanung vorerst auf drei Monate ausgelegt. Die israelische Regierung macht unterdessen vom Recht jedes Beschuldigten Gebrauch. Und schweigt.