Gericht in Dresden verurteilt Protestierer gegen Nazi-Demo

Ruhe für die Landsmannschaft

Darf man mit »lauter, jüdischer Musik« einen Aufmarsch von Nazis stören? Nein, findet die Staatsanwaltschaft Dresden und fordert 150 Euro Bußgeld von einem Stadtrat der Grünen.

Dresden macht es den Nazis nicht allzu schwer. Dieser Eindruck entsteht zumindest angesichts des Umgangs der Behörden mit den Protesten gegen die jährlichen rechtsextremen Demons­tra­tionen zum Jahrestag der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg. Auch in diesem Jahr durften die Nazis auf ihrer Route unter anderem durch die barocke Altstadt marschieren. Das Ordnungsamt und die Polizei verhinderten dabei einen wirkungsvollen und für die Nazis deutlich wahrnehmbaren Protest.
Am Mittwoch vergangener Woche reichte die Staatsanwaltschaft Dresden nun auch noch ei­nen Strafbefehl nach, der sich gegen eine gelungene Missfallensbekundung richtete, die sich die Grünen im vergangenen Jahr einfallen ließen. Als der von der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutsch­land« angemeldete »Trauermarsch« zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens am Rathaus vorbeigezogen sei, haben die Grünen in ihren Frak­tionsräumen eine »große Anlage und Boxen aufgebaut« und den Platz vor dem Rathaus beschallt, berichtet der Fraktionssprecher Jens Hoff­sommer der Jungle World. Nach Ansicht der Staats­anwaltschaft Dresden störte dies die »zu dieser Zeit gehaltene Rede«, die unterbrochen werden musste, wie es in der Anklageschrift heißt. Die Staats­anwaltschaft sah damit den Aufmarsch der Nazis gestört. Der grüne Stadtrat Stephan Kühn müsse nun 150 Euro bezahlen, teilte seine Fraktion mit.

Wie es die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift formulierte, habe es sich bei den abgespielten Klezmer-Stücken um »laute, jüdische Musik« gehandelt. »Dieser Jargon ist schon seltsam«, kommentiert Jens Hoffsommer die Beschreibung. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Christian Avenarius, entschuldigt die Formulierung als »unangebracht«. Sie beruhe vermutlich auf einem Versehen, sagt Avenarius der Jungle World. Dass jedoch durch diesen Fehler der Eindruck entsteht, dass ausgerechnet Nazis nicht von als »jüdisch« wahrgenommener Musik gestört wer­den sollten, führt nicht gerade zu einem besseren Bild vom Umgang der Behörden mit den Naziaufmärschen.
Kati Lang von der Dresdner Beratungsstelle für Betroffene rechtsextremer und rassistischer Gewalt sieht in dem Bußgeld, das gegen Kühn verhängt wurde, »ein fatales Signal an die Öffentlich­keit«. Denn an dem Tag, als den Grünen der Bescheid der Staatsanwaltschaft zugestellt wurde, sprach das Amtsgericht im nur wenige Kilometer entfernten Meißen fünf Nazis frei. Diese hatten im August 2006 an einem nicht genehmigten Aufmarsch zu Ehren von Rudolf Heß in Meißen teilgenommen. In der Demons­tration, bei der unter Trommelschlägen und im Fackelschein Parolen wie »Rudolf Heß – Märtyrer des Friedens« geäußert wurden, sah das Amtsgericht Meißen al­lerdings keine Störung des öffentlichen Friedens. »Während zivilcouragierter Protest verfolgt und mit Strafe belegt wird, werden den Nationalsozialismus verherrlichende Aufmärsche geduldet«, kommentierte Kati Lang die beiden Gerichtsentscheidungen in einer Mitteilung.

Von dem zu zahlenden Bußgeld wollen sich die Grünen im Dresdner Stadtrat nicht einschüchtern lassen. Sollten die Nazis am 13. Februar erneut auf dem Vorplatz des Rathauses erscheinen, »werden wir uns wieder etwas einfallen lassen«, sagt Jens Hoffsommer. Ein ähnliches Verfahren gegen die Fraktion wurde 2007 noch ohne Auflagen eingestellt. Nun droht beim nächsten musikalischen Protest wohl erneut ein Bußgeld.
»Es erfordert eine unglaubliche Menge an Toleranz, wenn man sieht, wie weit die Demonstrationsfreiheit geht«, sagt Avenarius, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit Blick auf die Naziaufmärsche. Genauso klar ist für ihn jedoch auch, dass Straftaten verfolgt werden müssen. Und des­halb dürfte wohl auch in Zukunft einer Beschallung aus dem Rathaus ein Brief der Staatsanwalt­schaft folgen – eine neue unter den zahlreichen Unannehmlichkeiten rund um den 13. Februar in Dresden.