Sozial trinken

Großbritannien. Nach dem Besuch im Pub auf dem Heimweg ein Lied zu singen, kann für die Einwohner von England und Wales seit Montag unangenehme Folgen haben. Denn die Polizei kann nun booze Asbos verhängen. Wenn ein alkoholisierter Brite sich »an­tisozial« verhält. Ihm kann dann der Besuch eines Pubs für zwei Jahre verboten werden, wer dennoch dort ein Pint bestellt, soll 2 500 Pfund zahlen. Als »antisozial« gilt nicht allein Gewalttätigkeit, die ja strafrechtliche Folgen hätte, sondern fast jedes abweichende Verhalten. Das Pubverbot kann verkürzt werden, wenn der Delinquent erfolgreich einen »Positive Behaviour Intervention Course« absolviert.   js