Unternehmen, die Blutproben von ihren Angestellten verlangen

Mein Chef kennt mich inwendig

Über die Schulter, auf die Finger und gern auch auf die Cholesterinwerte: Arbeitgeber schauen ihre Beschäftigten nicht nur mit Videokameras genauer an. Daimler verlan­gte von Bewerbern zuletzt Blutproben.

Nicht als Astronautin, sondern als Büroangestellte hatte sich kürzlich eine Frau bei Daimler in Bremen beworben – und sich ein wenig gewundert, als in der letzten Bewerbungsetappe dennoch ihre Blutwerte durchgecheckt werden sollten. Ein Zeichen dafür, dass sie sich noch nicht häufig beworben hat: Nach Aussage von Daimler ist das seit längerem gängige Praxis. Nachdem die Bewerberin sich an die Presse gewandt hatte, konnten in der vorigen Woche sogar noch zwei Angestellte der beiden Chemie-Unternehmen Merck und Beiersdorf ausfindig gemacht wer­den, die ebenfalls Blutproben abgeben mussten, damit ihre Bewerbungen akzeptiert werden. Legal ist all das natürlich nicht. Nur traute sich bislang offenbar niemand, sich zu beschweren.
Die Geschichte vervollständigt ein Bild, das im Lau­fe dieses Jahres allmählich sichtbar wurde. Dass von Beschäftigen bei Daimler – sozusagen nach bestandenem Bluttest – weiterhin verlangt wurde, detailliert Rechenschaft über alle Erkrankungen abzulegen, wurde im Sommer aus den Werken in Bremen und Stuttgart-Untertürkheim bekannt. Auf dieselbe effektive Weise hatte auch die Deutsche Bahn über Jahre ihren Krankenstand gesenkt, bis die neue Konzernführung im August das dafür verantwortliche mittlere Management vor die Tür setzte.
Im Einzelhandel muss man es, nach Enthüllungen bei Lidl, Schlecker und Müller, inzwischen wohl als branchenüblich bezeichnen, wenn Er­krankun­gen von Beschäftigten ausgeforscht wer­den. Bei der Drogeriemarktkette Müller gab es für die so genannten Krankenrückkehrgespräche sogar ein offizielles Formular, wie im April bekannt wurde. Gonorrhöe, Depressionen, Unterleibsschmerzen? Bitte ankreuzen. Privatsphäre, Datenschutz, Schamgrenze? Sie delirieren wohl noch im Fieber!
Politiker der Grünen und der Linkspartei reagierten in der vergangenen Woche mit der Forde­rung, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu ver­abschieden. Im Koalitionsvertrag wurde jüngst festgeschrieben, das bestehende Datenschutzgesetz entsprechend zu ergänzen. Die neue Justiz­ministerin von der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, hat gute Chancen, damit gleich zu Beginn ihrer zweiten Amtszeit ein paar lobende Kommentare zu bekommen.
Was mit einer solchen Neuregelung verboten wer­den könnte, ist allerdings größtenteils schon heute unerlaubt. Und was sind rechtliche Vor­schrif­ten wert, auf die sich nur berufen kann, wer nichts zu verlieren hat? Wenn Firmen heute eine Stelle ausschreiben, machen sich auf Wunsch gleich Hunderte von Bewerbern nackig, zeigen »freiwillig« Gesundheitszeugnisse vor (Befund: Workaholismus im Anfangsstadium, ansonsten tipp-topp zu gebrauchen) und legen, falls gewünscht, auch noch eine frische Blutprobe dazu.
Wenn Unternehmen sorglos mit den Daten ihrer Kunden umgehen, mögen schärfere Gesetze tatsächlich helfen, ihre Aufmerksamkeit zu wecken; wenn dieselben Unternehmen allerdings ihren Mitarbeitern gegenübertreten, ist das Problem nicht bloßes Desinteresse. Das Machtgefälle, das durch die staatlichen Reformen der ver­gangenen Jahre noch weiter vergrößert wurde, können einzelne »Datenaffären« allenfalls widerspiegeln. Ob gerade die »Bürgerrechtspartei« FDP insofern Hoffnungen weckt, bleibt abzuwarten.