Die Unberührte

Türkei. Der Mann behauptet, er sei getäuscht worden. Denn erst nach der der Eheschließung habe er festgestellt, dass seine Frau keine Jungfrau mehr war. Nun darf er die Ehe auflösen. Anfang der Woche befand das oberste Berufungsgericht der Türkei, die »Unberührtheit einer Frau« sei als Voraussetzung für die Ehe zu betrachten. Begründet wurde die Entscheidung damit, das türkische Zivilrecht sehe die Annullierung einer Ehe vor für die Fälle, in denen ein Partner den anderen »in einem wichtigen Punkt täuscht«. Die im Jahr 2004 erfolgte Gesetzesänderung, die für die Gleichstellung von Mann und Frau in der Verfassung sorgte, scheint sich noch nicht durchgesetzt zu haben.   fm