Juchu, Minimum!

Hartz IV. Wenn das kein Sozialstaat ist: Ungehorsam gegenüber den Auflagen der Arbeitsagentur wird vielleicht bald nicht mehr härter bestraft als eine mittelschwere Körperverletzung. Einem Hartz-IV-Empfänger, der seinen »Mitwirkungspflichten« nicht nachgekommen war, konnten bisher die Leistungen gestrichen werden – anders als bei Gewalttätigkeiten. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen urteilte nun, dass auch im Fall von Sank­tionen das Existenzminimum gewährleistet sein muss. Geklagt hatte ein Hartz-IV-Empfänger mit einem wenige Monate alten Baby, dem das Arbeitslosengeld II für drei Monate vollständig gestrichen worden war.   gs