Ein deutscher Pharmakonzern wird wegen »Biopiraterie« angeklagt

Kampf der Kompost-Ökologen

Zum ersten Mal konnte eine südafrikanische Gemeinde einen deutschen Pharmakonzern erfolgreich wegen »Biopiraterie« verklagen. Der Jubel bei NGO und Entwicklungshelfern ist groß.

Wissen Sie, was »Umckaloabo« ist? Wer dahinter eine unbekannte Voodoo-Gottheit vermutet, liegt falsch. Es handelt sich vielmehr um den Namen eines pflanzlichen Medikaments, das bei Entzündungen der Bronchien Anwendung findet und in Deutschland vom Pharmakonzern Schwabe hergestellt wird. Der Name setzt sich aus zwei Wörtern aus der Zulu-Sprache zusammen, umkhulane und ulahbo, die Symptome wie Husten, Fieber und Atembeschwerden umschreiben. Basis für die Herstellung des Medikaments ist ein Extrakt der Pelargoniumwurzel, einer Geranienart, die in einigen südafrikanischen Provinzen gedeiht und von Schwabe importiert wird. In diesem Rahmen hat sich der Konzern vier Patente sichern lassen, die die Gewinnung des Pflanzenextrakts sowie die Methoden zu dessen pharmazeutischer Bearbeitung betreffen. In den Jahren zwischen 2002 und 2006 hat sich der Umsatz aus dem Verkauf des Arzneimittels, das in Deutschland seit mehr als 30 Jahren auf dem Markt ist, nahezu verzehnfacht: Pflanzliche Heilmittel sind in den westlichen Industrienationen äußerst beliebt.

Doch der ökonomische Erfolg hat Schwabe juristische Schwierigkeiten beschert. Seit Anfang des Jahres gerät der Konzern wegen vermeintlich widerrechtlicher Aneignung »traditionellen Wissens« immer mehr in Bedrängnis. Mitte Januar haben das Afrikanische Zentrum für Biosicherheit (ACB) und die Schweizer Organisation »Erklärung von Bern«, zwei Nichtregierungsorganisationen, die seit Jahren gegen die »Biopiraterie« westlicher Konzerne vorgehen, im Namen der südafrikanischen Gemeinde Alice vor dem Europäischen Patentamt in München Einspruch gegen die Gewährung des Patents erhoben, weil Schwabe das Heilwissen der Südafrikaner genutzt habe, ohne sie an den Gewinnen zu beteiligen. Überdies sei die Pelargoniumpflanze in Südafrika infolge illegaler Ernten vom Aussterben bedroht. Mariam Mayet vom ACB wirft dem Konzern vor, »eine traditionelle Standardmethode« kopiert zu haben, für deren Verwendung Schwabe ein Nutzenbeteiligungsabkommen mit den betroffenen Gemeinden hätte abschließen müssen. Schwabe hält dem entgegen, dass bereits ein »Benefit Sharing« mit dem Department of Economic Affairs der zuständigen Provinzbehörde existiere, dessen Grundlage freilich der Import der Pflanze als »Ressource«, also als Rohstoff, und nicht die Verwendung »traditionellen Wissens« sei.
Ende Januar hat das Europäische Patentamt nun das Patent widerrufen, weil das Verfahren, mit dem Umckaloabo hergestellt wird, aus patentrechtlicher Sicht »keine Erfindung« sei, sondern auf einer in diversen südafrikanischen Gemeinden gängigen Tradition beruhe. Da die Frage nach einer Gewinnbeteiligung der Gemeinden im Urteil ausgeklammert bleibt, besteht dessen einzige Konsequenz einstweilen darin, dass auch andere Hersteller sich des Extraktionsverfahrens ohne Genehmigung von Schwabe bedienen dürfen. Entsprechend gelassen hat der Konzern auf das Urteil reagiert, das die Zulassung von Umckaloabo als Arzneimittel, die für dessen rechtlichen Schutz entscheidend ist, ohnehin nicht betrifft.
Trotzdem haben die an der Klage beteiligten NGO sofort Jubelhymnen angestimmt. Der Evangelische Entwicklungsdienst spricht von einem »großen Erfolg im Kampf gegen Biopiraterie« und fordert, Pharmakonzerne, die am »Wissen« diverser Volksstämme verdienten, müssten diese künftig angemessen honorieren. Schwabes wichtigstes Argument während des Patentstreits, der 20 Stufen umfassende Produktionsprozess von Umckaloabo habe mit der traditionellen Gewinnung der Tinktur nichts mehr gemein und führe zu »spezifischen Inhaltsstoffen«, spielt in der Diskussion in den Medien kaum mehr eine Rolle.

Tatsächlich könnte das Urteil gegen Schwabe wegweisend sein für künftige patentrechtliche Entscheidungen im Kampf gegen »Biopiraterie«. Es beruft sich nämlich zur Bestimmung dessen, was patentrechtlich als Eigentum zu werten sei, erstmals nicht primär auf das Moment der Innovation, sondern macht die aus der Grauzone zwischen Homöopathie und Volkskunde importierte Kategorie des »traditionellen Wissens« zum entscheidenden Kriterium. Die Unterscheidung zwischen der Natur als »Rohstoff« zwecks weiterer pharmazeutischer Bearbeitung und »traditionellem Wissen«, die das Unternehmen Schwabe in seiner Verteidigung gegen die Klage angeführt hat, wird damit hinfällig. Dies erlaubt es, zur patentrechtlichen Bestimmung des Begriffs der Erfindung weniger auf den besonderen Bearbeitungsprozess zu rekurrieren, dem ein wie immer gearteter »Rohstoff« ausgesetzt sein muss, um zu einem qualitativ neuen Produkt zu werden, als auf dessen vermeintlich natürliche Herkunft, die mit dem Begriff des »traditionellen Wissens« zur Ursprungskategorie stilisiert wird. Inwiefern aber kann ein »traditionelles Wissen«, das in bestimmten Landkreisen praktiziert wird, ohne je als abgrenzbare medizinische Technik definiert worden zu sein, in gleicher Weise als »Erfindung« gelten wie ein medizinisches Produkt? Und wer ist eigentlich das Subjekt jenes »Wissens«, das der Gemeinde von Schwabe »gestohlen« worden sein soll? Es kann sich dabei nur – hier schließen die pflanzenkundlichen Kämpfer gegen »Biopiraterie« an deutsches Volkstumsdenken an – um einen Stamm oder eine Ethnie handeln. Der »Volksstamm« und die »Gemeinde« avancieren so zu juristischen Personen, die von NGO und Entwicklungshelfern als Popanze gegen den bürgerlichen Eigentumsbegriff in Stellung gebracht werden.

Ob die Objekte dieser Fürsorge von ihr profitieren, wird in den Debatten über »Biopiraterie« meist ausgeblendet. Unmittelbar einleuchten dürfte, dass die betroffenen »Volksstämme«, kämen sie in den Genuss der technisch avancierteren Ergebnisse ihrer eigenen »Ausbeutung«, mehr davon hätten als von irgendeiner »Gewinnbeteiligung«, die gar nichts nützt, solange nicht an Ort und Stelle Verhältnisse bestehen, die den Transfer von finanziellem Gewinn in gesellschaftlichen Fortschritt ermöglichen. Und wenn die Patentierung von biologischen Substanzen oder »Gensequenzen«, etwa in der Lebensmittelindustrie, Ausbeutungsverhältnisse in den Entwicklungsländern festigt, liegt dies an der Monopolstruktur der Produktion und nicht an der Form des Patents, das mit der Verwandlung von »Erfindungen« in Eigentum überhaupt erst die Grundlage für dessen potentiell allgemeine Verfügbarkeit schafft. Wer sensibel für solche Petitessen ist, gilt in den Augen der Kämpfer gegen »Biopiraterie« aber als Kolonialist. Bezieht sich der Begriff der »Biopiraterie«, der von NGO und Umweltorganisationen seit einigen Jahren gezielt als politischer Kampfbegriff genutzt wird, doch bezeichnenderweise auf die »Aneignung von Leben« überhaupt, also sowohl von »traditionellem Wissen« diverser »lokaler Gemeinschaften« wie auch von »Biomaterial« wie Kräutern und Gewürzen.
Die indische Umweltschützerin und Feministin Vandana Shiva, die 1993 mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnet worden ist und den Begriff der »Biopiraterie« geprägt hat, kritisiert die Erniedrigung von »Frauen und Natur« zu »Rohmaterial« durch die westlichen Industriestaaten und engagiert sich für die Chipko-Bewegung, deren Aktivistinnen Bäume umarmen und sich an Stämme ketten, um gegen die Abholzung der Wälder zu protestieren. Als Abhilfe gegen die Unterdrückung durch »transnationale Konzerne« mit ihrer Politik der »geraubten Ernte« propagiert sie eine »Erd-Demokratie«, die sich auf das globale Recht der Menschen auf ihren »Boden« besinnt. Menschen und Naturgegenstände sind dieser Sichtweise zufolge gleichermaßen nichts als »Biomaterial«, von dem jede Spur menschlicher Arbeit, die sie über die Sphäre des Natürlichen erheben könnte, zu tilgen sei.
Indem sie ihn denunziert, erkennt solche Kompost-Ökologie den bürgerlichen Eigentumsbegriff unbewusst als das, was er über seinen ideologischen Gehalt hinaus immer auch gewesen ist: als die, wenngleich prekäre, Möglichkeit, endlich aus dem Naturzwang herauszutreten. Um eine Befreiung in diesem Sinn aber scheint es den Kämpfern gegen »Biopiraterie« gerade nicht zu gehen.