Wild überwachen verboten. Der Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz

Die schöne neue Arbeitswelt

Nach den Überwachungsskandalen der vergangenen Monate hat das Bundesinnenministerium einen Gesetzentwurf für den Datenschutz in Betrieben vorgelegt. Um die Rechte von Arbeitnehmern geht es dabei nicht.

Nur das rote Stirnband sucht man jetzt vergeblich. Mit diesem Kleidungsstück, so enthüllte der Stern vor zwei Jahren, sollten Kassiererinnen des Lidl-Konzerns in Tschechien ihrem Filialleiter signalisieren, wann sie ihre Periode hatten. So einfach und technikfrei funktionierte die Methode: ohne Stirnband keine Toilettenpausen. Zahlreiche technisch ausgefeiltere Methoden der Mitarbeiter­überwachung, die in der Folgezeit noch ans Licht kamen, finden sich nun in einem neuen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz wieder. Der Entwurf wurde in der vergangenen Woche von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) vorgestellt.
In Reaktion auf die verschiedenen Überwachungsskandale der jüngsten Zeit – von der Telekom über Daimler bis hin zu Schlecker und Kik – nimmt der Entwurf aktuelle Streitpunkte auf und drückt die Meinung der Bundesregierung dazu erstmals in Form eines Gesetzes aus. Neu ist diese Regierungsmeinung aber nur an wenigen Stellen. Eine »wilde Überwachung«, egal ob durch Bluttests, Kameraüberwachung oder die Kontrolle von Telefonverbindungen, solle künftig nicht mehr möglich sein, erklärte de Maizière. Dabei liegt die Betonung aber auf »wild«: Eine geordnete Überwachung soll durchaus weiter praktiziert werden können. An manchen Stellen soll sie sogar einfacher werden, wie ein Blick in den Entwurf zeigt.
Der Datenschutz in Betrieben, ein Thema, das bislang nur sehr unübersichtlich geregelt war, wird dort zunächst in geordnete Bahnen gelenkt. Die heimliche Videoüberwachung von Mitarbeitern soll nur erlaubt sein, wenn es um die Aufklärung einer konkreten Straftat geht – das ist schon seit langem die Linie des Bundesarbeitsgerichts, nur war es eben noch nicht in einem Gesetz nachzulesen. Bei Einstellungsgesprächen sollen nur noch »erforderliche« Fragen gestellt werden dürfen, also zum Beispiel nicht solche nach der privaten Familienplanung – auch das gilt vor Gericht schon lange.

Der Gesetzentwurf, den die Regierung als einen Gewinn an »Rechtssicherheit« lobt, bringt tatsächlich an keiner Stelle eine Änderung mit sich, welche die Lage von Arbeitnehmern rechtlich verbessern würde. Stattdessen will de Maizière die Möglichkeiten von Arbeitgebern zur Überwachung ihrer Betriebe an manchen Stellen sogar erweitern. Die offene Videoüberwachung etwa soll künftig zur Wahrung aller »wichtigen betrieblichen Interessen« erlaubt sein. Kameras könnten dann, so der Innenminister, zum Schutz von Wertsachen in einem Briefverteilzentrum der Post hängen. Oder eben wieder über der Kasse bei Lidl.
Eine solche verdachtsunabhängige Videoüberwachung, die allein der Abschreckung der eigenen Mitarbeiter dient, hatte das Bundesarbeitsgericht bislang noch verboten, auch wenn sich nur wenige Arbeitnehmer tatsächlich dagegen wehrten. Nun soll die Rechtslage ein Stück weit der schönen neuen Arbeitswelt angeglichen werden – und nicht etwa umgekehrt.

Um Unternehmern die Peinlichkeit zu ersparen, sich mit einem Korruptionsverdacht in den eigenen Reihen an die Polizei wenden zu müssen, sollen Firmen ihre Mitarbeiter künftig auf eigene Faust einer Rasterfahndung unterziehen dürfen. Diese Maßnahme, die selbst die Polizei nur bei schweren Straftaten anwenden darf und die in Unternehmen bislang unzulässig war – und bei der Bahn im vergangenen Jahr zu breiter Empörung und zum Rücktritt des damaligen Bahnchefs Hartmut Mehdorn führte –, möchte der Innenminister künftig firmenintern erlauben. Der Abgleich von persönlichen Daten der Beschäftigten mit selbst definierten »Verdachtsprofilen« soll sogar bei allen Arten von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten oder bloßen Vertragsverletzungen möglich werden, solange der Arbeitgeber nur die »Verhältnismäßigkeit« wahrt.
Entsprechende Absichten vermuteten manche Datenschützer bislang eher beim Staat. Denn während die neuen Pläne de Maizières es den Zentralen der Telekom, der Bahn oder von Daimler erlauben würden, die Kontodaten ihrer Beschäftigten regelmäßig nach Auffälligkeiten zu durchsuchen, sammelt die Bundesregierung bereits seit 1. Januar alle Entgeltdaten von 40 Millionen Beschäftigten zentral. Mit dem »Elektronischen Entgeltnachweis« (Elena) liegen Datensätze von Beschäftigten, die auch über Abmahnungen und Fehlzeiten Auskunft geben, fünf Jahre lang auf Vorrat bei einer Sammelstelle der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg. Ein Interesse daran, Mitarbeiter auszuleuchten, haben aber natürlich eher einzelne Unternehmen als der Staat.
Aktivisten legten in der vergangenen Woche in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Elena-Speicherung ein, just als de Maizière seine neuen Datenschutzpläne in Berlin vorstellte. Bis der Bundestag im Sommer über die neuen Pläne de Maizières entschieden hat, könnte das Bundesverfassungsgericht Teile von Elena also bereits wieder kassiert haben – in den Genuss der neuen »Rechtssicherheit« gegenüber ihren Beschäftigten kämen Unternehmen dann natürlich trotzdem.