»Die Münze heben wir auf«

Vorige Woche hat die Bremer Bürgerschaft ihre Wahlmänner für die Bundesversammlung bestimmt, die den Bundespräsidenten wählt. Dabei kam es zu einem Patt und Bürgerschaftspräsident Christian Weber musste eine Münze werfen. Ein Gespräch mit ihm über Glücksspiel und Demokratie.
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Auf welcher gesetzlichen Grundlage warfen Sie die Münze?
Nach dem Bundespräsidentenwahlgesetz wird so etwas nach dem Höchstzahlverfahren von d’Hondt geregelt. Das Land Bremen hat fünf Sitze zu vergeben, und es hatte sich eine Zählgemeinschaft gebildet aus SPD, Grüne, FDP, und auf der anderen Seite war die Liste der CDU. Beim vierten Sitz kam es zu einem mathematisch nicht auflösbaren Patt und dann musste das Los entscheiden.
Wer entscheidet denn, dass ein Losentscheid durch einen Münzwurf herbeigeführt wird? Man könnte ja auch Streichhölzer ziehen oder Flaschen drehen.
Das haben wir hier in der Verwaltung entschieden. Wir mussten ja vorbereitet sein. Wir haben am Morgen alle Modalitäten durchgespielt am Rechner. Wir haben gesagt, wenn schon durch Los entschieden wird, machen wir was Ordentliches und nehmen die Zwei-Euro-Münze mit dem Bremer Rathaus und dem Roland drauf.
Russisch Roulette wäre auch lustig gewesen!
Wir wollen das jetzt mal nicht veralbern!
Die Stimmung beim Münzwurf war aber durchaus gelöst.
Als die Zählgemeinschaft den vierten Sitz bekommen hat, haben die Gewinner natürlich gejubelt, das ist beim Fußball ja auch so.
Es gibt aber kein Regularium, wie diese Münze zu werfen ist? So richtig oft gedreht hat die sich ja nicht bei Ihnen, muss ich sagen.
Vor 20 Jahren hat bei einem Länderspiel Deutschlands der Schiedsrichter die Münze geworfen, die blieb im Schlamm aufrecht stehen.
Ist die Entscheidung anfechtbar? Wenn die Wahl des Bundespräsidenten von Ihrem Münzwurf abhängt, kann die CDU da kommen und sagen: Sie haben die Münze nicht richtig hochgeworfen?
Nein, diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Hat denn jemand die Münze vorher überprüft, ob die auch wirklich zwei verschiedene Seiten hatte? Beim Lotto überprüft ein Notar vorher die Kugeln.
(lacht) Natürlich. Wir haben hier eine kleine Verköstigung, wo die Abgeordneten Brötchen kaufen können, aus dieser Kasse haben wir die Münze genommen. Da hat natürlich jeder mal draufgeguckt.
Haben Sie die Münze wieder in die Kasse zurückgetan oder wird sie zu einem Kultgegenstand, wie diese Bremer Papierkugel?
Die Münze haben wir aufgehoben. Die kommt nicht in den normalen Zahlungsverkehr zurück.