Wie der Staat Abtreibungsgegner schützt

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Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf vor Kliniken gegen Schwangerschaftsabbrüche demonstriert werden. In Münster werden derzeit diejenigen kriminalisiert, die gegen die antifeministischen »Lebensschützer« auf die Straße gehen.

»Ein Volk« benötige zur Selbsterhaltung eine Geburtenrate von 2,2 Kindern pro Jahr und 1 000 Einwohnern – so verkünden es die »Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland e.V.« auf ihrer Website. Europa sei mit einer Rate von 1,5 der einzige »sterbende« Kontinent. Um dem zu begegnen, agitiert die »Lebensrechtsbewegung« seit Jahrzehnten gegen jede Art von Schwangerschaftsabbruch, der häufig – in abwertender Weise – als »Abtreibung« bezeichnet wird.
Die Anhänger der Bewegung stammen vor allem aus katholischen und evangelischen Kreisen und der evangelikalen Freikirche, zahlreiche Unterstützer finden sich aber auch in den großen konservativen Parteien. Das Instrumentarium, das diese Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen nutzen, ist vielfältig. In den USA, wo die Bewegung der »Lebensschützer« besonders aktiv ist, kam es zu – gar nicht so lebensfreundlichen – Morden und Mordversuchen an Ärzten. In Deutschland machten die »Abtreibungsgegner« zuletzt mit öffentlichen Gottesdiensten und Mahnwachen oder mit Sitzblockaden und Veranstal­tungen vor Krankenhäusern auf sich aufmerksam.

In verschiedenen Städten der Republik wird seit einigen Jahren regelmäßig zur Gebetsprozession »1 000 Kreuze für das Leben« aufgerufen, um der »circa 1 000 Kinder zu gedenken, die an einem gewöhnlichen Werktag in Deutschland abgetrieben werden«. Tatsächlich ist diese Zahl frei erfunden; nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden in Deutschland jährlich etwa 115 000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat Ende Juni in einem wegweisenden Urteil den Protest der »Abtreibungsgegner« vor Kliniken für zulässig erklärt. Der bekannte »Lebensschützer« Klaus Günter Annen hatte vor der Praxis eines Münchener Frauenarztes Flugblätter gegen »Kindermord« und »rechtswidrige Abtreibungen« verteilt. Dies war ihm vom Landgericht München zunächst untersagt worden – allerdings nicht zum Schutz der betroffenen Frauen, sondern weil das Persönlichkeitsrechts des Arztes verletzt sei. Das BVerfG hat das Verbot nun unter Verweis auf die Meinungsfreiheit aufgehoben.

Annen setzt sich seit den achtziger Jahren gegen »rechtswidrige Abtreibungen« ein, »die aber der deutsche Gesetzgeber erlaubt und nicht unter Strafe stellt«. Bei seiner »Meinungsäußerung« kann er sich nicht zum ersten Mal auf den deutschen Rechtsstaat verlassen: 2000 hatte der Bundesgerichtshof ihm zugebilligt, dass der Slogan »Damals Holocaust – heute Babycaust« durch das Grundgesetz auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei.
Das BVerfG schützt damit nicht eine beliebige Meinung, sondern stellt sich de facto vor eine Bewegung, die durch einen radikalen Antifeminismus gekennzeichnet ist. Die Selbstbestimmung von Schwangeren oder solchen, die dies gerade nicht sein oder werden wollen, existiert in ihrem Weltbild nicht. Stattdessen wird Frauen die Rolle zugeschrieben, Trägerinnen von »Individuen« zu sein, über welche sie nicht bestimmen dürfen. Damit einher geht eine heteronormative Ideologie, die Sexualität auf den Zweck der Fortpflanzung reduziert. Diejenigen Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entschlossen haben, werden als »Mütter in Not« viktimisiert. Die Entscheidung gegen einen Embryo oder eine befruchtete Eizelle im eigenen Körper, die irgendwann einmal zu einem Menschenleben führen kann, wird umgedeutet in eine Kindstötung, die zu psychischen und physischen Schmerzen auch bei den Frauen führe – allein die »Lebensschützer« versprechen eine Heilung vom »Post-Abortion-Syndrom«, vorausgesetzt, die Frau gesteht ihre »Schuld«.
Diejenigen, die gegen die frauenverachtende Bewegung demonstrieren, werden zunehmend kriminalisiert. Im März 2009 hatte »Euro Pro Life« zu der jährlich stattfindenden Gebetsprozession »1 000 Kreuze« in Münster aufgerufen, mehr als 100 Gegendemonstranten blockierten damals den Prozessionsweg. Dabei wurden sie von der Polizei eingekesselt, und die Beamten nahmen ihre Personalien auf. Einige Monate später erhielten die Teilnehmer der Blockade Post von der Staatsanwaltschaft. Ihnen wird vorgeworfen, eine Versammlungssprengung und damit eine Straftat begangen zu haben. Etwa die Hälfte der Fälle ist mittlerweile gerichtlich verhandelt worden. Fünf der Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe verurteilt, wobei in vier dieser Verfahren noch eine Berufung oder Revision ansteht. Die Verfahren gegen die Jugendlichen und Heranwachsenden unter den Beschuldigten wurden größtenteils, zum Teil gegen Sozialauflagen, eingestellt. Weitere Prozesse stehen noch bevor.
Der Vorwurf der Versammlungssprengung erscheint juristisch fragwürdig. Denn zu keinem Zeitpunkt war es für die »Abtreibungsgegner« unmöglich, ihre Route zumindest mit Hilfe der Polizei zu passieren. Der Bielefelder Anwalt Sebastian Nickel, der einen der Angeklagten vertritt, argumentiert denn auch damit, dass es sich überhaupt nicht um eine Blockade gehandelt habe. »Es müsste außerdem nachgewiesen werden, dass es allein darum ging, die Prozession zu verhindern, und das ist nur schwer möglich«, sagt er im Gespräch mit der Jungle World. Zugleich setzt eine Versammlungssprengung eine grobe Störung voraus. Tatsächlich verlief aber die Gegendemon­stration friedlich. Wilhelm Achelpöhler, der in einem anderen Verfahren als Prozessvertreter auftritt, geht davon aus, dass auch die Gegendemonstranten unter dem grundrechtlichen Schutz der Versammlungsfreiheit stehen, weil keine rechtmäßige Auflösung der Demonstration vorliege. »So standen sich hier zwei rechtmäßige Versammlungen gegenüber, eine strafrechtliche Verfolgung ist dann ausgeschlossen«, sagt Achelpöhler. Politisch scheint es vor allem darum zu gehen, linken Protest zu kriminalisieren.

»Die Staatsanwalt will Geschichte schreiben«, vermutet Achelpöhler. Tatsächlich hatte der Straf­tatbestand der Versammlungssprengung bislang kaum eine praktische Relevanz, auch das Blockieren von Neonazi-Demonstrationen zog allenfalls Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten nach sich. Ob es dabei bleibt, wird sich auch in den Münsteraner Verfahren entscheiden. Jedenfalls scheinen die Proteste gegen »Abtreibungsgegner« im katholisch geprägten Münster eine Gelegenheit zu sein, verstärkt gegen linke Demonstranten vorzugehen. Dabei könnte auch die Tatsache eine Rolle spielen, dass die patriarchalen und völkischen Grundvorstellungen der »Lebensschützer« vom gesellschaftlichen Mainstream gar nicht so weit entfernt sind – vor dem Hintergrund einer stärker werdenden »Männerbewegung«, der Renaissance »aktiver Bevölkerungspolitik« und nicht zuletzt der Tatsache, dass auch das deutsche Strafrecht Schwangerschaftsabbrüche weiterhin grundsätzlich verbietet. Die »Lebensschützer« können sich auf den deutschen Rechtsstaat verlassen. Sebastian Nickel hat beobachtet, dass die laufenden Verfahren schon ihre Wirkung entfalten: »Einige der einstigen Gegendemonstranten haben sich in diesem Jahr nicht mehr in die Nähe der Prozession gewagt.«